Protokoll:
Ausschuss für Umwelt und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
354
20
Verhandlung
Drucksache:
634/2017
GZ:
T
Sitzungstermin:
18.07.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Pätzold
Berichterstattung:
der Vorsitzende
Protokollführung:
Frau Westhaus-Gloël
fr
Betreff:
Neubau Quartiersparkhaus mit Energiezentrale
Neckarpark, Stuttgart- Bad Cannstatt
- Ingenieurbeauftragung Tragwerksplanung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 06.07.2017, GRDrs 634/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an:
Mayr und Ludescher Beratende Ingenieure GbR
Talstraße 41
70188 Stuttgart
wird zugestimmt.
Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.
2. Das Hochbauamt wird ermächtigt, mit dem Planungsbüro einen Stufenvertrag (Nr. 11330) in der üblichen Form abzuschließen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
StR
Pantisano
(SÖS-LINKE-PluS) erkundigt sich, in welcher Weise die Kosten für das Parkhaus gegenfinanziert werden sollen.
BM
Pätzold
erläutert, im NeckarPark seien Tiefgaragen bekanntlich nur bedingt möglich. Nachdem die Energiezentrale nicht länger beim Schulgrundstück, sondern beim Quartiersparkhaus untergebracht werde, sei es der Verwaltung wichtig, alles in einer Hand zu haben. Man werde das Projekt zunächst vorfinanzieren und auf jeden Fall auch Eigentum behalten. Im Laufe des weiteren Verfahrens werde dann noch zu klären sein, wie mit dem Thema Stellplätze umgegangen werden solle, auch wie die Aufteilung und Zuteilung erfolge.
Auf eine entsprechende Nachfrage von StR
Pantisano
antwortet BM
Pätzold
, es sei noch nicht berechnet worden, wann durch Vermietung oder Verkauf von Stellplätzen die Kosten für die Parkplätze wieder an die Stadt fließen. Zum Teil würden dort möglicherweise auch Stellplätze der Schule untergebracht.
BM Pätzold stellt abschließend
Beschlussfassung
fest.
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