Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 881/2017
Stuttgart,
11/30/2017



Investitionszuschuss für Bildungs- und Schulverein Baden-Württemberg e.V., Zuckerfabrik 7, 70376 Stuttgart - Mehrkosten bei der Neuschaffung der Kindertageseinrichtung, Sichelstr. 19, 70372 Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
11.12.2017
22.01.2018



Beschlußantrag:

1. Der Bildungs- und Schulverein Baden-Württemberg e.V., Zuckerfabrik 7, 70376 Stuttgart erhält für die Mehrkosten bei der Neuschaffung der Kindertageseinrichtung, Sichelstr. 19, 70372 einen Investitionszuschuss in Höhe von 75 % der anrechenbaren Kosten. Der Zuschuss beträgt 574.800,00 Euro.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen.

3. Der bedingte Rückzahlungsanspruch ist dinglich zu sichern. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs hat der Zuschussempfänger auf seine Kosten im Grundbuch zumindest an bereitester Stelle eine Buchgrundschuld in Höhe des Zuschussbetrages einzutragen. Die Grundschuld ist unverzinslich, das Grundschuldkapital ist zahlungsfällig nach Ablauf der gesetzlichen, sechsmonatigen Kündigungsfrist.

4. Der Finanzbedarf in Höhe von 574.800,00 Euro wird als Vorbelastung im Haushaltsentwurf 2018/2019 bei der Kita-Ausbaupauschale, Projekt 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas, Ausz.Gr. 7873, Bau (Pauschale) berücksichtigt. Erforderliche Auszahlungen im Jahr 2017 sind gedeckt durch nicht abgeflossene Mittel bei Projekt 7.513161 Investitionszuschüsse für Kitas freier Träger.

Begründung:


Im Doppelhaushalt 2014/2015 (GRDrs 829/2013 und GRDrs 233/2015) wurden für die Neuschaffung 2.791.700,00 Euro zur Verfügung gestellt und mit GRDrs 257/2015 bewilligt. Das Gebäude bzw. die Gebäudeteile für den Kindertageseinrichtungsbetrieb wurden, wie vorgesehen durch den Träger für 720.000,00 Euro käuflich erworben.

Ende Juli 2015 erfolgte die erste Stellungnahme zur Angemessenheit der Baukosten durch das Hochbauamt. Die damals veranschlagten Kosten lagen im oberen Bereich, erschienen aber angesichts der verschärften Energie- und Brandschutzauflagen noch angemessen. Nach heutigen Erkenntnissen (zweite Prüfung des Hochbauamtes im Oktober 2017) war die damalige Kostenschätzung eher knapp bemessen. Die darin enthaltene Schätzung der Nebenkosten mit den honorarrelevanten Kosten war eindeutig zu niedrig angesetzt.

Für die Kostensteigerung im Jahr 2016 gibt es drei Ursachen:
Bezogen auf Vergleichsprojekte erschienen die Gesamtkosten in 2016 trotz der Steigerungen immer noch angemessen. Der Nebenkostenanteil mit den honorarrelevanten Kosten lagen allerdings im oberen Bereich.

Für das Jahr 2017 ist eine leichte Reduzierung der Gesamtkosten zu beobachten. Im Projektverlauf konnten die Bauwerkskosten gesenkt werden, wohingegen sich die Nebenkosten merklich erhöhten. Hierdurch fiel der Kosteneinsparungseffekt insgesamt sehr moderat aus.
Die Ursachen der Bauwerkskostensenkung können sowohl auf Einsparmaßnahmen als auch auf vergleichsweise günstigere Bauverträge zurückzuführen sein.

JahrBauwerkskosten (KG 100-600)Nebenkosten (KG 700)
2015
3.180.877,05 Euro
541.422,85 Euro
2016
3.384.184,35 Euro
1.120.847,57 Euro
2017
3.151.353,63 Euro
1.337.307,50 Euro

Zusammenfassend stehen 2017 relativ günstige Bauwerkskosten vergleichsweise hohe Nebenkosten gegenüber. Laut Prüfung des Hochbauamtes bewegen sich die Gesamtkosten für eine derartige Baumaßnahme aber durchaus im üblichen Rahmen.

Die Neuschaffung ist bis auf kleinere Ausbesserungsmaßnahmen abgeschlossen. Derzeit werden die Räumlichkeiten durch die Olgakrippe als Interimsquartier genutzt. Die Inbetriebnahme der trägereigenen Kindertageseinrichtung soll unmittelbar nach dem Auszug der Olgakrippe erfolgen. Vorgesehen ist hier der Jahresbeginn 2019.


Finanzielle Auswirkungen

Der zusätzliche Finanzierungsbedarf für die Mehrkosten ist im Haushaltsentwurf 2018/2019 (Grüne Liste) berücksichtigt, wobei die Liquidität für eventuelle Auszahlungen auch im Jahr 2017 durch nicht abgeflossene, aber bereits für andere Investitionszuschüsse reservierte Mittel vorhanden sind.

Nicht enthalten ist der Mittelbedarf für die Erstausstattung der trägereigenen Einrichtung. Angemeldet und beantragt ist ein Investitionszuschuss in Höhe von 112.500,00 Euro. Für die Erstausstattung soll im Laufe des Jahres 2018 ein Sachbeschluss herbeigeführt werden.

Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
766.361,23 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene
Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss (gerundet)
574.800,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt JaNoch zu veranschlagen
Euro



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Kostenfeststellung
Kostenfeststellung
Kostengruppe
geplante Kostengliederung nach DIN 276 vom 03.03.2015 (GRDrs 257/2015) in Euro
tatsächliche Kostengliederung nach DIN 276 vom 30.01.2017 in Euro
Differenz in Euro
Differenz in %
Angaben in brutto und Summe der Kostengruppe
100 - Grundstückskosten
0,00
0,00
0,00
-
200 - Herrichten und Erschließen
0,00
1.880,00
1.880,00
-
300 - Bauwerk-Baukonstruktionen
2.025.867,90
1.642.263,97
383.603,93
-18,9
400 - TGA/Technische Anlagen
487.900,00
737.784,66
249.884,66
51,2
300/400 - Gesamtsumme
Baukosten
2.513.767,90
2.380.048,63
133.719,27
-5,3
500 - Außenanlagen
158.609,15
195.000,00
36.390,85
22,9
600 - Ausstattung und Kunstwerke
0,00
65.925,00
65.925,00
-
700 - Nebenkosten (KG 700-770)
541.422,85
1.337.307,50
795.884,65
147,0
Gebäudeerwerb ohne Grundstück
508.500,00
508.500,00
0,00
-
Gesamt
3.722.299,90
4.488.661,13
766.361,23
20,3
Zuschuss (gerundet)
2.791.700,00
3.366.500,00
574.800,00
Kostengruppe 700 - Nebenkosten (KG 700-770)
Kostengruppe
geplante Kostengliederung nach DIN 276 vom 03.03.2015 (GRDrs 257/2015) in Euro
tatsächliche Kostengliederung nach DIN 276 vom 30.01.2017 in Euro
Differenz in Euro
Differenz in %
Angaben in brutto und Summe der Kostengruppe
Freianlagenplanung
17.850,00
71.400,00
53.550,00
300,00
Vermesser
5.950,00
5.000,00
950,00
-15,97
Geologe
0,00
6.000
6.000,00
-
Tragwerksplanung + Bauphysik
17.850,00
34.000,00
16.150,00
90,48
Architekt (Phase 1-8)
414.771,70
692.000,00
277.228,30
66,84
Fachplanung TGA/ HLS-Elektro
60.039,10
193.970,00
133.930,90
223,07
SiGeKo
0,00
7.500,00
7.500,00
-
Projektsteuerung
0,00
281.137,50
281.137,50
-
Brandschutzsachverständige
0,00
5.000,00
5.000,00
-
EnEv Bauphysik
0,00
12.800,00
12.800,00
-
Luftmessungen/Sachverständige
0,00
6.000,00
6.000,00
-
sonstiges
11.900,00
5.000,00
6.900,00
-57,98
Gebühren Bauantrag
10.562,05
15.000,00
4.437,95
42,02
sonst. Gebühren
2.500,00
2.500,00
0,00
-
Gesamt
541.422,85
1.337.307,50
795.884,65
147,00



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