Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 41/2013
Stuttgart,
04/25/2013



Neufassung der Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung
(Kommunales Energiesparprogramm)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.05.2013
03.05.2013
16.05.2013



Beschlußantrag:

1. Die Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung (Kommunales Energiesparprogramm) werden gemäß Anlagen 1 und 2 neu gefasst.

2. Die überarbeiteten Richtlinien treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gelten für alle Anträge, die nach diesem Zeitpunkt beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eingehen.


Begründung:


1. Allgemeines

Seit 1998 fördert die Landeshauptstadt energiesparende Maßnahmen im privaten Gebäudebestand. Bis 2012 wurden 13.288 Wohnungen mit 23,65 Mio. Euro Zuschüssen gefördert.

Nachdem sich die energetischen Anforderungen und die Kosten ständig erhöht haben und auf der anderen Seite die städtischen Zuschüsse bisher nicht erhöht wurden, haben die Attraktivität und die Inanspruchnahme des Programms inzwischen deutlich nachgelassen.



Die jahrelange „Hängepartie“ zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen hat die Eigentümer verunsichert und eine Investitionszurückhaltung bewirkt. Inzwischen ist entschieden, dass es keine steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen geben wird, da sich Bund und Länder über die Finanzierung der Einnahmeausfälle leider nicht einigen konnten.

Stattdessen hat die Bundesregierung die bundesweite KfW-Förderung für energetische Sanierungen im privaten Gebäudebestand für das bestehende Programm „energieeffizient sanieren“. um 300 Mio. Euro auf insgesamt 1,8 Mrd. Euro aufgestockt und wie folgt geändert:

Kombinationsförderung der Maßnahmen in der technischen Gebäudeausrüstung mit Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm (MAP) des Bundes mit zinsgünstigen Krediten der KfW (Programm Nr. 167)
Anhebung der Investitionszuschüsse um bis zu 3.750 Euro je Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 oder 55 (Programm Nr. 430)
Anhebung der Tilgungszuschüsse (= Teilschuldenerlass um bis zu 3.750 Euro je Wohneinheit beim Erreichen des KfW-Effizienzhauses 70 oder 55) (Programm Nr. 151)
Zinsgünstige Darlehen mit effektivem Zinssatz ab 1,0 % p.a. für die Umsetzung von Teilsanierungen nach dem Baukastenprinzip, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen, wie Wärmedämmen der Außenwände, der Dachflächen, der Geschossdecken, der Fensteraustausch, die Heizungserneuerung, die optimale Wärmeverteilung und Lüftungsanlage
Schon bisher konnte die KfW-Förderung mit den städtischen Zuschüssen kumuliert werden. Im Falle der gleichzeitigen Inanspruchnahme von Zuschüssen der KfW werden die städtischen Zuschüsse um 20 % gekürzt.

In Verbindung mit dem städtischen Förderprogramm sind die Änderungen in der KfW-Förderung unbedeutend, da sie nur für die Modelle KfW-Effizienzhaus 55 und 70 gelten und dieser hohe Standard im Gebäudebestand nur in Ausnahmefällen umgesetzt wird. Außerdem gilt die erhöhte Förderung nur für Ein- bis Zweifamilienhäuser.
Die Veränderungen in der KfW-Förderung reichen deshalb nicht aus, um die energetische Sanierung so attraktiv zu machen, dass wieder ausreichend Förderanträge eingehen. Deshalb werden nachfolgende Änderungen der städtischen Förderrichtlinien vorgeschlagen.


2. Änderungsvorschläge

2.1 Regelförderung

Die förderfähigen Kosten sollen von 21.000 Euro auf 30.000 Euro pro Wohnung erhöht werden. Künftig rechnet sich aus bis zu 30.000 Euro der qualitätsabhängige Zuschuss von 6 - 20 %. Der städtische Zuschuss beträgt somit künftig 1.800 bis 6.000 Euro pro Wohnung.


Seit Programmbeginn (1998) wurden die Qualitätsanforderungen ständig erhöht, dagegen blieben die förderfähigen Kosten unverändert. Durch die Reduzierung der Fördersätze wurden die Subventionen sogar reduziert. Die durch die Steigerung der Sanierungsqualität verursachten Mehrkosten haben das Förderprogramm zunehmend unattraktiver gemacht. Deshalb wird vorgeschlagen, die förderfähigen Kosten jetzt maßvoll anzupassen und auf 30.000 Euro pro Wohnung zu erhöhen. Die tatsächlichen energiebedingten Kosten liegen inzwischen durchschnittlich bei 70.000 Euro pro Wohnung.

In Anlage 3 ist ein Förderbeispiel mit Kumulation der KfW-Mittel nach den alten und neuen Förderrichtlinien der Stadt beigefügt.


2.2 Pauschalförderung

2.2.1 Erhöhung der Pauschale für die Dachdämmung

Künftig soll die Dachdämmung mit einem Zuschuss von 25 Euro/m² gefördert werden. In Anlehnung an die KfW-Förderung wurden die Qualitätsanforderungen 2012 bereits erhöht. Dadurch sind die Zusatzkosten auf 300 Euro/m² gestiegen. Deshalb soll der Zuschuss von 8 auf 25 Euro/m² angehoben werden.


2.2.2 Erhöhung der Pauschale für die Fassadendämmung

Künftig soll die Dämmung der Fassade mit 10 Euro Zuschuss/m² gegenüber der bisherigen Pauschale von 8 Euro/m² bezuschusst werden. Dies ist begründet durch die zusätzlichen Mehrkosten für die Eigentümer seit 2007 bei gleichzeitiger Kürzung der Pauschale um 20 %. Die Qualitätsanforderung an die Fassadendämmung deckt sich mit den Vorgaben der KfW, ist aber deutlich besser als die EnEV 2009-Bestimmung.


2.2.3 Erhöhung der Pauschale für die Fenster

Künftig sollen die Fenster mit 50 Euro Zuschuss/m² gefördert werden. Seit 2010 werden von der Stadt nur noch 3-Scheiben-Verglasungen gefördert. Dadurch haben sich die Aufwendungen auf bis zu 700 Euro/m² erhöht. Deshalb soll der Zuschuss von 20 auf 50 Euro/m² erhöht werden.

Des Weiteren geht die Stadt mit der Qualitätsanforderung nochmals über die KfW hinaus (Stadt: Uw-Wert max. 0,85 W/m²K; KfW mit der Uw-Wert-Vorgabe von 0,95 W/m²K).


Finanzielle Auswirkungen

Mit dem jährlichen Fördervolumen von 2,5 Mio. Euro und der Übertragung von Haushaltsmitteln aus 2012 von rd. 1,73 Mio. € könnten nach den neuen Richtlinien rd. 2.500 Wohnungen gefördert werden im Vergleich zu 3.300 Wohnungen, wenn die alten Förderrichtlinien weiter gelten würden. Falls mehr Anträge eingehen, als Fördermittel zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung dem Gemeinderat rechtzeitig Finanzierungsvorschläge vorlegen, um möglichst alle Anträge bewilligen zu können.




Beteiligte Stellen



Vorliegende Anträge/Anfragen

Ziffer 13 des Antrags der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 449/2013 vom 21.12.2012

Erledigte Anträge/Anfragen

Ziffer 13 des Antrags der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 449/2013 vom 21.12.2012



Fritz Kuhn

Anlagen

1 Synopse
2 Änderungsvorschläge
3 Förderbeispiel Regelförderung mit Kumulation KfW-Förderung
4 Programmverlauf 1998 bis 2012




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GRDrs 41_2013 Anlage 1.pdfGRDrs 41_2013 Anlage 1.pdf GRDrs 41_2013 Anlage 2.pdfGRDrs 41_2013 Anlage 2.pdf GRDrs 41_2013 Anlage 3.pdfGRDrs 41_2013 Anlage 3.pdf GRDrs 41_2013 Anlage 4.pdfGRDrs 41_2013 Anlage 4.pdf