Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 334/2020
Stuttgart,
04/28/2020



Investitionszuschuss für das Kath. Stadtdekanat Stuttgart vertreten durch das Kath. Verwaltungszentrum Stuttgart, Werastr. 118, 70190 Stuttgart – Erneuerungsmaßnahme in der Außenanlage des Kath. Kindergartens „St. Thomas“, Falchstr. 11, 70378 Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussOffenlegungöffentlich25.05.2020



Beschlußantrag:

1. Das Kath. Stadtdekanat Stuttgart vertreten durch das Kath. Verwaltungszentrum, Werastraße 118, 70190 Stuttgart erhält für die Erneuerungsmaßnahme in der Außenanlage des Kath. Kindergartens „St. Thomas“, Falchstraße 11, 70378 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 75 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 56.250,00 Euro.

2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen. 4. Die Auszahlungen in Höhe von max. 56.250,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.513161, Investitionskostenzuschüsse für Kitas freier Träger, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, gedeckt.



Begründung:


Auf Basis der Beanstandungen im Rahmen der turnusmäßigen Spielplatz- und Spielgerätekontrolle sind umfangreiche Erneuerungsarbeiten vorgesehen.

Wegen der desolaten Beschaffenheit der bestehenden Kletteranlage sowie der unzureichend konzipierten Fallbereiche soll eine Spiellandschaft mit mehreren Spielangeboten hergestellt werden.

Das bereits teilweise zurückgebaute Wasserspiel soll mittels reduzierter Anlage neu erstellt und für eine Nutzung durch alle Altersgruppen angepasst werden.

Die auf dem gesamten Außenspielbereich angeordneten Federwipptiere sollen zurückgebaut und durch eine Nestschaukel ersetzt werden.

Zur Vermeidung von übermäßiger Sonneneinstrahlung ist der Einbau einer großzügigen Verschattungsanlage überwiegend im Sandspielbereich vorgesehen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 75.000,00 Euro. Der Zuschussbedarf für die Erneuerungsmaßnahme in der Außenanlage beträgt aktuell 56.250,00 Euro.

Die Maßnahme wurde zum Doppelhaushalt 2020/2021 angemeldet, zusätzliche Mittel wurden jedoch nicht bereitgestellt, deshalb erfolgt die Finanzierung aus dem laufenden Budget Förderung freier Träger.


Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
75.000,00 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene
Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss (gerundet)
max. 56.250,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt JaNoch zu veranschlagen
Euro



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-

<Anlagen>



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