Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 742/2021
Stuttgart,
10/15/2021



Auswahl des Forschungsinstituts und Vergabe der Stuttgarter Jugendstudie „Was heißt Aufwachsen in Stuttgart?“



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussBeschlussfassungöffentlich18.10.2021



Beschlußantrag:

1. Der Vergabe der Stuttgarter Jugendstudie an das Schweizer Institut für Soziale Arbeit und Raum (IFSAR) unter Leitung von Prof. Dr. Christian Reutlinger wird zugestimmt. Die Bewerbung des Instituts erfüllt in außerordentlicher Weise die mit GRDrs 986/2020 festgelegten Anforderungen und kann wie geplant finanziert werden.

2. Das Haupt- und Personalamt wird ermächtigt, dem IFSAR den Zuschlag zu erteilen.



Begründung:


1. Hintergrund, Zielsetzung und Eckdaten zur Vergabe der Jugendstudie
Mit Beschluss der GRDrs 986/2020 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Jugendstudie in Auftrag zu geben. Der Drucksache gingen zwei Fraktionsanträge voraus, die sich jeweils mit eigener Akzentuierung für ein solches Vorhaben stark machten (CDU-Fraktion 471/2020, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei 254/2020, genauer siehe Abschnitt 2.).

1.1 Hintergrund und Zielsetzung der Studie
Im Juli 2020 wurde in Stuttgart ein neues Strukturmodell „Integrierte Jugendarbeit Innenstadt“ auf den Weg gebracht mit dem Ziel, zu einer jugendgerechten Innenstadt beizutragen. Entscheidende Auslöser für das Strukturmodell waren Jugendunruhen in der Innenstadt, die nicht nur eine Problemeinordnung dieser Ereignisse erforderten, sondern auch die Neujustierung der Jugendhilfe in der Innenstadt und damit die Entwicklung tragfähiger mittel- und langfristiger jugendpolitischer Handlungsansätze. Parallel zum praktischen Tun einer „Integrierten Jugendarbeit Innenstadt“ wurde innerhalb der Jugendhilfe zunehmend offenkundig, dass eine wissenschaftliche Forschungsarbeit nötig ist. Denn mit der weiteren Entwicklung ging eine neue Sensibilisierung für die aktuellen Wahrnehmungen, Perspektiven, Fragen und Wünsche junger Stuttgarter*innen im Hinblick auf ihre Stadt und ihre Identifikation mit dieser einher. In welchem Maß fühlen sie sich in der Stadt zuhause? Diese Frage wird auch genährt durch die seit März 2020 anhaltende Coronapandemie und den damit verbundenen schwindenden Berechtigungen und berechtigten Erwartungen nach gemeinschaftlichem Erleben. Auch diese gravierenden Auswirkungen auf alle Lebensbereiche von jungen Menschen verlangen eine zukunftsorientierte Stärkung der jugendpolitischen Ausrichtung der Stadt Stuttgart.
„In welcher Stadt will ich leben?“ - Die „Stuttgarter Jugendstudie“ soll die Jugend „dort abholen“, wo sie sich mit ihrer jugendtypischen Praxis zeigt und artikuliert. Sie soll die wissenschaftliche Grundlage bieten, um nachhaltige zukunftsorientierte Handlungsperspektiven für eine jugendgerechte Innenstadt genauso wie für die gesamte Stadt zu entwickeln, mit der junge Menschen sich verbinden und in der sie sich beheimatet fühlen können. Ein entsprechender Vorschlag wurde in der GRDrs 986/2020 „Kommunale Jugendhilfestrategie für eine integrierte Jugendarbeit in Stuttgart“ dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt und in der Sitzung am 8. Februar 2021 positiv verabschiedet.

1.2 Eckdaten
Finanzierung: Im Beschluss zur GRDrs 986/2020 hat der Gemeinderat zugestimmt, dass die durch die Landesförderung für die neu geschaffenen Stellen für die „Mobile Jugendarbeit Innenstadt“ freiwerdenden städtischen Mittel für die Stuttgarter Jugendstudie verwendet werden dürfen. Außerdem können wie in v.g. GRDrs ebenfalls bereits dargestellte Restmittel aus dem Etat des Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ verwendet werden. Es stehen insgesamt 184.239 EUR zur Verfügung.
Laufzeit: November 2021 bis April 2024
Charakter der Forschung: Qualitativ ausgerichtete Jugendforschung mit Bezug zu Sozialraumkonzeptionen; kommunal gerahmten Wissenserzeugung, möglichst interdisziplinäres Forschungsteam mit sich ergänzenden Ausrichtungen und themenrelevanten Schwerpunkten: Stadtraum, Jugendbeteiligung, kommunale Jugendförderung/-politik


2. Konzeptionelle Anforderungen an die Studie
Im Wesentlichen sind drei Anforderungen an die Jugendstudie festgelegt:
Im Zusammenspiel dieser drei Anforderungen erhofft sich Stuttgart ein Forschungs-design, das zu Erkenntnissen und Einsichten in die Lebenswelten junger Stuttgarter*innen führt, die bislang an keiner anderen Stelle gegeben werden. Bereits vorhandenes kommunales Wissen wie z.B. die Stuttgarter Jugendbefragung 2020 wird miteinbezogen.


3. Vergabeverfahren, Vorauswahl geeigneter Institute und
Aufforderung zur Bewerbung
Angeleitet und vergaberechtlich unterstützt durch das Dienstleitungszentrum Haupt- und Personalamt (DLZ) gestaltete sich die Ausschreibung der Forschung folgendermaßen:

3.1 Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Laut Beschaffungs- und Vergabeverordnung der Stadt Stuttgart wird dieses Verfahren der Dimension und Reichweite der Leistung gerecht. Ein EU-weites Wettbewerbsverfahren ist rechtlich nicht erforderlich. Die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb beinhaltet die Bestimmung von drei Instituten, die für den Auftrag in Frage kommen können. Diese wurden vom Dienstleistungszentrum, das die Geschäftsführung über das Verfahren innehat, direkt zur Angebotsabgabe in der elektronischen Vergabebank des DLZ aufgefordert. Die dafür nötigen Unterlagen (Leistungsbeschreibung, Bewertungsmatrix u.a.) wurden dem Jugendamt vom DLZ übermittelt. Auf dieser Grundlage hat das Jugendamt die Ausschreibungsunterlagen erstellt.

3.2 Kriterien für geeignete Institute
Im Vorfeld der Ausschreibung wurden diverse einschlägige Veröffentlichungen gesichtet sowie Schwerpunktsetzungen innerhalb der Selbstdarstellung von Forschungsinstituten vergleichend betrachtet. In die engere Auswahl gelangten Institute, deren bisherige Forschungsarbeiten deutlich machen, dass
Auf Grundlage dieser Merkmale wurden folgende Institute zur Bewerbung aufgefordert. Sie verfügen über nachweisliche thematische Expertise sowie relevante aktuelle Forschungsprojekte:

3.3 Unterlagen für die Prüfung und das Auswahlverfahren
Für die Prüfung und das Auswahlverfahren wurden die Bewerber*innen gebeten, folgende Unterlagen und Angaben einzureichen:
- Nachweis über die Expertise im Bereich der empirischen und qualitativen Sozialforschung, insbesondere der qualitativen, (sozial)raumorientierten Jugendforschung mit Nachweisen über bisherige, thematisch einschlägige Forschungsprojekte sowie dazugehörige Veröffentlichungen (Zeitraum: 2011-2021).
- Eine thematisch naheliegende aufschlussreiche Referenz aus den letzten zehn Jahren, die mit dem Forschungsinhalt dieser Ausschreibung in Verbindung steht.
- Forschungskonzept mit Vorschlag zum inhaltlichen und methodischen Vorgehen mit dazugehöriger Prozess- und Projektstruktur und Darlegung einer denkbaren Zeitschiene. Eingehen auf folgende Aspekte: Forschungsansatz, Schwerpunktsetzungen, Vorgehensweisen und Innovationsgehalt in der Adressierung einer diversen Stuttgarter Jugend.
- Ausführungen zur prozessbegleitenden Kommunikations- und Abstimmungsstruktur innerhalb des Forschungskonzepts. Diese soll konzeptionell so gestaltet sein, dass ein kommunaler Diskurs entsteht.
- Ausführungen zum Beteiligungsprozess junger Menschen im Rahmen der Erhebung innerhalb des Forschungskonzepts.
- Forschungsteam: - Ein detaillierter Finanzierungsplan/eine Kostenkalkulation, aus der alle Kosten (brutto) inkl. Aufwendungen für Personal hervorgehen
- Angaben zur Lage der Auftragnehmer*in: - Angaben zur Projektorganisation und zur institutionellen Einbettung des Forschungsprojekts


4. Auswertung der Angebote und Ergebnis

Alle drei Institute haben sich eingeschrieben und die Leistungsbeschreibung abgerufen. Zum Stichtag der Bewerbungsfrist lag eine Bewerbung vor. Es handelt sich dabei um das Schweizer Institut für Soziale Arbeit und Raum (IFSAR) in St. Gallen unter Leitung von Prof. Dr. Christian Reutlinger.

4.1. Formale Bewertung des Angebots von IFSAR
Alle erforderlichen Angebotsunterlagen lagen mit Einreichen der Bewerbung von IFSAR fristgerecht und vollständig vor. Die mit der Bewertungsmatrix definierten Mindestkriterien sind erfüllt. Den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung wird das Angebot gerecht und die Eignung des Instituts ist nachweislich gegeben.

IFSAR hat bei Abgabe der Bewerbung mit rechtsverbindlicher Unterschrift versichert, dass die Forschungsbeteiligten mit den vertraglichen Vereinbarungen der Stadt Stuttgart einverstanden sind. Als Vertragsgrundlagen gelten die Leistungsbeschreibung, das Angebot sowie die mit dem Angebot eingereichte Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt.

4.2. Bewertung von Forschungskonzeption und -design
(vgl. hierzu ausführlich Anlage 1)
Das IFSAR überzeugt mit seiner Bewerbung insbesondere durch folgende Punkte:
- Die Forschungsgruppe hat sich mit den inhaltlichen wie auch prozessbezogenen Anforderungen der Ausschreibung intensiv auseinandergesetzt und diese in einer bestechend klaren Forschungs- und Kommunikationsabfolge gefasst. Durch den Einbezug verantwortlicher Funktionsträger*innen ist ein hohes Maß an Beteiligung der Stadt Stuttgart garantiert.
- Die Forschungsgruppe versteht sich als ein Element innerhalb der Projekthierarchie bzw. als inhaltlich gleichberechtigt mit weiteren, kommunal zusammengesetzten Gruppierungen: einer Steuerungsgruppe, einer Resonanzgruppe und einem politischen Gremium. Es werden daher vier Gruppierungen konsistent an der Wissenserzeugung, der Auswertung und dem Transfer der Erkenntnisse zu einem neuen Nutzwert für Stuttgart involviert. Dadurch ist ein hohes Maß an Commitment und an Realisierbarkeit der gemeinsam erzeugten Handlungsempfehlungen gewährleistet.
- Die Prozessvorgaben mit der punktuell geforderten Offenheit sind sehr genau und stimmig in ein Forschungsdesign übersetzt.
- Es werden drei Forschungsphasen definiert, die aufeinander aufbauen und jeweils anders die Situation junger Menschen beleuchten und sich auf die Hauptfragestellung beziehen. In jeder Forschungsphase werden zugleich Innensichten in kommunale Selbstauffassungen ermöglicht. Was das eine mit dem anderen zu tun ist, ist mit Spannung zu erwarten.
- Bestehendes Wissen über das Aufwachsen in Stuttgart, das vor Ort schon da ist und praktisch genutzt wird, wird zusammengetragen und rekonstruiert, bevor neue Daten erhoben werden. Insgesamt scheint mit diesem Grundverständnis eine gute Balance zwischen begründeter Praxis der Stuttgarter Jugendförderung (und -ermöglichung) und neuerkannter Alternativen gewährleistet.
- Die Methodenwahl ist schlüssig und dem jeweiligen Gesprächsgegenüber angemessen. Insbesondere die sehr zeitintensive und voraussetzungsvolle ethnographische Herangehensweise ist für Stuttgart und seine Jugendszenen neu und innovativ. „Assoziationen“ junger Menschen werden frei von pädagogischer Überformung und der Zumutung, gefällige Antwortmustern zu bedienen, erforscht. „Authentische Aussagen und Sichtweisen“ werden auf Möglichkeiten von Stadtentwicklung bezogen.
- Die Hauptfragestellung nach dem Aufwachsen in Stuttgart und dem emotionalen Bezug zur Stadt ist innovativ in Teilfragestellungen aufgeschlüsselt. Jugendliche Praxis wird sukzessive entschlüsselt und mittels verschiedener Kontexte gedeutet. Die Kommune als Auftraggeberin wird dabei Etappe für Etappe mitgenommen.


4.3 Bewertung des Kompetenzprofils
(vgl. hierzu ausführlich Anlage 2)
Der Themenzusammenhang „Jugend, Stadt und Raum“ führt unmittelbar zur Adresse des Bewerbers. Es gibt im deutschsprachigen Raum wohl kein Handbuch und keinen Fachartikel zur Bedeutung des Sozialraums in der biografischen Entwicklung junger Menschen ohne den Verweis auf die Grundlagenarbeit von Christian Reutlinger. Er zeichnet stellvertretend für ein vierköpfiges Forschungsteam, das die Studie verantworten, koordinieren und umsetzen will.
Caroline Haag, Axel Pohl und Christian Reutlinger leiten jeweils andere Schwerpunkte am IFSAR. Alle drei Lehr- und Forschungsschwerpunkte ergänzen sich hervorragend zur Bearbeitung des hier vorliegenden Erkenntnisinteresses. Die vierte Person wird über die Projetlaufzeit hinweg als Projektmitarbeiter*in angestellt und gemäß den erforderlichen Kompetenzen (passend zu Forschungsdesign und -methodik) ausgewählt.

Die Nähe zu Stuttgart ist trotz der Verortung des Instituts in der Ostschweiz gegeben. Insbesondere Prof Dr. Axel Pohl hat vielfache Bezüge zu Stuttgart und Tübingen in Forschung und Lehre. Er wird aufgrund seiner örtlichen Jugendhilfe-Kenntnisse und Einsichten in regionale und städtische Jugendstrukturen die Forschungstätigkeit vor Ort koordinieren. Die Projektmitarbeiter*in wird ein Projektbüro in Stuttgart haben und dauerhaft verortet sein. ‚Lokal engagiert und weit gereist‘ - zugleich erfährt die Forschung durch die europaweiten Erfahrungszusammenhänge im Werdegang der drei Lehrstuhlinhaber*innen eine Weitung im Interpretationsrahmen und ggf. einen vergleichende Perspektive.

Die Stuttgarter Jugendstudie soll auf Basis dieser drei Bewertungsmomente an das Forschungsinstitut IFSAR vergeben werden.


5. Vorbereitende Schritte durch das Dienstleitungszentrum und durch das Jugendamt

Sofern der Jugendhilfeausschuss zur Vergabe der Studie an IFSAR zustimmt, werden umgehend die weiteren Schritte eingeleitet, so dass die Jugendstudie am 1. November 2021 mit Baustein 1, der „Exploration“ starten kann.





5.1 Vergabe der Leistung an IFSAR durch das Dienstleistungszentrum

Bei positiven Beschluss wird das Dienstleitungszentrum die Vergabeentscheidung weitergehend vorbereiten und der Forschungsgruppe des IFSAR umgehend den Zuschlag erteilen.

5.2 Besetzungsvorschlag für die erforderlichen Gremien durch das Jugendamt

Bei positiven Beschluss wird die Jugendhilfeplanung einen Besetzungsvorschlag auf allen Mitwirkungsebenen seitens der Stadt Stuttgart konkretisieren. Folgende Mitwirkungsebenen sind vorgesehen:

- Steuerungsgruppe = Auftraggeberin: inhaltliche Entscheidungen und Prozesssteuerung in Aushandlung mit der Forschungsgruppe
- Resonanzgruppe = beratende und korrigierende Funktion aus den Perspektiven von Jugend, Stadt und Wissenschaft, kommunikative Validierung von Ergebnissen
- Politisches Gremium = kommunale Kontrollfunktion, politische Absicherung von umzusetzenden Veränderungsschritten
- „Guides“ für 3 City walks = spezifisches örtliches Wissen kristallisiert sich heraus in insgesamt 9 city walks, davon 3 von Jugend-Guides, drei durch Mobile Jugendarbeiter*innen und weitere 3 durch noch zu bestimmende Insider*innen
- Schlüsselpersonen als Gesprächspartner*innen = insgesamt 5, Fachperspektiven auf das Aufwachsen in Stuttgart werden erhoben
- Dialoge mit definierten Gruppen = Rekonstruktion handlungsleitender Erfahrungen, Jugendarbeit, Polizei, Raum- und Stadtplanung

Zum jetzigen Zeitpunkt bieten sich folgende Besetzungen an:

Politisches Gremium = Vergabeausschuss des Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“, Zielgröße 12 Personen
Steuerungsgruppe = bestehender Arbeitszusammenhang zur Entwicklung des Forschungsvorhabens ergänzt um 2-3 Mitwirkende aus zentralen Jugendinstanzen in Stuttgart, Zielgröße 8 Personen
Resonanzgruppe = Vertretungen aus den Räten der integrierten Jugendarbeit Innenstadt, davon drei Rät*innen im Tandem mit jungen Menschen, ergänzt um drei externe Wissenschaftler*innen und drei „Gesichter der Stadt“, Zielgröße 12 Personen

Weiterhin werden administrative und organisatorische Voraussetzungen für die Forschungstätigkeit geschaffen, d.h.
- die angemessene Unterbringung der wissenschaftlichen Projektmitarbeiter*in Stuttgart (Arbeitsplatz),
- vorbereitende Öffentlichkeitsarbeit/ Information der relevanten Stellen
- den organisatorischen Rahmen für sämtliche Dialog-Veranstaltungen schaffen
- Einberufen der Steuerungsrunde und Abstimmung des Materialbündels für Dokumentenanalyse
Finanzielle Auswirkungen

Im Beschluss zur GRDrs 986/2020 hat der Gemeinderat zugestimmt, dass die durch die Landesförderung für die neu geschaffenen Stellen für die „Mobile Jugendarbeit Innenstadt“ freiwerdenden städtischen Mittel für die Stuttgarter Jugendstudie verwendet werden dürfen. Außerdem können wie in v.g. GRDrs ebenfalls bereits dargestellte Restmittel aus dem Etat des Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ verwendet werden. Es stehen insgesamt 184.239 EUR zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

Referat AKR hat mitgezeichnet.


Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag 254/2020 der FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
Antrag 471/2020 der CDU-Gemeinderatsfraktion



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1_IFSAR-Konzept Anlage 2_IFSAR-Kompetenzprofil

<Anlagen>



zum Seitenanfang