Protokoll:
Jugendhilfeausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
31
17
Verhandlung
Drucksache:
146/2019
GZ:
JB
Sitzungstermin:
18.03.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Kappallo
pö
Betreff:
Investitionszuschuss für die Stiftung Kinderschutz-Zentrum Stuttgart, Alexanderstr. 2, 70184 Stuttgart - Betriebs- und Geschäftsausstattung für die Einrichtung, Alexanderstr. 2, 70184 Stuttgart
- Offenlegung -
Die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 15.02.2019, GRDrs 146/2019, liegt gemäß § 35 GOG im Offenlegungsverfahren im Sitzungssaal auf. Dem nachfolgend aufgeführten Beschlussantrag wird nicht widersprochen; er ist damit gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 GemO
angenommen.
Beschlussantrag:
1. Die Stiftung Kinderschutz-Zentrum Stuttgart, Alexanderstr. 2, 70184 Stuttgart erhält für die Betriebs- und Geschäftsausstattung, Alexanderstr. 2, 70184 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 50 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 44.750,00 Euro.
2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG).
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen.
4. Die Auszahlungen in Höhe von max. 44.750,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.513162, Sonstige Investitionskostenzuschüsse 51, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, gedeckt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
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