Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: 8012-06.0
GRDrs 372/2021
Stuttgart,
06/16/2021



Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und WohnenBeschlussfassungöffentlich25.06.2021



Beschlußantrag:

1. Dem geänderten Gesellschaftsvertrag der SWSG in der Fassung der Anlage 1 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, insbesondere in der Gesellschafterversammlung der SWSG alle Erklärungen und Handlungen vorzunehmen, die für die Inkraftsetzung des neuen Gesellschaftsvertrags erforderlich und zweckmäßig sind, sowie den vorgelegten Vertragsentwurf anzupassen, soweit dies zweckmäßig und erforderlich sein sollte und keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind.


Begründung:


Der Gesellschaftsvertrag der SWSG wurde letztmalig 2004 geändert. Inzwischen sind einige Punkte aufgelaufen – nicht zuletzt durch die Erfahrungen in der Corona-Pandemie – die nun gesellschaftsvertraglich neu gefasst und aktualisiert werden sollen.

Die Änderungen betreffen folgende Inhalte:

a) Die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex der LHS soll gesellschaftsvertraglich fixiert werden.

b) Die Einberufungsfrist von Aufsichtsratssitzungen von derzeit einer Woche wird auf 10 Tage geändert.

c) Alternativ zur Präsenzveranstaltung soll auch eine Durchführung und Beschlussfassung der Aufsichtsratssitzungen mittels Videokonferenz ermöglicht werden.

d) Die Regelung zum Inkrafttreten der Neufassung ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften entbehrlich.
Im Folgenden sind die Paragraphen aufgeführt, die neu eingefügt bzw. geändert werden sollen (fett markiert). In der Anlage 1 ist darüber hinaus eine Gesamtfassung des neuen Gesellschaftsvertrages der SWSG angehängt.

§ 8 Grundsätze
(4) „Der vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart am 27. Oktober 2011 beschlossene Public Corporate Governance Kodex ist für die Gesellschaft verbindlich und in seiner jeweils aktuellen Fassung von den Organen der Gesellschaft anzuwenden."

§ 12 Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats
(3) „Der Aufsichtsrat ist schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von zehn Tagen einzuberufen. In dringenden Fällen kann eine andere Form der Einberufung oder eine kürzere Frist gewählt werden.“

(4) „Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder zur Sitzung ordnungsgemäß geladen und mindestens sieben Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, an der Beschlussfassung teilnehmen. Als Teilnahme gilt auch die Teilnahme an einer Videokonferenz bei gleichzeitiger Ton- und Bildübertragung. Ist der Aufsichtsrat in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung nicht beschlussfähig, so kann binnen zwei Wochen eine neue Sitzung mit der gleichen Tagesordnung nach Absatz 3 Satz 1 einberufen werden. Bei der Einberufung ist darauf hinzuweisen, dass der Aufsichtsrat in der neuen Sitzung beschlussfähig ist, wenn mindestens 3 Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, an der Beschlussfassung teilnehmen oder vertreten sind.“

(6) „Der Vorsitzende des Aufsichtsrats teilt die Form der Beschlussfassung in der Einberufung mit. Eine Beschlussfassung per Videokonferenz bei gleichzeitiger Ton- und Bildübertragung ist zulässig, ohne Widerspruchsrecht der Mitglieder. Schriftliche, fernmündliche oder vergleichbare Formen der Beschlussfassungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses sind nur zulässig, wenn kein Mitglied diesem Verfahren widerspricht.“

§ 21 Inkrafttreten
Dieser Gesellschaftsvertrag tritt nach Beschluss in der Gesellschafterversammlung und Eintragung in das Handelsregister in Kraft. Der Gesellschafterbeschluss erfolgte am 23.08.2004. Er tritt an die Stelle des zuletzt am 21.07.2000 durch Gesellschafterbeschluss geänderten Gesellschaftsvertrages. Die entsprechende Eintragung erfolgte am 22.04.2002.

Der Aufsichtsrat der SWSG hat in seiner Sitzung am 22. März 2021 über das Thema beraten und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Gesellschaftsvertrag der SWSG entsprechend zu ändern.





Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlage: Neuer Gesellschaftsvertrag der SWSG


Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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