Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
13
1
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
15.02.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:
Herr Dr. Hölzl (GesundhA)
Protokollführung:
Frau Stahn
pö
Betreff:
Corona - Aktuelle Lage
- Antrag Nr. 432/2020 vom 15.10.2020 (Die FrAKTION
LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)
- mündlicher Bericht -
Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation "Corona-Pandemie - aktuelle Lage" ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.
Unter TOP 1, kündigt BMin
Dr. Sußmann
an, werde Herr Dr. Hölzl (GesundhA) zur aktuellen Corona-Lage informieren. Auch werde ein Antrag von SÖS Linke nochmals zur Sprache kommen. Weiter würden die Entscheidungen des Verwaltungsstabs zum Thema Unterstützung von älteren Menschen beim Impfen besprochen. Sie werde das Konzept vorstellen und einen Überblick über andere Hilfesysteme. Auch zur Internetversorgung in den Flüchtlingsunterkünften werde ein Zwischenstand gegeben. Weiter werde auf den Antrag der SPD eingegangen (Nr. 17/2021 zu möglichen Taxinutzungen).
StR
Pantisano
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) sieht Punkt 3 des Antrags Nr. 432/2020 seiner Fraktion noch offen, demzufolge der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Corona-Pandemie im Gemeinderat abgesprochen und abgestimmt werden solle. Man wolle diesen Punkt noch einmal aufrufen, um kundzutun, dass man den Einsatz der Bundeswehr im Inneren für die Unterstützung der Pflege in der Corona-Pandemie grundsätzlich ablehne. Denn in immer mehr Bereichen des alltäglichen Lebens werde die Bundeswehr eingesetzt, werde immer sichtbarer, sei es durch kostenloses Fahren in der Bahn, sei es durch andere Einsätze im Inneren, sei es wie auch jetzt in der Corona-Pandemie. Die dafür aufgewendeten finanziellen Mittel seien besser eingesetzt in der Schaffung von Stellen für Pflegekräfte und deren bessere Bezahlung. In der aktuellen Krise seien seines Wissens um die 25.000 Personen der Bundeswehr in der Pflege eingesetzt. Es sei immer die Rede von den "Kameraden und Kameradinnen von der Panzerdivision XY", die dann aushülfen im Altenheim. Er findet, dass "Menschen, die an der Waffe ausgebildet sind, andere Menschen zu ermorden, nicht in ein Pflegeheim gehören, um diese Aufgaben zu erledigen". Sie müssten vielmehr bei anderen Aufgaben eingesetzt werden, z. B. zur Verteidigung, nicht für den Einsatz im Inneren.
Der Hinweis von BMin
Dr. Sußmann,
man sei sehr dankbar für die Hilfe der Bundeswehr, findet vernehmlichen Beifall vieler Räte. StR
Mörseburg
(CDU) bittet BMin Dr. Sußmann ausdrücklich darum, klarzustellen, dass es nicht die Meinung "hier im Raum" sei, dass die Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten zum Morden ausgebildet würden. "Ich finde dies eine Anmaßung, so etwas hier zu kommunizieren." Die Soldaten eines demokratischen Staates so zu bezeichnen, findet er "unfassbar". Für BMin
Dr. Sußmann
steht es außer Frage, dass die Meinung von StR Pantisano eine Mindermeinung sei, die nicht von allen Fraktionen mitgetragen werde. Sie lobt die Arbeit der Bundeswehr: Eine Woche nach dem Stellen des Amtshilfeantrags seien die Bundeswehrkräfte vor Ort gewesen; über das Jobcenter hätte es länger gedauert. Die Erfahrungen seien sehr gut, die Kräfte hätten sich sehr schnell in die Abläufe des Gesundheitsamtes eingearbeitet. Man stehe als Stadtverwaltung hinter dem Einsatz. Dieser sei eine Entscheidung, die der Oberbürgermeister alleine treffen dürfe, denn es handle sich bei den Aufgaben um "Pflichtaufgaben nach Weisung". Der Gemeinderat müsse nicht im Vorfeld einbezogen werden bei der Frage, wie diese Aufgabe bewältigt werde. Wenn man feststelle, man sei nicht handlungsfähig, nehme man jede Hilfe in Anspruch, so auch diese.
Die schnelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr vor Ort, die Konsistenz und das rasche Einarbeiten seien, so Herr
Dr. Hölzl
, im Herbst extrem wichtig gewesen, als "uns die 2. Welle zu überrollen drohte". Man sei darauf bedacht, dass es ein rein ziviler Einsatz sei, und wolle diesen so rasch wie möglich wieder herunterfahren. Dies habe man bezüglich der Abstriche im Pflegeheim bereits getan. Der Einsatz der Bundeswehr werde, so sein aktueller Stand, dort nicht verlängert; auch im Gesundheitsamt sei der Einsatz dank Reduktion der Fallzahlen etwas zurückgefahren worden. Herr
Peeß
(Jobcenter) bestätigt, dass man künftig den Bedarf durch die Bürgerschaft decken könne. Nach dem ersten Aufruf hätten sich rund 180 Menschen gemeldet, einige davon wollten nicht im Vertragsverhältnis, sondern als Ehrenamtliche helfen. Die Vermittlung zu den Altenhilfeeinrichtungen stünden vor dem Abschluss.
Zu den Unterstützungsangeboten beim Thema Impfen, das in Anträgen der Fraktionen formuliert worden sei, erläutert BMin
Dr. Sußmann
zunächst die Frage der Terminvergabe: Im Verwaltungsstab sei ein "gut durchdachtes und differenziertes Hilfesystem" abgestimmt worden. Grundsatz sei Hilfe zur Selbsthilfe. Man unterstelle, dass der Großteil durch eigene Befähigung oder Unterstützung Angehöriger in der Lage sei, sich fürs Impfen anzumelden. Für Personen, die nicht auf Unterstützung zurückgreifen könnten, gebe es das Bürgertelefon. Wenn sich dort Unterstützungsbedarf bei der Impfterminvereinbarung zeige, würden die Anrufer weitervermittelt und zwar, so erfuhr StRin
Bulle-Schmid
(CDU) auf ihre Frage, an den Bürgerservice Leben im Alter, wo alles Weitere abgeklärt werde. Die Stadt selber könne die Terminvereinbarung nicht übernehmen wegen der technischen Vorgaben des Vergabesystems.
Mit ehrenamtlichen Organisationen, die unabhängig Unterstützungsstrukturen anböten, habe man sich auf einheitliche Standards geeinigt, versichert BMin
Dr. Sußmann.
So könnten sich die älteren Menschen sicher sein, eine mit der Stadt abgestimmte Unterstützung zu erhalten. Sie nimmt die Anregung von StRin
Yüksel
(FDP) auf, Seniorinnen und Senioren mit Migrationsgeschichte, die beim Bürgertelefon anrufen, wenn nötig an die Migrantenorganisationen zu vermitteln. Über SI-IP habe man sichergestellt, dass man über diese Organisationen Informationen streue, auch im Internet und in einfacher Sprache. Zudem werde ein Schreiben verschickt mit dem Hinweis auf die Unterstützungsstrukturen bei der Terminvereinbarung.
StRin
Bulle-Schmid
dankt der Verwaltung für das Aufgreifen der in den Fraktionen angesprochenen Themen. Hilfe zur Selbsthilfe erachtet sie für vernünftig bei gleichzeitiger Hilfestellung für Menschen mit Schwierigkeiten. Sie bedauert, dass der Rückruf unter Tel. 116 117, wie von Sozialminister Lucha versprochen, noch nicht funktioniere.
Auf eine Frage von StR
Pantisano
zur Impfreihenfolge stellt BMin
Dr. Sußmann
klar, dass die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) ausführendes Organ beim Impfen sei und weder Einfluss auf die Personengruppe noch auf Impfmengen oder auf die Modalitäten der Impfanmeldung habe, dies sei vorgegeben. Die LHS versuche, den Missstand, der durch die knappen Impfstoffe entstehe, so gut wie möglich zu bewältigen.
Zu Unterstützungsangeboten bei der Fahrt ins Impfzentrum erläutert BMin
Dr. Sußmann,
man sei übereingekommen, dass nicht alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter, sondern nur die Bedürftigen eine Taxifahrt erhalten. Über Stiftungsgelder sei ein schnelles, niederschwelliges und unbürokratisches Vorgehen sichergestellt. Es gebe eine vereinfachte Antragstellung für Menschen, die in wirtschaftlicher oder persönlicher Not seien. Dies müsse kurz begründet werden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt seien, bekomme die Person vier Gutscheine (zwei Impftermine hin und zurück) zugeschickt. Ab dieser Woche gebe es damit niemanden, der aufgrund der finanziellen Situation nicht zum Impfzentrum komme. Mit einer FFP2-Maske sei es zumutbar, den ÖPNV zu nutzen, zumal dieser aktuell nicht überfüllt sei.
Taxigutscheine für Bedürftige findet StRin
Bulle-Schmid
richtig und auch für Menschen, die sich nicht nach draußen trauen oder die gehbehindert sind. Sie möchte wissen, wie der Antrag auf Taxifahrt bei einem sehr kurzfristig erteilten Impftermin abläuft. StRin
Dr. Hackl
(SPD) möchte Menschen miteinbezogen sehen bei Taxifahrten, die sich nicht in den ÖPNV trauen, aber nicht arm genug sind. Dazu erläutert BMin
Dr. Sußmann,
die Antragstellung sei sehr niederschwellig. Da es aber um Stiftungsgelder gehe, müsse man die Satzung der Stiftung erfüllen, in dem Fall wirtschaftliche und persönliche
Voraussetzungen.
Ergänzend erläutert Frau
Lechler
(SozA) das Vorgehen der Antragstellung auf Taxigutscheine: Bei Menschen mit Leistungsbezug SGB II, XII oder Bonus-Card werde keine Prüfung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit gemacht. Bei den Stiftungsmitteln liege das Vierfache des jeweiligen Regelbedarfs der Bedürftigkeitsprüfung zugrunde, d. h. bei Alleinstehenden ca. 1.800 € Einkommen. Durch den vereinfachten Antrag werde das Verfahren sehr schnell gehen; die vier Gutscheine würden direkt an Betroffene verschickt. Besonders schwer gehbehinderte Menschen könnten die 96 Gutscheine, die sie im Jahr erhielten, in diesem Falle auch für die Fahrten zum Impfen einsetzen. Noch diese Woche würde dieser Personenkreis entsprechend informiert. Auch Fahrdienste und Taxiunternehmer würden angeschrieben, erklärt BMin
Dr. Sußmann.
In den Taxis, versichert sie StRin
Rühle
(90/GRÜNE), gälten die üblichen Regularien für Taxifahrten. Man unterstelle, dass die Fahrer Mund-Nasen-Schutz trügen, wolle aber im besagten Schreiben gerne noch mal darauf hinweisen.
Frau
Brüning
(SozA) beschreibt, dass der Bürgerservice Leben im Alter an über 30.000 Personen ein allgemeines Informationsschreiben verschicke. Beim Bürgertelefon würden Anfragen weitervermittelt. Dort finde ein erstes Vorclearing statt. Wenn dabei Unterstützungsbedarf ausgemacht würde, würde zum Bürgerservice Leben im Alter weitergeleitet. Dort werde eine Hotline mit 5 Personen installiert, die Anfragen entgegennähmen, den vereinfachten Antrag mit den Personen durchführten und diesen intern weiterleiten, sodass das reibungslos klappen müsse. Ältere Menschen, die nicht bedürftig seien, sondern Informationsfragen hätten oder nur begleitet werden wollten, würden an eine von neun Initiativen weitergeleitet.
StRin
Rühle
und StR
Schrade
(FW) danken den ehrenamtlichen Organisationen, den Ehrenamtlichen und der Verwaltung. Gerade für Ältere, ergänzt StRin
Rühle,
sei Hilfe wichtig, denn die Internetanmeldung sei sehr hochschwellig. Es seien Fragen ehrenamtlicher Impfhelferinnen eingegangen, z. B. zu den Taxen, den Kriterien für Taxigutscheine und deren Beantragung. Sie regt hier weitere Informationen an, auch gegenüber der Öffentlichkeit, und dies nicht nur übers Internet.
Zum Sachstand Impfen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung kann BMin
Dr. Sußmann
gegenüber StRin Dr. Hackl noch keine konkrete Aussage machen, sagt aber weitere Auskunft zu, sobald hierzu eine verbindliche Auskunft vorliegt. In den Alten- und Pflegeheimen sei ein Großteil der Impfungen abgeschlossen. Die Rückmeldungen seien sehr positiv, die mobilen Impfteams funktionierten sehr gut, es gebe keine Rückmeldungen zu Unverträglichkeiten und Problemen. Auch anfangs Skeptische würden im zweiten Anlauf impfwillig. Sie gehe von einer guten Impfquote aus.
Herr
Dr. Hölzl
informiert in Vertretung von Herrn Prof. Dr. Ehehalt (GesundhA) die Ratsmitglieder im Sinne der angehängten Präsentation über die aktuelle Lage im Hinblick auf die Corona-Pandemie in Stuttgart. Mit Blick auf die Bewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) fasst Herr Dr. Hölzl zusammen: Trotz teilweiser Entspannung gehe das RKI von einer hohen Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung aus. Das Infektionsgeschehen sei weiterhin diffus mit Häufungen insbesondere in Haushalten, am Arbeitsplatz und in Alten- und Pflegeheimen. Die Einhaltung der Hygieneregeln sei nach wie vor essentiell, gerade auch im Blick auf die Virusvarianten, bei denen man von einer höheren Infektiosität ausgehe.
Bezüglich Diffusität in Stuttgart erläutert er auf Nachfrage von StRin
Dr. Hackl,
man müsse unterscheiden zwischen diffus in der Bevölkerung und diffus bei einem Herd. Innerhalb einer Einrichtung lasse sich beispielsweise das Geschehen gut nachvollziehen. Aber der Ursprungsfall, also die Erstinfektion, sei weiterhin häufig unklar und das Geschehen diffus bezüglich des Weges der Erkrankung in die Einrichtung.
StR
Dr. Rastetter
(90/GRÜNE) möchte wissen, ob bei der Sequenzierung alle positiven PCR-Proben in Stuttgart subsequenziert in die Variante würden. In Stuttgart und landesweit werde, so Herr
Dr. Hölzl,
der Blick auf die Tage-PCR gerichtet. Dabei werde nach den für die VOCs (Variant of Concern) typischen Mutationen gesucht. Dies geschehe bei allen positiven Proben. Die Sequenzierung sei aufwendiger, kostenintensiver und langsamer und daher für die alltägliche Arbeit gar nicht so hilfreich. Diese erfolge nach der Bundesverordnung bei 5 - 10 % der positiven Fälle. Das sei eher Surveillance, während die Tage-PCR die schnelle Arbeit erlaube.
BMin
Dr. Sußmann
setzt den Ausschuss zu Internetanbindung in den Flüchtlingsunterkünften in Kenntnis: Eine Arbeitsgruppe beim Sozialamt unter Leitung von Frau Vogel (SozA) kläre gemeinsam mit betroffenen Referaten wie AKR, WFB sowie dem Schulverwaltungsamt Fragen zu Vergabe, Haftung, rechtlichen Voraussetzungen, Finanzierung und Ausschreibung. Anfangs sei man davon ausgegangen, Gigacubes seien eine schnelle und einfache Lösung, stelle aber fest, dass die Gigacubes bzgl. Haftung schwieriger zu gestalten seien. Ob WLAN die bessere Variante sei, solle ein Rechtsgutachten klären, das Sozialamt werde die Kosten übernehmen. Auch werde - vermutlich externes - Personal benötigt zur Betreuung bei Fragen und Problemen, ähnlich wie IuK. Für Gigacubes oder UMTS-Router, ergänzt Frau
Vogel,
sei eine stabile Netzanbindung die Voraussetzung. Ob UMTS-Router und Bandbreite für Kinder die Teilnahme am Homeschooling ermöglichten, müsse geprüft werden. Das mache einen wesentlichen Unterschied aus zur ursprünglich angedachten und weiterhin nachverfolgten WLAN-Infrastruktur in den Unterkünften. Mit dem Rechtsgutachten erhoffe man Klarheit über die Varianten UMTS oder WLAN.
StR
Mörseburg
möchte wissen, ob Kinder ohne WLAN in den Schulen am Unterricht teilnehmen könnten und ob Schulen generell WLAN zur Verfügung stellen könnten für alle, nicht nur aus Flüchtlingsheimen? StRin
Meergans
(SPD) regt eine individuelle Förderung des Internetzugangs an: Kosten für private Verträge, Prepaid, SIM Karte. So entkäme man der rechtlichen Fragestellung, könne schneller in die Fläche gehen und den Kindern zügig Teilnahme ermöglichen.
Frau
Vogel
bestätigt, dass auf Landes- und Bundesebene über Bundesförderprogramme diskutiert werde, z. B. Digitalpakt. Die Schwierigkeiten seien ähnlich: Für das Schulverwaltungsamt bzw. die Institution, die die Geräte anschaffe, würden sich automatisch die Haftungsfragen stellen. Grundsätzlich sei die Frage, inwiefern Kosten im Regelsatz enthalten seien. Als Sozialamt könne man in Einzelfällen nur über die Stiftungsmittel gehen. Das könne man nicht flächendeckend tun. Bei schulpflichtigen Kindern in den Flüchtlingsunterkünften spreche man von fast 500 Haushalten, nicht pro Kind. Das Problem von Anschlussfähigkeit und Bandbreite sei damit immer noch nicht gelöst, nur das Thema der Haftungsfrage.
BMin
Dr. Sußmann
verspricht, die offenen Fragen mitzunehmen und zu klären. Selbst wenn es Erleichterungen gäbe, werde wohl das ganze Schuljahr und wahrscheinlich sogar das ganze Jahr über vieles in Hybridform laufen. Die Vorsitzende stellt fest:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat vom Bericht
Kenntnis genommen.
Zur Beurkundung
Stahn / pö
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