Protokoll:
Ausschuss für Umwelt und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
586
3 neu
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
18.12.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Pätzold
Berichterstattung:
Herr Heberger (EnBW)
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Grundstücke Hackstraße/Stöckachstraße
(EnBW-Areal), S-Ost
Sachstand, weiteres Verfahren
- mündlicher Bericht durch Vertreter der EnBW -
Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation kann aus Kapazitätsgründen dem Protokoll nicht elektronisch angehängt werden. Sie ist dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei in Papierform angehängt.
BM
Pätzold
informiert, der Gemeinderat habe 2017 für das betreffende Quartier sowohl ein Stadterneuerungsvorrangsgebiet beschlossen als auch den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans verabschiedet, in dem Entwicklungsziele formuliert wurden. Es gehe insbesondere darum, ein urbanes Quartier zu entwickeln. Es handle sich um ein wichtiges Gebiet mitten in Stuttgart, wo auch zentral Wohnungsbau umgesetzt werden soll mit einer erhöhten SIM-Quote. Er begrüßt die Vertreter der EnBW, die Herren Heberger und Erk, die präsentieren werden, welche Vorstellungen seitens der EnBW dazu bestehen. Das Thema Verkauf der Fläche sei hinfällig, da die EnBW ihre Fläche selber entwickeln will. Mit der Verwaltung habe es Gespräche gegeben, was die Themen Ablauf, Beteiligungen, Wettbewerb angeht. Das Baurecht müsse für diese Entwicklung geändert werden. Beim zentralen Thema "Höhe der Quote des geförderten Wohnungsbaus" bzw. "bezahlbarer Wohnungsbau" habe man bisher keinen Konsens finden können. Um in den Gesprächen weiterzukommen, halte man es für notwendig, dem UTA das Projekt vorzustellen.
Die Verwaltung betrachte das Quartier als IBA-Projekt. Die EnBW habe die Idee, das gesamte Thema SmartCity dort umzusetzen, sodass es diesbezüglich eine Überschneidung der Interessen gebe.
Herr
Heberger
(EnBW) dankt für die Möglichkeit, den aktuellen Stand zum Vorhaben "Neues urbanes Quartier Stöckach" vorstellen zu können und berichtet weiter im Sinne einer Präsentation. Nach der Erläuterung von Folie 4 betont er: "Die gesamte Entwicklung soll ein Dreiklang sein zwischen dem Eigentümer, von uns, der Stadt Stuttgart und den Bürgern. Darauf wollen wir auch den weiteren Prozess, der zu Beginn 2019 starten wird, anlegen. Das heißt ein Quartier schaffen, was für die Bürger geschaffen wird, was sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert und was auch für die Nutzung in eine ganz andere Qualität kommt."
Das Wettbewerbsverfahren (Folie 10) betreffend unterstreicht er, man wolle die Fläche gerne so entwickeln, dass man mit relativ wenig Vorgaben hinsichtlich Höhe, Breite, Tiefe in den Wettbewerb startet. Man wünsche sich mutige Konzepte von international angesehenen Stadtplanern, Architekten und Landschaftsarchitekten, die sich etwas trauen, um daraus eine Basis zu haben für die spätere Entwicklung eines Bebauungsplanes.
BM
Pätzold
wie auch die Rednerinnen und Redner seitens des Ausschusses danken für den Bericht.
StR
Kotz
(CDU) teilt die Meinung, es handle sich um ein wichtiges Gebiet. Schon viele Jahre werde darüber diskutiert, dass die Fläche aufgrund der geringeren Nutzung für die EnBW nicht mehr so wichtig ist und sie wegen ihrer Lage, der ÖPNV-Anbindung, usw. geradezu prädestiniert wäre für eine umfangreiche Wohnentwicklung. Sehr gerne möchte man dieses "Filetstück" entwickeln. Seine Fraktion sehe eine Entwicklungsmöglichkeit in dem von Herrn Heberger beschriebenen Dreiklang. Seine Fraktion glaube nicht, dass die Entwicklung nur dann gut werden kann, wenn sie im städtischen Eigentum ist, sondern gehe vielmehr davon aus, dass sie schneller zur Umsetzung kommen wird und in einer "städtebaulich und stadtgesellschaftlich besseren Qualität", wenn man es im Dreiklang angeht.
Zum technischen Schwerpunkt der EnBW, was Mobilität, Infrastruktur etc. angeht, tue es gut, wenn vonseiten der Stadt noch das Thema Stadtgesellschaft, soziale Komponente, Bildungsfragen usw. in einen solchen Prozess eingespeist werden. Gerade durch die Unterschiedlichkeit der Partner könne eine Situation entstehen, von der alle profitieren, wenn man offen aufeinander zugeht und jeder seine Stärken in das Projekt einbringt. In Bezug auf das Petitum "Möglichst wenig Vorgaben für den Wettbewerb machen, um mutige Ergebnisse zu bekommen", merkt er an, bereits die Anzahl der Wohnungen setze eine gewisse Dichte voraus. Außerdem müsse die Frage der Nutzungen, die auch die Stadt notwendigerweise auf dem Gelände sieht, im Vorfeld bekannt sein. Dies gelte auch für die Zusammensetzung von gefördertem Wohnungsbau, Sozialwohnungsbau etc.
Für sinnvoll und richtig halte man, aus dieser Entwicklung ein IBA-Projekt machen zu können. Er fragt, wie die EnBW die langfristige Entwicklung vorsieht. "Sehen Sie sich langfristig auch als Bestandshalter eines solchen Gebiets oder wäre auch das ein Thema, wo die Stadt, allen voran unsere Wohnungsbaugesellschaft SWSG, ein Kooperationspartner sein könnte über den Tag der Entwicklung und den Bezug des Quartiers hinaus?" Was das EnBW-Areal am Neckar in S-Ost angeht, so laute die klare Aussage der CDU-Fraktion, man könne sich auch dort bei einer solchen Entwicklung ein Miteinander vorstellen in einer fairen Partnerschaft. Die jetzt geplante Entwicklung beim Wasserwerk für Stuttgart Netze beschere Teilen des Rates "ein gewisses Bauchgrimmen", da sie einer großen Idee für die Entwicklung im Wege stehe. Ihn interessiert, wie die Sichtweise der EnBW dazu ist und ob es diesbezüglich irgendwelche Ideen gibt, um einerseits zeitnah das Stöckach freizubekommen von den Nutzungen, die dort noch sind, und andererseits auf den bisherigen Flächen der EnBW am Neckar nichts zu verbauen, "was ein noch größeres Juwel sein könnte für Stuttgart."
StRin
Munk
(90/GRÜNE) teilt die Meinung ihres Vorredners was Bedeutung und Lage des Grundstücks und die Eignung für den Wohnungsbau angeht. Stuttgart brauche Wohnungsbau in der Stadt, der gut erschlossen ist und der am öffentlichen Nahverkehrsnetz liegt. Außerdem begrüßt sie die vorgesehene Bürgerbeteiligung auch in Bezug auf den Wettbewerb. Ein zentrales Thema der GRÜNEN sei "Arm und Reich sollen zusammen wohnen". Dies sehe man auch für die Entwicklung dieses Gebiets. Die Frage sei, wie man in der sozialen Durchmischung vorankommt. Ihre Fraktion stelle sich einen 50 %-Anteil SIM vor. Außerdem bewege die Frage der liegenschaftlichen Aspekte: "Wem gehört das nachher? Entstehen Eigentumswohnungen, gibt es genossenschaftliches Wohnen, können dort Baugemeinschaften sich wiederfinden?" Das Thema Werkswohnungen sehe ihre Fraktion sehr positiv, jedoch fehle in der Aussage, wie sich das Quartier nachher auch im Liegenschaftsbereich darstellt. Abschließend verweist sie auf die Planungshoheit der Stadt und die zur Verfügung stehenden Instrumentarien des Baugesetzbuches.
Wie man bei der Entwicklung des Geländes am Neckar weiter vorankommt, treibe auch ihre Fraktion um, wobei dies nicht als Koppelung zu verstehen sei, so die Stadträtin. Sie bittet darum, eine Aussage zu treffen, wie die EnBW sich die Eigentumsverhältnisse dort künftig vorstellt.
Den Hinweis auf das EnBW-Geschäftsfeld "Quartiersentwicklung" empfand StR
Körner
(SPD) als wichtig. Mit dem heutigen Planungsrecht sei das Grundstück eher von überschaubarem Wert. Wenn der Gemeinderat neues Planungsrecht schafft für Wohnungsbau - was man gerne tun möchte -, erwirtschafte die EnBW einen hohen zweistelligen Millionen-Euro-Ertrag. Bei einer möglichen Beschlussfassung über neues Baurecht sei für die SPD entscheidend, dass ein sehr hoher Anteil des Planungsgewinns, für den zunächst keine eigene Leistung erbracht wird, für das Gemeinwohl nutzbar gemacht wird. Bei SIM gelte als Richtschnur, rund ein Drittel des Planungsgewinns darf beim privaten Eigentümer bleiben, zwei Drittel müssen aber direkt zugeordnet sein dem Gemeinwohl. Aufgrund der Größe dieses Grundstücks stehe für ihn fest, dass dort eine Einzelfallentscheidung für den Bebauungsplan zu treffen sein wird. Gedanken gemacht habe sich die EnBW vor allem zu dem zukunftsweisenden technologischen Konzept. Dies begrüße er.
In Bezug auf das neue Baurecht für das Quartier, das entwickelt werden soll, habe er eine Aussage dazu vermisst, dass es Platz für Menschen mit weniger Geld und für Menschen mit mehr Geld bieten soll. Diesen Aspekt ebenfalls als Aufgabe der
Quartiersentwicklung zu betrachten, sei für seine Fraktion bei der Beschlussfassung über das neue Baurecht entscheidend. Er fragt, welche Vorstellungen diesbezüglich für dieses Grundstück bestehen. "Wollen Sie bestandshaltendes Wohnungsunternehmen da unten sein?" Ihn persönlich würde es wundern, wenn der EnBW-Konzerns diese Frage bejahen würde. Die Erwartung der SPD an den EnBW-Konzern, der zur Hälfte dem Land und zur anderen Hälfte den oberschwäbischen Landkreisen gehört, wäre in jedem Fall die Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums im Grundgesetz ernst zu nehmen und dies über den Tag hinaus. Falls diese Frage verneint werden würde, so bittet er zu beantworten, wer dann in Zukunft Eigentümer der Wohnungen sein soll. In diesem Fall wäre es entscheidend, dass es Genossenschaften oder die kommunale Wohnungsbaugesellschaft sind, oder neuere Wohnprojekte, beispielsweise eine neu gegründete Genossenschaft, sich dort etablieren könnte. Reizvoll fände man auch, wenn Wohnen und Arbeiten dort zusammen stattfinden könnte.
Bereits im Sommer habe seine Fraktion signalisiert, dass man mit der bestehenden Konzeption für eine neue Fläche für Stuttgart Netze nicht zufrieden ist. Auch das jetzt Vorgestellte habe ihn nicht überzeugt. Ihm liegt daran, dies so rasch wie möglich zu lösen, da man dort auch eine neue Entwicklung haben wolle.
Abschließend fragt er, warum die EnBW sich nicht vorstellen kann, dieses Grundstück an die Landeshauptstadt Stuttgart oder an die SWSG zu verkaufen und beim Betrieb des Quartiers die eigenen vorgesehenen zukunftweisenden technologischen Konzepte mit anzubieten. "Quartiersentwicklung, heißt das, langfristig Wohnungsbestandshalter und vermieten?"
Für StR
Rockenbauch
(SÖS-LINKE-PluS) ist es nicht verwunderlich, dass die EnBW als "fossil und atomar getriebener Konzern gerade in einem Strukturwandel noch nach zukunftsfähigen Geschäftsfeldern sucht". Es passe gut, wenn dabei noch ein Planungsgewinn abgeschöpft werden kann, der allein durch städtischen Beschluss zustande kommt. Das Unternehmen sei dabei dem Aktienrecht und dem Aufsichtsrat verpflichtet. Er hält es für die falsche Herangehensweise, Stadtentwicklung als Geschäftsfeld zu bezeichnen. Es brauche im Gemeinderat endlich ein Bekenntnis zum Allgemeinwohl. Dafür müsse der Gemeinderat definieren, was das Allgemeinwohl ist, und dürfe diese Frage nicht delegieren an die EnBW oder an ein Wettbewerbsverfahren. Darüber müsse der Rat auch streiten mit den Bürgerinnen und Bürgern. Dieses Quartier habe strategische Bedeutung für den gesamten Stöckach. Ihn lasse die Aussage des Bürgermeisters, man werde sich noch nicht einmal über die soziale Zwischenmiete einig, Schlimmes befürchten in Bezug auf Sanierungen und die Entwicklung in Zukunft. Die Fraktionsgemeinschaft stelle sich anstatt einer SmartCity ein autofreies Gebiet vor.
Aus seiner Sicht ist der Zeitpunkt überschritten, "wo wir Fragen stellen an die EnBW". Es gelte sich auf den Weg zu machen, dieses Gebiet in kommunalem Eigentum zu entwickeln. Entscheidende Stellschrauben dabei seien die Fragen: "Wem gehört der Boden? Wie langfristig werden dort bezahlbare Mieten sein? Wie wird das Grundstück parzelliert? In welchen Einheiten wird es vergeben werden hinterher, in Erbpacht? Wie sieht es mit dem Gewerbe aus in diesem Gebiet?" Nicht störende Gewerbe- und Kreativnutzung sieht er als wesentlichen Bestandteil, um langfristig die Mietpreise zu dämpfen. Er verweist auf den Antrag der Fraktionsgemeinschaft "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme - Einstieg in die Voruntersuchung" und erläutert denselben. Würde man vorgehen wie vorgestellt, werde am Ende kein IBA-Projekt daraus, sondern die IBA-Idee würde missbraucht.
StRin
von Stein
(FW) weist auf die Absicht hin, das Quartier im Dreiklang von EnBW, der Stadt und der Bürgerschaft zu entwickeln. Sie habe kein Problem damit, wenn der Eigentümer dabei die EnBW bleibt, insbesondere, da man Einfluss durch das Planungsrecht habe und somit erheblich an den Stellschrauben mitwirke, um das Projekt zu entwickeln. Auch halte sie es für sinnvoll, wenn ein Unternehmen, das entsprechende Flächen besitzt, sich auf die Entwicklung derselben stürzt, um sie von einer ganz anderen Seite anzupacken und zu verfolgen. Angesichts der Tatsache, dass rund 80 % der Wohnungen in dieser Stadt in privater Hand sind, wäre es problematisch, zu sagen, nur die Kommune oder Baugenossenschaften sollen diese Fläche entwickeln.
StR
Conz
(FDP) wundert sich über die Reaktionen im UTA auf ein durch ein privatwirtschaftliches Unternehmen vorgestelltes Entwicklungsprojekt. Es werde mit dem Baurecht gedroht wird, darüber nachgedacht, wie man den Investor schikanieren und zwingen kann, bestimmte Dinge zu tun und andere zu lassen, es werden Vorgaben gemacht, an wen Wohnungen hinterher verkauft werden, am besten aber die Stadt selber alles kaufen sollte. "Das sind hier Schattierungen von Sozialismus!" Die Erfahrung zeige jedoch, dass privatwirtschaftliche Unternehmen schlussendlich preiswerter, schneller und mutiger bauen. Entscheidend sei, dass Stuttgart zusätzliche Wohnungen bekommt, und zwar preiswert und schnell. Die EnBW wolle genau dies tun und zukunftsweisend bauen, weshalb er das Unternehmen nur unterstützen könne. Überhaupt keinen Grund sehe er dafür, warum die Stadt dies selber tun sollte.
StR
Schupeck
(LKR) unterstützt dieses sehr gute Projekt und wünscht der EnBW ein sehr schnelles Vorankommen dafür. Mit Blick insbesondere "auf die links-grüne Ratsbank" merkt er an, "da schimmern kleine bolschewistische Polit-Kommissare durch". Er fordert dazu auf, sich zurückzunehmen und davon abzusehen, die alleinige Definition von Gemeinwohl für sich zu reklamieren. Es gelte, diesbezüglich einen Konsens zu finden.
StR
Dr. Schertlen
(STd) dankt für die Vorstellung dieses interessanten Projektes, dem er alles Gute wünscht. Das Thema SmartCity versuche er ebenfalls in der Stadt vorwärtszubringen, wenngleich er nicht habe einordnen können, ob man dieselben Facetten meine. Die Planungsgewinne betreffend teilt er die Meinung von StR Körner, wonach darüber zu reden sein werde. Ob das Projekt tatsächlich ein IBA-Aushängeschild sein wird, bleibe abzuwarten.
BVin
Strohmaier
(Ost) freut sich darüber, dass nach Jahrzehnten, in denen Bezirksbeirat, Bürger und diverse Akteure sich mit dem Thema Hackstraße und dem Stöckach-Areal befasst haben, endlich eine Präsentation durch die EnBW erfolgt ist. Sie begrüßt, dass es als Quartier der Zukunft beschrieben wurde und hält es für sinnvoll, es als IBA-Projekt zu realisieren, um es als Modellquartier für Stuttgart mit den Themen E-Mobilität, intelligent, digital und zukunftsweisend verbinden zu können. Den beschriebenen Dreiklang betreffend legt sie großen Wert darauf, dass die Entwicklung Hand in Hand mit den Bürgerinnen und Bürgern erfolgt. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass laut Frau Schütz vom Stöckach-Projekt bisher kein konkreter Kontakt stattgefunden habe. Die im Stöckach-Projekt engagierten Bürger treffen sich mehrmals im Monat und müssten "möglichst jetzt" eingebunden werden.
Was die Einbeziehung des Bezirksbeirats angeht, so gehe sie davon aus, dass nach dem heutigen Termin auf sie zugegangen werde. Die folgenden wichtigen Fragen aus dem Stadtbezirk müssten beantwortet werden: "Wer ist Bestandshalter? Wie ist die Verteilung, sprich das Verhältnis Eigentums- und Mietwohnungen etc.? Wie sieht die Entwicklung aus? Entwickeln Sie selbst, haben Sie Projektentwickler, Architekten? Und Sie hatten ja einen sehr ambitionierten Nutzungsmix vorne erklärt: Haben Sie da Hilfestellungen? Haben Sie da Erfahrungen aus anderen Stadtbezirken?" Da das Projekt letztendlich zusammenhänge mit der EnBW-Fläche am Neckar erkundigt sie sich nach der vorgesehenen Nutzung dort.
Herr
Heberger
geht zunächst ein auf die vorgesehene Konzeption des Quartiers Stöckach. Demnach werde zuerst ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Er betont, die bisher einzige Festlegung, die noch nicht quantitativ konkretisiert wurde, sei hinsichtlich der zukünftigen Eigentümerschaft getroffen worden. Sie besage, dass in dem neuen Areal, zusätzlich zu den Werkswohnungen im Bestand weitere Werkswohnungen entstehen werden.
Es treffe zu, dass man die EnBW bisher noch nicht als Wohnungsbaugesellschaft kenne. Es sei noch keine strategische Entscheidung getroffen worden, bezüglich der Frage, ob die EnBW langfristig Bestandshalter sein will. Darüber wolle man dann entscheiden, wenn die Ergebnisse des Wettbewerbs vorliegen. Es werde auch davon abhängen, welchen Input man in die technische Entwicklung bzw. in die Quartiersentwicklung haben werde. Dabei gehe es weniger "um die Wohnungen explizit als Wohnungseigentümer, sondern als derjenige, der ein Quartier betreibt. Ist für ein Quartiersbetreiben, mit dem Ansatz den wir haben, sehr stark nutzerorientiert, sinnhaft für eine EnBW dann in Eigentum zu behalten oder nicht?"
Bezüglich des Stuttgarter Innenentwicklungskonzepts (SIM) führt er aus, die EnBW werde mindestens die vorgegebene Quote erfüllen. Zusätzlich werden Werkswohnungen gebaut. Gegebenenfalls sei man bereit, darüber hinaus mehr zu tun, jedoch könne man eine solche Festlegung heute noch nicht machen, weil noch keine Konzeption vorliege, "wie hoch, wie dicht, welche Blickachsen wir haben, welche Wege wir haben, und, und, und." Was die Sporthalle angeht, so könne er heute lediglich sagen, dass Sportflächen in das Quartiersentwicklungskonzept integriert werden.
Es gebe eine zeitliche Interdependenz mit dem Neckarufer, da Stuttgart Netze BetriebsGmbH einen neuen Standort braucht. Die EnBW habe der Stadt gegenüber relativ früh, als es um die einzelnen Standorte ging, adressiert, dass man an der Fläche Wasserwerk kein strategisches Interesse habe und man sich deswegen auch einen Verkauf an die Stadt vorstellen könne. "Ob die Stadt das jetzt im Sinne einer reinen Büronutzung oder auch eines Betriebshofes - da kann man vielleicht mal darüber nachdenken, ist das beides so geschickt, wenn man langfristig eine Entwicklung am Neckarufer in Richtung einer Wohnentwicklung betreiben will -, dann ist das natürlich eine sehr frühzeitige Festlegung. Wir haben ja auch Betriebshöfe im Netzbereich. Das ist nicht unbedingt die ideale Situation für eine Wohnbebauung, sage ich jetzt mal."
Darüber hinaus bittet er am Neckarufer außerhalb des Wasserwerkes die in weiten Bereichen vorhandene nicht unerhebliche Kontamination zu beachten. Hinzu komme, dass die EnBW dort noch viele technische Flächen wie Speicher und Fernleitungen hat. Daher müsse man ein zeitliches Konzept erarbeiten, bis wann welche Flächen rückbaubar sind, um sie dann entsprechend zu gestalten, und welche Flächen die EnBW weiterhin braucht, weil sie betriebsnotwendig sind für die Gasversorgung. Dieses Konzept sowohl unter zeitlichen als auch städtebaulichen Möglichkeiten wäre eine Möglichkeit, um zu sagen, "wenn wir gemeinsam gute Erfahrungen am Stöckach machen, um gemeinsam mit Ihnen auch für das Neckarufer eine entsprechende Planung zu machen. Es gibt noch das Thema der B10-Verlegung. All das macht es nicht gerade morgen realisierbar." Er könne daher nur anregen für die Entscheidung der Stadt, langfristig zu denken, wenn es um das Thema Wasserwerk geht, als nur eine schnelle Lösung zu finden. Die EnBW stelle das Grundstück Wasserwerk mit einem entsprechenden Preis zur Verfügung.
Zur Frage "Warum kein Verkauf des Areals an die Stadt?" führt Herr Heberger aus, im Jahr 2017 habe die EnBW einen Marktwettbewerb durchgeführt und gefragt, zu welchem Preis das Grundstück veräußert werden kann. Es habe daraufhin unterschiedliche Angebote gegeben, u.a. von der Stadt. Auf Basis dieses Wertes habe die EnBW entschieden, dass dieses Grundstück zu wertvoll ist, weil man das Thema Verkehrsentwicklung dort zeigen kann. "Unser inhaltliches Ziel ist die Quartiersentwicklung, und nicht, den letzten Euro im Wert zu erzielen. Denn sonst hätten wir schon verkaufen können! Und auch, dass wir sagen, wir machen eine Entwicklung mit der Stadt, mit den Bürgern. Wir werden Lösungen finden, wie wir die Gebäude realisieren und wir werden Lösungen finden, wie wir die Eigentümerschaft so attraktiv machen, dass dieser Grundsatz des Dreiklangs funktioniert. Das ist unser Ziel. Nur heute das schon festzulegen, erscheint uns zu früh."
StR
Kotz
geht ein auf das das Thema SIM und sieht Einigkeit dahingehend, dass angesichts der Größe des Areals nicht nur die übliche SIM-Quote angelegt wird. Jedoch müssten Fragen, wie z. B. wer den öffentlichen Raum - Straßen, Wege etc. - den normalerweise die Kommune herstellen würde, baut, in die Gespräche über SIM miteinbezogen und berücksichtigt werden. An BM Pätzold gewandt erkundigt sich der Stadtrat nach dem Stand der Vorbereitung des Wettbewerbs, den die EnBW durchführen will, im Hinblick auf die Anzahl der Kita-Gruppen, Schulräume, Sporthalle, Freiflächen usw. Solche Informationen müssten in den Wettbewerb einfließen.
StRin
Munk
erklärt, man nehme die heutigen Informationen mit für die weiteren internen Überlegungen. Noch seien viele Fragen - auch bezüglich der im Aufstellungsbeschluss formulierten Ziele - offen sowie beim Thema Wohnen, weshalb man heute keine Zustimmung für ein Weitergehen des Projektes geben wolle. 50 % SIM halte man für richtig. Es sei die Aufgabe des Rates, sich darum zu kümmern, wie man bezahlbares Wohnen in die Stadt bekommt in einem Verhältnis und in einer Mischung, wie es für die Stadt zuträglich ist, und wie dies dauerhaft gesichert werden kann. Dies sei die wichtigste Aufgabe in diesem Quartier, wohingegen man die Frage, ob die Fahrzeuge mit dem einen oder mit dem anderen Strom bedient werden, für weniger wichtig erachte. Dass ein autofreies Quartier in dieser Lage entwickelt wird, sei für die GRÜNEN "State of the art".
Mit Blick auf die Wortbeiträge der StRe Conz und Schupeck findet StR
Körner,
der eigentliche Skandal sei es, den Vorwurf des Bolschewismus hören zu müssen, wenn man an grundlegende Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft erinnert. Er fordert dazu auf, das deutsche Grundgesetz zu lesen zum Thema "Eigentum verpflichtet", und das Baugesetzbuch, auf dessen Basis das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell SIM entwickelt wurde. Danach "ist es die Pflicht einer Stadt, für eine sozial gerechte Bodenordnung zu sorgen, und in dem Fall für eine faire Verteilung z. B. eines solchen Planungswertausgleichs". Genau dieses wolle man bei diesem Quartier. Zu klären sei die Frage, was ist das "Faire"?
Aus Sicht seiner Fraktion wäre es am sinnvollsten, wenn die Stadt dieses Grundstück kauft und entwickelt. Er bittet EBM Föll zu den erfolgten Gesprächen Stellung zu nehmen. Laut der Homepage der EnBW, Geschäftsfeld Quartiersentwicklung, werde Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb der gesamten Infrastruktur übernommen. Normalerweise seien die Stadt oder Andere Eigentümer eines Quartiers und die EnBW wäre der Partner für die Infrastruktur. Im Falle der Hackstraße sei sie aber Eigentümer. Seines Erachtens könnte die EnBW das Quartier auch entwickeln, wenn die Stadt Eigentümerin wäre. Für die SPD werde es von großer Wichtigkeit sein für die Zustimmung zu einem neuen Bebauungsplan, dass die EnBW sich bewegt in einer Art und Weise beim Thema Eigentum.
Dabei könne es auch um zukünftige Vorkaufsrechte der Stadt gehen, es könne um den Verkauf bestimmter Flächen an Genossenschaften neuer oder alter Art oder an die SWSG gehen. Er gibt ein Beispiel eines Projekts aus Hamburg-St. Pauli, wo mit einer Planbude vor Ort unmittelbar die Bürger/-innen und Anwohner/-innen sich einklinken konnten und die Bayrische Hausbau sich mit den Menschen vor Ort auf einen städtebaulichen Vertrag geeinigt hat, der u. a. den Verkauf eines bestimmten Teils des Grundstücks vorgesehen hat. Ein Modell in dieser Art müsse auch in diesem Quartier stattfinden. Die Fortschreibung von SIM solle im Januar beschlossen werden. Im gemeinsamen Antrag von SPD, GRÜNEN und LINKEN werde unter Ziffer 3 die Frage formuliert: "Für große Bauvorhaben, bei denen mit einem neuen Bebauungsplan sehr hohe absolute Grundstückswertsteigerungen erreicht werden, könnte es sinnvoll sein, im Einzelfall modifizierte Konditionen zu vereinbaren?"
StR
Rockenbauch
fragt, was BM Pätzold genau damit meint, wenn er davon spricht, dass man sich beim Kernthema der erhöhten SIM-Quote nicht einig geworden ist. "Sind die Verhandlungen mit der EnBW jetzt gescheitert und das ist jetzt alles eine Parallelentwicklung, wo die EnBW 'eigenmächtig' die Planungen vorantreibt mit dem Wettbewerb?" Dass ein Teil im Rund ein Problem mit dem Rechtsstaat hat, sei spätestens klargeworden, als der Gesundheitsschutz und die Urteile dazu als "Rechtsstaatsgesäusel" bezeichnet wurden. Neben Grundgesetz- und Baugesetzverpflichtungen gebe es aber auch Mehrheiten für strategische Beschlüsse. So wolle man den Bestand an kommunalen Wohnungen und Flächen erheblich ausweiten und dem Zielbeschluss, bei der SWSG 30.000 Wohnungen im Bestand zu haben, näherkommen. Es seien daher wichtige Prämissen in diesem Areal zu setzen, das neben dem Rosensteinquartier als letzte große Innenstadtfläche entwickelt wird, wenn nicht am Neckarufer noch etwas hinzukommt.
Noch nichts gehört habe er zu anderen Themen, z. B. dem Thema graue Energie/Substanzbehalt. Neben den bodenpolitischen Prämissen für die Entwicklung von Stadt seien auch die der Klimaanpassung, der Ressourcen und des Energieverbrauchs zu berücksichtigen. Diesbezüglich müssten die Bürger/-innen ebenfalls einbezogen werden, indem gemeinsam verhandelt wird über die Prämissen. Die privaten Bauherren könnten nachher eine Rolle spielen, in der Infrastruktur etc. und sie könnten natürlich auf einem Erbpachtgrundstück bauen. Unabhängig davon stellten sich jedoch die Bodenfragen, um langfristig strategisch Boden zu bevorraten und die Bodenspekulation zu verhindern. Unbefriedigend für ihn sei, dass die EnBW, wenn es um den SIM-Anteil oder die Sporthalle geht, keine Auskunft geben kann. Aus Sicht des Investors sei dies nachvollziehbar, weil diese Dinge abzuwägen sind hinsichtlich der Frage, macht es noch Sinn für die strategische Geschäftsfeldentwicklung. Seitens der Stadt müsste man selbstbewusst die Infrastrukturkomponenten einfordern, die man dort haben will. Gleiches gelte für das Definieren der Parzellierungsgrößen, den Umgang mit grauer Energie etc. Dann könnte man die EnBW fragen: "Macht ihr mit?" und nicht umgekehrt. Zum jetzigen Stand gebe es seitens der Fraktionsgemeinschaft keine Zustimmung für einen neuen Bebauungsplan.
Er beantragt, über den zunächst zurückgezogenen Antrag Nr. 299/2018 (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme/Einstieg in die vorbereitende Untersuchung) im Januar 2019 zu entscheiden. Bis dahin haben EnBW und Fachverwaltung Zeit, die offenen Fragen zu klären. Für wichtig hält er, dass die Fraktionen vor einer Abstimmung gemeinsam darüber beraten.
Außerdem unbefriedigend seien die Aussagen das Gelände am Neckar betreffend. Was bei diesen Flächen passiert, sei von entscheidender Bedeutung für die strategische Energieversorgung. Um sich nicht selber zu blockieren, müsse man auch dort vorankommen. Die Vorbedingung, erst dann über diese Fläche zu diskutieren, wenn man den Stöckach erfolgreich entwickelt hat, könne er nicht akzeptieren. Diese Vorbedingung beim Wasserwerk nicht zu machen, gehe nur, wenn man über ein Gesamtkonzept der Flächen nachdenkt. Damit müsse heute begonnen werden.
Zur Wortmeldung seines Vorredners bezieht StR
Conz
Stellung. Er kritisiert, die LINKE nehme ihre Rechtsbewertung nach Gutdünken vor und finde Gerichtsurteile und Gesetze nur dann gut, wenn sie ihr in den Kram passen. Dies habe er gemeint mit dem Begriff "Rechtsstaatsgesäusel". Der aktuelle Wortbeitrag von StR Rockenbauch zeige, dass dieser auf das Eigentum - in diesem Fall der EnBW - pfeift und es ihr am liebsten wegnehmen will, um es selbst zu planen und zu entwickeln. Das Grundgesetz besage auch, dass Eigentum und Erbrecht gewährleistet werden. Die EnBW werde nicht zuletzt von SÖS-LINKE-PluS massiv angegriffen und in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt. Es sei daher nicht verwunderlich, dass die EnBW sich ein neues Geschäftsfeld im Bereich Quartiersentwicklung zu erschließen versucht, in diesem Fall auf ihrem eigenen Gelände. Er habe keinen Grund daran zu zweifeln, dass die EnBW nicht Bestandshalter sein will. Deswegen möge ihr die Möglichkeit gegeben werden, ihre Ideen für dieses neue Geschäftsfeld zu entwickeln. Wenn es je keine spannenden Ideen geben sollte, so bleibe immer noch, mit den Mitteln des Baurechts zu agieren. "Wir brauchen dieses Grundstück nicht zu besitzen, wir haben durch das Planrecht ausreichend Einwirkungsmöglichkeiten. Lasst es uns doch einfach machen wie immer!"
BM
Pätzold
erinnert an den Aufstellungsbeschluss (GRDrs 860/2017), den der UTA vor genau einem Jahr einstimmig für dieses Gebiet gefasst hat. Dort seien die damals vorgetragenen Ziele definiert. Für die Verwaltung sei dies die Grundlage. Außerdem habe der Ausschuss am 14.12.2017 ein Stadterneuerungsvorranggebiet (SVG) beschlossen, wonach es eines der Ziele sein soll, dass die Stadt die Grundstücke in Eigentum bekommen soll und eine erhöhte Quote wie üblich (50 %) auf diesen Flächen stattfinden soll. Die EnBW habe nun ihren Vorschlag vorgestellt, wie sie das Verfahren machen will. Er verweist auf seine Ausführungen, wonach die zentralen Punkte die erhöhte SIM-Quote und das Thema bezahlbarer Wohnraum sind. Somit müsse der Rat beschließen, unter welchen Randbedingungen dieser Prozess weitergehen soll.
An StR Kotz gewandt teilt er mit, man sei noch nicht in die Details eingestiegen, da man zuvor die Zustimmung des Rates brauche, in welchen groben Rahmenbedingungen in diesem Verfahren weitergegangen werden soll, um die relevanten Dinge dann in den Wettbewerb einspeisen zu können. Der Auslobungstext würde - die Zustimmung des Rates vorausgesetzt - zusammen mit dem Investor erarbeitet, und wie üblich dem Ausschuss vorgestellt, gegebenenfalls ergänzt und erweitert werden.
EBM
Föll
bestätigt, tatsächlich seien vor einem Jahr bereits wesentliche Inhalte definiert worden mit dem Aufstellungsbeschluss - wo auch das Maß der baulichen Nutzung vorgegeben wurde mit einer GFZ von 1,6 - 2,0 - und im SVG mit dem besonderen gesetzlichen Vorkaufsrecht definiert, dass dieses erforderlich ist, um einen höheren Anteil geförderten Wohnungsbau sicherzustellen. Wenn man in einen Wettbewerb geht, so müsste dieser Aufstellungsbeschluss eine Rolle spielen.
Zur Frage, warum die Stadt bislang keinen Grundstückserwerb machen konnte, führt er aus, dies hänge mit der Entscheidung der EnBW zusammen, das Areal zunächst selbst entwickeln zu wollen. Die Verwaltung habe vorgeschlagen, eine gemeinsame Projektgesellschaft zu gründen, um diese Entwicklung partnerschaftlich vorzunehmen. Stand heute habe die EnBW aber entschieden, den heute dem Gremium vorgetragenen Weg gehen zu wollen. Dies müsse man so zur Kenntnis nehmen. Folglich müsse der Rat entscheiden, ob er für den oder die nächsten Schritte den Weg freimachen möchte oder ob er eine Blockade haben will. Wenn die EnBW entgegen ihrer bisherigen Haltung eine Veräußerung vornehmen würde, so würde die Stadt ihr besonderes Vorkaufsrecht gegebenenfalls preisregulierend auswirken. Auch dies sei ein Instrument, welches das Baugesetzbuch den Kommunen als Trägerin der Planungshoheit zubilligt. Dieses Gesetz sei bisher noch nie als verfassungswidrig bezeichnet worden.
Weiter stellt er klar, man suche für die Netzgesellschaft nicht primär eine Bürofläche. Vielmehr suche man für Stuttgart Netze eine Fläche für den Betriebshof, der aus heutiger Sicht auch langfristig zwingend benötigt werde, um die Strom- und Gasversorgung in Stuttgart sicherstellen zu können. Es sei eher ein "Beifang", um ein Grundstück kompakter zu nutzen, wenn auf der Fläche des ehemaligen Wasserwerks noch Büroflächen dazugekommen sind. Die Frage des Betriebshofes für die Netzgesellschaft müsse gelöst sein, bevor sich auch nur irgendeine Planung auf dem Stöckach-Areal umsetzen lasse. Diese Komplexität erfordere umso mehr ein konstruktives Zusammenwirken aller Akteure, da sich sonst ein solches Thema weder in den Einzelaspekten noch insgesamt lösen lasse.
StR
Kotz
bittet die Verwaltung darum, schnellstmöglich in Form einer Synopse darzustellen, wo bei den Themen, die im Aufstellungsbeschluss formuliert worden sind, eine Übereinstimmung mit dem Grundstücksbesitzer vorherrscht und wo bzw. welche Differenzen es gibt. Außerdem wünscht er in einen groben Zeitstrahl aufzuzeigen, wie bei einem gemeinschaftlichen Miteinander von Eigentümer und Stadtplanung eine Entwicklung aussehen könnte einschließlich des Themas Betriebshof, und wie die Zeitschiene wäre bei einem Verfahren, wo kein Miteinander funktioniert und welche Schritte dem Eigentümer in diesem Fall offenstehen.
Gegenüber Herrn Heberger bekräftigt er, dass die Frage einer dauerhaften Eigentümerstruktur eines relevanten Teils der Wohnungen dem Gremium wichtig ist. Bei allem Verständnis für die strategische Ausrichtung des Unternehmens bittet er darum, sich zu dieser Frage zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu äußern, weil dies für die Dynamik und für das positive Herangehen bzw. eine eher abwehrende Haltung zum Projekt von Bedeutung sei. Weiter möge er die Frage " einer Alternativfläche für einen Betriebshof unter den Rahmenbedingungen, die EBM Föll aufgeführt hat", aufnehmen und im Unternehmen nach möglichen Optionen schauen.
StR
Körner
schließt sich dem Gesagten voll umfänglich an. Den Wortbeitrag von EBM Föll interpretiere er so, dass die Verwaltung mit dem Aufstellungsbeschluss in die Gespräche mit der EnBW geht. Dieser Aufstellungsbeschluss beschreibe allgemeine Ziele, welche die Basis für weitere Überlegungen seien. Ihm ist wichtig, dass die Verwaltung die von StR Kotz beschriebenen Themen ihrerseits in den Gesprächen vertritt.
BM
Pätzold
bejaht dies. Seines Erachtens ist man sich einig, ein urbanes Gebiet zu entwickeln, dicht, gemischt, und es gebe die Zielzahlen der GFZ und der GRZ. Die EnBW möchte dies eher offen haben, die Verwaltung spreche sich dafür aus, die Zielzahlen anzugeben, da sie eine Orientierung geben. Den Knackpunkt sehe die Verwaltung im Ziel des relevanten Anteils an gefördertem Wohnungsbau bzw. bezahlbarem Wohnungsbau und bei der nachhaltigen Einkommensfrage. Bisher galt der Auftrag 50 % SIM-Quote. Bisher gebe es diesbezüglich keinen Konsens, weil die EnBW 30 % SIM und ggf. 5 bis 20 % Werkswohnungen realisieren will. Die Themen Auslobung des Wettbewerbs, städtebauliche Rahmenbedingungen, Beteiligungsphase seien eher untergeordnet. Die Verwaltung halte es für gut, einen zweistufigen Wettbewerb in diesem Bereich durchzuführen. Im Stöckach-Treff laufe noch ein Beteiligungsverfahren, auf das man aufsetzen könnte.
Aus Sicht von StR
Rockenbauch
braucht es in der jetzigen Situation keine Checkliste, "sondern den Mut von uns, zu sagen, 'was die EnBW vorhat, ist uns zu wenig'." Er wirbt erneut in die Voruntersuchung zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme einzusteigen als ersten Schritt, um in einem Verfahren mit Bürgerbeteiligung, in Regie der Stadtplanung zu deklinieren, was wollen wir. Parallel dazu werden Gespräche mit den Eigentümern geführt. Dafür brauche es keinen Wettbewerb durch die EnBW. Damit habe man eine Verhandlungsmasse, die über die abstrakten Ziele hinausgehe, und einen qualifizierten Maßstab um zu bemessen, ob der Partner dafür der richtige ist. Wenn die EnBW dann "Ja" sagt, so möge sie gerne der Partner sein. Sage er aber "Nein", dann könne die Stadt es selber machen.
EBM
Föll
hält dazu fest, der Ausschuss und der Gemeinderat müssten im Januar über dieses Anliegen abstimmen. Er erinnert an die Zusage von BM Pätzold, wonach die Fachverwaltung definieren wird, welche Vorgaben aus fachlicher Sicht gemacht werden sollen in Vorbereitung eines solchen städtebaulichen Wettbewerbs. Auch habe der Ausschuss gehört, dass die EnBW eher weniger Vorgaben dafür haben möchte. Auch hier sei es am Gemeinderat zu entscheiden, wenn es eine gemeinsame Auslobung von EnBW und Landeshauptstadt Stuttgart geben soll, was drinsteht. An der EnBW sei es dann zu entscheiden, ob sie auf dieser Grundlage einen solchen Wettbewerb durchführen möchte. Dies sei seit vielen Jahren bei Wettbewerben das übliche Verfahren, und auch, dass es zu Beginn Differenzen gibt zwischen Stadt und Investor, sei nichts Neues.
StRin
Munk
bittet angesichts der Zeit dringend darum, diesen Tagesordnungspunkt für heute zu beenden.
Zwar mache man nicht zum ersten Mal einen Wettbewerb, doch habe er beim Baubürgermeister vorhin eine eher abwehrende Haltung zu erkennen geglaubt, so StR
Kotz.
Angesichts der Größe und der Wichtigkeit des Areals müsse man sich in diesem Kreis durchaus die Mühe machen, das Projekt ggf. häufiger in der Zwischendiskussion aufzugreifen. Dafür könnten auch Gesprächsformate gewählt werden, die sonst eher unüblich seien, um bei diesem Thema weiterzukommen. Er bittet dringend darum, nicht nach Schema F vorzugehen. Ansonsten sei irgendwann eine Stellungnahme zu befürchten, wonach sich das Projekt erledigt habe, da man sich nicht einigen konnte.
BM
Pätzold
stellt klar, die Fachverwaltung habe keine ablehnende Haltung zu dem Projekt, sondern sie habe dargelegt, wie z. B. ein Preisgericht aussehen sollte und wie das Verfahren ist. Das zentrale Thema sei die Frage des Anteils des geförderten bzw. bezahlbaren Wohnraums und zwar nachhaltig. Strittig sei, ob diese zentrale Frage am Anfang des Projekts geklärt wird, oder ob zuerst ein Wettbewerb stattfindet und die Frage dann geklärt wird. Darüber müsse der Rat befinden. Danach könne die Verwaltung weiterarbeiten.
StR
Conz
spricht sich dafür aus, im bewährten Verfahren "ganz normal wie immer" weiter zu verfahren. Die Probleme seien entstanden, weil sich ein Teil des Rats über Monate hin vorgestellt hatte, die Stadt könne das Areal kaufen und entwickeln. Jedoch bleibe es dabei, dass die EnBW ihr Grundstück behalten wird. Dies sollte aber nicht davon abhalten, das Projekt weiterlaufen zu lassen.
Herr
Heberger
dankt abschließend für die Chance, das Projekt vorstellen zu können. Er betont, die Aussage, man wolle seitens der EnBW gemeinsam mit der Stadt und den Bürgern einen Weg gehen, bedeute natürlich, dass nicht jeder versucht, sklavisch bei seiner Position zu bleiben, sondern versucht, sich ein Stück zu bewegen. Man wolle eine gemeinsame Lösung finden, die für die Bürger trägt. Er habe die Hoffnung, dass dies gelingt. Beim Thema SIM sei der Weg noch nicht zu Ende.
Mit der Zusage, das Thema im Januar 2019 erneut aufzurufen, stellt der
Vorsitzende
fest:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat vom Bericht
Kenntnis genommen
.
zum Seitenanfang