Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 445/2019
Stuttgart,
05/29/2019


Bundesprogramm "Kita-Einstieg"/Weiterführung der Spielstuben



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussKenntnisnahmeöffentlich01.07.2019

Bericht:


Umsetzung des Bundesprogramms „Kita-Einstieg“

Das Jugendamt beteiligt sich an dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg“. Im Fokus stehen Kinder und Familien, die bisher nicht oder nur unzureichend Kindertagesbetreuung als Form der frühen Bildung nutzen. Auch Kinder mit Fluchthintergrund finden bislang – trotz des bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz – nur schwer Zugang in Tageseinrichtungen.

Von Ende 2017 bis Mitte 2018 erfolgte die Umsetzung des Bundesprogramms hauptsächlich in der sogenannten Anker-Kita (Tageseinrichtung für Kinder) Tunzhofer Straße 16 mit Angeboten wie individuelle Begleitung von Kindern aus der Wohnunterkunft für geflüchtete Familien in Bezug auf den Übergang in die Kita, Gesprächsangebote für Mütter mit Fluchthintergrund, Kochkurse, Reflexionsgespräche mit pädagogischen Fachkräften der Einrichtung Tunzhofer Straße 16. Nachdem durch die Neubesetzung der Koordinationsstelle im Juni 2018 der Bedarf von Kinderbetreuung in weiteren Fluchtunterkünften ermittelt wurde, konnte das Angebot für Kinder aus Wohnunterkünften ab Herbst 2018 durch Spielstuben ausgeweitet werden.

Im Herbst 2018 erfolgte wegen Brandschutzmängeln die Schließung der Tageseinrichtung Tunzhofer Straße 16, in der bis zu diesem Zeitpunkt 36 Kinder aus der Wohnunterkunft begleitet wurden. Die dadurch freiwerdenden Mittel aus dem Bundesprogramm konnten für die Eröffnung von zwei Spielstuben in der Wohnunterkunft Ehrlichweg und in der Nähe der Wohnunterkunft Guths-Muts-Weg eingesetzt werden. Zwei pädagogische Fachkräfte bieten, unterstützt durch Honorarkräfte, zweimal in der Woche jeweils drei Stunden lang eine pädagogische Betreuung an. 4-9 Kinder je Standort nehmen dabei an den pädagogischen Angeboten teil, die sie in den pädagogischen Alltag und die Tagesstruktur der Kitabetreuung einführen. Die Kinder lernen neben der deutschen Sprache auch in sozialer Gemeinschaft regelmäßige Tagesabläufe und die Kitakultur kennen. Für die begleitenden Mütter ist ein regelmäßiger Austausch mit den pädagogischen Fachkräften hilfreich, um vor allem die deutschen Gegebenheiten der Tagesbetreuung sowie Kinderrechte und Erziehungsansätze kennenzulernen.

Zu Beginn des Jahres 2019 wurde durch die Koordinationskraft des Bundesprogramms „Kita-Einstieg“ kontinuierlich der weitere Bedarf in den Fluchtunterkünften ermittelt. Dabei war schnell erkennbar, dass durch die erheblichen Schwierigkeiten, den Rechtsanspruch für 3- bis 6-jährige Kinder innerhalb der Stadt Stuttgart zu erfüllen, besonders für Kinder in den Wohnunterkünften für geflüchtete Familien keine Kitaplätze zur Verfügung stehen. Um die dadurch prekären Situationen in den Familien etwas abzumildern, entstanden Anfang 2019 weitere Spielstuben in Bad Cannstatt (Kooperation mit dem Haus der Familie) und in Heumaden, die durch die Fachkräfte des Bundesprogramms und Honorarkräfte finanziert werden. Trotz des weiteren Bedarfs sind die finanziellen Kapazitäten aus dem Bundesprogramm ausgeschöpft und für weitere Spielstuben werden derzeit andere Finanzierungsmöglichkeiten ermittelt.

Die Koordinatorin der Spielstuben ist darüber hinaus in regelmäßigem Kontakt mit den Sozialarbeitenden der Wohnunterkünfte, den Trägern der umliegenden Kindertageseinrichtungen und dem städtischen Platzmanagement. Sie ermittelt die dringendsten Bedarfe und steht den Spielstubenfachkräften reflektierend zur Seite.

Weiterführung der Spielstuben 2021

Da das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ am 31.12.2020 ausläuft, ist schon heute vorprogrammiert, dass die befristeten Verträge der pädagogischen Fachkräfte und der Koordinatorin zu einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Programm führen würden, wenn nicht eine Weiterführung gewährleistet wird. Eine Ermächtigung zur Stellenbesetzung für
2017-2020 für 3 x 0,5 Stellen in 8b und 1 x 0,5 Stelle in S15 liegen bereits vor – vgl. auch GRDrs 913/2017. Es ist aber ebenso abzusehen, dass bis Ende 2020 die Familien in den Wohnunterkünften und erweitert auch die Familien in den Sozialhotels weiterhin große Probleme haben werden, ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen unterzubringen. Daher ist eine Weiterführung der Spielstuben im Jahr 2021 dringend erforderlich, um die Entwicklung der Platzbelegung und der Fluchtunterkünfte strukturell und innerstädtisch zu lokalisieren und weitere Maßnahmen zur Betreuung der Kinder in den prekären Wohnverhältnissen zu ermitteln.




Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Personalaufwand Kita-Einstieg, KoGr 400
114,9
Sachkosten Kita-Einstieg, KoGr 42510
21,4
Finanzbedarf
136,4
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)

Die zusätzlichen Finanzmittel in Höhe 21.400 € sind zur Finanzierung von Sachkosten (Raumausstattung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Raummieten) erforderlich.



Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben von der Vorlage Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

"Referat WFB hat Kenntnis genommen, ist aber der Auffassung, dass es nicht zwingend Aufgabe der Landeshauptstadt Stuttgart ist, eine der Natur nach vorübergehende Projektförderung durch Bundesmittel dauerhaft oder befristet mit städtischen Mitteln weiterzuführen."


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:


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