Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 447/2023
Stuttgart,
09/25/2023



Vergabe der Betriebsträgerschaft für die Kindertagesstätte in der Nordbahnhofstr. 23a



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.10.2023
23.10.2023



Beschlußantrag:

1. Die Betriebsträgerschaft für die Kindertagesstätte in der Nordbahnhofstr. 23a in 70191 Stuttgart-Nord wird dem Träger KinderHut Gesellschaft für gemeinnützige sozialpädagogische Projekte GmbH übertragen. 2. Die städtische Förderung des freien Trägers für die genannte Tageseinrichtung für Kinder erfolgt nach den geltenden „Grundsätzen für die Förderung der Betriebsausgaben von öffentlich-zugänglichen Kindertageseinrichtungen“ in der jeweils aktuellen Fassung.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu Beschlussantrag 1:

Für den Standort der neuen Kindertagesstätte in der Nordbahnhofstr. 23a in 70191 Stuttgart-Nord gibt es nachvollziehbare Gründe, warum die Trägerschaft an die KinderHut Gesellschaft für gemeinnützige sozialpädagogische Projekte GmbH (KinderHut gGmbH) übertragen werden soll. Die KinderHut gGmbH hat bestätigt, diese Betriebsträgerschaft übernehmen zu wollen.

Der Träger KinderHut gGmbH ist bereits Träger der benachbarten dreigruppigen Kita mit 45 Plätzen auf dem gleichen Areal in der Friedhofstr. 18 in 70191 Stuttgart-Nord. Die fußläufige Entfernung zwischen den beiden Kita-Gebäuden beträgt rd. 100m. Diese benachbarte Einrichtung in der Friedhofstr. 18 ist seit 12/2021 in Betrieb. So konnte der Träger bereits umfassende Kenntnisse zum Sozialraum sammeln und in der pädagogischen Arbeit berücksichtigen. Infolgedessen ist der Träger vor Ort etabliert und das Angebot ist gut angenommen.

Im damaligen Trägerauswahlverfahren 2020 überzeugte der Träger KinderHut gGmbH u.a. durch die Darstellung seiner pädagogischen Arbeit, erprobte Ansätze in Bezug auf deren qualitative Weiterentwicklung sowie seine intensive Auseinandersetzung mit dem Standort und damit verbunden starke Sozialraumorientierung. Er wurde daraufhin aus fünf Bewerbungen ausgewählt (s. GRDrs 984/2020).

Durch die Übernahme der Trägerschaft der benachbarten Einrichtung ergeben sich deutliche Synergieeffekte in Hinblick auf organisatorische Abläufe, Leitungsaufgaben, Möglichkeiten der Personalentwicklung sowie Flexibilität im Betriebsablauf und einrichtungsübergreifende Angebote, auch für Eltern und besonders mit Sozialraumbezug. Durch die Erweiterung von derzeit drei auf zukünftig acht Gruppen für die Altersgruppe 0 bis 6 Jahre wird es zudem für den Träger einfacher, das Angebot flexibel an sich immer wieder ändernde Bedarfe anzupassen. Die Betreuungsflexibilität der beiden Einrichtungen insgesamt wird erhöht und wesentliche Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung können verstärkt genutzt werden.

Besonders vor dem Hintergrund des sich stark verändernden Stadtteils Stuttgart-Nord sind verlässliche soziale Strukturen unabdingbar. Benötig wird hierbei ein gutes, sinnvoll ineinandergreifendes Angebot für die Bewohnerschaft, zu denen hier auch vor allem die Kinder und Eltern dieser beiden Kita-Standorte zählen.

Im betreffenden Planungsraum befinden sich zahlreiche weitere Kindertageseinrichtungen unterschiedlichster Träger. Somit ist eine sinnvolle Trägervielfalt aus Sicht der Jugendhilfeplanung gesichert.

Für die Auswahl der Betriebsträgerschaft für die neue Kindertagesstätte in der Nordbahnhofstr. 23a in 70191 Stuttgart-Nord soll kein "nicht-förmliches Interessenbekundungsverfahren" durchgeführt werden.

Informationen zur geplanten Einrichtung in der Nordbahnhofstr. 23a:

Vorgesehen sind 5 Gruppen in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden. Die Platzzahl ist abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. Aufgrund der derzeitigen Bedarfssituation im Stadtbezirk ist zunächst folgende Angebotsform mit insgesamt 75 Kita-Plätzen vorzusehen:
Die Bezugsfertigstellung ist voraussichtlich zum Ende des zweiten Quartals 2024 und die Gesamtfertigstellung zum Ende des vierten Quartals 2024 geplant. Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Stadtgebiet Stuttgart-Nord, Planungsraum Prag/Rosenstein decken.

Zu Beschlussantrag 2:

Die städtische Förderung für die Tageseinrichtungen für Kinder in der Nordbahnhofstraße 23a im Stadtgebiet Stuttgart-Nord erfolgt nach den Grundsätzen für die Förderung der Betriebsausgaben von öffentlich-zugänglichen Kindertageseinrichtungen“ in der jeweils aktuellen Fassung.

Der vorgeschlagene Träger hat mit rechtsverbindlicher Unterschrift versichert, dass er mit den Förderbedingungen der Stadt Stuttgart einverstanden ist.
Der Träger verpflichtet sich zur analogen Anwendung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Das bedeutet insbesondere, dass die Elternbeiträge (inklusive Essensgeld sowie unter Berücksichtigung der Geschwisterermäßigung) den städtischen Kostenbeitrag maximal um 20 % überschreiten dürfen. Der Träger verpflichtet sich damit auch zur Teilnahme am Bonuscard- und Familiencardverfahren.

Der Träger erhält eine Förderung der Kaltmiete nach den Standards der jeweils gültigen Fördergrundsätze des Jugendamts. Eine mögliche Differenz zwischen der Kaltmiete laut Mietvertrag und förderfähiger Höchstmiete (aufgrund größerer Flächen oder höherer Preise/qm) wird zusätzlich zu 100 % gefördert.


Finanzielle Auswirkungen

Die notwendigen Mittel (Betriebs- und Ausstattungskosten) sind im Haushalt 2022/2023 enthalten (vgl. GRDrs 661/2021).





Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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