Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 76/2020
Stuttgart,
01/29/2020



Jobcenter Neuberufung eines Mitglieds des örtlichen Beirats



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussBeschlussfassungöffentlich16.03.2020



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat beruft Frau Janine Stieler, Agentur für Arbeit Stuttgart, als Mitglied für die Agentur für Arbeit Stuttgart in den örtlichen Beirat des Jobcenters.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Gemäß § 18d SGB II ist für das Jobcenter Stuttgart ein örtlicher Beirat zu bilden. Aufgabe des Beirates ist die Beratung des Jobcenters bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Der Beirat selbst trifft keine Entscheidungen für das Jobcenter. Über Umfang und inhaltliche Ausgestaltung des Eingliederungsbudgets entscheidet allein der Gemeinderat im Rahmen seiner Beschlussfassung über den Geschäftsplan des Jobcenters.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beruft die Mitglieder des Beirates auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes. Bei den Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes handelt es sich insbesondere um die Träger der freien Wohlfahrtspflege, Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Kammern und berufsständischen Organisationen. Ausgeschlossen von der Mitarbeit im örtlichen Beirat sind Vertreterinnen und Vertreter des örtlichen Arbeitsmarktes, die selbst Eingliederungsleistungen nach dem SGB II anbieten. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Mitwirkung politischer Parteien, religiöser Gruppen sowie Sportvereine und Kultureinrichtungen.

Durch das Ausscheiden der bisherigen Vertreterin der Agentur für Arbeit, Frau Verena Bischl, ist eine Änderung der Mitgliedschaft im örtlichen Beirat des Jobcenters erforderlich.



Finanzielle Auswirkungen






Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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<Anlagen>



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