Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7837-00
GRDrs 731/2023
Stuttgart,
09/12/2023



Förderung des Breitbandausbaus



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und WohnenBeschlussfassungöffentlich06.10.2023



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Aufträge für die Lose 1 und 2 für das jeweilige Angebot des Bestbieters Deutsche Telekom GmbH vom 20.07.2023 zu erteilen.

2. Die Auszahlungen in Höhe von insgesamt 5.069.232,31 EUR werden entsprechend der Darstellung im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ gedeckt und im Doppelhaushaltsplan 2024/2025 berücksichtigt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Digitalisierung eröffnet den Menschen und Unternehmen neue Chancen und verändert das tägliche Leben und Wirtschaften stetig. Eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Gigabitnetzen, die allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen, ist die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung digitaler Möglichkeiten in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft in Stadt und Land.

Für die Wirtschaft sind Gigabitnetze ein wichtiger Standortfaktor im globalen Wettbewerb. Sie sind Voraussetzung für neue Formen der Produktion, intelligente Mobilität, Innovationen im Gesundheitswesen, digitale Bildung oder vernetztes Arbeiten. Die Gesellschaft profitiert von vermehrter Nutzung mobilen Arbeitens beispielsweise im Home-Office und den Möglichkeiten digitalen Lernens in der Schule sowie in der Distanz.

Schon heute lasten Dienste wie Telemedizin, intelligente Verkehrssteuerung, Sensortechnik und Industrieanwendungen in Echtzeit sowie die parallele Nutzung von Home-Office und Home-Schooling die verfügbaren Netzkapazitäten stark aus. Diese Entwicklung wird weiter an Dynamik gewinnen. Die Netzinfrastruktur muss den wachsenden Anforderungen gerecht werden.

Um die Geschwindigkeit des Glasfaserausbaus in der Stadt Stuttgart zu beschleunigen verfolgt L/OB-RZ zwei Strategien: Zum einen werden im kooperativen Projekt der Gigabit Region Stuttgart (GRS) mit der Deutschen Telekom jedes Jahr rund 40.000 Haushalte mit Glasfaser versorgt. Zum anderen wurden für unterversorgte Gebiete sowie Schulen und Krankenhäuser, deren Anschluss bzw. Ausbau für Telekommunikationsunternehmen nicht wirtschaftlich darstellbar ist, Förderanträge an Bund und Land durch L/OB-RZ gestellt (siehe GRDrs 751/2021). Der hier gestellte Beschlussantrag betrifft den geförderten Ausbau.

Grundlage der Drucksache GRDrs 751/2021 sind folgende Fördertatbestände gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“:

Für die Beseitigung der unterversorgten Gebiete innerhalb der LHS wurde am 15.04.2021 ein Förderantrag beim Bund gestellt. Dieser Förderantrag wurde dann vom Bund am 31.05.2021 vorläufig positiv beschieden (50%). Der Antrag zur Kofinanzierung wurde dem Land am 01.07.2021 zur Prüfung und Kofinanzierung (40%) übersandt. Auch dieser Förderantrag wurde am 25.11.2021 positiv beschieden.

Für den Anschluss der Schulen und Krankenhäuser hat die LHS einen Förderantrag am 02.09.2020 beim Bund eingereicht. Der Antrag wurde am 16.11.2020 mit einer Förderquote von 50% vorläufig positiv beschieden und lag dem Land Baden-Württemberg zur Prüfung und Kofinanzierung (40%) vor. Eine Bewilligung von Seiten des Landes wurde am 23.08.2021 positiv beschieden.

Für die LHS kommt eine Förderung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslücke in Frage: Bei einer Förderung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslücke wird eine Finanzierungslücke, d.h. Ausbaukosten im Verhältnis zu den erwartbaren Einnahmen, bei privatwirtschaftlichen Netzbetreibern geschlossen. Der Zuschuss wird mittels einer Ausschreibung auf Basis einer definierten Leistungsanforderung vergeben. Planung, Bau und Betrieb einschließlich Erbringung von Endkundendiensten wie Telefonie, Internet und Fernsehen erfolgen durch einen privatwirtschaftlichen Netzbetreiber oder mittels Einräumung von sogenanntem Open Access über Dritte Provider, die Interesse an einer Versorgung haben.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen einer solchen Maßnahme sind beispielsweise Tiefbauleistungen, Betriebskosten des Netzes sowie die aktive Infrastruktur. Mögliche Gewinne durch Vertragsabschlüsse mit Endkunden des Telekommunikationsunternehmens werden innerhalb der Zweckbindungsfrist abgezogen.

Eigentümer und Betreiber des Telekommunikationsnetzes ist das Telekommunikationsunternehmen (TKU), das nach dem Vergabeverfahren den Zuschlag erhält. Bei der Wirtschaftlichkeitslücke handelt es sich um die Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Die Wirtschaftlichkeitslücke wird vom späteren Netzbetreiber ermittelt und bildet die eigentliche Angebotssumme.

Vergabeverfahren:
Mit Versand der EU-Bekanntmachung vom 20.01.2023 nebst dortiger Veröffentlichung vom 25.01.2023 sowie unter dem Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de und auf dem sogenannten Gigabit-Portal (https://portal.gigabit-pt.de/Startpage.do) hat die Landeshauptstadt die Absicht zur Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung für die Planung, den Bau und Betrieb einer NGA-Infrastruktur für weiße Flecken, Schulstandorte und Krankenhäuser im Stadtgebiet veröffentlicht.

Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb zur Eignungsprüfung durchgeführt. Innerhalb der vorgegebenen Teilnahmefrist zum 22.02.2023 sind zwei Bewerbungen eingegangen. Beide Bewerber wurden zum weiteren Verfahren zugelassen. Die Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Erstangebote erfolgte sodann am 21.03.2023, zunächst unter Fristsetzung zur Abgabe verbindlicher Erstangebote am 17.04.2023, welche jedoch aufgrund einer Bieteranfrage auf den 19.05.2023 sowie nochmals auf den 07.06.2023 verlängert wurde. Vor Angebotsabgabe hat ein Bieter am 25.05.2023 Abstand von seiner Bewerbung genommen.

Auf der Grundlage der eingegangenen Erstangebote für die beiden Lose und veranlasst durch die Notwendigkeit, Klärungen in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand und zum vorgelegten Angebot herbeizuführen, wurde am 13.06.2023 ein Verhandlungsverfahren durchgeführt. Am 16.06.2023 wurde der Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes für die beiden Lose aufgefordert. Frist für die finale Abgabe war der 21.07.2023.

Innerhalb der Angebotsfrist für die Abgabe des finalen Angebotes für die beiden Lose wurde sodann das vom Bieter aktualisierte finale und nachgebesserte Angebot form- und fristgerecht eingereicht. Dieses Angebot wurde erneut sowohl in formal-rechtlicher Hinsicht als auch in technisch-fachlicher Hinsicht geprüft. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Zudem ist das jeweilige Angebot als wirtschaftlich zu betrachten.

Bestbieter für die Lose 1 und 2 ist nach der Auswertung der Breitbandberatung BW vom 14.08.2023 die Deutsche Telekom GmbH. Die angebotene Wirtschaftlichkeitslücke für Los 1 – Stuttgart weiße Flecken – beträgt 3.649.995,38 EUR, für Los 2 – Stuttgart Schulstandorte und Krankenhäuser – 1.419.236,93 EUR. Los 1 beinhaltet rund 914 Gebäude innerhalb der Gemarkung der Stadt Stuttgart. Eine Übersicht über die unterversorgten Gebäude kann der Anlage 1 entnommen werden. Los 2 beinhaltet rund 46 Standorte in 33 Gebäuden von Schulen sowie Krankenhäusern innerhalb der Stadt Stuttgart. Eine Kartenübersicht kann der Anlage 2, die Auflistung über die unterversorgten Schul- und Krankenhausstandorte der Anlage 3 entnommen werden (die Auflistung entspricht nicht zwingend der aktuellen Versorgungssituation. Die Auflistung basiert auf einem der Ausschreibung zwingend vorzuschaltendem Markterkundungsverfahren).

Empfehlung und weitere Schritte
L/OB-RZ empfiehlt die Vergabe der Zuwendung der Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Rahmen der vorgenannten Ausschreibung für die Lose 1 und 2 an den Bestbieter Deutsche Telekom GmbH. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.10.2023.
Auf Basis der finalen Angebotseinreichung durch den Bestbieter sowie der nach Zuschlagserteilung erstellten Genehmigungs- und Ausführungsplanung durch das Telekommunikationsunternehmen, beantragt die LHS sodann die endgültigen Zuwendungsbescheide im Rahmen der Konkretisierung beim Fördermittelgeber. Diese Anträge sollten innerhalb weniger Wochen durch den Fördermittelgeber bewilligt sein und bilden die finale Zuwendungshöhe (in Summe 90 % kombinierte Bundes- und Landesförderung) der beiden Verfahren ab. Dies würde einer Förderhöhe von bis zu 4.562.309,08 EUR entsprechen.



Finanzielle Auswirkungen

Die angebotene Wirtschaftlichkeitslücke für Los 1 – Stuttgart weiße Flecken – beträgt 3.649.995,38 EUR, für Los 2 – Stuttgart Schulstandorte und Krankenhäuser – 1.419.236,93 EUR – also in Summe 5.069.232,31 EUR.

Für die Förderung des Breitbandausbaus waren bzw. sind im Doppelhaushaltplan 2022/2023 und in der Finanzplanung bis 2026 im Teilfinanzhaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109858 Breitbandausbau folgende Beträge berücksichtigt: Einz.Gr. 681 Erhaltene Investitionszuweisungen und -zuschüsse:
2022: 2.250.000 EUR
2023: 9.000.000 EUR
2024: 2.250.000 EUR

Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte:
2022: 2.500.000 EUR
2023: 10.000.000 EUR
2024: 2.500.000 EUR
Für den in 2022 nicht in Anspruch genommenen Auszahlungsansatz wurde mit dem Jahresabschluss 2022 eine Ermächtigungsübertragung in Höhe von 2.500.000 EUR zugelassen.

Im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 sind in der obengenannten Maßnahme in 2024 Auszahlungen in Höhe von 2.500.000 EUR berücksichtigt.

Die Auszahlungen entsprechend den Beschlussanträgen in Höhe von nun 5.069.232,31 EUR werden in der obengenannten Maßnahme in der Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, wie folgt im Doppelhaushaltsplan 2024/2025 berücksichtigt:
2024: 2.028.000 EUR (Reduzierung des Ansatzes um 472.000 EUR)
2025: 3.042.000 EUR (Erhöhung des Ansatzes um 3.042.000 EUR)

Die in 2023 zur Verfügung stehende zugelassene Ermächtigungsübertragung aus 2022 und der Auszahlungsansatz 2023 wird gesperrt und erhöht die voraussichtliche freie Liquidität zum Jahresende 2023.

Die Einzahlungen in Höhe von 4.562.309,08 EUR werden in der Finanzplanung bis 2028 im Teilfinanzhaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109858 Breitbandausbau Einz.Gr. 681 Erhaltene Investitionszuweisungen und Zuschüsse, wie folgt berücksichtigt:
2026: 4.563.000 EUR (Erhöhung des Ansatzes um 4.563.000 EUR)

Die in dieser Vorlage dargestellten Beträge werden über die Änderungsliste zum Doppelhaushaltsplan 2024/2025 entsprechend berücksichtigt.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR, WFB, SOS, JB, SWU und T haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Kartendarstellung unterversorgte Gebäude
Anlage 2: Kartendarstellung Schulen und Krankenhäuser
Anlage 3: Auflistung Schulen und Krankenhäuser


<Anlagen>



zum Seitenanfang