Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 950/2020
Stuttgart,
11/24/2020


Aktuelle Entwicklungen der Kindertagespflege in Stuttgart



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussBeschlussfassungöffentlich08.02.2021

Bericht:


Wir berichten

1. über den aktuellen Stand der Kindertagespflege

2. zum Bundesprogramm ProKindertagespflege und

3. zur neuesten Entwicklung und Ausblick der Kindertagespflege in Stuttgart


1. Aktueller Stand der Kindertagespflege

Mit der GRDrs 211/2018 wurden folgende Maßnahmen zur Stärkung der Kindertagespflege in Stuttgart beschlossen:



Rückwirkend zum 01.01.2019 wurde die laufende Geldleistung für Tagespflegepersonen um jeweils einen Euro auf 6,50 Euro pro Betreuungsstunde für Kinder unter 3 Jahren bzw. auf 5,50 Euro für Kinder über 3 Jahren erhöht (GRDrs 1094/2018).
Im März 2019 konnten die zwei neu geschaffenen Stellen im Sachgebiet Kindertagespflege besetzt werden. Im April 2019 wurden erstmals alle Tagespflegepersonen zu Informationsabenden eingeladen und über die Veränderungen in der Kindertagespflege (GRDrs 211/2018 und 245/2019) informiert. 135 Tagespflegepersonen (von insgesamt 229 derzeit aktiven Tagespflegepersonen) nahmen persönlich teil, die anderen wurden schriftlich informiert.


1.1 Eingewöhnungspauschale

Zum 01.05.2019 wurde die Eingewöhnungspauschale eingeführt sowie allgemeine Verfahrensabläufe und Regelungen vereinfacht und vereinheitlicht. Die Eingewöhnungspauschale von 90 gezahlten Betreuungsstunden in einem Zeitraum von bis zu 3 Wochen
sichert eine kindgerechte Eingewöhnung und bietet gerade in den wichtigen ersten
Betreuungstagen von Anfang an genügend Zeit für eine gute Kommunikation mit den
Eltern. Alle tätigen Tagespflegepersonen erhielten bis zum Herbst 2019 eine Auffrischung bzw. Vertiefung (3 Unterrichtseinheiten) zur neuen Pauschale und den Voraussetzungen und Kriterien, inklusive pädagogischem Inhalt, zur Gestaltung der Eingewöhnung (kalkuliert mit 350 Fällen pro Jahr Aufwand 115.500 Euro).
Im Jahr 2019 wurde die Pauschale für 302 Kinder abgerufen, 2020 für bisher 360 Kinder (Stand 11.11.2020).
Somit konnte gleichzeitig - zur finanziellen Absicherung der Tagespflegepersonen vor
Einnahmeverlusten beim Wechsel von Tagespflegekindern - auch die pädagogische
Qualität der Eingewöhnung zum Wohl der betreuten Kinder und Familien verbessert
werden.


1.2 Vertretungspauschale

Die Vertretungspauschale wurde im November 2019 rückwirkend ab April 2019 für alle Vertretungskräfte in Großtagespflegestellen gezahlt, deren Vertretungskonzepte die
vorab durch die Verwaltung erstellten Kriterien erfüllten.
Durch die Gewährung einer Pauschale in Höhe von 500 Euro pro Monat soll beim Ausfall einer Tagespflegeperson eine verlässliche Betreuung sichergestellt werden, gleichzeitig soll die höchstpersönliche Zuordnung der betreuten Kinder zu „ihrer“ Tagespflegeperson weiterhin garantiert werden.

Die Vertretungskraft kann jede Tagespflegeperson aus der Großtagespflege bei notfallbedingter, ungeplanter und unregelmäßiger Abwesenheit vertreten, dazu kommen max. 8 geplante Vertretungstage pro Tagespflegeperson im Jahr. Die Vertretungskraft kann eine Tagespflegeperson zusätzlich 3 Stunden pro Woche vertreten, damit diese z. B. Büroarbeiten, Vor- und Nachbereitungszeit oder Elterngespräche übernehmen kann.
Die Großtagespflegen garantieren den Eltern der von ihnen betreuten Kinder somit eine verlässliche Betreuung mit maximal 22 gemeinsam vereinbarten Urlaubstagen im Jahr.

Bei derzeit 22 Großtagespflegestellen wird die Pauschale aktuell von 7 Großtagespflegen abgerufen.

Leider sind Vertretungskräfte, die eine so hohe Flexibilität anbieten, nur schwer zu finden. Eine Vertretungskräfte-Akquise bei berenteten Fachkräften aus Stuttgarter Kitas führte bisher nicht zum gewünschten Erfolg.





1.3 Ausbau von Kindertagespflegeplätzen in geeigneten städtischen Räumen und Zusicherung von Belegungsrechten

Um alle Möglichkeiten zu nutzen, zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen, werden kleine ehemalige Kitas umgestaltet an Großtagespflegestellen vermietet. Die Mietkosten entsprechen im Mittelwert den Großtagespflegestellen in andere geeigneten Räumen, die den Mietkostenzuschuss erhalten. In der Landauer Straße eröffnete zum 01.01.2020 die erste Großtagespflege in städtischen Räumen, die ehemalige Kita in der Neckartalstraße steht perspektivisch zur Vermietung bereit.
In der Landauer Straße wurde der erste Belegplatz am 01.11.2020 zur Sicherstellung von Belegungsrechten für den Rechtsanspruch U 3 über das Jugendamt vermittelt.

Die Vermietung städtischer Räume bleibt ein wichtiges gemeinsames Projekt, die Fachabteilung wünscht sich weitere geeignete Räumlichkeiten.


1.4 Verbesserung der Organisation der Kindertagespflege im Jugendamt

Mit den beiden neu geschaffenen Stellen und der bereits vorhandenen halben Stelle aus der früheren Entgeltfinanzierung wurde das Sachgebiet „Pflegeerlaubnis“ geschaffen.

Dadurch konnten viele der Themen aus der GRDrs 211/2018 aufgegriffen werden. Es handelt sich hierbei um komplexe und miteinander verwobene Aufgaben und Themenfelder - ein weitreichendes Überdenken und Neustrukturieren unserer kompletten Standards und Arbeitsabläufe. Beispielsweise auf dem Weg zu einer intensiveren Beteiligung des Jugendamtes im Prozess der Erlaubniserteilung und –überprüfung ist die Fachabteilung ein großes Stück weitergekommen.

Die Mitarbeiter*innen des Sachgebietes treffen sich regelmäßig in einer Arbeitsgruppe mit Trägervertreter*innen des Vereins der Tagesmütter und Pflegeeltern e.V. und der Tagesmütter-Börse der Caritas Stuttgart, um Zusammenarbeit und Arbeitsabläufe abzusprechen, gemeinsame Standards festzulegen und Arbeitspapiere, Formulare und Bescheide zu optimieren. Schwerpunkt ist derzeit - neben der Durchführung der neuen Qualifizierungskurse (s. auch Punkt 2. Bundesprogramm) - die Steuerung und Koordinierung aller Arbeitsabläufe im Zusammenhang mit der Erlaubniserteilung, von der Auswahl der Bewerber*innen für die Qualifizierungskurse über die Erteilung der Pflegeerlaubnis bis zur regelmäßigen oder anlassbezogenen Eignungsprüfung der betreuenden Tagespflegepersonen.

Die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den beiden Trägern wird in einem jährlichen Klausurtag begleitet. Das Jugendamt ist inzwischen an deutlich mehr Arbeitsschritten als bisher beteiligt, beispielsweise als Referentinnen im Tandem (je eine Kollegin aus dem Team ‚Pflegeerlaubnis‘ und aus dem Team ‚Laufende Geldleistung‘) in den neuen Qualifizierungskursen nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) sowie bei den Lernergebnisfeststellungen im Rahmen der Qualifizierung.

Auch bei Hausbesuchen und Gesprächen im Rahmen der Eignungsüberprüfung oder
aufgrund von Beschwerden ist eine Mitarbeiterin des neuen Teams des Jugendamtes
beteiligt, da die Erstellung, Einschränkung und der Entzug der Pflegeerlaubnis ein hoheitlicher Verwaltungsakt ist, für den das Team Pflegeerlaubnis zuständig und verantwortlich ist.

Die verwaltungsrechtlichen Grundlagen weiter auszubauen gelingt mit einer guten Dokumentation bei den Trägern besser.

Weitere Arbeitsbereiche / Themen, die aktuell zu bearbeiten sind:

· Planung und Dokumentation jährlicher Hausbesuche bei allen Tagespflegepersonen, Umgang mit Beschwerden - Zuständigkeit, Workflow, Dokumentation
· Organisatorische und strukturelle Weiterentwicklung aller Standards
· Förderung von Kindern bei Tagespflegepersonen im Angestelltenverhältnis
· Umgang mit grenzverletzendem Verhalten / schwerwiegende Eignungsdefizite
· Anforderungen an Großtagespflegestellen seitens des Baurechtsamts und des Amts für öffentliche Ordnung / Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz
· Ebenfalls neu ist, dass in Stuttgart betriebliche Kindertagespflegestellen entstehen, auch hier wird Beratung benötigt in einem für das Jugendamt neuen Kontext Das Arbeitsfeld in der Kindertagespflege ist dynamisch und umfangreich, täglich kommen neue Fragestellungen hinzu, so dass alle Prozesse ständig in der Überprüfung und
Anpassung sind. Die Herausforderung besteht darin, eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung und eine gute Begleitung und Unterstützung unserer Tagespflegepersonen
anzubieten und trotz der momentanen Pandemie-Lage neue motivierte Tagespflegepersonen zu finden und keinen Betreuungsplatz zu verlieren.

Die Pandemielage hatte auch Auswirkung auf die Arbeit des Fachdienstes, zum Beispiel den Arbeitskreis, hier sind alle Beteiligten gefordert, gute Wege zu finden, die Themen weiter voran zu bringen. Die Verwaltung geht davon aus, dass Telefon- und Videokonferenzen künftig selbstverständlicher und besser nutzbar sein werden, aktuell erfolgt der Austausch hauptsächlich durch Telefon und E-Mail.


2. Bundesprogramm ProKindertagespflege

2018 stand die Frage im Raum, ob die Teilnahme am Bundesprogramm mit der Erweiterung der Qualifizierung der Schaffung von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege nicht entgegenstünden.
Seit November 2020 steht fest, dass das Land Baden-Württemberg neue Tagespflegepersonen ab 2021 ebenfalls nach dem Qualitätshandbuch (QHB) qualifizieren wird. Dank der bereits gesammelten Erfahrungen kann direkt auf die neuen Kurse umstellt werden, vorausgesetzt die Kostenübernahme durch das „Gute-Kita-Gesetz“ ermöglicht die notwendige Finanzierung der Mehrkosten. Derzeit steht noch nicht fest, wie die zusätzlichen 140 Unterrichtseinheiten (UE) und die Kontinuierliche Kursbegleitung für die gesamten 300 UE finanziert werden sollen. Das QHB-Baden-Württemberg sieht Änderungen im Gegensatz zum Bundesprogramm bei den Themen Kinderschutz, Inklusion und der Umsetzung des Rechtsanspruchs 6 bis 14 Jahre vor.

2.1 Qualifizierung

Das im Rahmen des Bundesprogramms ‚ProKindertagespflege‘ derzeit erprobte QHB sieht insgesamt 300 UE für die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson vor. Diese Qualifizierung ist in einen tätigkeitsvorbereitenden Teil (160 UE) und einen tätigkeitsbegleitenden Teil (140 UE) separiert. Bisher galten Teilnehmende einer Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach 160 UE als vollständig qualifiziert.
Neben der Erhöhung der UE ist in diesem Konzept zum einen eine kontinuierliche Kursbegleitung Bestandteil der Qualifizierung; eine pädagogische Fachkraft, die die gesamte Qualifizierung begleitet, im Kurs referiert
, die Teilnehmenden betreut und entsprechend unterstützt. Zum anderen bildet Kompetenzorientierung eine zentrale Leitlinie der Qualifizierung: Die Teilnehmenden sollen an ihre bestehenden Erfahrungen und Fähigkeiten anknüpfen und diejenigen Kompetenzen erwerben bzw. erweitern, die für ihre zukünftige Tätigkeit als Kindertagespflegeperson unverzichtbar sind.

Nach intensiver Vorbereitung konnte im Februar 2020 der erste Qualifizierungskurs im Umfang von 160 UE bei der Tagesmütterbörse des Caritasverbands für Stuttgart e.V. mit 16 Teilnehmenden beginnen darunter auch vier pädagogisch qualifizierte Fachkräfte (z. B. staatliche anerkannte Erzieher*innen), die lediglich einen Teil der Qualifizierung absolvieren müssen. Hierzu wurde vor Beginn der Qualifizierungen in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle des Jugendamts und den beiden Trägern der inhaltliche Aufbau der ersten 30 UE des Qualifizierungskonzepts umstrukturiert, um Personen mit einschlägiger Aus- oder Weiterbildung entsprechend ihrer Anforderungen auf ihre zukünftige Tätigkeit vorbereiten zu können. Nach Absolvieren dieser 30 UE sind Fachkräfte bereits als vollständig qualifiziert anzusehen und können mit der Betreuung von Kindern beginnen.

Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen im März konnte der begonnene Kurs der Tagesmütterbörse des Caritasverbands nicht wie geplant in Präsenz fortgeführt werden. Durch das tatkräftige Engagement der Tagesmütterbörse wurde der Kurs innerhalb kürzester Zeit unter Einsatz digitaler Formate sowie konzipierter Selbstlerneinheiten für die Teilnehmenden unverzüglich fortgesetzt. Neben Live-Konferenzen und der Produktion von Podcasts kamen selbst gedrehte Youtube-Videos und eingesprochene PowerPoint-Präsentationen zur Anwendung. Die genutzten Medien brachten zahlreiche Erfahrungen zur digitalen Umsetzung der Qualifizierung mit sich. Die Tagesmütterbörse des Caritasverbands nutzte diese zur Reflexion und zur aktiven Weiterentwicklung ihrer Kurse, um zukünftig bedarfsgerechte und den aktuellen Gegebenheiten angepasste Angebote bereitstellen zu können.

Nach Lockerung der Einschränkungen wechselte die Tagesmütterbörse im Juni wieder in den Präsenz-Unterricht, um unter Einhaltung der Hygienevorschriften Gruppenarbeiten und den persönlichen Austausch gewährleisten zu können. Nach dem Abbruch von vier Teilnehmenden, die die Qualifizierung vorzeitig beendet haben, konnten neben den vier pädagogischen Fachkräften sechs weitere Teilnehmende die mündliche Lernergebnisfeststellung ablegen und nun ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson aufnehmen. Auch hier machte sich der Gewinn durch die kompetenzorientierte Arbeitsweise bemerkbar: Alle Absolvierenden konnten mit der Präsentation ihrer Konzeption und der Bearbeitung eines Fallbeispiels überzeugen.

Abbrüche von Teilnehmenden kommen leider in nahezu jedem Kurs vor. Die Gründe für eine vorzeitige Beendigung der Qualifizierung sind neben Ängsten durch die Corona-Pandemie beispielsweise familiäre oder berufliche Beweggründe, abweichende inhaltliche Vorstellungen oder die Gesamtdauer des Kurses.

Im September hat ein weiterer Qualifizierungskurs mit 160 UE mit 10 Teilnehmenden beim Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V. in Präsenz angefangen. Auch hier wurden leider bereits drei vorzeitige Beendigungen verzeichnet. Positiv anzumerken ist der Beginn eines zusätzlichen Qualifizierungskurses ausschließlich mit 10 Fachkräften, der bereits im November endet, sodass die Teilnehmenden unmittelbar mit der Eröffnung ihrer Kindertagespflegestelle beginnen können.

Die Tagesmütterbörse der Caritas hat den Beginn der ersten tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung mit 140 UE aufgrund der aktuellen Pandemie von November dieses Jahres auf Januar 2021 verschoben.
Dieser Kurs wird zum einen von den Teilnehmenden besucht, die den vorherigen Kurs erfolgreich abgeschlossen und nun ihre Kindertagespflegestelle eröffnet haben. Zum anderen werden bereits tätige Tagespflegepersonen angeworben, die ihre bisherigen Erfahrungen teilen und sich weiterqualifizieren möchten. Deren Teilnahme leistet insgesamt einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssteigerung in der Kindertagespflege. Die Caritas nutzt die neu gewonnene Zeit, um die Digitalisierung von Kursinhalten weiter voranzubringen.

2.2 Öffentlichkeitsarbeit

Im Jahr 2020 werden diverse öffentlichkeitswirksame Maßnahmen umgesetzt: Neben der Publikation der Homepage (www.prokindertagespflege-stuttgart.de), dem Druck von Flyern, Postkarten und Kursmaterialien für die Teilnehmenden sowie der Nutzung der städtischen Telefonwarteschleife ist besonders die Veröffentlichung eines Legetrickfilms hervorzuheben der die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson näherbringen und Teilnehmende für die Qualifizierung werben soll.

Darüber hinaus sollen neue Zielgruppen erreicht werden, indem beispielsweise berentete Fachkräfte durch schriftliche Ansprache kontaktiert werden. An dieser Stelle besteht das Potenzial, Vertretungskräfte für die Großtagespflege oder einzelne Tagespflegepersonen (auch auf geringfügiger Basis) zu finden.

3. Neueste Entwicklungen und Ausblick

3.1 Neue Verwaltungsvorschrift in Baden-Württemberg in 2021

Im Moment befindet sich die Aktualisierung der Verwaltungsvorschrift im Anhörungsverfahren; sie wird 2021 in Kraft treten. Gleichzeitig erwartet die Verwaltung das neue Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg, das sich ab 2021 ebenfalls auf 300 UE erweitert, der bisher veröffentlichte Entwurf weist jedoch Änderungen in der Struktur und Abfolge der Qualifizierung zum Bundesprogramm auf.

Der Landesverband Kindertagespflege wurde vom Kultusministerium mit der Koordination der Qualifizierung nach dem neuen QHB-BW beauftragt; der Bund wird sich im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes bis Ende 2023 an den Kosten beteiligen, eine kontinuierliche Kursbegleitung ist – wie auch im QHB – fester Bestandteil.

Gegenwärtig werden Ideen und Anregungen gesammelt, um digitale Lösungen zu erarbeiten, damit die Qualifizierung auch unter Pandemie-Bedingungen dauerhaft realisiert werden kann. Der Prozess von der Idee bis zur Umsetzung ist zeitlich, finanziell und personell sehr aufwendig: Hier ist es besonders wichtig, die Bedürfnisse der Teilnehmenden, aber auch die Anforderungen der beteiligten Träger, die Bedingungen vor Ort sowie der jeweiligen Referierenden zu berücksichtigen.

3.2 Herausforderungen

Neben dem Fortdauern der Corona-Pandemie sind Teilnehmende, die die Qualifizierung abbrechen, eine Herausforderung, auf die wenig Einfluss genommen werden kann.

Die Erweiterung der Qualifizierung von seither 160 UE auf 300 UE führt zu einer Verlagerung der Zielgruppe, die andere Formen und Wege der Akquise erforderlich machen. Bisher nutzten auch Personen das Qualifizierungsangebot, die lediglich übergangsweise in der Kindertagespflege tätig sein wollten (z.B. während der Elternzeit); die zeitliche Ausweitung des Kurses zahlt sich nun insbesondere für Personen aus, die längerfristig in diesem Tätigkeitsfeld arbeiten möchten. Die Erweiterung des Kurses wird insgesamt als Chance verstanden, die Qualität in der Kindertagespflege zu optimieren und gleichzeitig für einen längeren Zeitraum interessierte und motivierte Personen für diese Tätigkeit zu gewinnen.

Ferner gibt es bisher keine gesetzliche Regelung zur Verpflichtung der Teilnahme an der tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung mit 140 UE für die bereits betreuenden Tagespflegepersonen. Hier ist eine zeitintensive Akquise, gezielte und persönliche Ansprache erforderlich, um das zur Verfügung stehende Kontingent an Teilnehmenden, die sich neben ihrer selbständigen Tätigkeit als Kindertagespflegeperson umfassend weiterqualifizieren möchten, auszuschöpfen. Das Ziel bleibt die weitere Professionalisierung der Kindertagespflege und damit auch, möglichst viele bereits tätige Tagespflegepersonen für die Qualifizierung zu gewinnen.

3.3 Ausblick

Die Umsetzung des neuen QHB BW wird neue Strukturen in der Dienststelle Kindertagespflege und in der Kooperation mit den Trägern erfordern. Diese neuen Strukturen werden verbunden mit der Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschrift und der verbindlichen Qualifizierung nach dem neuen Konzept von Baden-Württemberg entwickelt. Die Umsetzung der neuen Schwerpunktthemen Kinderschutz und Inklusion, Rechtsanspruch 6 bis 14 Jahre und die Beteiligung des Jugendamtes an allen eignungsrelevanten Prozessen wird allerdings nicht mit den vorhandenen Personalressourcen in der Verwaltung zu bewältigen sein. Entsprechende Stellenplananträge werden zum Haushalt 2022/2023 (oder zu gegebener Zeit, wenn die neue Verwaltungsvorschrift in Kraft tritt) gestellt.

Zusätzlich plant die Verwaltung eine neue Zusammenarbeit mit Fachschulen für Sozialpädagogik, um die Qualifizierung als Tagespflegeperson in die Ausbildung für Erzieher*innen zu integrieren.


Beteiligte Stellen

---


Vorliegende Anträge/Anfragen

---
---




Isabel Fezer
Bürgermeisterin





--

<Anlagen>


zum Seitenanfang