Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 354/2018
Stuttgart,
09/26/2018


Flüchtlingsunterbringung
Verlängerung der Baugenehmigungen für die
Standorte für Systembauten und Container




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
05.10.2018
22.10.2018

Bericht:


Ausgangslage

In den Jahren 2014 bis 2017 sind an 26 verschiedenen Standorten in Stuttgart Systembauten für Geflüchtete (darunter 1 Standort für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) sowie an 3 Standorten Containeranlagen für die Unterbringung von Geflüchteten errichtet worden (siehe GRDrs 1316/2013, 187/2014, 667/2014, 913/2014, 913/2014, 423/2015, 848/2015, 1296/2015 und 250/2016).

Da auf den Grundstücken kein oder nur eingeschränktes Baurecht vorhanden ist, sind für alle 26 Systembaustandorte nur zeitlich befristete Baugenehmigungen für die Dauer von fünf Jahren erteilt worden. Die Baugenehmigungen für die 3 Containerstandorte gelten nur für die Dauer von 3 Jahren. Somit laufen alle Baugenehmigungen für diese Einrichtungen in den Jahren 2019 bis 2021 aus. Die Gebäude und Außenanlagen auf den Standorten selbst sind jedoch für eine längere Nutzungsdauer ausgelegt und können somit länger genutzt werden.


Entwicklung der Flüchtlingszahlen und der benötigten Wohnfläche

Die aktuelle Zahl der Geflüchteten in Stuttgart beträgt 6.869 Personen (Stand 14. August 2018) verteilt auf 114 Unterkünfte und 23 Stadtbezirke. Der Prognose nach nimmt die Zahl bei einem Zuzug von monatlich 120 Personen und Auszügen von monatlich 180 Personen bis 31. Dezember 2019 auf 5.846 Geflüchtete ab.



Die Wohnfläche je unterzubringender Person wurde im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) von 4,5 m² auf 7 m² erhöht. Diese 7 m²-Regelung hatte das Land Baden-Württemberg vor dem Hintergrund des starken Flüchtlingsanstieges bis Ende Dezember 2017 ausgesetzt. Die Aussetzung wurde jedoch seitens des Landes nicht verlängert, wodurch der neue Flächenschlüssel seit dem 1. Januar 2018 anzuwenden ist. Die benötigte Wohnfläche erhöht sich somit von 32.859 m² (Januar 2018 mit 4,5 m² je Geflüchtetem) auf 40.922 m² (Dezember 2019 mit 7 m² je Geflüchtetem).

Zum Stand 31. Dezember 2019 sind unter Berücksichtigung der vorgesehenen Verlängerungen und der bis dahin erfolgten Umstellungen auf den 7 m²-Schlüssel voraussichtlich Platzkapazitäten für 7.014 Geflüchtete vorhanden (dies entspricht bei einer tatsächlichen Personenzahl von 5.846 Geflüchteten einer Belegungsdichte von rd. 83 %). Bei den notwendigen Platzkapazitäten ist im Übrigen zu berücksichtigen, dass regelmäßig Plätze auf Grund von Sanierungsarbeiten (z.B. wegen Wasserschäden usw.) nicht belegt werden können.


Verlängerung der befristeten Baugenehmigungen

Vor diesem Hintergrund werden die Systembau- und Containerstandorte über die bisherige Genehmigungsdauer hinaus weiterhin benötigt. Daher ist vorgesehen, Anträge auf die Verlängerung aller befristeten Baugenehmigungen zu stellen, und zwar für die Systembaustandorte um weitere 5 Jahre und für die Containerstandorte um weitere
3 Jahre. Das baurechtliche Genehmigungsverfahren wird auf der Basis der bisherigen baurechtlichen Beurteilung durchgeführt.

Systembaustandorte (Verlängerung um 5 Jahre)

      Adresse
      Stadtteil
Plätze je
4,5 m²
Plätze je
7,0 m²
Genehmigt bis
      Mercedesstraße 51, 51 A-B
      Bad Cannstatt
243
162
20.02.2019
      Im Wolfer 42, 42 A
      Plieningen
159
106
02.04.2019
      Wagrainstraße 80, 80 A+B
      Mühlhausen
243
162
01.08.2019
      Lautlinger Weg 11, 11 A+B
      Möhringen
243
162
04.08.2019
      Bubenhaldenstraße 16, 16 A
      Feuerbach
156
104
06.10.2019
      Solitudestraße 121, 121 A
      Weilimdorf
159
106
08.05.2020
      Steinröhre 1 A-C
      Weilimdorf
243
162
16.06.2020
      Steinröhre 1 D+E (Erweiterung)
      Weilimdorf
153
102
22.07.2021
      Sturmvogelweg 12, 12 A
      Mühlhausen
159
106
30.09.2020
      Kameralamtsstraße 69, 69 A+B
      Stammheim
243
162
02.10.2020
      Kameralamtsstraße 69 C (Erweiterung)
      Stammheim
78
52
07.07.2021
      Kurt-Schumacher-Straße 24, 24 A+B
      Möhringen
243
162
05.10.2020
      Kurt-Schumacher-Straße 16, 16 A (Erweiterung)
      Möhringen
153
102
06.06.2021
      Furtwängler Straße 96 A+B
      Botnang
159
106
07.10.2020
      Wiener Straße 313, 313 A+B
      Feuerbach
243
162
22.10.2020
      Leypoldtstraße 17, 17 A
      Plieningen
159
106
09.11.2020
      Quellenstraße 36, 36 A+B
      Bad Cannstatt
243
162
24.11.2020
      Württembergstraße 101, 101 A+B
      Untertürkheim
243
162
14.01.2021
      Helene-Pfleiderer-Straße 20 A+B
      Degerloch
159
106
19.01.2021
      Helene-Pfleiderer-Straße 20 C (Erweiterung)
      Degerloch
84
56
07.11.2021
      Breitscheidstraße 2 E+D
      Mitte
159
106
21.01.2021
      Am Klingenbach 24
      Ost
UMF
08.02.2021
      Hafenbahnstraße 11, 11 A+B
      Obertürkheim
243
162
10.02.2021
      Krailenshaldenstraße 49, 49 A-D
      Feuerbach
321
214
17.02.2021
      Adresse
      Stadtteil
Plätze je
4,5 m²
Plätze je
7,0 m²
Genehmigt bis
      Burgholzstraße 33 A-D
      Münster
321
214
18.02.2021
      Ohnholdstraße 1 A+B
      Birkach
159
106
26.02.2021
      Ehrlichweg 33 A-D
      Möhringen
321
214
09.03.2021
      Schwieberdinger Straße 60 A+B
      Zuffenhausen
156
104
16.04.2021
      Gottfried-Keller-Str. 18 B
      Zuffenhausen
84
56
28.11.2021
      Summe
5.529
3.686
Eine Ausnahme bildet der Standort Zazenhäuser Straße 92, 92 A. Die Baugenehmigung für diesen Standort kann aufgrund einer nachbarschaftlichen Vereinbarung nicht verlängert werden. Die beiden Systembauten können noch bis September 2019 genutzt werden und sind bis Jahresende 2019 zurückzubauen.


Containerstandorte (Verlängerung um 3 Jahre)

AdresseStadteilPlätze je
4,5 m²
Plätze je
7,0 m²
Genehmigt bis
Richard-Schmid-Straße 31, 31 ASillenbuch
108
72
19.02.2019
Guts-Muths-Weg 8 B-FDegerloch
330
220
22.02.2019
Summe
438
292
Ausgenommen von der Verlängerung ist der Containerstandort Landenberger
Straße 67, 67A-D (Killesberg Rote Wand) mit 180 Plätzen, der aufgrund der anstehenden baulichen Entwicklung des geplanten Wohnquartiers voraussichtlich nur noch bis Herbst 2019 genutzt werden kann.


Es fallen voraussichtliche Planungs- und Genehmigungsgebühren in Höhe von 50.000 € pro Standort an. Ferner müssen an drei Systembaustandorten (Lautlinger Weg 11, 11A+B, Gottfried-Keller-Straße 18 B, Breitscheidstraße 2 B + E) die bestehenden Pachtverträge um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Die Pachtkosten belaufen sich für diesen Zeitraum auf insgesamt rd. 1,1 Mio. €.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen:

Die Referate T, StU und SI haben die Vorlage mitgezeichnet.






Michael Föll
Erster Bürgermeister











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