Protokoll:
Jugendhilfeausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
14
3
Verhandlung
Drucksache:
91/2022
GZ:
JB
Sitzungstermin:
07.03.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Kappallo
fr
Betreff:
Förderung von öffentlich-zugänglichen Kindertageseinrichtungen und Betriebskindertagesstätten - Sachbeschluss zur Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2022/2023
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 11.02.2022, GRDrs 91/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Den geänderten Grundsätzen für die Förderung der Betriebsausgaben von öffentlich-zugänglichen Kindertageseinrichtungen (
Anlage 1
), gültig ab 01.01.2022, wird zugestimmt.
2. Den geänderten Grundsätzen für die Förderung der Betriebsausgaben von Betriebskindertagesstätten (
Anlage 2
), gültig ab 01.01.2022, wird zugestimmt.
3. Mit Inkrafttreten der oben genannten Grundsätze werden die bisherigen Fördergrundsätze, Grundsatz- und Einzelbeschlüsse sowie sonstige Regelungen bis einschließlich 31. Dezember 2021 gegenstandslos.
4. Die Verwaltung wird legitimiert, für Detailregelungen Ausführungsbestimmungen zu erlassen.
5. Der Kompensation wegfallender Landeszuschüsse in Höhe von jährlich maximal 123.730 EUR ab 01.01.2022 wird zugestimmt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
BMin
Fezer
stellt fest:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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