Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 413/2022
Stuttgart,
07/22/2022


Max-Eyth-See Nutzungskonzept



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Mühlhausen
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
26.07.2022
26.07.2022

Bericht:



Anlass/Situation
Der Max-Eyth-See ist ein überregionales Ausflugsziel, mitten in der Stadt eingebettet in eine die urbane Neckar- und Weinbergkulisse und zudem durch die Stadtbahn und Gastronomieangebot gut erschlossen. Es spricht für die Beliebtheit des Max-Eyth-Sees, dass nicht nur Besuchende aus dem Stadtgebiet Stuttgart, sondern auch immer mehr Besuchende aus der Umgebung Möglichkeiten nutzen, die dieser Ort bietet. Familien mit Kindern, Spaziergänger, Sonnenbadende, Sportler*Innen, Radfahrende, Grillende, Naturliebhaber und Gastronomiebesucher sowie Flora und Fauna teilen sich dabei das 64 ha große Gebiet. Das Neben- und Miteinander ist durch diverse Satzungen geregelt und die Regeln sind an allen Eingängen ausgeschildert.

In allen Kommunen mit ähnlich attraktiven Flächen ist seit mehreren Jahren zu beobachten, dass die Besucherzahlen an sommerwarmen Wochenenden und Feiertagen sehr hoch sind und die Infrastrukturen dabei teilweise kurzfristig überlasten.

Was unter der Woche und in den Wintermonaten problemlos nebeneinander einhergeht, wird daher in den Spitzenzeiten problematisch. Ein sehr hohes Müllaufkommen, überfüllte Parkplätze, Gedränge auf den Wegen, Fahrradfahrer*innen auf Gehwegen, in die Wohngebiete ziehende Grillschwaden oder brennende Mülleimer werden insbesondere von den Anwohnern der angrenzenden Stadtteile als Ärgernis artikuliert. Vor allem das Verkehrsaufkommen welches bis in die Wohngebiete hineinwirkt wird als Belastung und Problem wahrgenommen.



Die Verwaltung beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema und hat durch verschiedene Maßnahmen immer wieder nachgesteuert und die Anlage weiterentwickelt.
Die zusätzliche Beschilderung auf Basis der neuen Grünflächensatzung, weitere Mülleimer und Aschekästen, zusätzliche Reinigungsgänge oder die Einrichtung einer definierten Grillzone sind Beispiele.

Im Auftrag der Verwaltungsspitze hat eine interne interdisziplinäre Arbeitsgruppe in mehreren Sitzungen die Problemfelder identifiziert und erste Handlungsansätze skizziert. Ziel sollte es sein, eine Gesamtstrategie für die Zukunft des Max-Eyth-See und die umliegenden Bereiche vorzulegen, die den Problemen entgegenwirkt. Als dringlichste Notwendigkeit zur Bewältigung der hohen Besucherzahl ist die Kontrolle und das Durchsetzen der bereits geltenden Regeln.

Die Belange des Natur- und Artenschutzes, des Gewässerbereichs, der Besuchersteuerung (Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer, Griller, Partymenschen usw.), einer hohen Aufenthaltsqualität sowie Verkehrsbeziehungen und Infrastruktur spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Die ersten Ansätze wurden im Rahmen eines runden Tisches den Anrainern des Sees, der Gastronomie, den Vereinen und den Bürgervereinen vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Der Bezirksbeirat hat dann in einer Sitzung des Gremiums am 26.04.2022 die Rückmeldungen aus dem Runden Tisch und die Vorschläge der Arbeitsgruppe ebenfalls besprochen und der Verwaltung signalisiert, welche Schwerpunkte aus seiner Sicht kurzfristig angegangen werden sollen. Diese Schwerpunkte lauten: Grillen, Fahrradverkehr, Toilettenanlagen, Müll, Lärm, Kontrolle und Schrankenanlage Wagrainäcker. Sie werden im Folgenden weiter ausgeführt.


Grundlagen zum Max-Eyth-See
Im Mittleren Neckarraum sind größere Stillgewässer selten anzutreffen und so nimmt der 17,3 ha große Max-Eyth-See in der Region Stuttgart eine Sonderstellung ein. Der Max-Eyth-See entstand durch den Kiesabbau in Stuttgart-Hofen. Ab 1914 wurden die mächtigen Kies- und Sandschichten zuerst am Neckar und ab 1925/26 im Bereich des heutigen Max-Eyth-See abgebaut. 1934/35 wurde das Gebiet zur Sport- und Badeanlage erweitert. Der See wurde 1936 nach dem Ingenieur und Schriftsteller Max Eyth (1836 - 1906) benannt - zu dessen 100. Geburtstag. Er wird durch eine Halbinsel in zwei Schenkel geteilt. 1961 wurde das Gelände unter Landschaftsschutz gestellt. Bei Landschaftsschutzgebieten steht neben dem Schutz des Naturhaushalts auch die Sicherung der Erholungsfunktion im Vordergrund.
Die 64 ha große Grünanlage um den See ist als Sport- und Erholungsgebiet im Bebauungsplan (1972_035) festgesetzt. Für die Grünanlage Max-Eyth-See gilt zusätzlich die städtische Grünflächensatzung der LHS.
Seit 1990 ist die Anlage durch einen Hängesteg (schwäbisch "Golden Gatele") über den Neckar mit den angrenzenden Stadtteilen Freiberg und Rot verbunden.
Das ca. 3 ha große Natura 2000-Vogelschutzgebiet „Vogelinsel Max-Eyth-See“ geht aus einer bereits 1970/71 im See ausgewiesenen „Biologischen Schutzzone“ hervor. Es umfasst die nordwestliche Bucht zwischen Halbinsel und Neckardamm sowie die angrenzenden Uferzonen.





Themenfeld Grillen
Die Grünanlage Max-Eyth-See ist als Ausflugsziel zum Grillen sehr beliebt. Bei guter Witterung sind viele Familien und größere Besuchertruppen anzutreffen, die grillend den Tag vor Ort verbringen.
Im Jahr 2019 wurde das Grillen am Max-Eyth-See neu konzipiert um Bedürfnissen der Bevölkerung besser gerecht zu werden. Bis dahin war das Grillen nur an den von der Stadt errichteten Grillstellen erlaubt. Das Grillen mit mitgebrachten Grillgeräten wurde geduldet, da viele Bürger*innen keine anderen Möglichkeiten hatten als dies auf öffentlichen Flächen zu tun. Um eine Legalisierung der Grillmöglichkeiten zu erzielen und Konflikte mit der Natur sowie den naheliegenden Wohngebieten des Stadtteils Hofen zu vermeiden, wurde eine 7 ha große, offizielle Grillwiese an der Haltestelle Wagrainäcker eingerichtet. In diesem Bereich ist es seitdem möglich an festen Grillplätzen (3 Stück) und mit selbstgebrachten Grillgeräten zu grillen. Wer ein eigenes Grillgerät mitbringt, muss darauf achten, dass das Grillgerät einen Mindestabstand von 30 cm zum Boden aufweist. Das Verwenden von Einweggrillgeräten ist nicht gestattet, ebenso das Feuermachen am Boden.
In den verbleibenden Wiesenflächen besteht weiterhin ein Grillverbot.

An den Haupteingängen zur Grünanlage Max-Eyth-See werden Besucher*innen auf großen Lageplänen über die Besonderheiten sowie Ver- und Gebote unterrichtet. Einzelschilder an allen Zu- und Abgängen des Grillbereiches (Vorderseite: Grillwiese Max-Eyth-See, Rückseite: Grillbereich endet hier) helfen vor Ort bei der Orientierung wo das Grillen grundsätzlich erlaubt ist, siehe Anlage 1.
Darüber hinaus weisen 4-sprachige Hinweisschilder auf die korrekte Entsorgung von Müll und Kohle hin, siehe Anlage 2.
Das Grillen ist von 8:00 bis 20:00 Uhr bzw. im Sommer bis Einbruch der Dunkelheit erlaubt.

Als Alternativen zur derzeitigen Regelung werden folgende restriktiveren Varianten diskutiert
Die Verwaltung empfiehlt das derzeitige Nutzungskonzept, das bei der Bevölkerung beliebt ist und deren Bedürfnissen entspricht, beizubehalten. Eine Rückkehr zu „nur“ festen Grillplätzen wird nicht befürwortet, da das Angebot der Grillmöglichkeit auf ein nicht vertretbares Maß reduziert werden und zum „wilden Grillen“ wie vor 2019 einladen würde. Zu beachten ist dabei auch, dass sich der Nutzungsdruck erfahrungsgemäß lediglich an andere Orte verlagert.

Vergleiche mit anderen Kommunen zeigen, dass diese den Grillbedürfnissen sehr offen der Bürger*innen gegenüberstehen. So ist bspw. in Mannheim grundsätzlich das Grillen im gesamten Stadtgebiet erlaubt, wenn gewisse Vorschriften eingehalten, wie bspw. das Verbot von Einweggrills.
Es werden stattdessen besondere Bereiche ausgewiesen, wo Grillen jeglicher Art verboten ist z.B. an Straßen, auf Kinderspielplätzen usw.
Ähnlich handhabt es die Stadt Köln, die ebenfalls grundsätzlich das Grillen erlaubt, außer im Bereich von schützenswerten Naturflächen.
Die Stadt Berlin handelt im gleichen Stile der LHS, hier ist grundsätzlich ein Grillverbot auf Grünflächen existent, außer in gesondert ausgewiesenen Grillbereichen. So werden in den wichtigsten Stadtbezirken der Stadt Grillbereiche ausgewiesen, z.B. der Mauerpark in Prenzlauer Berg.
Themenfeld Beschilderung
Folgende Regelungen gelten:
Die unterschiedlichen Nutzungs- und Schutzfunktionen der Grünanlage und den daraus resultierenden Nutzungsregeln sind den Besuchern in angemessener Form nahezubringen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei Kontrollen der Ver- und Gebote durch das Amt für öffentliche Ordnung, auf Informationstafeln verwiesen werden kann. Im gesamten Naherholungsgebiet Max-Eyth-See stehen derzeit mehr als 80 Informationsschilder, siehe Anlage 2.

Darunter fallen Schilder
An allen Zugängen gibt es Übersichtpläne mit Hinweisen auf die Einrichtungen und Angebote am See. Es wird die Nutzung, die Nutzungszeit sowie die mögliche Ahndung von Regelverstößen mit Bezug auf die Satzungen aufgezeigt. Die Standorte der Schilder sind zugleich Rettungspunkte.

Der Grillbereich wird durch Einzelschilder entlang der Wiese eingefasst. Auf diesem sind die Regeln zum Grillen (Zeitraum, Verwendung von Geräten, Hinweis auf Entsorgung Asche) verzeichnet. Beim Verlassen des Grillbereichs wird mit Schildern auf das Ende des Grillbereichs hingewiesen. An den Müllstationen mit Aschebehältern im Grillbereich wird zudem mit 4-sprachigen Schildern (Deutsch, Türkisch, Englisch, Arabisch) die Entsorgungsmöglichkeiten erklärt.

Weitere Schilder des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes weisen auf geschützte Uferstreifen, Baumschonbereiche und das Vogelschutzgebiet hin.
Ein Großteil der Schilder sind mit Piktogrammen ausgestattet, um die Verständlichkeit für alle Menschen zu erhöhen.

Gesamtheitlich betrachtet ist die Anlage nach Ansicht des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes ausreichend beschildert. Weitere Schilder bieten keine bessere Wissensvermittlung oder Beförderung der Einhaltung von Regeln. Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt am bestehenden Schilderkonzept festzuhalten und von weiteren Schildern abzusehen. Sollte sich bei Kontrollen durch das Amt für Öffentliche Ordnung ergeben, dass zusätzliche Schilder benötigt werden, könnte gezielt nachgerüstet werden.




Themenfeld Abfall
Wie aus der Anlage 3 erkenntlich, sind die wesentlichen Bereiche des Naherholungsgebietes am Max-Eyth-See mit ausreichend Abfallbehältern ausgestattet. Im Bereich der Grillwiese sind sieben große, sogenannte Molokbehälter aufgestellt, ein weiterer Behälter im Bereich des „Grünen Klassenzimmers“. Darüber hinaus sind aktuell 15 Abfallbehälter (90 Liter) aufgestellt. Weitere vier Abfallbehälter sind bereits in Abstimmung mit der AWS für eine Aufstellung in der Grünanlage Max-Eyth-See bestellt. Im Grillbereich sind zudem drei Aschebehälter aufgestellt, weitere werden ergänzt, mit dem Ziel immer eine Kombination aus Mülleimer und Aschebehälter an den Rändern des Grillbereiches vorfinden zu können. Dieser Ring an Entsorgungsstationen wird zukünftig für eine bessere Situation sorgen. Punktuell wird seitens des AWS laufend überprüft, ob vorhandene Abfallbehälter ggf. durch größere Modelle ersetzt werden müssen. Bei diesem neuen Typ, der jetzt an den sogenannten Hotspots auch im Innenstadtbereich zum Einsatz kommt, stehen statt 90 Liter dann 240 Liter Behältervolumen zur Verfügung.


Themenfeld Toiletten (siehe auch Anlage 3)
In der Nähe der Haltestelle Wagrainäcker und am Festplatz Hofen sind zwei Toilettenanlage der AWS installiert. Aktuell wird in den Sommermonaten mit einem zusätzlichen mobilen Container am Grillbereich gearbeitet. Ebenso ist die Nutzung der Toilette an der Gastronomie auf der Halbinsel des Max-Eyth-See vertraglich für die Bürger gesichert. Die Gastronomiebetriebe am nordöstlichen Seerand bieten teilweise das Konzept „Nette Toilette“ zu ihren Öffnungszeiten an.

Aufgrund der betrieblichen Erfahrungen der AWS ist die aktuell vorhandene Anzahl an Toiletten für den überwiegenden Teil der Betriebstage ausreichend. Um jedoch auch in den Monaten der besonderen Frequentierung eine ausreichende Anzahl an Toiletten zur Verfügung zu stellen wird seitens des AWS vorgeschlagen, im Bereich der vorhandenen Toilettenanlage Wagrainäcker eine neue Anlage zu errichten. Diese sollte dann 12 Monate im Dauerbetrieb sein. Die bestehende Anlage sollte betriebsbereit gehalten werden und in den Sommermonaten als Verstärkung zur Verfügung stehen. Mit dieser Lösung könnte eine ganzjährig ausreichende Versorgung sichergestellt werden. Die derzeitige Lösung zusätzliche Toiletten über einen mobilen Container zur Verfügung zu stellen könnte (in Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln) bis zur Errichtung der neuen Anlage beibehalten werden. Langfristig ist eine neue Anlage aber sowohl wirtschaftlich als auch betrieblich als deutlich sinnvoller zu bewerten.

Eine weitere Toilettenanlage wird im Bereich des „Grünen Klassenzimmers“ vom Bezirksbeirat vorgeschlagen. Vor der Corona-Pandemie fanden hier im Jahr 2019 30 Veranstaltungen mit insgesamt über 600 Schülern statt. Aufgrund der gegebenen Alternativen erscheint diese zusätzliche Toilettenanlage aus betrieblicher Sicht des AWS nicht notwendig.


Themenfeld Natur- und Artenschutz allgemein
Ein Teil des Sees wurde vom Land Baden-Württemberg 2007 zum Schutz des sehr gefährdeten und entsprechend seltenen Nachtreihers sowie für den Schwarzmilan als Vogelschutzgebiet (VSG) ausgewiesen. Der im Management des VSGs geforderte Schutzzaun wurde von der LHS Stuttgart 2021 gebaut. Damit Gastronomie in unmittelbarer Nähe zum VSG möglich ist, wurde zudem eine Sicht- und Lärmschutzwand und eine Zugangsbeschränkung zur Halbinsel erforderlich, die die LHS Stuttgart ebenfalls 2021 errichtet hat.
Zur Verbesserung der Wasserqualität werden bestehende Schilfzonen aktuell nachgebessert und erweitert.
Hinsichtlich der Nilgansproblematik im gesamten Stadtgebiet hat die LHS Stuttgart die für diese Art zuständige höhere Jagd- und Naturschutzbehörde beim RP Stuttgart aufgefordert, ein Pilotprojekt zur Reduzierung der Population in Stuttgart zu starten.


Thema Gastronomie / Vogelschutzgebiet vertieft
Die Halbinsel mit der Gastronomie und dem Angebot von sanitären Anlagen für die Parkbesucher und der Kombination mit dem Bootsverleih ist das zentrale Element der Grünanlage und Zielpunkt vieler Spaziergänger.

Bedingt durch die Ausweisung des Natura-2000-Vogelschutzgebietes in der direkten Nachbarschaft mussten die Nutzungen auf der Halbinsel naturschutzfachlich neu geordnet werden, um die Gastronomie an diesem Standort abzusichern und eine Zukunftsentwicklung zu ermöglichen.

Erst wenn Maßnahmen aus dem Managementplan des Regierungspräsidiums für das SPA-Gebiet 7121-441 „Vogelinsel Max-Eyth-See“ umgesetzt sind und ein nachhaltiger Schutz gewährleistet ist, können die Bedürfnisse der Gastronomie auf der Halbinsel neu organisiert und Bauanträge gestellt werden. Aus diesem Grunde wurde 2020 die Blend- und Schutzwand erstellt und das Vogelschutzgebiet konsequent eingezäunt. Insbesondere die für die Tierarten sehr störende nächtliche Beeinträchtigungen konnten somit weitgehend beseitigt werden.

Die baurechtlich genehmigten Möglichkeiten der Gastronomie sind aktuell begrenzt auf das Niveau eines Gartenschaukioskes mit minimaler Bewirtungsfläche.
Das weitere Vorgehen und die Grundlagen für eine Genehmigungsfähigkeit der aktuellen und weiteren gastronomischen Nutzungen wurden zwischen 36, 63 und 67 besprochen. In einer abschließenden Ämterkonferenz soll nun der vorliegende Bauantrag abschließend am 20.07.2022 behandelt werden.


Themenfeld Lärm und Ruhestörung
Bei der großen Anzahl an Nutzer*innen des Naherholungsgebietes am Max-Eyth-See kommt es immer wieder zu Lärm- und Ruhebelästigungen. Nicht nur Anwohner*innen benachbarter Wohnquartiere, auch die schützenswerte Fauna am Max-Eyth-See werden stark beeinträchtigt. Als besonders belästigend wurden die im letzten Jahr stattgefundenen „Facebook-Partys“ wahrgenommen.

Um bestmöglich Lärmbeeinträchtigungen zu vermeiden wurden Hauptaufenthaltsflächen wie Liegewiesen und Grillbereiche in den Teilen Grünanlage verortet, die am weitesten von der Wohnbebauung entfernt sind. Auch zum Vogelschutzgebiet sind Flächen ohne Aufenthaltsqualität als Puffer vorhanden. Gemäß der im gesamten Stadtgebiet gültigen Grünflächensatzung ist das „Lärmen, das geeignet ist die Allgemeinheit, die Nachbarschaft oder Einzelne zu belästigen, zum Beispiel durch Schreien, Erzeugen überlauter Geräusche oder Benutzung elektroakustischer Geräte […] nicht erlaubt“ (§8 Grünflächensatzung). Auch gemäß Polizeiverordnung (§3) ist „das Benutzen elektroakustischer Geräte (Ton-, Fernseh-, Rundfunkempfangs- und andere Tonwiedergabegeräte), nicht erlaubt, soweit dadurch die Ruhe Dritter gestört wird“.
Die Grundlagen für eine respektvolle Nutzung der Anlage sind somit gegeben.


Themenfeld Verkehr

1. Prüfung Schrankenanlage
Am Parkzugang an der Haltestelle Wagrainäcker kommt es vermehrt zu problematischen Situation mit Kurzparkern. Vor allem an Wochenenden und Feiertagen wird im Bereich zwischen geschlossener Schranke und Stadtbahngleisen geparkt, um PKW’s zu be- bzw. entladen. Die Fläche ist eigentlich als kurzweilige Aufstellfläche zum Öffnen der Schranke durch Parkpflege-Firmen oder Lieferanten der Gastronomien gedacht, so kann das Fahrzeug zügig die Gleise queren und dann vor der Schranke abgestellt werden. Eine Ausfahrt der Fahrzeuge rückwärts über die Gleise ist daher nicht vorgesehen, passiert nun aber des Öfteren.

Eine dauerhafte, bauliche Maßnahme zur Verhinderung der illegalen Nutzung durch Parkbesucher ist nicht möglich, da dies auch gleichzeitig die eigentlich vorgesehene Nutzung zur Park-Unterhaltung behindert.

Als zu diskutierende Möglichkeit eine zweite Schranke direkt an der Zufahrt aus der Mühlhäuser Straße vorgeschlagen. Diese Schranke könnte an Wochenenden und Feiertagen geschlossen werden, die Belieferung der ansässigen Gastronomie und sonstiger Pflegezufahrten würde über den östlichen Zugang erfolgen, siehe Anlage 4. Wochentags würde die zusätzliche Schrankenanlage offenstehen.

Die Möglichkeit einer Schrankenanlage wäre hinsichtlich betrieblicher, technischer und verkehrssicherheitlicher Aspekte zu untersuchen. Hierzu wären Gespräche u.a. mit den Betreibern der Gastronomie auf der Halbinsel, der SSB, der Straßenverkehrsbehörde, dem Tiefbauamt und ggf. der Technischen Aufsichtsbehörde erforderlich.


2. Prüfung Parkraumkonzept
Kernpunkt der Kritik am Max-Eyth-See ist aus Sicht der Bürger und des Bezirksbeirates die ständig wachsende Zahl von Besuchenden von Freitag bis Sonntagabend. Je mehr Besucher kommen, desto mehr Druck wird auf die Infrastruktur sowie auf die Tiere und deren Lebensraum am See erzeugt. Gleichzeitig steigt das Parkaufkommen weiter, da die Grillenden überwiegend mit dem Auto anreisen. Dies liegt daran, dass die Grillenden viel Gepäck mitbringen und auch daran, dass sie aus der ganzen Region anreisen.

Zur Steuerung des Besucherverkehrs wurde die Bewirtschaftung des Parkraums rund um den Max-Eyth-See als mögliches, geeignetes Instrument diskutiert. Dementsprechend schlägt die Verwaltung vor, für den Bereich Max-Eyth-See ein Parkraumkonzept zu prüfen. Dabei ist herauszuarbeiten, ob der Parkraum rund um den Max-Eyth-See (insbesondere in der Mühlhäuser Straße und der P+R-Platz) zukünftig an Wochenenden und Feiertagen bewirtschaftet werden könnte. Ebenso ist zu prüfen, welche Verdrängungseffekte in angrenzende Wohngebiete entstehen können und wie diesen zum Schutz der Anwohnenden entgegengewirkt werden kann. In das Konzept sollen daher die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt Rotenberg / Egelseer Heide – einem ebenfalls mit hohem Besucherverkehrsaufkommen konfrontierten Bereich - einfließen.







Themenfeld Radwegeverbindungen
Im Bereich des Max-Eyth-Sees verlaufen beidseitig des Neckars mit den Hauptradrouten 11 und 12 zwei wichtige Radverkehrsverbindungen mit hoher Bedeutung für die Gesamtstadt (siehe Anlage 5).

Neben dem „Durchgangsradverkehr“ entlang des Neckars ist das Naherholungsgebiet Max-Eyth-See selbst ein wichtiges Ziel für den Radverkehr insbesondere an Wochenenden und an Feiertagen. Im Naherholungsgebiet Max-Eyth-See sind heute viele Gehwege für den Radverkehr an Wochenenden und Feiertagen gesperrt und ansonsten für den Radverkehr freigegeben. Insbesondere an Wochenenden und Feiertagen mit schönem Wetter ist das Fuß- und Radverkehrsaufkommen im und rund um das Freizeitareal sehr hoch. Die bestehenden Einschränkungen für den Radverkehr werden wenig akzeptiert und das Konfliktpotential zwischen Fuß- und Radverkehr ist als hoch einzustufen. Um Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr auf den Fußwegen um den Max-Eyth-See künftig zu vermeiden, wurde immer wieder u.a. vom Bezirksbeirat vorgeschlagen auch die Hauptradroute 12 aus dem Freizeitareal zu verlegen und alle Wege für den Radverkehr an Wochenenden und Feiertagen zu sperren.

Die Fachverwaltung steht einer pauschalen Sperrung aller Wege für den Radverkehr kritisch gegenüber. Zweckmäßig wäre stattdessen ein stufenweise umsetzbares Gesamtkonzept für den Radverkehr im Bereich des Max-Eyth-Sees, welches sowohl eine Lösung für den Durchgangsverkehr, als auch für den Zielverkehr innerhalb der Grünanlage vorsieht. Der Radverkehr sollte in Abschnitten, die eine hohe Fußgängerfrequenz aufweisen, nach Möglichkeit auf separaten Wegen geführt werden, deren Nutzung durch ein entsprechendes Angebot an Radabstellanlagen, Servicestationen, etc. zusätzlich unterstützt werden kann. Besonders kritische Bereiche z.B. Wege mit Engstellen sollten dann dauerhaft als reine Fußwege ausgewiesen werden.

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie Radschnellverbindungen in Stuttgart wurde untersucht wie von Stuttgart nach Remseck eine Radschnellverbindung (RSV) realisiert werden kann. In einem ersten Schritt soll die Radschnellverbindung entlang der Austraße geführt werden. Da hier der vollwertige RSV-Standard (eigenständiger 4 m breiter Radweg mit begleitendem Gehweg) nicht realisierbar ist wird als langfristige Option die Führung der Radschnellverbindung im Bereich des Max-Eyth-Sees unter Ausbau bestehender Wege und zwei neuen Neckarstegen vorgeschlagen. Diese neue Radschnellverbindung würde dann auch die bestehende Hauptradroute 12 im Bereich Max-Eyth-See ersetzen. Durch den hochwertigen Standard der Radschnellwege im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und insbesondere auf den Ausbaustandard ist langfristig mit einer deutlichen Entspannung der Zielkonflikte zwischen den Fußgängern und Radfahrenden zu rechnen.


Themenfeld Kontrollen / Umsetzung der Regeln
Aus Sicht der zuständigen Sicherheitsbehörden ist die aktuelle Situation im Bereich des Naherholungsgebiets Max-Eyth-See zweigeteilt zu bewerten:

a) Insbesondere in den warmen Monaten kommt es zu einer intensiven Nutzung der Grünflächen durch Grillende. Dabei werden einerseits bestehende städtische Grillanlagen genutzt und andererseits selbstständig Grillgerätschaften vor Ort gebracht. Die Zahl der Grillenden beträgt in der Hochphase mehrere hundert Personen. Mit den Grillenden treten die bekannten Begleiterscheinungen auf, u.a. das teilweise verbotene Grillen, das unsachgemäße Entsorgung von Abfall und Notdurft sowie insgesamt eine hohe Belastung für Flora und Fauna.
Die Überwachung der Vielzahl an geltenden Regelungen bedarf in den warmen Monaten einer durchgehenden Präsenz. Dieser Präsenzbedarf an Parkwächtern, den es sonst in keiner öffentlichen Grünanlage tagsüber gibt, wird durch die Grillmöglichkeiten geschaffen und kann durch den städtischen Vollzugsdienst des Amts für öffentliche Ordnung nicht erfüllt werden. Da eine Dauerpräsenz aber vorerst erforderlich sein wird, um die geltenden Regelungen zu erläutern und durchzusetzen, schlagen wir den Einsatz eines von der LHS Stuttgart beauftragten Sicherheitsdienstes vor. Der Sicherheitsdienst soll den Besuchern inhaltlich die Regeln erläutern und auf die Einhaltung achten. Dabei darf der Sicherheitsdienst die Besucher direkt ansprechen, aber keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen. Hierfür ist die Hinzuziehung des Polizeivollzugsdienstes oder des Städtischen Vollzugsdienstes vorgesehen. Dieser Einsatz eines Sicherheitsdienstes während der "normalen" Tageszeit, in der Grillen gestattet ist, wird – nach Mittelfreigabe durch den Gemeinderat – durch die Verwaltung beauftragt und bezahlt. Es wird vorgeschlagen, den Sicherheitsdienst mit drei Doppelstreifen am Freitag, Samstag und Sonntag in der Zeit von 14 bis 21 Uhr einzusetzen. Hierfür fallen pro Einsatztag Kosten i.H.v. ca. EUR 1.200,00 an; etwaige Einsätze an einem Feiertag werden mit einem Zuschlag von 100 % angesetzt. Der Einsatz wird lageorientiert mit dem Amt für öffentliche Ordnung abgestimmt und kann bei schlechtem Wetter entfallen. Bei einer möglichen Einsatzzeit von April bis Ende September könnte der Sicherheitsdienst somit theoretisch an bis zu 57 Tagen im Einsatz sein. Unter zugrunde Legung der Kosten pro Einsatztag i.H.v. ca. EUR 1.200,00 würde Kosten von insgesamt maximal EUR 106.000,00 pro Jahr anfallen. Um einen Einsatz des Sicherheitsdienstes dauerhaft sicher zu stellen, ist dieser Betrag im nächsten DHH 2024/2025 bereit zu stellen.
Ergänzend kann der Städtische Vollzugsdienst den Sicherheitsdienst bei Bedarf unterstützen und wie in der Vergangenheit mit Schwerpunktmaßnahmen vor Ort sein.

b) Für abendliche bzw. nächtliche Ordnungs- und Ruhestörungen, z.B durch Partyaufrufe am See, sind die Landespolizei und der Städtische Vollzugsdienst zuständig. Derzeit findet wöchentlich eine Lageeinschätzung unter Federführung der Kriminalprävention beim Referat SOS statt. Dabei wird jeweils unter Beteiligung der Landespolizei, der mobilen Jugendarbeit und der Polizeibehörde beim AföO entschieden, welche Maßnahmen an den jeweiligen Hot-Spots getroffen werden müssen. Führt diese Lageeinschätzung dazu, dass eine Präsenz oder der Erlass polizeirechtlicher Maßnahmen erforderlich ist, werden die Einsätze des Städtischen Vollzugsdienst entsprechend geplant. Hierbei kann je nach Lageeinschätzung auch der Einsatz eines mobilen Teams der Jugendarbeit oder die Verstärkung durch die Landespolizei sinnvoll sein. In jedem Fall wird der Städtische Vollzugsdienst die Einhaltung der dann geltenden Regelungen überwachen und ggf. sanktionieren.

Fazit
Das Naherholungsgebiet am Max-Eyth-See ist eine äußerst attraktive Grünanlage, welche die Bürgerschaft anzieht und ihre hohe Wertigkeit als Freizeit-, Natur- und Erholungsraum zeigt. Die Verwaltung arbeitet kontinuierlich daran, diese besondere Anlage so weiterzuentwickeln, dass die verschiedenen Interessen und Funktionen dort möglichst ausgewogen miteinander harmonieren.
Die vorliegende Nutzungskonzeption in Kombination mit den geltenden Regelwerken - insbesondere der Grünflächensatzung - ist aus Sicht der Verwaltung gut geeignet, um die künftige Nutzung des Naherholungsgebietes am Max-Eyth-See nachhaltig zu regeln. Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten sind aus Sicht der Verwaltung aktuell nicht notwendig. Vielmehr wird vorgeschlagen, die bereits umgesetzten oder zeitnah vorgesehenen Optimierungsmaßnahmen in der Praxis wirken zu lassen.
Dabei spielen verstärkte Kontrollen zur Umsetzung und Einhaltung der bestehenden Regeln eine entscheidende Rolle.

Beteiligte Stellen

Referat SWU
Referat SOS







Dirk Thürnau
Bürgermeister





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