· Die Einzelfälle sind sehr unterschiedlich und stets individuell zu begleiten. Eine enge Begleitung durch das Fallmanagement des Sozialamts, wie es auch aktuell erfolgt, ist weiterhin dringend notwendig. Das sozialplanerische Ziel besteht jeweils darin, individuelle Lösungen zu finden. Ein stationäres Angebot ist auch im Hinblick auf das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für die Mehrheit der Einzelfälle nicht zielführend.
· In der Landeshauptstadt Stuttgart entwickelt die Sozialplanung gemeinsam mit dem Träger Caritasverband für Stuttgart e. V. ein Angebot des Ambulant Betreuten Eltern-Kind-Wohnens für Eltern(teile) mit einer geistigen Behinderung. Der Erstbezug in der Lindichstraße in Stuttgart-Feuerbach ist für Sommer 2018 geplant.
· Das Sozialamt befürwortet ausdrücklich ein ambulantes Angebot, da (werdende) Eltern mit einer geistigen Behinderung in der Regel vor der Geburt ihres ersten Kindes ambulant betreut leb(t)en und diese Form des Wohnens mit der entsprechenden Unterstützung für den zusätzlichen Bedarf, der durch die Elternrolle ausgelöst wird, weiterhin bevorzugen. Damit wird auch sichergestellt, dass Kinder im Gemeinwesen aufwachsen und Regelangebote wahrnehmen können.
· Bezüglich der Rahmenbedingungen, die sowohl Fragen des Kindeswohls als auch Fragen der Finanzierung des Angebots betreffen, stehen der Caritasverband für Stuttgart e. V., das Jugendamt und das Sozialamt bereits in einem zielgerichteten gemeinsamen Aushandlungsprozess.
· Die Einzelfälle sind sehr unterschiedlich und stets individuell zu beurteilen. Die Bandbreite der geeigneten Maßnahmen reicht vom persönlichen Budget bis zur stationären Betreuung.
· In jedem Einzelfall können verschiedene individuelle auf den speziellen Bedarf zugeschnittene Angebote gemacht werden. Betreuungsmöglichkeiten werden in enger Abstimmung zwischen Sozialamt und Jugendamt geplant.
· Es gibt sowohl geistig, seelisch, körperlich als auch mehrfach behinderte Eltern, die unterschiedliche Unterstützungsbedarfe haben. Dass die Kinder ebenfalls eine Behinderung haben, ist die Ausnahme.
· Bei Eltern/Elternteilen mit körperlicher Behinderung reichen reine Assistenzleistungen i. d. R. aus; dies erfolgt im Einzelfall meistens im Rahmen eines persönlichen Budgets und ist für die Leistungsberechtigten gut selbständig handhabbar.
· Eltern mit geistiger Behinderung, die vor der Schwangerschaft einen eindeutigen stationären Bedarf hatten, haben diesen i. d. R. auch weiterhin. Hier gilt es, Lösungen zu gestalten und ggf. auch überregionale Angebote anzunehmen (z. B. Lebenshilfe Aalen). Eltern mit geistiger Behinderung, die ohne Kind im Ambulant Betreuten Wohnen gut zurechtkamen, haben nach der Geburt z. T. einen erhöhten und somit einen stationären Bedarf. Ein stationärer Bedarf mit Kind kann in Stuttgart beispielsweise im Weraheim (Träger: Kirchliche Stiftung für Zufluchtsstätten in Württemberg) oder im Paulusstift (Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Diözese Rottenburg-Stuttgart (SkF)) gedeckt werden.
· Problematisch ist im Einzelfall die Anschlussversorgung, wenn Mutter und Kind im Paulusstift oder im Weraheim waren und nach dem 6. Geburtstag des Kindes eine Anschlussmaßnahme erforderlich ist. Beides sind stationäre Angebote, vor der Geburt waren die Frauen i. d. R. im Ambulant Betreuten Wohnen, was gemeinsam mit Kind z. T. „zu wenig“ ist. Hier ist das gemeinsame betreute Wohnen in Familien eine Alternative oder das beschriebene Eltern-Kind-Wohnen).
· Wenn Eltern mit seelischer Behinderung vor Geburt im Ambulant Betreuten Wohnen leben können, können sie dies i. d. R. auch nach der Geburt, erforderlichenfalls unterstützt durch Leistungen des SGB VIII.
· Bevorzugt werden ambulante Angebote vor Ort, dies soll gerade auch im Rahmen des BTHG fortgesetzt werden.
Neben den individuellen Lösungen, die es weiterhin geben muss, ist in der Landeshauptstadt Stuttgart ein Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens für Eltern(teile) mit einer geistigen Behinderung und ihren Kindern (Eltern-Kind-Wohnen) im Aufbau. Die Sozialverwaltung fordert dabei den ambulanten Charakter des Angebots, da (werdende) Eltern mit einer geistigen Behinderung in der Regel vor der Geburt ihres ersten Kindes ambulant betreut leb(t)en und diese Form des Wohnens mit der entsprechenden Unterstützung für den zusätzlichen Bedarf, der durch die Elternrolle ausgelöst wird, weiterhin bevorzugen. Träger des Eltern-Kind-Wohnens ist der Caritasverband für Stuttgart e. V. Im Bau befindet sich ein Wohnhaus in der Lindichstraße 6 - 8 in Stuttgart-Feuerbach, in dem 7 Appartements für Ambulant Betreutes Wohnen und 7 Appartements für Eltern-Kind-Wohnen geplant sind. Der Erstbezug wird für Sommer 2018 angestrebt. Eine Besonderheit des Angebots ist auch, dass es das von Menschen mit einer geistigen Behinderung in Stuttgart oftmals gewünschte Paarwohnen ermöglicht. Bezüglich der Rahmenbedingungen, die sowohl Fragen des Kindeswohls als auch Fragen der Finanzierung des Angebots betreffen, stehen der Caritasverband für Stuttgart e. V., das Jugendamt und das Sozialamt bereits in einem zielgerichteten gemeinsamen Aushandlungsprozess. Zu klären sind:
· Die Kooperation des Betreuungsträgers mit dem Beratungszentrum Jugend und Familie in Stuttgart-Feuerbach, ggf. schon bei der Belegung.
· Umfang und Aufgaben der ambulanten Betreuung auch im Hinblick auf das gemeinsame Leben von Mutter/Vater und Kind.
· Enge Kooperation mit anderen sozialräumlichen Angeboten der Jugendhilfe wie Kindertagesstätten, Elternbildung, den Angeboten des Netzwerks Frühe Hilfen.
· Sicherung des Kindeswohls durch die ambulante Betreuung und ergänzend durch Leistungen der Erziehungshilfen im Einzelfall. Die Sozialplanung und das Fallmanagement des Sozialamts werden das Angebot begleiten und auswerten. Nach zwei Jahren soll wieder im Sozial- und Gesundheitsausschuss berichtet werden. Ziel aller Bemühungen in der Landeshauptstadt Stuttgart ist es, das gelingende Aufwachsen der Kinder bei ihren Eltern – unabhängig von einer Behinderung – durch die Zugänglichkeit und die Kombination von angemessenen Hilfsangeboten zu gewährleisten.