Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
354
20
VerhandlungDrucksache:
634/2017
GZ:
T
Sitzungstermin: 18.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Frau Westhaus-Gloël fr
Betreff: Neubau Quartiersparkhaus mit Energiezentrale
Neckarpark, Stuttgart- Bad Cannstatt
- Ingenieurbeauftragung Tragwerksplanung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 06.07.2017, GRDrs 634/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an:

2. Das Hochbauamt wird ermächtigt, mit dem Planungsbüro einen Stufenvertrag (Nr. 11330) in der üblichen Form abzuschließen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Pantisano (SÖS-LINKE-PluS) erkundigt sich, in welcher Weise die Kosten für das Parkhaus gegenfinanziert werden sollen.

BM Pätzold erläutert, im NeckarPark seien Tiefgaragen bekanntlich nur bedingt möglich. Nachdem die Energiezentrale nicht länger beim Schulgrundstück, sondern beim Quartiersparkhaus untergebracht werde, sei es der Verwaltung wichtig, alles in einer Hand zu haben. Man werde das Projekt zunächst vorfinanzieren und auf jeden Fall auch Eigentum behalten. Im Laufe des weiteren Verfahrens werde dann noch zu klären sein, wie mit dem Thema Stellplätze umgegangen werden solle, auch wie die Aufteilung und Zuteilung erfolge.

Auf eine entsprechende Nachfrage von StR Pantisano antwortet BM Pätzold, es sei noch nicht berechnet worden, wann durch Vermietung oder Verkauf von Stellplätzen die Kosten für die Parkplätze wieder an die Stadt fließen. Zum Teil würden dort möglicherweise auch Stellplätze der Schule untergebracht.


BM Pätzold stellt abschließend Beschlussfassung fest.

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