Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 785/2019
Stuttgart,
07/11/2019


Weltklima in Not - Stuttgart handelt
Aktionsprogramm Klimaschutz




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Klima und Umwelt
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.07.2019
24.07.2019
27.09.2019

Bericht:


I. Einführung

Die Klimaschutzkonferenz von Paris hat als klaren Handlungsauftrag zur Erreichung des 1,5 Grad Zieles formuliert, dass alle Länder ihre Anstrengungen für den Klimaschutz erheblich verstärken müssen. Nicht warten bis 2050, sondern jetzt sofort mehr tun!

Unterstützt wird diese Zielsetzung durch die „Fridays for future“ Bewegung, getragen vor allem von der jüngeren Generation, die zu Recht mehr Einsatz für die Umsetzung des Pariser Abkommens einfordert.

Mit diesem Aktionsprogramm für Stuttgart, überprüft die Stadt das bisher Erreichte und verpflichtet sich zu neuen und konsequenteren Maßnahmen und will die Zielerreichung beschleunigen.

Dazu braucht es Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene, aber auch auf dem Gebiet der Stadtpolitik.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat 2016 mit dem Beschluss des Energiekonzepts „Urbanisierung der Energiewende“ die Zielvision gesetzt bis 2050 klimaneutral zu sein. Bei dieser Bilanzierung macht sie sich ehrlich und berücksichtigt neben dem Energiebereich auch die Emissionen des Verkehrs und der gesamten Industrie.

Die bisherigen Anstrengungen im Bereich Klimaschutz und Energiewende sind erfolgreich und zeigen bereits Wirkung.

Die Landeshauptstadt Stuttgart bilanziert seit 2010 jährlich den Primärendenergieverbrauch, den Anteil der erneuerbaren Energien sowie die CO2-Emissionen innerhalb des Stadtgebiets und seiner Gemarkungsgrenzen.

Die aktuellste Energiebilanz für das Jahr 2017 liegt vor und zeigt das bisher Erreichte:

Das Ziel des Energiekonzeptes für 2020 den Primärenergieverbrauch um 20% gegenüber dem Jahr 1990 zu senken wurde mit einer Einsparung von 27% schon weit vor 2020 erreicht. Der Anteil der erneuerbaren Energien liegt für das Jahr 2017 bei 18 %. Hier fehlen für das Ziel im Jahr 2020 noch 2% mehr Einsatz erneuerbarer Energien.

Bei den CO2 Emissionen liegt die Einsparung bei 31% gegenüber 1990.

Durch vielfältige und breit aufgestellte Maßnahmen hat die LHS Stuttgart in den letzten Jahren den Klimaschutz befördert. Dabei sind drei Themenfelder zentral für den Klimaschutz: Energie, Verkehr, Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher, zum Beispiel bei der Ernährung.


II. Maßnahmen für mehr und schnelleren Klimaschutz

A. Energie

Energieeinsparung, Energieeffizienz und regenerative Energieerzeugungen sind die drei Bausteine der Energiewende und zentral für den Klimaschutz.

Stuttgart hat hier schon viel auf den Weg gebracht. So sind beispielhaft das stadtinterne Contracting, das Energiemanagement, der Bezug von 100% Ökostrom sowohl bei den städtischen Liegenschaften als auch bei der SSB, ein hoher Energiestandard bei Neubauten, Ausbau der PV-Anlagen, Nahwärmenetze in neuen Quartieren (z.B. Olgaareal, Neckarpark, Schochareal), Energieeinsparförderprogramm und das Austauschprogramm für Ölheizungen, die zukünftige Bioabfallvergärungsanlage und die Entwicklung des Rosensteinviertels hin zu einem Plusenergiequartier zu nennen. Ein wichtiger Partner sind hier auch die Stadtwerke Stuttgart (SWS), insbesondere mit Angeboten von Ökostrom und Bau von Photovoltaikanlagen.

Um die Anstrengungen beim Klimaschutz und der Energiewende zu erhöhen sind folgende Maßnahmen notwendig:


1. Erhöhung des energetischen Standards bei städtischen Neubauten und städtischen Sanierungen:

- Zukünftiges Ziel ist es, klimaneutral zu bauen, bei Neubauten soll der Plusenergie-Standard erreicht werden, bei Bestandsgebäuden Klimaneutralität.

- Die Nutzung von Solarenergie ist Pflicht. Dabei wird auch die Förderung der E-Mobilität in Verbindung mit Speichersystemen berücksichtigt.

- Neubauten bis zu zwei Vollgeschossen werden in Holz- oder Holz-Hybridbauweise erstellt. Bei Gebäuden über zwei Vollgeschossen wird dies angestrebt und geprüft.

- Der Einsatz von Recyclingbaustoffen soll vorangetrieben werden z.B. bei Beton soll min. 30% Recyclingbeton (R-Beton) eingesetzt werden. Dies spart wertvolle Ressourcen.

- Flachdächer sind zu begrünen, ebenso sind min. 30% der Fassade zu begrünen, um so das Stadtklima zu verbessern.

- Alle Schulen werden bis 2025 mit PV-Anlagen ausgestattet. Ausnahmen sind begründungspflichtig.

- Der Hitzeschutz im Sommer ist immer zu berücksichtigen.

- Diese Anforderungen sollen auch für städtische Eigenbetriebe und Töchter, insbesondere für die SWSG gelten. Diese benötigt eine städtische Förderung, um die Anforderungen mietenneutral und sozial verträglich umzusetzen.

2. Erhöhung der Sanierungsquote in der Stadt

- Kostenlose Energieberatung im Rahmen der Aktion „Gebäudesanierung“ durch das Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ).
- Breitere Förderung durch Erweiterung des kommunalen Energiesparprogramms auf Wohnungsbauunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften.
- Erhöhung des Fördervolumens des kommunalen Energiesparprogramms.

3. Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung

- Solaroffensive: Einführung einer Solardachpflicht, Förderung der Solarenergienutzung von Dach und Fassade, Förderung von Speicher- mit Solarenergiesystemen.
- Wärmeoffensive: Ausbau der Wärmenetze, Förderung der Anschlüsse an das Fernwärmenetz, Umstellung auf „grüne“ Fernwärme, Wärmenergieleitplanung
- Quartiersoffensive: Förderung energetischer Quartierssanierungen in Verbindung mit Energiekonzepten.
- Förderung der E-Mobilität durch Ausbau der Solarenergienutzung in Verbindung mit Speichersystemen 4. Einsparung unnötig verbrauchter Energie

- Stadtweites Verbot der sog. „Heizpilze“.


B. Verkehr

Mit dem Aktionsplan „Nachhaltig Mobil in Stuttgart“ hat die LHS sich auf den Weg zur Verkehrswende und damit auch zu mehr Klimaschutz im Verkehr gemacht.
So sind beispielsweise der verstärkte und konsequente Ausbau des ÖPNV, die Tarifreform des VVS, das Ziel Stuttgart zur echten Fahrradstadt zu machen, der Ausbau der E-Mobilität, die Förderung des Fußverkehrs, die Umsetzung der „lebenswerten Innenstadt“, das Jobticket und die Förderung der Lastenräder wichtige Bausteine.
Um die Anstrengungen beim Klimaschutz und der Verkehrswende zu erhöhen schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

1. Ausbau des ÖPNV

- Deutlicher Ausbau des ÖPNV durch Erhöhung der Zuschüsse an die SSB sowohl für die laufenden Betriebskosten und die anstehenden Investitionen.
- Schaffung neuer Buslinien und den dazu notwendigen Busspuren zur Beschleunigung des Busverkehrs.
- Einführung einer Nahverkehrsabgabe zur Finanzierung des ÖPNV.
2. Förderung alternativer Verkehrssysteme und –antriebe

- Ausbau der E-Mobilität bei allen Verkehrsmitteln und der dazugehörigen Infrastruktur.
- Förderung alternativer Energien, wie Wasserstoff oder synthetische Kraftstoffe.
- Ausbau der City-Logistik.
- Schnelle Umsetzung der lebenswerten, autofreien Innenstadt.
- Umsetzung der echten Fahrradstadt. 3. Umstieg auf die Schiene

- Keine Flugverbindungen mehr vom Manfred-Rommel-Flughafen zu Orten, die auch in zwei Stunden mit der Bahn zu erreichen wären. Somit werden Fahrten nach z.B. München oder Frankfurt/M auf die Schiene verlagert. Damit wird z.B. für die Strecke Stuttgart-Frankfurt mit dem ICE der CO2 Ausstoß um ca. 90 % reduziert.


C. Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher

Der kleinste, aber dennoch zentrale Baustein beim Klimaschutz ist das Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher. So trägt z.B. die Art der Ernährung einen erheblichen Beitrag zur persönlichen CO2-Bilanz bei. Bereits eine fleischarme Ernährung senkt den CO2-Fußabruck erheblich.

Die Stadt Stuttgart selbst hat sich hier schon auf den Weg gemacht, der Bioanteil in Kantine und Kitas wurde bereits deutlich erhöht. Doch Beispiele zeigen, dass hier noch viel Potential vorhanden ist. Des Weiteren wird der Stuttgarter Wochenmarkt ab 2020 plastikfrei sein, d.h. es werden keine Plastiktüten für Obst und Gemüse mehr ausgegeben. Bereits im Sommer 2019 geht das Mehrwegbecher-System der Stadt an den Start, an dem sich zahlreiche lokale Gastronomen beteiligen. Es wird erwartet, dass durch die Wiederverwendung der Kaffeebecher, das Müllaufkommen deutlich sinkt.

Um die Anstrengungen beim Klimaschutz zu erhöhen und das nachhaltige Nutzerverhalten in der Verwaltung zu fördern schlagen wir weiterhin folgende Maßnahmen vor:

Mehr Bio, mehr regional, mehr saisonal – mehr Klimaschutz

- Erhöhung des Bioanteils und des Anteils regionaler und saisonaler Lebensmittel und klimafreundliche Ausrichtung in den städtischen Kantinen.
- Förderung der Erhöhung des Bioanteils und des Anteils regionaler und saisonaler Lebensmittel und klimafreundliche Ausrichtung in Schulen von 25% auf 50% und von Kitas von 27% auf 50% in den nächsten vier Jahren.


D. Klimafreundliche Stadtpolitik und Verwaltung

Die Stadtverwaltung und die Stadtpolitik gehen mit gutem Beispiel voran und stellen ihre Tätigkeit und ihr Handeln unter die Prämisse des Klimaschutzes.

Gerade die Stadtverwaltung als drittgrößter Arbeitgeber der Stadt inkl. des Klinikums kann zeigen, dass Klimaschutz gerade für große Unternehmen möglich und machbar ist.
Sie geht damit beispielhaft voran und setzt Best-Practices für Nachahmer. So war die Einführung des Jobtickets bei der Landeshauptstadt Stuttgart der Beginn einer Erfolgsgeschichte für die große Verbreitung des Jobtickets bei Stuttgarter Arbeitgebern und Ansporn für andere Unternehmen hier auch tätig zu werden. Die Stadt ist bereits heute Vorreiter bei der Umstellung des städtischen Fuhrparks auf Elektrofahrzeug, ist hier jedoch abhängig von der Lieferfähigkeit der Automobilkonzerne. Seit September 2016 folgt die Geldanlage der Stadt der Strategie des Divestments. Geld wird z.B. nicht mehr in Unternehmen angelegt, die in den Rohstoffabbau von Kohle und Öl investieren. Bereits zwei städtischen Unternehmen bilanzieren nach den Kriterien der Gemeinwohlökonomie.

- Der Gemeinderat berücksichtigt in Zukunft bei allen relevanten Beschlüssen die Auswirkungen auf das Klima.
- Reisen des Gemeinderats sowie Dienstreisen werden Richtung klimaneutrale Dienstreisen umgestellt, der Fuhrpark wird weiter zu einem klimafreundlichen Fuhrpark ausgebaut.
- Im Vorgriff auf eine CO2-Bepreisung werden 50 EUR/to CO2 bei allen Wirtschaftlichkeitsberechnungen berücksichtigt.
- Ein Energiemanagement und Energiedienst wird in allen städtischen Liegenschaften umgesetzt, auch bei Eigenbetrieben und Töchtern.
- Es erfolgt ein jährlicher Bericht an Gemeinderat und Bevölkerung.
- Divestment und Klimaschutzvorgaben bei städtischen Geldanlagen und Beteiligungen werden weiterverfolgt.
- Die Beschaffung erfolgt zusätzlich nach dem Kriterium „Klimafreundlichkeit“.
- Erstellung eines Aktionsprogramms „Hitzeschutz bei städtischen Arbeitsplätzen“, um die Hitzebelastung im Sommer zu mindern
- Es wird eine Stabsstelle Klimaschutz zur Koordination geschaffen.
- Einrichtung eines Runden Tisches „Klimaschutz“ im Zusammenhang mit dem neuen Ausschuss des Gemeinderats
- Einrichtung eines Innovationsrates mit den Stuttgart Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen mit dem Ziel Pilotprojekte in Stuttgart umzusetzen.


III. Unterstützung durch Bund und Land

Die Kommunen haben einen wichtigen Anteil am Klimaschutz, fängt dieser doch ganz unten an. Allerdings sind die Kommunen auf die Unterstützung, die Förderung und die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen durch Bund und Land zwingend angewiesen.

Land:

Die SSB benötigt für die umfangreichen Ausbaupläne dringend zusätzliches Wagenmaterial, ebenso stehen für den bestehenden Fuhrpark Sanierungen an, für die Ersatzfahrzeuge beschafft werden müssen. Daher ist es unerlässlich, dass das Land Baden-Württemberg die Schienenfahrzeugförderung wieder in das LGVFG aufnimmt. Innerhalb des Fördertopfs sind die Mittel für den ÖPNV zu erhöhen und eine 50%-Förderung für die Beschaffung von Ersatzfahrzeugen sowie zusätzlichen Fahrzeugen ist anzustreben.

Für eine nachhaltige Finanzierung der Verkehrswende und des ÖPNVs sind die gesetzlichen Grundlagen für eine Nahverkehrsabgabe zu schaffen.


Bund:

Um den Klimaschutz umzusetzen muss der Bund an vielen Stellen endlich tätig werden.

Für eine Solaroffensive muss der Bund dringend und schnell eine praxistaugliche Regelung für den Mieterstrom, eine Solardachpflicht für Neubauten, die Streichung der Obergrenze beim Ausbau der Solarenergie und die Erweiterung der Finanzierung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und nicht wie bisher vorgesehen die Deckelung, schaffen.

Ebenso muss der Bund ein wirksames Gebäudeenergiegesetz beschließen mit dem wesentlichen Zielen Energieeinsparung und Klimaschutz.

Ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen ist für einen effektiven Klimaschutz unerlässlich, es senkt sofort den Spritverbrauch und verringert damit den Treibhausgasausstoß spürbar.

Der Klimaschutz muss eine gesetzliche Pflichtaufgabe werden.

Schlussendlich muss der Kohleausstieg bis zum Jahr 2030 erfolgen. Eine Bepreisung des CO2-Verbrauchs ist unerlässlich, diese muss allerdings auch einen sozialen Ausgleich enthalten. Nur so kann die Bundesrepublik Deutschland die sich selbst gesteckten Klimaschutzziele überhaupt erreichen.


IV. Anpassung an den Klimawandel

Der Klimawandel ist bereits erlebbar, seine Auswirkungen können nur noch vermindert werden. Daher sind Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel notwendig und wichtig, gerade in Stuttgart. Sie dienen dazu die Auswirkungen zu verringern und die Lebensqualität für alle in der Stadt zu erhalten, denn Extremereignisse, insbesondere Hitzewellen belasten vor allem Bewohnerinnen und Bewohner in der Innenstadt und gehen zu Lasten der Gesundheit Der zusätzliche Einsatz von Klimageräten kann keine Lösung sein, da dadurch der Energieverbrauch in Städten bereits heute im Sommer stark ansteigt.

Der Einstieg in den Ausbau und die Förderung der „Grünen Infrastruktur“ zum Doppelhaushalt 2018/19 war ein wichtiger Beitrag für eine lebenswerte, begrünte und gesunde Stadt.

Um weitere Maßnahmen umzusetzen und anzugehen schlagen wir folgendes vor:

1. Mehr grüne Infrastruktur

- Pflanzung, Pflege und Unterhalt von 1.000 Bäumen pro Doppelhaushalt.
- Pflanzung, Pflege und Unterhalt von 25 km Hecken pro Doppelhaushalt.
- Schaffung, Pflege und Unterhalt von 10 ha blühenden Wiesen, pro Doppelhaushalt. 2. Mehr blaue Infrastruktur

- Neue Brunnen und Trinkwasserspender auf öffentlichen Plätzen und Spielplätzen.
- Förderung Unterhalt und Betrieb bestehender Brunnen.
3. Mehr Kühle in die Stadt

- Aktionsprogramm zur stadtklimatischen Sanierung, stadtklimatologisch wurden 20 Hotspots in der Innenstadt identifiziert, die durch Begrünung und Entsiegelung zu einer klimafreundlichen Umgebung beitragen. IV. Finanzierung

Zur Finanzierung der zusätzlichen Maßnahmen zum Klimaschutz richtet die Landeshauptstadt Stuttgart einen Klimaschutzfond von 200 Mio. EUR ein, der aus den Überschüssen des Jahres 2018 finanziert werden könnte.


Es ist angedacht, die Mitteilungsvorlage in der ersten Sitzung des neu zu gründenden Ausschusses für Klima und Umwelt erneut aufzurufen. Der Termin wird noch bekannt gegeben.

Beteiligte Stellen

-


Vorliegende Anträge/Anfragen

-
-




Fritz Kuhn
Oberbürgermeister





-

<Anlagen>


zum Seitenanfang