Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 290/2020
Stuttgart,
05/25/2020



Investitionszuschuss für die Kath. Gesamtkirchengemeinde Stuttgart Johannes XXIII vertreten durch das Kath. Verwaltungszentrum Stuttgart, Werastraße 118, 70190 Stuttgart – Sicherheitsmaßnahmen, Kleinhohenheimer Str. 19, 70619 Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
29.06.2020
20.07.2020



Beschlußantrag:

1. Die Kath. Gesamtkirchengemeinde Stuttgart Johannes XXIII vertreten durch das Kath. Verwaltungszentrum, Werastraße 118, 70190 Stuttgart erhält für die Sicherheitsmaßnahme laut Brandverhütungsschau in der Einrichtung „Pusteblume“, Kleinhohenheimer Str. 19, 70619 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 75 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 174.000,00 Euro. 2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen. 4. Die Auszahlungen in Höhe von max. 174.000,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas (Kita-Ausbau), Ausz.Gr. 7873 Bau (Pauschale), gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Aufgrund der Brandverhütungsschau des Baurechtsamts ist die Herstellung einer genehmigungspflichtigen Fluchtwegtreppe aus dem Ober- und Untergeschoss zur Gewährleistung der Gebäudeevakuierung zwingend erforderlich. Bis diese Außentreppenanlage installiert ist, ist eine provisorische Außentreppe anzubringen.
Zur Aufrechterhaltung des laufendenden Betriebs sind diverse Brandschutztüren sowie grundrissliche Änderungen zur Sicherung der Fluchtwege umzusetzen. Eine weitere behördliche Auflage ist der Einbau einer flächendeckenden Rauchwarnanlage.

Stellungnahme Hochbauamt

Die Angemessenheit der Baukosten wurde durch das Hochbauamt bestätigt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 232.000,00 Euro. Der Investitionszuschuss in Höhe von 75% der anrechenbaren Kosten beträgt aktuell 174.000,00 Euro.

Im Doppelhaushalt 2020/2021 wurden Kosten in Höhe von 232.000,00 Euro angemeldet und Mittel in Höhe von 174.000,00 Euro veranschlagt (GRDrs 587/2019).

Die Mittel wurden bereits für den Vollzug auf das Projekt 7.513161 umgesetzt.

Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
232.000,00 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss (gerundet)
max. 174.000,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt JaNoch zu veranschlagen
Euro



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-

<Anlagen>



zum Seitenanfang