1. über den aktuellen Stand der Kindertagespflege
2. zum Bundesprogramm ProKindertagespflege und
3. zur neuesten Entwicklung und Ausblick der Kindertagespflege in Stuttgart
Mit der GRDrs 211/2018 wurden folgende Maßnahmen zur Stärkung der Kindertagespflege in Stuttgart beschlossen:
2. Einführung von Vertretungsregelungen und einer Vertretungspauschale in Großtagespflegen
3. Ausbau von Kindertagespflegeplätzen in geeigneten städtischen Räumen
4. Verbesserung der Organisation der Kindertagespflege im Jugendamt
Das im Rahmen des Bundesprogramms ‚ProKindertagespflege‘ derzeit erprobte QHB sieht insgesamt 300 UE für die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson vor. Diese Qualifizierung ist in einen tätigkeitsvorbereitenden Teil (160 UE) und einen tätigkeitsbegleitenden Teil (140 UE) separiert. Bisher galten Teilnehmende einer Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach 160 UE als vollständig qualifiziert. Neben der Erhöhung der UE ist in diesem Konzept zum einen eine kontinuierliche Kursbegleitung Bestandteil der Qualifizierung; eine pädagogische Fachkraft, die die gesamte Qualifizierung begleitet, im Kurs referiert, die Teilnehmenden betreut und entsprechend unterstützt. Zum anderen bildet Kompetenzorientierung eine zentrale Leitlinie der Qualifizierung: Die Teilnehmenden sollen an ihre bestehenden Erfahrungen und Fähigkeiten anknüpfen und diejenigen Kompetenzen erwerben bzw. erweitern, die für ihre zukünftige Tätigkeit als Kindertagespflegeperson unverzichtbar sind.
Nach intensiver Vorbereitung konnte im Februar 2020 der erste Qualifizierungskurs im Umfang von 160 UE bei der Tagesmütterbörse des Caritasverbands für Stuttgart e.V. mit 16 Teilnehmenden beginnen darunter auch vier pädagogisch qualifizierte Fachkräfte (z. B. staatliche anerkannte Erzieher*innen), die lediglich einen Teil der Qualifizierung absolvieren müssen. Hierzu wurde vor Beginn der Qualifizierungen in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle des Jugendamts und den beiden Trägern der inhaltliche Aufbau der ersten 30 UE des Qualifizierungskonzepts umstrukturiert, um Personen mit einschlägiger Aus- oder Weiterbildung entsprechend ihrer Anforderungen auf ihre zukünftige Tätigkeit vorbereiten zu können. Nach Absolvieren dieser 30 UE sind Fachkräfte bereits als vollständig qualifiziert anzusehen und können mit der Betreuung von Kindern beginnen.
Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen im März konnte der begonnene Kurs der Tagesmütterbörse des Caritasverbands nicht wie geplant in Präsenz fortgeführt werden. Durch das tatkräftige Engagement der Tagesmütterbörse wurde der Kurs innerhalb kürzester Zeit unter Einsatz digitaler Formate sowie konzipierter Selbstlerneinheiten für die Teilnehmenden unverzüglich fortgesetzt. Neben Live-Konferenzen und der Produktion von Podcasts kamen selbst gedrehte Youtube-Videos und eingesprochene PowerPoint-Präsentationen zur Anwendung. Die genutzten Medien brachten zahlreiche Erfahrungen zur digitalen Umsetzung der Qualifizierung mit sich. Die Tagesmütterbörse des Caritasverbands nutzte diese zur Reflexion und zur aktiven Weiterentwicklung ihrer Kurse, um zukünftig bedarfsgerechte und den aktuellen Gegebenheiten angepasste Angebote bereitstellen zu können.
Nach Lockerung der Einschränkungen wechselte die Tagesmütterbörse im Juni wieder in den Präsenz-Unterricht, um unter Einhaltung der Hygienevorschriften Gruppenarbeiten und den persönlichen Austausch gewährleisten zu können. Nach dem Abbruch von vier Teilnehmenden, die die Qualifizierung vorzeitig beendet haben, konnten neben den vier pädagogischen Fachkräften sechs weitere Teilnehmende die mündliche Lernergebnisfeststellung ablegen und nun ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson aufnehmen. Auch hier machte sich der Gewinn durch die kompetenzorientierte Arbeitsweise bemerkbar: Alle Absolvierenden konnten mit der Präsentation ihrer Konzeption und der Bearbeitung eines Fallbeispiels überzeugen.
Abbrüche von Teilnehmenden kommen leider in nahezu jedem Kurs vor. Die Gründe für eine vorzeitige Beendigung der Qualifizierung sind neben Ängsten durch die Corona-Pandemie beispielsweise familiäre oder berufliche Beweggründe, abweichende inhaltliche Vorstellungen oder die Gesamtdauer des Kurses.
Im September hat ein weiterer Qualifizierungskurs mit 160 UE mit 10 Teilnehmenden beim Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V. in Präsenz angefangen. Auch hier wurden leider bereits drei vorzeitige Beendigungen verzeichnet. Positiv anzumerken ist der Beginn eines zusätzlichen Qualifizierungskurses ausschließlich mit 10 Fachkräften, der bereits im November endet, sodass die Teilnehmenden unmittelbar mit der Eröffnung ihrer Kindertagespflegestelle beginnen können.
Die Tagesmütterbörse der Caritas hat den Beginn der ersten tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung mit 140 UE aufgrund der aktuellen Pandemie von November dieses Jahres auf Januar 2021 verschoben. Dieser Kurs wird zum einen von den Teilnehmenden besucht, die den vorherigen Kurs erfolgreich abgeschlossen und nun ihre Kindertagespflegestelle eröffnet haben. Zum anderen werden bereits tätige Tagespflegepersonen angeworben, die ihre bisherigen Erfahrungen teilen und sich weiterqualifizieren möchten. Deren Teilnahme leistet insgesamt einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssteigerung in der Kindertagespflege. Die Caritas nutzt die neu gewonnene Zeit, um die Digitalisierung von Kursinhalten weiter voranzubringen.
2.2 Öffentlichkeitsarbeit
Im Jahr 2020 werden diverse öffentlichkeitswirksame Maßnahmen umgesetzt: Neben der Publikation der Homepage (www.prokindertagespflege-stuttgart.de), dem Druck von Flyern, Postkarten und Kursmaterialien für die Teilnehmenden sowie der Nutzung der städtischen Telefonwarteschleife ist besonders die Veröffentlichung eines Legetrickfilms hervorzuheben der die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson näherbringen und Teilnehmende für die Qualifizierung werben soll.
Darüber hinaus sollen neue Zielgruppen erreicht werden, indem beispielsweise berentete Fachkräfte durch schriftliche Ansprache kontaktiert werden. An dieser Stelle besteht das Potenzial, Vertretungskräfte für die Großtagespflege oder einzelne Tagespflegepersonen (auch auf geringfügiger Basis) zu finden.
3. Neueste Entwicklungen und Ausblick
3.1 Neue Verwaltungsvorschrift in Baden-Württemberg in 2021
Im Moment befindet sich die Aktualisierung der Verwaltungsvorschrift im Anhörungsverfahren; sie wird 2021 in Kraft treten. Gleichzeitig erwartet die Verwaltung das neue Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg, das sich ab 2021 ebenfalls auf 300 UE erweitert, der bisher veröffentlichte Entwurf weist jedoch Änderungen in der Struktur und Abfolge der Qualifizierung zum Bundesprogramm auf.
Der Landesverband Kindertagespflege wurde vom Kultusministerium mit der Koordination der Qualifizierung nach dem neuen QHB-BW beauftragt; der Bund wird sich im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes bis Ende 2023 an den Kosten beteiligen, eine kontinuierliche Kursbegleitung ist – wie auch im QHB – fester Bestandteil.
Gegenwärtig werden Ideen und Anregungen gesammelt, um digitale Lösungen zu erarbeiten, damit die Qualifizierung auch unter Pandemie-Bedingungen dauerhaft realisiert werden kann. Der Prozess von der Idee bis zur Umsetzung ist zeitlich, finanziell und personell sehr aufwendig: Hier ist es besonders wichtig, die Bedürfnisse der Teilnehmenden, aber auch die Anforderungen der beteiligten Träger, die Bedingungen vor Ort sowie der jeweiligen Referierenden zu berücksichtigen. 3.2 Herausforderungen
Neben dem Fortdauern der Corona-Pandemie sind Teilnehmende, die die Qualifizierung abbrechen, eine Herausforderung, auf die wenig Einfluss genommen werden kann.
Die Erweiterung der Qualifizierung von seither 160 UE auf 300 UE führt zu einer Verlagerung der Zielgruppe, die andere Formen und Wege der Akquise erforderlich machen. Bisher nutzten auch Personen das Qualifizierungsangebot, die lediglich übergangsweise in der Kindertagespflege tätig sein wollten (z.B. während der Elternzeit); die zeitliche Ausweitung des Kurses zahlt sich nun insbesondere für Personen aus, die längerfristig in diesem Tätigkeitsfeld arbeiten möchten. Die Erweiterung des Kurses wird insgesamt als Chance verstanden, die Qualität in der Kindertagespflege zu optimieren und gleichzeitig für einen längeren Zeitraum interessierte und motivierte Personen für diese Tätigkeit zu gewinnen.
Ferner gibt es bisher keine gesetzliche Regelung zur Verpflichtung der Teilnahme an der tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung mit 140 UE für die bereits betreuenden Tagespflegepersonen. Hier ist eine zeitintensive Akquise, gezielte und persönliche Ansprache erforderlich, um das zur Verfügung stehende Kontingent an Teilnehmenden, die sich neben ihrer selbständigen Tätigkeit als Kindertagespflegeperson umfassend weiterqualifizieren möchten, auszuschöpfen. Das Ziel bleibt die weitere Professionalisierung der Kindertagespflege und damit auch, möglichst viele bereits tätige Tagespflegepersonen für die Qualifizierung zu gewinnen. 3.3 Ausblick Die Umsetzung des neuen QHB BW wird neue Strukturen in der Dienststelle Kindertagespflege und in der Kooperation mit den Trägern erfordern. Diese neuen Strukturen werden verbunden mit der Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschrift und der verbindlichen Qualifizierung nach dem neuen Konzept von Baden-Württemberg entwickelt. Die Umsetzung der neuen Schwerpunktthemen Kinderschutz und Inklusion, Rechtsanspruch 6 bis 14 Jahre und die Beteiligung des Jugendamtes an allen eignungsrelevanten Prozessen wird allerdings nicht mit den vorhandenen Personalressourcen in der Verwaltung zu bewältigen sein. Entsprechende Stellenplananträge werden zum Haushalt 2022/2023 (oder zu gegebener Zeit, wenn die neue Verwaltungsvorschrift in Kraft tritt) gestellt. Zusätzlich plant die Verwaltung eine neue Zusammenarbeit mit Fachschulen für Sozialpädagogik, um die Qualifizierung als Tagespflegeperson in die Ausbildung für Erzieher*innen zu integrieren. Beteiligte Stellen --- Vorliegende Anträge/Anfragen --- --- Isabel Fezer Bürgermeisterin -- <Anlagen> zum Seitenanfang