Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 994/2023
Stuttgart,
12/04/2023



Nord-Süd-Straße, S-Möhringen
Umgestaltung des Knotenpunkts Heilbrunnenstraße
- Baubeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikBeschlussfassungöffentlich12.12.2023



Beschlußantrag:

1. Der Umgestaltung des Knotenpunkts Nord-Süd-Straße/Heilbrunnenstraße nach den Ausführungsplänen des Ingenieurbüros BNP Ingenieure GmbH, Stuttgart (Anlage 1.2) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 7. November 2023 (Anlage 2)
in Höhe von 1.320.000 EUR
2. Die voraussichtlichen Auszahlungen in Höhe von 1.320.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen in Höhe von 79.000 EUR) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt wie folgt gedeckt:








Begründung:


Ziel der Umbaumaßnahme, welche im Geltungsbereich des Bebauungsplans Mö151A liegt, ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes.

Der Ausbau des Knotenpunktes Nord-Süd-Straße/Heilbrunnenstraße erstreckt sich auf eine Länge von ca. 300 m (siehe Anlage 1.2). Hierbei wird eine weitere, vierte Spur auf der südlichen Seite der Nord-Süd-Straße errichtet, womit die beiden Hauptverkehrsrichtungen von Stuttgart-Vaihingen zur Autobahnauffahrt A8 entlastet werden. Aus Richtung Vaihingen kommend kann der Knotenpunkt nach dem Ausbau unabhängig vom einbiegenden Linksabbieger aus der Heilbrunnenstraße durchfahren werden. In der Gegenrichtung wird die Rechtsabbiegespur zu einer gemeinsamen Spur für Rechtsabbieger und Geradeausverkehr. Dem Geradeausverkehr in Richtung Vaihingen stehen im Knotenpunkt damit zwei Fahrspuren zur Verfügung.

Im direkten Bereich des Knotenpunktes wird die Fahrbahn im Vollausbau erneuert und verbreitert. In den umliegenden Bereichen werden die Asphaltbinder- und Asphaltdeckschichten saniert. Des Weiteren wird die Lichtsignalanlage inklusive der erforderlichen Leitungsinfrastruktur erneuert. Die bestehenden Mittelinseln im Knotenpunktbereich werden angepasst und barrierefrei ausgebaut. Im Zuge des Umbaus werden die Signalprogramme unter Berücksichtigung der Belange des Fuß- und Radverkehrs überarbeitet.


Termine

Ausschreibung/Submission November 2023
Beauftragung Baufirmen Dezember 2023
Baubeginn Februar 2024
Bauende Pfingsten 2024


Gremien

9. Juli 2020 Gemeinderat - Beschlussvorlage Vorplanung (GRDrs 152/2020)
7. Februar 2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (GRDrs 885/2022)

Die Bezirksbeiräte Möhringen und Vaihingen haben am 13. September 2020 sowie
20. September 2023 Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen

Die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung des Knotenpunkts Nord-Süd-Straße/Heilbrunnenstraße belaufen sich auf 1.699.000 EUR

Davon entfallen auf

Prognose für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken 300.000 EUR
Aktivierungsfähige Eigenleistungen 79.000 EUR

Für die Gesamtmaßnahme aller vier Knotenpunkte stehen im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt, Projekt 7.661106 - Nord-Süd-Straße, Umgestaltung der Knotenpunkte, Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen 4.960.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 282.000 EUR) zur Verfügung. Der Anteil am Knotenpunkt Nord-Süd-Straße/Heilbrunnenstraße wurde mit 1.803.000 EUR angesetzt.

In der Mitteilungsvorlage GRDrs 885/2022 wurden für die Umsetzung des Knotenpunkts Nord-Süd-Straße/Heilbrunnenstraße geschätzte Baukosten von 1.300.000 EUR (ohne aktivierunsfähige Eigenleistungen) angegeben.

Für zukünftige Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken wird ein Betrag von 300.000 EUR prognostiziert. Diese können aus dem Teilfinanzhaushalt 660 Tiefbauamt, Projekt 7.661106 - Nord-Süd-Straße, Umgestaltung der Knotenpunkte, Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen finanziert werden, nachdem bei der Anmeldung zum Doppelhaushalt 2022/2023 für diesen Knotenpunkt ein Betrag von 1.700.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) angesetzt war.

Das zukünftige Bauherrenrisiko wird wie folgt begründet:

Die Ersatzbaustoffverordnung (Teil der Mantelverordnung) wurde im August 2023 eingeführt. Sie gibt bundesweit einheitliche Regelungen für den ökologischen Einsatz von Recyclingbaustoffen vor. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte kann noch nicht abgeschätzt werden, ob bzw. wie sich diese Vorgaben auf das Projekt auswirken. Für diese Kostenrisiken wird ein Betrag von 300.000 EUR angesetzt.

Aufgrund neuer Planungsüberlegungen wird die Planung der Knotenpunkte Vaihinger Straße und Hengstäcker überarbeitet. Daher ist eine Gesamtkostenprognose aktuell für die verbleibenden Knotenpunkte nicht möglich.

Auf die Angaben zu den Folgelasten wird verwiesen (Anlage 3)

Förderung

Der Förderantrag nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) wurde bewilligt. Die zu erwartende Gesamtzuwendung beträgt maximal 474.000 EUR.



Beteiligte Stellen

Ref WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-   





Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1.1 - Übersichtskarte
Anlage 1.2 - Übersichtslageplan
Anlage 2 - Kostenanschlag
Anlage 3 - Folgelastenbeleg


<Anlagen>



zum Seitenanfang


File Attachment Icon
Kontierungen zu GRDrs 994_2023.pdf
File Attachment Icon
20231113_994_2023_Dokumentation Umlauf final.pdf
File Attachment Icon
20231110_MZ 66-AL_doc02815120021110104255.pdf
File Attachment Icon
doc02815120021110104255.pdf
File Attachment Icon
20231204_Mitzeichnung Ref WFB.002.pdf