Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1563/2023
Stuttgart,
01/04/2024



Neubau Erweiterung 2014 Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium,
Remstalstraße 35, Stuttgart-Bad Cannstatt

Gewerk 4400 Starkstromanlagen
Firma Schlagenhauf GmbH
- Mehrkosten wegen Verschiebung Bauabschnitt 2




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikBeschlussfassungöffentlich16.01.2024



Beschlußantrag:

Der Mehrkostenanmeldung der Firma Schlagenhauf GmbH aufgrund auftraggeberseitiger Bauzeitenverschiebung in Höhe von 469.391,36 € (brutto) wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Rahmen des Neubaus des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums an der Remstalstr. 35 in Bad Cannstatt erhielt Fa. Schlagenhauf GmbH aus Ellwangen am 08.10.2019 den Auftrag für die Starkstromanlagen im 1. und 2. Bauabschnitt.

Aufgrund der Folgen von Corona-Pandemie, Ukraine-Konflikt und damit einhergehenden Bauzeitenverschiebungen für den 2. Bauabschnitt, sowie auch der hohen Inflation, kommt es zu erheblichen Preissteigerungen.

Der von der Firma Schlagenhauf GmbH gestellte Nachtrag beinhaltet Mehrkosten für die zeitlichen Verzögerungen in Bezug auf den Beginn des zweiten Bauabschnitts, für das Gewerk 4400 Starkstromanlagen. Die Verzögerungen wurden nicht durch den Auftragnehmer verschuldet.

Als Grundlage für die Ermittlung der Preiserhöhung hat die Firma Schlagenhauf den „Preisindex für Bauwerke in Baden-Württemberg“ herangezogen.


Die Forderung wurde durch das Planungsbüro IBB Burrer & Deuring Ingenieurbüro GmbH in Abstimmung mit dem Hochbauamt anhand von aktuellen Preisen aus Vergleichsprojekten geprüft. Die Preissteigerung kann als marktüblich bestätigt werden.

Das Rechtsamt und das Amt für Revision wurden aufgrund der Zuständigkeitsregelung eingebunden, deren Prüfungen ergaben keine Beanstandungen.

Erläuterung:
Durch die Bauzeitverschiebung von 19 Monaten und einer mehr als 3-monatigen Unterbrechung, hätte die Firma Schalgenhauf das Recht den Auftrag gem. § 6 Abs. 7 VOB/B zu kündigen.

Folgende Risiken können dadurch für den AG entstehen:
a.) Schnittstellenprobleme der gemeinsamen Anlagen in beiden Bauabschnitten.
b.) Gewährleistungsprobleme bei den gemeinsam genutzten Anlagen der Bauabschnitte.
c.) Evtl. weitere Terminverschiebung, wenn die Neuausschreibung erfolglos verläuft und dadurch entstehende Behinderung der Folgegewerke, was zu nicht absehbaren Folgekosten führt.
d.) Evtl. höhere Angebotspreise bei Neuausschreibungen.
Nach derzeitigen Recherchen und Einschätzungen durch den Fachplaner und Bauabteilung 65-4 Technik, werden bei einem neuen Ausschreibungsverfahren noch höhere Preise erwartet.



Finanzielle Auswirkungen

Die Mehrkosten werden im Projektbudget gedeckt.



Beteiligte Stellen

Das Referat AKR hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister




Anlagen

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<Anlagen>



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