Protokoll: Ausschuss für Klima und Umwelt des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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1
VerhandlungDrucksache:
39/2024
GZ:
S/OB-Klima
Sitzungstermin: 01.03.2024
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:Herr Diederich (Stabsstelle Klimaschutz)
Protokollführung: Herr Haupt fr
Betreff: Stuttgarter Klima-Innovationsfonds:
Beschluss der Förderrichtlinie 2024

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 05.02.2024, GRDrs 39/2024, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Förderrichtlinie des Stuttgarter Klima-Innovationsfonds wird gemäß Anlage 1 erlassen.

2. Die Aufwendungen in Höhe von 2.260.000 Euro im Jahr 2024 und 2.906.000 Euro im Jahr 2025 werden im Teilergebnishaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 - Grundsatzreferat Klimaschutz, Mobilität und Wohnen, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.

3. Die Aufwendungen für Kommunikation und Management in Höhe von 175.000 Euro im Jahre 2024 und 180.000 Euro im Jahr 2025 werden im Teilergebnishaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 - Grundsatzreferat Klimaschutz, Mobilität und Wohnen, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform beigefügt.


Herr Diederich (Stabsstelle Klimaschutz) betont, er habe den Klima-Innovationsfond entwickelt und gemanagt. Die vorliegende Förderrichtlinie sei im Grundsatz bekannt und es seien lediglich minimale Änderungen vorgenommen worden. Diese seien in der Anlage 2 der Vorlage markiert. Im Rahmen des Innovationsfonds seien mittlerweile 57 Projekte ausgewählt worden. Damit seien über 92 Prozent der zur Verfügung gestandenen Mittel in den drei traditionellen Programmlinien verpflichtet worden. Drei Projekte seien inzwischen abgeschlossen worden, womit noch 54 laufende Projekte bestünden. Diese müssten komplett u. a. betreut und abgerechnet werden. Daher sei er über die in den letzten Doppelhaushaltsplanberatungen bewilligten zweiten Personalstelle sehr erfreut, so Herr Diederich. Mit dieser zweiten Stelle seien neue Aufgaben hinzugekommen. Der Gemeinderat habe schließlich der Verwaltung aufgetragen, die Förderprojekte intensiver zu unterstützen. Dies betreffe die Themen Projektmanagement, Finanzplanung und die weitere Finanzierung, damit die Projekte später ohne die Unterstützung der Verwaltung weiter skaliert werden könnten. Ebenso handle es sich um den Aspekt der Kommunikation. Für diese Themen würden derzeit entsprechende Konzepte entwickelt. Die Verwaltung habe diesen Sachverhalt als Anlass genommen, eine externe Evaluierung für den Klima-Innovationsfond zu beauftragen, welche aktuell beginne. Mit dieser Evaluierung solle untersucht werden, welche Wirkungen der Klima-Innovationsfond entfaltet habe und bei welchen Projekten Erfolge, aber auch Misserfolge, eingetreten seien. Zudem solle untersucht werden, welche Faktoren für diese Erfolge und Misserfolge verantwortlich seien. Außerdem werde betrachtet, welche Zielgruppen erreicht und welche nicht erreicht würden. Der vorhandene Förderansatz sei innovativ und es bestehe eine ergebnisbasierte Förderung. Die Fördermittel würden lediglich bei Erreichen der vereinbarten Ergebnisse ausgezahlt. Dabei werde berücksichtigt, ob die Ziele attraktiv genug für die Antragstellenden seien oder nur für die Stadt. Derzeit würden hierzu Vorschläge ausgearbeitet und die Verwaltung werde Ende des Jahres einen größeren Aufschlag mit einer neuen Förderrichtlinie unterbreiten. Dies sei der Grund, warum die Verwaltung die Förderrichtlinie größtenteils unverändert vorlege. Im Prinzip handle es sich lediglich um eine Verlängerung der Richtlinie, die jedoch formal neu beschlossen werden müsse.

Für StR Kotz (CDU) stellt sich die Frage, inwieweit die Evaluation den Bereich abdecke, den das Gremium begleite, und in welchem Maß die Skalierung erfolge. Falls Beides lediglich auf einem niedrigen Niveau erfolge, liege das Budget für den Stuttgarter Innovationsfonds sehr hoch. Herr Diederich betont hierzu, die Skalierung erfolge naturgemäß erst am Ende der Projekte. Diese hätten eine Laufzeit von bis zu drei Jahren und mittlerweile seien drei von über 50 Projekte abgeschlossen. Bei den drei Projekten sei bislang noch keine Skalierung erfolgt, aber er gehe davon aus, dass dies ein Teil der Evaluierung sei, so Herr Diederich. Bis zum Ende des Jahres würden hierzu Ergebnisse ersichtlich.

Nach Ihrer Kenntnis erfolge ein großer Aufschlag bezüglich des Klima-Innovationsfonds in der zweiten Jahreshälfte, so StRin Münch (90/GRÜNE), wenn die Evaluation anstehe. Ihre Fraktion habe den Internetauftritt des Innovationsfonds verfolgt, in dem die verschiedenen Projekte in den unterschiedlichen Förderrichtlinien enthalten seien. Hierbei biete sich ein überzeugendes und sehr gutes Bild. Der Gemeinderat habe bereits einige Projekte beschlossen, und insofern könne die zweite Jahreshälfte abgewartet werden, um dann einen geeigneten Vorschlag mit einigen "Best-Practice-Modellen" vorliegen zu haben, die umfassend vorgestellt werden könnten.

StR Dr. Jantzer (SPD) merkt zur Fördersystematik an, im letzten Jahr habe er die Möglichkeit erhalten, zwei Projekte näher zu begleiten. Bei anderen Anträgen als denen des Klima-Innovationsfonds würden nach der Antragsstellung finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, und beim Zweitantrag müssten Gelder eingeworben werden. Dies bedeute, man erhalte initial Startkapital aufgrund des Antrags, und das Projekt werde dann ergebnisorientiert und mit Ausblick weitergeführt. Dagegen werde beim Klima-Innovationsfonds in der Art vorgegangen, dass nach der Antragsbewilligung zu einem bestimmten Zeitpunkt Ergebnisse präsentiert werden müssten, um rückwirkend Gelder zu erhalten. Beispielsweise könne dies eine studentische Projektgruppe betreffen, die beginne, ein Vorhaben zu beantragen, und die danach in der ersten Projektphase, die durchaus ein halbes Jahr dauern könne, keine finanziellen Mittel erhalte. Erst im Nachgang werde eine Finanzierung gewährt, wenn der erste Meilenstein erreicht worden sei. Dieses Vorgehen sei aus seiner beruflichen Erfahrung völlig absurd, so StR Dr. Jantzer. Schließlich müsse die beauftragte Personengruppe zunächst mit Fördermitteln für eine bestimmte Erstphase ausgestattet werden. Danach solle durchaus streng evaluiert werden, ob der Rhythmus eingehalten und die ersten Meilensteine erreicht worden seien. Ebenso solle eine gewisse Offenheit in der Überarbeitung der Meilensteine gewährt werden. Schließlich finde im Innovationsbereich ein Lernprozess statt, und es könne durchaus der Fall eintreten, dass eine Richtung leicht verändert werde oder neue Projektpartner gefunden würden. Die SPD-Fraktion habe im Rahmen des Klima-Innovationsfonds eine Personalstelle beantragt, damit auf derartige Aspekte produktiv geantwortet werden könne. StR Dr. Jantzer stellt den mündlichen Antrag, eine Veränderung der Fördersystematik des Klima-Innovationsfonds vorzunehmen. So solle festgelegt werden, dass bei jedem Projekt zum Zeitpunkt dessen Genehmigung durch das Gremium beispielsweise 15 Prozent der Fördersumme als Anschubfinanzierung ausgezahlt würde. Da Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden müssten, werde dadurch eine gewisse Sicherheit gewährt. Zu Beginn eines Vorhabens werde in allen Projektklassen eine Anschub- bzw. Erstfinanzierung benötigt, was in jeder Förder-systematik der Fall sei. Wenn beispielsweise an einer Universität ein Antrag gestellt werde, erhalte der Projektbeteiligte zunächst Gelder, damit Mitarbeiter*innen eingestellt und das Projekt begonnen werden könne. Falls die Meilensteine nicht erreicht würden, sei es unnötig, einen zweiten Förderantrag zu stellen. Es sei nicht sinnhaft, Fördergelder von anderen Projekten heranzuziehen, oder beispielsweise die studentischen Mitarbeiter*innen nicht zu entlohnen. Unter Beschlussantragsziffer 1 der GRDrs 39/2024 sei aufgeführt: "Die Förderrichtlinie des Stuttgarter Klima-Innovationsfonds wird gemäß Anlage 1 erlassen." StR Dr. Jantzer schlägt den Zusatz vor: "Damit ist klar, dass die erste Phase in Höhe von 20 Prozent des Antragvolumens freigegeben wird." Die konkrete Formulierung könne noch bis zur Gemeinderatssitzung am 7. März 2024 gemeinsam abgestimmt werden, so der Stadtrat.

Die StR Dr. Jantzer eingeworfenen Aspekte seien im positiven Sinne interessant, betont StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei). Darüber werde seine Fraktionsgemeinschaft befinden.

StRin Münch betont auf den Vorschlag von StR Dr. Jantzer eingehend, ihre Fraktion lehne einen "hoppla-di-hopp"-Beschluss in Bezug auf eine Änderung der Förderungssystematik in der heutigen Sitzung ab. Es sei eine Evaluation in der zweiten Jahreshälfte vorgesehen, in die der Vorschlag von StR Dr. Jantzer eingebracht werden könne. Von den ursprünglich im Budget befindlichen 13 Mio. Euro stünden über 2 Mio. für die Jahre 2024, 2025 und die Folgejahre zur Verfügung. Der heutige Bericht stelle lediglich eine "Wasserstandsmitteilung" mit der Absicht dar, die vorhandenen beschlossenen Mittel in den Klima-Innovationsfonds zu überführen und eine Evaluierung in der zweiten Jahreshälfte durchzuführen. Nach Kenntnis der Stadträtin seien bislang von den 13 Mio. Euro rund 11 Mio. Euro vergeben, womit kein Problem beim Mittelabfluss bestehe. Daher solle zwar der Vorschlag von StR Dr. Jantzer durchaus zur Kenntnis und ernstgenommen werden und es sollten relevante von dem Stadtrat geschilderte Fallbeispiele vorgelegt werden. Allerdings solle eine Entscheidung hierüber erst im Herbst im Rahmen der Evaluation getroffen werden.

Ihm sei bekannt, dass er eine relativ hohe Anforderung an die Flexibilität des Gremiums stelle, so StR Dr. Jantzer. Daher habe er die Mitglieder des Ausschusses für Klima und Umwelt (AKU) um ihre Stellungnahmen gebeten. Er akzeptiere zwar eine genaue Evaluierung, allerdings bestehe noch die Möglichkeit, einen diesbezüglichen Antrag in der Gemeinderatssitzung in der nächsten Woche zu stellen. Er halte die Thematik für relevant und habe sich bei einem Projekt intensiv mit der Antragsphase beschäftigt. Hier sei exakt der Ablauf erfolgt, wie von ihm geschildert. Dort seien Mittel aus anderen Förderprojekten genutzt worden, um beginnen zu können, und es sei um die Einstellung von drei Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern gegangen, für die keine Gelder zur Verfügung gestanden hätten. Dies stelle kein geeignetes Konzept dar. Das Gremium sei nicht lediglich dafür zuständig, vorgelegten Projekten zuzustimmen. Schließlich liege unter diesem Tagesordnungspunkt (TOP) die Formulierung "Beschluss der Förderrichtlinie 2024" vor. Der Stadtrat räumt ein, ihm sei dieser Aspekt erst beim detaillierten Studium des Berichts aufgefallen sei. Die Detailberatung finde in der heutigen Sitzung des AKU statt und er werde der Beschlussvorlage nicht zustimmen, da er der Auffassung sei, dass diese geändert werden müsse. Im Nachgang zur Sitzung könne die Thematik durchaus mit der Stabsstelle Klimaschutz diskutiert werden. Möglicherweise werde bis zum 7. März 2024 noch eine sinnvolle Lösung gefunden.

Herr Diederich betont bezüglich des Vorschlags von StR Dr. Jantzer, dieser habe den problematischen Aspekt einer ergebnisbasierten Förderung genau erfasst, dass die Gelder erst nach dem Projektverlauf ausgezahlt würden. Auf den gesamten Klima-Innovationsfond bezogen stelle dieses Thema für wenige Akteure ein Problem dar. Einzelne Studentinnen und Studenten seien nicht antragsberechtigt, sie müssten hierzu eine Rechtsform wie einen eingetragenen Verein (e. V.) oder Ähnliches vorweisen. Bei Vereinen sei eine Arbeitskraft bereits vorhanden, für die eine Ehrenamtspauschale anerkannt und ausgezahlt werde. Allerdings stelle es eine Herausforderung dar, dass die Fördergelder erst nach einer gewissen Zeit ausgezahlt würden. Generell sei der erste Meilenstein relativ einfach zu erreichen, wodurch die erste Auszahlung auf leichte Weise erfolgen und die Kosten gedeckt werden könnten. Danach prüften die Projektverantwortlichen vor weiteren Aktivitäten, ob die nächsten meist schwierigeren Ziele überhaupt erreicht werden könnten. Dieses Vorgehen stelle den Sinn einer ergebnisbasierten Förderung dar. Der Vorschlag einer pauschalen Vorabzahlung in Höhe von 15 oder 20 Prozent von StR Dr. Jantzer könne im Rahmen der Evaluierung durchaus geprüft werden. Herr Diederich gibt zu bedenken, dass beispielsweise eine Förderung von 800.000 Euro an das Unternehmen Breuninger beschlossen worden sei. Nach dem Vorschlag von StR Dr. Jantzer hätte Breuninger vorab eine Förderung von 150.000 Euro für den Mobility Hub erhalten, bei dem unklar sei, ob dieser in dem vorgesehenen Zeitraum erstellt werde. Die ergebnisbasierte Förderung werde durchgeführt, damit Akteure, die ihr Projekt nicht im zugesagten Zeitraum mit den erforderlichen Ergebnissen umsetzen könnten, keine städtischen Gelder erhielten. Dieses Vorgehen gehöre zu einem verantwortlichen Umgang mit Steuergeldern. Bei einer Vorabpauschale bestehe gerade bei größeren Projekten das Problem, dass möglicherweise finanzielle Mittel bereits ausgezahlt worden seien und dann das Projekt vorzeitig beendet sei. Die Firma Ramboll Management Consulting führe die Evaluierung durch und hätte fünf vertiefende Interviews in ihrem Konzept bezüglich Förderprojekten vorgesehen. Dieses sei der einzige Punkt, den die Verwaltung abgelehnt habe, und dabei 15 vertiefende Interviews eingefordert habe, damit eine breite Basis an Projekten abgebildet werden könne. Dies betreffe sehr gut und weniger gut, sowie im kleinen und im großen Rahmen die laufenden Projekte. Er sei optimistisch, hierbei eine gute Lösung zu finden, allerdings solle erst der Herbst abgewartet werden.

Ziel der Förderrichtlinie sei der innovative Transfer von Lösungen in die Praxis sowie die Skalierung von Projekten, so BM Pätzold. Daher gehe es beim Klima-Innovationsfond nicht darum, lediglich Ideen zu entwickeln, sondern diese Ideen in der Praxis umzusetzen. Dieses stelle im Umgang einen Unterschied dar. Es sei nachvollziehbar, dass bei Beginn eines Projektes für dessen Umsetzung und Entwicklung Gelder benötigt würden. Allerdings stelle dies ein anderes Ziel wie beim Innovationsfond dar, da lediglich Ideen entwickelt würden, die möglichweise nicht in der Praxis umgesetzt würden. Schließlich müsse die erste Hürde überschritten werden. BM Pätzold wirbt dafür, nicht auf Zuruf einen grundlegenden Eingriff in der Fördersystematik vorzunehmen, sondern erst eine genaue Prüfung vorzunehmen. Die Verwaltung könne den Vorschlag gerne aufnehmen, möglicherweise auf einen Sonderantrag hin zusätzliche Mittel in einer ersten Phase bereitzustellen.

StR Dr. Jantzer kann die in den Wortbeiträgen vorgetragenen Bedenken gegen seinen Vorschlag nachvollziehen. Es sei ihm klar, dass hierbei noch entsprechende Bedenkzeit benötigt werde. Dennoch müsse berücksichtigt werden, unabhängig von der finanziellen Ausstattung eines Projektinitiators müsse stets die Arbeitsleistung bei der Bearbeitung eines Auftrags entlohnt werden. Bei den größeren Projektvolumina bestehe ein sehr gutes stufiges Verfahren, bei dem eine Projektausarbeitung erfolge. Schließlich werde im System erkannt, dass bereits in der Antragserkennung ein gewisser Aufwand beinhaltet sei. Dieser Aufwand werde entlohnt, was positiv zu bewerten sei, da eine Arbeitsleistung in keiner Weise gratis sei. Die Aussage von Herrn Diederich, für einen eingetragenen Verein sei die Förderung mit einer Vorabpauschale möglichweise passend, aber bei einem Großunternehmen wie Breuninger nicht, sei nichtzutreffend. Aus der Erfahrung von StR Dr. Jantzer sei selbst vermögenden Unternehmen eine Vorabpauschale bei geeigneten Projekten gewährt worden. Nach der ersten Phase sei streng evaluiert worden, ob überhaupt der richtige Weg beschritten werde. Falls dies nicht der Fall gewesen sei, sei das Projekt abgebrochen worden. Ihm sei nicht bekannt, wie viele Projekte im Klima-Innovationsfond beendet worden seien. Dieser Sachverhalt könne in einer späteren Sitzung von der Verwaltung dargestellt werden. Seine Fraktion werde sich in der heutigen Sitzung bezüglich der Vorlage enthalten und über das weitere Vorgehen beraten. Möglicherweise finde sich auch nach der Sitzung in der Kommunikation mit den Gremiumsmitgliedern eine Lösung.

Herr Diederich stimmt StR Dr. Jantzer in dem Punkt zu, dass die bisherige Fördersystematik bei allen Projekten stets angewendet worden sei. Daher habe er ausgeführt, der Fond an sich besitze einen innovativen Aspekt, der evaluiert werden solle. Es stelle das richtige Vorgehen dar, die Förderrichtlinie nach der Evaluierung nacharbeiten zu können. Herr Diederich betont, er habe nicht ausgesagt, dass die Förderrichtlinie für jeden eingetragenen Verein besser passend sei, als beispielweise für das Unternehmen Breuninger. Er wolle Breuninger "in Schutz nehmen", da das Unternehmen noch keine Fördergelder abgerufen habe.


Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt BM Pätzold fest:

Der Ausschuss für Klima und Umwelt stimmt dem Beschlussantrag bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen mehrheitlich zu.

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