Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
198/2017
GZ:
StU
Sitzungstermin: 11.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:der Vorsitzende, Frau Müller (Universitätsbauamt), Herr Nelson (Fraunhofer-Gesellschaft) Herr Hausiel (ASS)
Protokollführung: Frau Westhaus-Gloël de
Betreff: BPlan m. Satzung ü. örtl. Bauvorschr. Univ. Stgt Campus Vaihingen
- Bereich Nobelstr. im Stadtbezirk Vaihingen (Vai 279)
- Stellungnahme zu Anregungen a. d. UTA 09.05.17
durch Univ.bauamt und Fraunhofer-Gesellschaft
- mündlicher Bericht -

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.04.2017, nicht öffentlich, Nr. 150

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 09.05.2017, öffentlich, Nr. 179

Ergebnis: Kenntnisnahme, Vertagung der Berichte


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 20.03.2017, GRDrs 198/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Universität Stuttgart Campus Vaihingen - Bereich Nobelstraße - im Stadtbezirk Stuttgart-Vaihingen (Vai 279) ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

Der künftige Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (Anlage 1) dargestellt.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 1. Dezember 2016.


Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigten Präsentationen sind dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen werden sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei sind sie in Papierform angehängt. Der Antrag Nr. 127/2017 von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SÖS-LINKE-PluS vom 05.05.2017, „Morgenstadt von gestern? Bebauungsplan Universität Campus Vaihingen“ ist dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ebenfalls in Papierform angehängt.


Zunächst erinnert Frau Müller an die in der UTA-Sitzung vom 09.05.2017 aufgeworfenen Fragen. Im Wesentlichen sei es dabei um die Parkierung, die Naherholung, das Freiraum- und das Mobilitätskonzept gegangen. Sie berichtet im Sinne einer Präsentation und stellt das geplante Vorhaben der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) in den Zusammenhang mit dem Masterplan der Universität Stuttgart für die Innenentwicklung. Im Grunde solle eine Wissenschaftsstadt mit einem großen Forschungsverbund entstehen.

Zum Birkhof-Areal südlich der Nobelstraße informiert Frau Müller über das Baufenster im gültigen Bebauungsplan und die Festsetzungen zur Höhe. Im Masterplan von Herrn Prof. Dr. Pesch und seinen Mitarbeitern werde die südliche Baufenstergrenze weitgehend eingehalten. Im Osten und auch im Westen werde das Baufenster überschritten und an der Nobelstraße eine dichtere Bebauung Richtung Straße vorgesehen. Im Zielplan Birkhof des 2016 durchgeführten VOF-Verfahrens seien 500 Stellplätze vorgesehen gewesen. Die Anzahl der Stellplätze sei aus dem abgeleitet worden, was aufgrund des Planungsrechts möglich sei.

Den westlichen, größeren Teil des Areals werde weiterhin die Universität Stuttgart nutzen. Es sei vorgesehen, den östlichen Teil über Erbbaurecht an die FhG zu vergeben. Zwischen den beiden Institutionen gebe es einen Forschungsverbund. Man strebe an, die Baugrenze im Norden Richtung Nobelstraße auszuweiten und auch im Osten und Westen das Baufenster zu überlappen. Eine Arrondierung des Baufensters im Westen führe eigentlich auch ein besseres Strömungsverhältnis für die Klimaschneise nach Stuttgart mit sich. Der Weg im Süden des Birkhof-Areals solle verlegt werden, ebenso wie der Wassergraben, was dem ursprünglichen Verlauf entspreche. Die Bebauung könne auch dazu beitragen, den Schall von der B 14 etwas abzuhalten. Untersucht worden sei auch die Besonnung der Terrassen der angrenzenden Kettenbebauung, die bei einem Abstand der neuen Bebauung von 40 Metern nicht eingeschränkt werde. Allerdings sei eine Besonnung durch die Höhe der bestehenden Bäume nicht mehr an allen Stellen möglich.

Auch Herr Nelson berichtet anhand einer Präsentation. Er führt aus, das im südlichen Bereich des Birkhof-Areals zunächst vorgesehene Parkhaus solle nicht mehr realisiert werden. Stattdessen solle - ohne eine Überschreitung der südlichen Bebauungsplangrenze und ohne Eingriff in das Birkhofwäldchen - ein Büro-/Laborgebäude entstehen. In Planung bei der FhG seien derzeit die Bauvorhaben SPiN-Bau, noch auf dem Fraunhofer-Institutszentrum, und das Bauteil U. Für das Vorhaben "Personalisierte Produktion" sei man in Abstimmung mit dem Land und dem Bund. Im Osten des Birkhofs-Areal könne auch bei einer geringfügigen Überschreitung der bestehenden Baugrenze die Besonnung der angrenzenden Bebauung erhalten werden. Der Mindestabstand von 40 Metern zur Wohnbebauung werde eingehalten, könne eher noch größer werden.

Die Anzahl der bauordnungsrechtlich nachzuweisenden Stellplätze liege bei etwa 170. Die für den SPiN-Bau notwendigen Stellplätze könnten noch in dem Bestandsparkhaus des Fraunhofer-Institutszentrums nachgewiesen werden, was auch für den ersten Bauabschnitt des Bauteils U zutreffe. Für die weiteren Bauabschnitte, der größte Bauabschnitt wäre die Personalisierte Produktion, werde jeweils eine gebäudebezogene Lösung vorgesehen. Ein geringer Anteil von Parkplätzen werde sich vor den Gebäuden befinden: Behindertenparkplätze, Besucherparkplätze, Elektrotankstellen. Die FhG sei gemeinsam mit der Universität Stuttgart dabei, innovative Parkierungskonzepte zu entwickeln. Es sei davon auszugehen, dass diese bei den zukünftigen Bauabschnitten auf dem Birkhof-Areal entsprechend umgesetzt würden.

Im Ausschuss angesprochen worden sei auch der Verlust des Freiraums im südlichen Birkhof-Areal bzw. eine Kompensation. Der Bebauungsplan sehe aber derzeit eine Bebauung vor. Allerdings werde nun keine Einzäunung der Gebäude mehr vorgesehen. Das Gelände werde frei zugänglich sein. Begrünungen, Versickerungsflächen über Belag, Dachbegrünungen und Freiraumqualität mit Landschaftsbezug seien selbstverständlich, auch im Interesse der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

In Beantwortung einer Frage aus der Sitzung vom 09.05 2017 teilt Herr Hausiel zunächst mit, dass der in der Planung vorgesehene Straßenquerschnitt von 30 m Breite einen beidseitigen Radschutzstreifen zulässt. Die Fahrbahn könne auf 5,50 m Breite verringert werden, das entspreche dem Begegnungsfall Bus - Pkw. Im Begegnungsfall Bus - Bus müsse einer der Busse auf den Schutzstreifen ausweichen.

Angesichts unterschiedlicher Planwerke bzw. Konzepte und Verfahren, so Herr Hausiel weiter, habe die Verwaltung eine Bündelung der Themen vorgenommen und Vorschläge zum weiteren Vorgehen erarbeitet:

Beantwortung zum Antrag Nr. 127/2017
Vorschlag der Stadtverwaltung

Vorschläge der Verwaltung zum Mobilitäts- und Freiraumkonzept:

und zum weiteren Vorgehen im Verfahren Universität Stuttgart Campus Vaihingen- Bereich Nobelstraße im Stadtbezirk Vaihingen (Vai 279)


StR Dr. Vetter (CDU) erkundigt sich zunächst, ob die Möglichkeit eines Direktanschlusses des Areals an die B 14 besteht. Er fährt fort, die Förderung der Wissenschaft müsse dem Gemeinderat ein wichtigeres Anliegen sein als der Mindestabstand zu der bestehenden Wohnbebauung. Weiter halte er es für sinnvoll, den Bebauungsplan in nördliche Richtung zu erweitern und die Nobelstraße auf einen Querschnitt von 30 m Breite festzulegen. Der Begegnungsverkehr von Bussen wirke auch entschleunigend. Wenn die Luftzuführung für den Stadtbezirk Vaihingen nicht eingeschränkt werde, könne sich seine Fraktion auch vorstellen, dass die westliche Baugrenze geringfügig weiter nach Westen verschoben werden könne. Bei einer evtl. möglichen Erweiterung des Parkhauses der FhG nördlich der Nobelstraße könnten die notwendigen Stellplätze dort angesiedelt werden.

Abschließend bittet StR Dr. Vetter Frau Müller, eine Art Anforderungsprofil des Standorts Campus Vaihingen an die Politik und die Stadtverwaltung weiterzuleiten, das durch Nachfrage bei den verschiedenen Instituten erhoben werden könne. Er denke da zum Beispiel an die Fortführung der Stadtbahnlinien.

StRin Schiener (90/GRÜNE) zeigt sich erfreut, dass die Parkierung im südlichen Bereich, die doch sehr schockierend gewirkt habe, noch einmal überdacht worden ist. Die nördliche Baugrenze könne von ihrer Fraktion mitgetragen werden. Der südliche Bereich verursache "noch etwas Bauchschmerzen". Sie regt an, bei der geplanten Bürgerinformation nachzufragen, ob der Mindestabstand von 40 Metern mehr Priorität hat als eine Spielfläche innerhalb der Freiflächen des FhG-Areals, die von der Wohnbevölkerung mitgenutzt werden kann. Für den westlichen Bereich des Birkhof-Areals regt sie an, die Kaltluftströme genauer zu untersuchen und darüber zu berichten. Das Amt für Umweltschutz habe beim alten Bebauungsplan nicht mitgezeichnet, weil es sich um eine wichtige Klimaschneise handelt. Fünf Neubauten der FhG sollten in diesem grünen Bereich untergebracht werden. Die Höhenstaffelung würde beibehalten werden, auch aus klimatischen Gründen. Nach der Vorstellung im Bezirksbeirat werde man weitersehen.

Ihre Fraktion, so StRin Kletzin (SPD), könne sich den Vorschlägen der Verwaltung anschließen. Einen Mindestabstand von 40 Metern festzuschreiben, halte sie nicht für notwendig. Dafür gebe es das Wettbewerbsverfahren, in dem solche Dinge überprüft würden.

StR Pantisano (SÖS-LINKE-PluS) kann sich den Aussagen von StRin Schiener "in vielem" anschließen. Die Fraktionsgemeinschaft werde noch mit den Bezirksbeiräten sprechen, um zu erfahren, wie das Vorhaben vor Ort gesehen werde.

Die StRe Brett (AfD) und Conz (FDP) und Dr. Schertlen (STd) unterstützen die Vorschläge der Verwaltung, wobei der letztere sich darüber freut, "dass meine Intervention Früchte getragen hat, was die Radwege angeht".

BM Pätzold weist darauf hin, dass der Rahmenplan der Universität Vaihingen als Grundlage der weiteren Entwicklung zu sehen ist und auch den Wunsch der Universität berücksichtigen soll, eine Perspektive für eine langfristige Entwicklung des Standortes zu haben. Ein ganzheitlich betrachtetes Verkehrs- und Mobilitätskonzept gehöre dazu. Nach der Vorstellung im Bezirksbeirat werde man mit dem Thema noch einmal in den Ausschuss kommen. Viele Fragen, die gestellt worden seien, würden entweder im Mobilitäts- und Verkehrskonzept oder in weiteren Verfahren wieder aufgegriffen, wie in den Vorschlägen der Verwaltung dargestellt.

Abschließend stellt der Vorsitzende fest:

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