Protokoll: Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
98/2022
GZ:
JB
Sitzungstermin: 07.03.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Kappallo fr
Betreff: SARS-CoV2 Tests für Kinder in Tageseinrichtungen - weiteres Vorgehen und Finanzierung im Jahr 2022

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 25.02.2022, GRDrs 98/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart wird ermächtigt, zusätzlich zu den bereits beschafften Testkits für Kinder in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen des städtischen Trägers und der freien Träger sowie der Kinder in Kindertagespflege bis zu 972.000 weitere Testkits in Form von Selbsttests als Lolli-Tests mit einem Finanzbedarf von maximal 2.605.000 EUR zur Sicherstellung der Testmöglichkeiten für die Zeit ab April 2022 zu beschaffen.

2. Den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt bis zu 2.605.000 EUR im THH 510, Jugendamt, verteilt auf die Amtsbereiche 5103651 - Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen sowie 5103161 - Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und -pflege, jeweils Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird zugestimmt.Eine Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt durch Inanspruchnahme der Deckungsreserve THH 900, Amtsbereich 9006120, Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen, soweit eine Deckung aus einer Kostenbeteiligung des Landes nicht möglich ist.

3. Die Selbsttests werden wie seither als inhouse-Geschäft durch das Klinikum Stuttgart für die Landeshauptstadt Stuttgart beschafft.

4. Die Landeshauptstadt stellt den Kindern in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen des städtischen Trägers und der freien Träger sowie den Kindern in der Kindertagespflege weiterhin die Testmöglichkeiten in Form von Antigen-Schnelltests als freiwillige Sachleistung unentgeltlich zur Verfügung.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BMin Fezer stellt fest:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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