Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
872/2019
Stuttgart,
09/24/2019
Investitionszuschuss für den Verein zur Förderung von Kindern im Sinne der Waldorfpädagogik Heubach e.V., Felix-Dahn-Str. 12, Stuttgart - Neuschaffung und Angebotsveränderung in der Kindertageseinrichtung, Felix-Dahn-Str. 4+12, Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
14.10.2019
21.10.2019
Beschlußantrag:
1. Der Verein zur Förderung von Kindern im Sinne der Waldorfpädagogik Heubach e.V., Felix-Dahn-Str. 12, 70597 Stuttgart erhält - vorbehaltlich der Genehmigung auf Nutznungsänderung (Baugenehmigung) - für die Neuschaffung einer Kleinkindgruppe und einer Angebotsveränderung in der Kindertageseinrichtung, Felix-Dahn-Str. 4+12, 70597 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 75 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 112.500,00 Euro.
2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG).
3. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung auf Nutzungsänderung.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen.
5. Die Auszahlungen in Höhe von max. 112.500,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas (Kita-Ausbau), Ausz.Gr. 7873 Bau (Pauschale), gedeckt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
In der Felix-Dahn-Str. 4 soll durch den Umbau einer Gewerbefläche Raum für eine neue Kleinkindgruppe entstehen. Zur nutzungsspezifischen Anpassung sind folgende Maßnahmen erforderlich: Trennwände einbauen, Herstellen von kindgerechte Sanitäreinrichtungen, Küche zur Zubereitung von Mahlzeiten für alle vier Gruppen (Felix-Dahn-Str. 2, 4 und 12), Eltern- und Erzieherraum, Garderobe, pädagogische Ausstattung und Inventar für den Innen- und Außenbereich.
Die Genehmigung auf Nutzungsänderung (Baugenehmigung) lag zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Diese ist für Oktober 2019 zu erwarten. In diesem Fall soll die Beschlussfassung vorbehaltlich der Genehmigung auf Nutzungsänderung erfolgen, damit der Träger die Maßnahme nach Vorliegen der Genehmigung schnellstmöglich umsetzen kann. Der Zuschussbescheid wird erst nach Vorlage der Genehmigung erstellt.
Stellungnahme Hochbauamt
Die im Antrag aufgeführten Gesamtkosten sind für die beschriebene Aufgabe angemessen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel sind im Haushalt veranschlagt und werden für den Vollzug aus der Kita-Ausbaupauschale auf das Projekt 7.513161 umgesetzt.
Einmalige Kosten
Laufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
150.000,00 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene
Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss
(gerundet)
max. 112.500,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt Ja
Noch zu veranschlagen
Euro
Beteiligte Stellen
-
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
-
<Anlagen>
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