Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 611/2023
Stuttgart,
07/12/2023



in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG
Jahresabschluss 2022




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und WohnenBeschlussfassungöffentlich21.07.2023



Beschlußantrag:

1. Der Vertreter der Stadt wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH und Co. KG
2. Der Gewährung eines Gesellschafterzuschusses für den Betrieb des Kultur- und Kongresszentrums Liederhalle (KKL) aus Mitteln des Ergebnishaushalts 2022 in Höhe von 2.200.000 EUR sowie der Auszahlung von Abschlagszahlungen auf den Gesellschafterzuschuss 2023 im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel wird zugestimmt. Die Aufwendungen werden entsprechend der Darstellung im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ gedeckt.

3. Der Gewährung eines Gesellschafterzuschusses in Höhe von 2 Mio. EUR aus übertragenen Mitteln des Ergebnishaushalts 2022 zum Ausgleich von nicht durch Weiterberechnungen refinanzierbaren Energiekostensteigerungen wird zugestimmt. Die Aufwendungen in Höhe von insgesamt 2 Mio. EUR werden entsprechend der Darstellung im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ gedeckt.

Hinweis:
Mitglieder des Aufsichtsrats der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG sind bei Beschlussziffer 1d (Entlastung des Aufsichtsrats) befangen und dürfen nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen.




Begründung:


Die Landeshauptstadt ist als Kommanditistin zu 100% an der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG (in.Stgt KG) beteiligt. Die in.Stgt KG wiederum ist alleinige Gesellschafterin der Tochtergesellschaft Märkte Stuttgart GmbH (MSG).

2022 weist die in.Stgt KG einen Jahresverlust in Höhe von -1.664 TEUR (VJ: Jahresfehlbetrag -4.555 TEUR) aus, in dem die Abführung des Jahresüberschusses des Tochterunternehmens MSG (Ergebnis vor Gewinnabführung 409 TEUR) enthalten ist.

Verantwortlich für das weiterhin stark defizitäre Ergebnis der in.Stuttgart sind die abgesagten Veranstaltungen im ersten Quartal 2022, aber auch die stark angestiegenen Betriebskosten (insbesondere Energiekosten und Kosten für Ordnungs- und Wachdienst). Dies zeigt sich an den hohen Defiziten der Veranstaltungsbereiche Hallen und KKL, aber auch daran, dass der Finanzmittelbestand ohne die kurzfristige Liquidität aus dem ETS-Vorverkauf 2022 deutlich negativ wäre.

Im städtischen Haushalt wurde 2022 ein Budget in Höhe von bis zu 20 Mio. EUR für Beteiligungsunternehmen gebildet, die besonders unter den hohen Energiekosten leiden. Laut einer Zusammenstellung hat die in.Stuttgart Aufwendungen aufgrund gestiegener Energiepreise 2022 (und 2023) in Höhe von über 2 Mio. EUR zu tragen, die sie aufgrund bestehender Verträge oder der Marktsituation nicht an Mieter oder Benutzer weiterberechnen kann. Aufgrund dieser hohen Zusatzbelastungen und der kritischen Liquiditätssituation wird der in.Stuttgart ein städtischer Zuschuss in Höhe von 2 Mio. EUR aus diesem Haushaltsansatz gewährt.

Da im Jahr 2022 wieder Großveranstaltungen in den Hallen, im KKL, auf dem Wasen und in der Innenstadt stattfinden konnten, sind Umsatzerlöse in Höhe von 43,8 Mio. EUR, insbesondere aus Hallen- und Raummieten, Verrechnungen aus den Veranstaltungskosten sowie aus dem Verkauf von Eintrittskarten und dem ETS-Kartenvorverkauf, zu verzeichnen.

Das Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle wird von der in.Stgt KG betrieben, die hierfür einen Gesellschafterzuschuss in Höhe von 2.200 TEUR erhält. Für das Geschäftsjahr 2022 wurden bereits Abschlagszahlungen auf den Zuschuss in gleicher Höhe im Rahmen der im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel geleistet.

Die Märkte Stuttgart GmbH erzielte mit rund 400 TEUR im Vergleich zum Vorjahr einen doppelt so hohen Jahresüberschuss vor Gewinnabführung. Die Umsatzsteigerung um fast 400 TEUR resultiert hauptsächlich aus vertraglich vereinbarten Mietanpassungen sowie der Weiterbelastung von Mietnebenkosten und erhaltenen Kostenzuschüssen für die Instandhaltung der Markthalle. Zudem durften Veranstaltungen wie z. B. große Flohmärkte, Fischmarkt und Samstagsflohmärkte wieder stattfinden.

Die Reduzierung beim Materialaufwand um rund 141 TEUR im Vergleich zum Vorjahr ist auf die Senkung der Kosten für die Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bezüglich der Flächen und Gebäude zurückzuführen (-466 TEUR). Auch die Kosten für Leihkräfte konnten aufgrund geringerer Personalausfälle und wegfallenden Coronatests gegenüber dem durch Corona geprägten Vorjahr 2021 reduziert werden.

Die Jahresabschlüsse 2022 der in.Stgt KG, deren Komplementärin in.Stuttgart Verwaltungs-GmbH sowie der MSG wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WirtschaftsTreuhand, Stuttgart, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG) ergab keine wesentlichen Beanstandungen.

Der Aufsichtsrat der in.Stgt. KG wird die Jahresabschlüsse und die Lageberichte in seiner Sitzung am 24. Juli 2023 behandeln. Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf die Jahresabschlüsse 2022 mit Lagebericht (Anlagen) verwiesen. Außerdem sind die in.Stgt KG und die MSG analytisch im Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Stuttgart dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand für den Gesellschafterzuschuss an die in.Stuttgart zum Betrieb des Kultur- und Kongresszentrums Liederhalle (KKL) wird im Teilergebnishaushalt 200 – Stadtkämmerei, Kontengruppe 430 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt. Für diesen Zweck stehen in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 jährlich 2,2 Mio. EUR zur Verfügung.

Bei der in.Stuttgart ergeben sich in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 Mehraufwendungen verbunden mit höheren Energiekosten in Höhe von 2 Mio. EUR, die nicht von der Gesellschaft refinanziert werden können. Zu diesem Zweck soll der Gesellschaft aus dem städtischen Ergebnishaushalt 2023 ein Gesellschafterzuschuss in Höhe von 2 Mio. EUR gewährt werden. Der Aufwand im Haushaltsjahr 2023 wird gedeckt im Teilergebnishaushalt 200 – Stadtkämmerei, Kontengruppe 430 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke. Der Nachtragshaushalt 2022 berücksichtigt eine Pauschale für Energiepreissteigerungen Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe in Höhe von 20 Mio. EUR. Die in 2022 nicht in Anspruch genommen Mittel aus der Pauschale wurden als Ermächtigungsübertragungen beantragt und können dann für Mehrbedarfe in 2023 der Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe infolge von nicht refinanzierbaren Energiekosten verwendet werden.





Thomas Fuhrmann
Bürgermeister

Anlagen (nur für die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen)
Jahresabschlüsse 2022 mit Lagebericht
Hinweis: Die Anlage steht in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung


Finanzielle Auswirkungen








Anlagen

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