Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 315/2018
Stuttgart,
08/08/2018



Investitionszuschuss für Krippe und Kindergarten Rominger, Böheimstr. 58, 70199 Stuttgart - Mehrkosten beim Umbau der Kindertageseinrichtung, Böheimstr. 58, 70199 Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.09.2018
22.10.2018



Beschlußantrag:

1. Die Krippe und Kindergarten Rominger, Böheimstr. 58, 70199 Stuttgart erhält für die Mehrkosten beim Umbau der Kindertagesstätte, Böheimstr. 58, 70199 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 75 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 165.409,00 Euro. 2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen. 4. Die Auszahlungen in Höhe von 139.520,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas (Kita-Ausbau), Ausz.Gr. 7873 Bau (Pauschale), gedeckt. Die Auszahlungen in Höhe von 25.889,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.513161, Investitionskostenzuschüsse für Kitas freier Träger, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und –zuschüsse an Dritte, gedeckt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Einrichtung wurde 2013/2014 grundsaniert und um eine Gruppe erweitert. Die Maßnahme hat sich verteuert. Die Mehrkosten sind auf bisher nicht berücksichtigte Eigenleistungen sowie Umzugs- und Ausweichquartierkosten zurückzuführen. Zudem waren zusätzliche Baumaßnahmen erforderlich.

Stellungnahme Hochbauamt

Schon bei der Baukostenprüfung im Vorfeld der Maßnahme wurde durch das Hochbauamt festgestellt, dass der Sanierungsbedarf aufgrund des Alters der Einrichtung und des großen Renovierungsstaus sehr hoch ist. Wie bei derartigen Maßnahmen zu erwarten, zeigte sich während der Arbeiten, dass weitere Erneuerungen unabdingbar waren.

In einer durch das Hochbauamt angeforderten Aufstellung der unerwartbaren Zusatzmaßnahmen, konnte der die Sanierung begleitende Architekt die zusätzlichen Kosten plausibel darstellen.

Insofern sind die beschriebenen Gesamtkosten – auch vor dem Hintergrund, dass hier Betreuungsplätze in 10 Gruppen angeboten werden – noch immer für die beschriebene Aufgabe angemessen.

Finanzielle Auswirkungen

Für das Projekt wurden im Haushalt Mittel i.H.v. 139.520,00 Euro veranschlagt. Der aktuelle Bedarf beträgt 165.409,00 Euro. Die Differenz i.H.v. 25.889,00 Euro wird aus dem laufenden Budget gedeckt. Der Bundesmittelzuschuss i.H.v. 35.000,00 Euro ist bereits berücksichtigt.

Die Mittel i.H.v. 139.520,00 Euro werden für den Vollzug aus der Kita-Ausbaupauschale auf das Projekt 7.513161 umgesetzt.

Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
220.546,00 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene
Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss (gerundet)
165.409,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt JaNoch zu veranschlagen
Euro



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-








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