Protokoll:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
230
7
Verhandlung
Drucksache:
314/2022
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
19.07.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Pätzold
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Haupt
th
Betreff:
BPlan u. Satzung über örtl. Bauvorschriften Eberhardstr./Geißstraße (Stgt 298.1) im Stadtbezirk S-Mitte
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- BPlan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 12.07.2022, öffentl. Nr. 223
Ergebnis: Einbringung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 28.06.2022, GRDrs 314/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Stadtmitte - Rotebühlplatz bis Eberhardstraße (Stgt 298) im Stadt-bezirk Stuttgart-Mitte wird unterteilt.
Das Plangebiet wird aus dem Geltungsbereich herausgelöst und als eigenständiges Bebauungsplanverfahren und Satzung über örtliche Bauvorschriften Eberhardstraße/Geißstraße (Stgt 298.1) im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB weitergeführt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Entwurf des Bebauungsplans des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 02.05.2022.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Eberhardstraße/Geißstraße (Stgt 298.1) im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte und die Begründung, jeweils vom 02.05.2022 sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.
BM
Pätzold
stellt fest:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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