- Die Nutzung von Solarenergie ist Pflicht. Dabei wird auch die Förderung der E-Mobilität in Verbindung mit Speichersystemen berücksichtigt.
- Neubauten bis zu zwei Vollgeschossen werden in Holz- oder Holz-Hybridbauweise erstellt. Bei Gebäuden über zwei Vollgeschossen wird dies angestrebt und geprüft.
- Der Einsatz von Recyclingbaustoffen soll vorangetrieben werden z.B. bei Beton soll min. 30% Recyclingbeton (R-Beton) eingesetzt werden. Dies spart wertvolle Ressourcen.
- Flachdächer sind zu begrünen, ebenso sind min. 30% der Fassade zu begrünen, um so das Stadtklima zu verbessern.
- Alle Schulen werden bis 2025 mit PV-Anlagen ausgestattet. Ausnahmen sind begründungspflichtig.
- Der Hitzeschutz im Sommer ist immer zu berücksichtigen.
- Diese Anforderungen sollen auch für städtische Eigenbetriebe und Töchter, insbesondere für die SWSG gelten. Diese benötigt eine städtische Förderung, um die Anforderungen mietenneutral und sozial verträglich umzusetzen. 2. Erhöhung der Sanierungsquote in der Stadt - Kostenlose Energieberatung im Rahmen der Aktion „Gebäudesanierung“ durch das Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ). - Breitere Förderung durch Erweiterung des kommunalen Energiesparprogramms auf Wohnungsbauunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften. - Erhöhung des Fördervolumens des kommunalen Energiesparprogramms.