Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 557/2020
Stuttgart,
10/07/2020


Entwurfsplanung Apfelkernturm, Stuttgart-Sillenbuch,
Ortsteil Heumaden




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Sillenbuch
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Sillenbuch
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
20.10.2020
21.10.2020
03.11.2020
18.11.2020

Bericht:



Als Baustein der großräumigen Entwicklungskonzeption "Rahmenplan Landschaftsraum Filder" des Kommunalen Arbeitskreises Filder (KAF) ist im Bereich des östlichen Ortseingangs von Stuttgart-Heumaden ein architektonisch ansprechender Aussichtsturm in Holzbauweise geplant.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf gerundet 575.500 EURO brutto inkl. Nebenkosten (Baukosten Stand 2018). Der kommunale Arbeitskreis Filder wird dabei einen Kostenanteil von 162.613,- EURO tragen. Der Verband Region Stuttgart hat eine Förderung in Höhe von 112.813,- EURO zugesagt. Soll der Turm realisiert werden, sind im kommenden Doppelhaushalt 2022/2023 als Eigenanteil der Landeshauptstadt Stuttgart 300.000 EURO bereitzustellen.

Auf den Fildern herrscht aufgrund einer prosperierenden Wirtschaft und dem damit verbundenen starken Zuzug in die Region weiterhin ein hoher Siedlungsdruck, der die Gefahr eines unkontrollierten Zusammenwachsens der Filderorte sowie einen damit verbundenen Identitätsverlust mit sich bringt.

Der Rahmenplan Landschaftsraum Filder soll hier strukturierend entgegenwirken und so fildertypische Landschaftsräume sichern (s. GRDrs 817/2020). Geplant sind mehrere Grünachsen, welche die Siedlungskörper gliedern und die Freiräume der Filder miteinander verbinden. Nach Überzeugung des KAF werden diese grünen Korridore zukünftig neben der landwirtschaftlichen Nutzung für die Bewohner der Filderorte, wie der Bewohner der Stuttgarter Filderstadtteile eine zunehmende Bedeutung als großstadtnahe Freiräume für Naherholung und Freizeitgestaltung übernehmen. Am besten vor Bebauung ist demnach ein Landschaftsraum geschützt, wenn sich Menschen damit identifizieren und sich gleichzeitig ein Zugewinn an Lebensqualität damit verbinden lässt.

Ein wesentliches Ziel der Rahmenplanung Landschaftsraum Filder ist, die durch Infrastruktureinrichtungen stark belastete und zerschnittene Filderlandschaft durch verschiedene Einzelmaßnahmen, insbesondere in ihrer Funktion als Erholungslandschaft, aufzuwerten und zu einem gemeinsamen interkommunalen Erholungsraum zusammenzuführen. Die im Planwerk vorgesehenen zentralen Maßnahmenvorschläge setzen sich im Wesentlichen aus sechs nord-süd-verlaufenden Grünachsen zusammen, die sich größtenteils auf bereits vorhandene Wege und markante Landschaftselemente stützen.

Ausgangspunkt des Apfelkernturm-Projektes war eine Idee (2008) der Agenda-Gruppe Sillenbuch-Heumaden, im Bereich des Gewanns „Schwende“, in Heumaden einen neuen Aussichtspunkt mit Sichtbeziehungen über die Filder zur Schwäbischen Alb (nach Süden) und über das Neckartal zur Grabkapelle und Rotenberg (nach Norden) zu schaffen. Diese Projektidee wurde in den „Rahmenplan Landschaftsraum Filder“ aufgenommen. Für die Realisierung, der im Rahmenplan aufgeführten Einzelmaßnahmen sind gemäß KAF-Vereinbarung die jeweils betroffenen Kommunen zuständig und verantwortlich.

Im weiteren Planungsprozess wurde die Idee eines Aussichtspunktes zu einer kleinen, ca. 13 m hohen und öffentlich zugänglichen begehbaren Skulptur weiterentwickelt, deren Formgebung einem Apfelkern nachempfunden wurde, der als Sinnbild und markante Landmarke für die umgebende Kulturlandschaft gelten soll.

Sowohl mit dem Standort als auch der besonderen Form soll der kleine Aussichtsturm als Teil des Landschaftsraums Filder künftig zur Identitätsbildung beitragen und eindrucksvolle Blicke über die erhaltenswerte wertvolle Kulturlandschaft ermöglichen. Die Wahl des Turmstandorts ist dabei nicht willkürlich gefallen, sondern wurde bewusst gewählt. Die südöstlich von Heumaden vorhandene Geländeerhöhung (Gewann Schwende) bildet nach dem Rahmenplan Landschaftsraum Filder den Ausgangs- und Endpunkt von einer der 6 Landschaftsachsen mit deren Hilfe, die für die Filder charakteristische Kultur- und Erholungslandschaft gesichert und entwickelt werden soll. Der „Apfelkernturm“ bildet mit dem südlich von Filderstadt-Bonlanden stehenden „Uhlbergturm“ Auftakt- und Endpunkt der westlichsten der interkommunalen Filderlandschaftsachsen.

Die Planung des Turms ist im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit Bürgern diskutiert und dabei überwiegend positiv aufgenommen worden. Die für die Realisierung erforderlichen Grundstücke wurden durch die Stadt Stuttgart bereits von Privatpersonen erworben.


Der Apfelkernturm ist ein Projekt des Kommunalen Arbeitskreis Filder (KAF), die Umsetzung soll durch die Landeshauptstadt Stuttgart erfolgen. Mit der Planung wurden durch den KAF die Büros Senner Landschaftsarchitekten (Landschaftsarchitektur) sowie Knippers Helbig Ingenieure (Ingenieurbau) beauftragt. Aktuell liegt die Entwurfsplanung vor. Mit der vorgesehenen Holzbaukonstruktion aus einem vorgeformten Träger- und Lammellensystem hat der KAF dabei eine innovative, nachhaltige und ressourcenschonende Bauweise aufgegriffen. Damit wird eine hinsichtlich Konstruktion und Formgebung moderne Holzbautradition fortgesetzt, die sich bereits andernorts manifestiert und bewährt hat. Beispiele hierfür sind der im Rahmen der Remstal-Gartenschau in Urbach errichtete „Urbach Tower“, im regionalen Umfeld in Rechberghausen der „Luftikus“, am Schönbuchrand bei Herrenberg der Schönbuchturm oder in Bad Wildbad der „Baumwipfelpfad“.

Der KAF verbindet mit dem Bau des Apfelkernturmes die Chance, einen außergewöhnlichen Ort auf den Fildern zu schaffen, der als Alleinstellungsmerkmal für Heumaden und dem gesamten Filderraum im Rahmen der IBA 2027 eine zusätzliche positive Außenwirkung entfalten kann.

Mit der Schaffung des Aussichtspunktes wird keine Erhöhung des Verkehrsaufkommens (MIV) sowie keine zusätzliche Belastung für den in der Nähe befindlichen P+R-Parkplatz erwartet. Zielgruppe sind in erster Linie Fahrradfahrer und Spaziergänger, die einen Zwischenstopp einlegen, um den Blick über die Landschaft schweifen zu lassen.

Bisher gibt es wegen derzeit nicht bezifferbarer Folgekosten stadtintern noch keine Lösung für die Unterhaltung des Aussichtsturms.

Kosten und Fördergelder:

Die bisher erforderlichen Mittel zur Erarbeitung der Entwurfsplanung wurden vom Kommunalen Arbeitskreis Filder (KAF) zur Verfügung gestellt.

Die Gesamtkosten zur Herstellung des Apfelkernturms belaufen sich laut vorliegender Kostenberechnung auf gerundet 575.500 EURO brutto inkl. Nebenkosten (Baukosten Stand 2018). Die Kosten teilen sich wie folgt auf (Angaben gerundet):
Kostenart:
Kosten in €
Baukosten Freianlagen
16.950,- €
Nebenkosten KG 500
5.000,- €
Baukosten Turm inkl. 20 % Unvorhergesehenes
342.000,- €
Nebenkosten KG 400
10.000,- €
Nebenkosten KG 700
86.600.- €
Puffer 5 %
23.000,- €
Mehrwertsteuer 19 %
91.900,- €
Summe:
575.450,- €

Die Finanzierung des Projekts erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats, aufgeteilt zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart, dem kommunalen Arbeitskreis Filder (KAF) sowie dem Verband Region Stuttgart (VRS). Der kommunale Arbeitskreis Filder wird dabei einen Kostenanteil von 162.613,- EURO tragen. Der Verband Region Stuttgart hat eine Förderung in Höhe von 112.813,- EURO zugesagt.

Der verbleibende Kostenanteil in Höhe von ca. 300.000,- EURO soll durch die Landeshauptstadt Stuttgart gedeckt werden. Sollte der Aussichtspunkt realisiert werden, sind diese für die weitere Planung sowie den Bau erforderlichen Mittel in den kommenden DHH 2022/2023 einzustellen und die Unterhaltungskosten in der weiteren Finanzplanung zu berücksichtigen.

Berücksichtigung von Vorschlägen aus dem Bürgerhaushalt:

Im Bürgerhaushalt 2019 gibt es zum Apfelkernturm unter Nr. 50470 einen ablehnenden Kommentar.



Beteiligte Stellen

Keine


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine
Keine





Peter Pätzold
Bürgermeister





- Auszug Entwurfsplanung Knippers Helbig GmbH


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GRDrs 557_2020_Anlage 1_Auszug Entwurfsplanung.pdf