Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 783/2017
Stuttgart,
08/31/2017


Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)
- Sachstandsbericht zum 15.08.2017




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich25.09.2017

Bericht:


1. Allgemeines

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beauftragte im Oktober 2016 (GRDrs 675/2016 „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) und Arbeitsgelegenheiten (AGH) sowie Rechtsänderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) durch Inte-grationsgesetz, Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz und Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“) die Verwaltung, das Arbeitsmarktprogramm des Bundes zur Schaffung von FIM für Asylbewerber umzusetzen. Damit wurde in Stuttgart ein wichtiger Bestandteil des Integrationsgesetzes aufgegriffen und auf der Basis des neuen § 5 a AsylbLG realisiert.

Um die Verwaltungsabläufe und -verfahren zu strukturieren, erarbeitete eine ämterübergreifende Projektgruppe von Dezember 2016 bis Februar 2017 die erforderlichen Vorgaben und entwickelte die Grundlagen für die erfolgreiche Arbeit eines FIM-Teams. Zum 01.03.2017 war das FIM-Team vollständig besetzt (3,0 Vollzeitkräfte befristet bis 31.12.2020 und 0,5 Vollzeitkraft befristet bis 31.12.2017).

2. FIM-Verfahren und Abläufe

Das FIM-Verfahren ist in einer Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20.07.2016 detailliert geregelt worden (vgl. Anlage 3 zur GRDrs 675/2016) und ist in der Abwicklung sehr aufwändig. Pro Maßnahme ist ein gesonderter Antrag vom Maßnahmeträger über die Landeshauptstadt Stuttgart an die Agentur für Arbeit zu richten, die nach Prüfung und Zustimmung dem Maßnahmeträger einen Vertrag anbietet. Auf dieser vertraglichen Grundlage erstattet die Agentur für Arbeit einzelfallbezogene Kosten für die FIM-Teilnehmer/-innen an den Maßnahmeträger.

Für jeden besetzten Platz wird von der Agentur für Arbeit den Maßnahmeträgern eine monatliche Pauschale in Höhe von 85,00 EUR für eine „interne“ FIM und in Höhe von 250,00 EUR für eine „externe“ FIM gezahlt. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet den Teilnehmenden 0,80 EUR pro Einsatzstunde (maximal 30 Wochenstunden) im Rahmen einer Mehraufwandsentschädigung.

Trotz dieses sehr stark reglementierten Verfahrens der Agentur für Arbeit konnte ein Großteil der bisherigen Arbeitsgelegenheiten (AGH), die überwiegend in den Stuttgarter Flüchtlingsunterkünften durchgeführt wurden, direkt in FIM (ca. 170 Plätze) umgewandelt werden.

Die Bundesagentur für Arbeit hat der Landeshauptstadt Stuttgart 2016 insgesamt 752 Plätze zur Umsetzung des FIM-Programms zur Verfügung gestellt. Diese unterteilen sich in 189 interne FIM-Plätze und 563 externe FIM-Plätze.

Unabhängig vom Verfahren der Agentur für Arbeit hat das FIM-Team des Sozialamts eine Vielzahl weiterer Beteiligter zu informieren und einzubeziehen. Neben den „FIM-taug-lichen“ Flüchtlingen sind dies u. a. Sozialarbeiter/-innen, Heimleiter/-innen, ehrenamtlich Engagierte, Veranstalter von Integrationskursen und Sachbearbeiter/-innen für Leistungen nach dem AsylbLG. Dies erweist sich als sehr arbeitsintensiv, da verschiedene Inter-essen einzubeziehen und mit den in § 5 a AsylbLG festgelegten Kriterien (Herkunftsland, Alter, Arbeitsfähigkeit) genau abzustimmen sind.

Am 02.05.2017 wurden alle Akteure zu einer Informationsveranstaltung des Referates Soziales und gesellschaftliche Integration eingeladen, die gut besucht war. Dort konnten die Chancen für die FIM-Teilnehmer/-innen erläutert und z. T. bestehende Vorbehalte ausgeräumt werden.

Zeitgleich ermittelte das FIM-Team aus den Daten der in Stuttgart lebenden AsylbLG- Leistungsberechtigten, welche Personen für eine FIM-Teilnahme in Betracht kommen.
Ca. 750 potentiell „FIM-taugliche“ Personen wurden aufgefordert, einen „Profilbogen für eine Flüchtlingsintegrationsmaßnahme (FIM)“ (vgl. Anlage) auszufüllen. Der Rücklauf war mit über 85 % sehr zufriedenstellend. Knapp über 100 Personen wurden an die Abgabe des Profilbogens erinnert.

Anhand der Profildaten war es dann möglich, passende FIM-Plätze bei den Maßnahmeträgern zu finden und die Teilnehmer/-innen entsprechend zuzuweisen. Mit dieser Vorgehensweise erfüllte das FIM-Team die gesetzliche Auflage in § 5 a Abs. 4 AsylbLG, wonach geeignete Teilnehmer/-innen in Abstimmung mit den Maßnahmeträgern auszuwählen sind, bevor eine Zuweisungsentscheidung ergeht.

Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

Person ist GrundAnzahl (Stand 15.08.2017)
geeignet für eine FIM320
nicht geeignet für eine FIMz. B. ausländerrechtlicher Status, anderweitige Beschäftigung,
Sonstiges (Krankheit, Schwangerschaft, Pflege)
109 ausländerr.
Status
89 Beschäftigung
95 Sonstiges
derzeit vorübergehend nicht für eine FIM zur Verfügung stehendPraktikum, Vollzeitsprachkurs 62

Je nach Fähigkeit, Wohnort, Alter und Geschlecht wurden die Personen entweder direkt einer FIM zugewiesen oder an die Maßnahmeträger vermittelt, um Vorstellungsgespräche durchzuführen. Bis 15.08.2017 wurden insgesamt 584 Zuweisungsbescheide erlassen.
Die Zahl der Personen, die die Zugangsvoraussetzungen für FIM erfüllen, nimmt aufgrund der zurückgehenden Flüchtlings-Neuzuweisungen ab, so dass trotz der engagierten Arbeit des FIM-Teams damit zu rechnen ist, dass nicht alle bewilligten FIM-Plätze belegt werden können.

Erschwerend wirken sich zeitliche Einschränkungen wegen Sprachkursen, mangelnde Fähigkeiten der Teilnehmer/-innen und z. T. zu hohe Anforderungen der Maßnahmeträger aus.

Mehrfach kam es vor, dass über den Asylantrag von Teilnehmern/Teilnehmerinnen während des FIM-Zuweisungsverfahrens entschieden wurde (Anerkennung, Ablehnung oder Duldung) und dadurch die Berechtigung, an einer FIM teilzunehmen, entfiel.

In 13 Fällen (Stand 15.08.2017) sind nach Anhörung der Betroffenen Sanktionen verhängt worden, weil die Personen im Vorstellungsgespräch ihr Desinteresse geäußert haben oder nicht zum Vorstellungstermin erschienen bzw. ihrer Verpflichtung zur Teilnahme nicht nachgekommen sind.

3. Die einzelnen FIM-Maßnahmen

3.1 Interne FIM

In Stuttgart werden interne FIM als Arbeitsgelegenheiten (i. d. R. Reinigungstätigkeiten) in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften nach AsylbLG angeboten. Maßnahmeträger ist die Landeshauptstadt Stuttgart. Vertragsende für alle internen FIM ist der 30.09.2017.

EinsatzortBewilligte PlätzeBesetzte Plätze
(Stand 15.08.2017)
Tunzhofer Str. 12
56
40
Guts-Muths-Weg 8 B - 8 F
35
35
Kirchheimer Str. 142 -148
25
25
Württemberger Str. 101, 101 A und 101 B
25
20
Kurt-Schumacher-Str. 24
20
20
Steinröhre 1 A, 1 B und 1 C
28
27
Gesamt:
189
167

Das FIM-Team führte mit allen Heimleitungen/Sozialdiensten der o. a. Unterkünfte Gespräche, in denen FIM, die Abläufe sowie die positiven Aspekte für die Teilnehmer/-innen erläutert und das gemeinsame Vorgehen abgestimmt wurden.

Die internen FIM in den o. a. Einsatzorten sind, wie erwähnt, bis Ende September 2017 bewilligt. Weiterbewilligungsanträge ab 01.10.2017 wurden gestellt, wobei dabei z. T. andere Einsatzorte berücksichtigt wurden (u. a. wegen Auszug aus der Tunzhofer Str. 12).

Die Zahl der erfolgreich durchgeführten internen FIM beträgt 104 Teilnehmer/-innen, welche die kompletten 6 Monate in der Maßnahme aktiv waren.

3.2 Externe FIM

Externe - zusätzliche - FIM sind Arbeitsgelegenheiten, die von kommunalen, staatlichen
oder gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Die folgende Tabelle enthält die von der Agentur für Arbeit in Stuttgart genehmigten Maßnahmen, wobei mehrere unterschiedliche Maßnahmen bei demselben Träger zu Doppelnennungen führen.


Externe
Maßnahmeträger
Tätigkeiten
Laufzeit-
ende des Vertrags mit der BA
Bewillig-
te Plätze
Mögli-
che Plätze
Besetzte Plätze
(Stand 15.08.2017)
LHS - Haupt- und
Personalamt
Lagertätigkeiten
14.11.2017
1
1
0
sbr gGmbHReinigung von Staffeln, Verkehrsinseln, Grünanlagen, Aussichtspunkten, Spazierwegen, Laubbeseitigung
30.11.2017
38
38
0
LHS - Garten- und FriedhofsamtErholungseinrichtungen, Friedhöfe und
Wege reinigen
09.05.2018
33
33
24
bhz Stuttgart e. V.Kreativatelier und
Warensortierung
14.11.2017
4
4
0
LHS - Gebrüder-
Schmid-Zentrum der Rudolf Schmid und
Hermann Schmid
Stiftung
Tätigkeiten im Cafe
„Nachbarschafft“
14.11.2017
4
4
4
Caritasverband für Stuttgart e. V.Kleiderpflege, Lagerhaltung, Textildruck,
Taschenproduktion
28.02.2018
55
53
52
Frauenunternehmen ZORA gGmbHHilfs- und Zuarbeiten in den Kaufhäusern, Reinigung
14.11.2017
4
4
3
sbr gGmbHs. o.
14.11.2017
44
44
11
Sozialunternehmen Neue Arbeit gGmbHFahrradreparatur, Sortieren von Spenden, Spazierwege instand setzen
28.02.2018
61
61
39
LHS - Amt für Sport
und Bewegung
Laubarbeiten
Reinigungsarbeiten
28.02.2018
1
1
0
LHS - BäderbetriebeReinigung der Freibadparkplätze, Sprachvermittler, Reparaturen
28.02.2018
20
20
9
LHS - Eigenbetrieb
Leben & Wohnen
Stationshilfe, Betreuung
Und Gebäudepflege
28.02.2018
30
5*
1
GJB e. V.Hausmeister
Nachbarschaftshilfe
14.11.2017
10
10
0
Volkshochschule
Stuttgart
Gartenarbeiten
Dolmetschertätigkeiten
14.07.2018
6
6
0
Frauenunternehmen ZORA gGmbHs. o.
14.07.2018
24
24
10
Gospel ForumBürotätigkeiten, Essensausgabe, Betreuung
14.01.2018
1
1
0
Schutzgemeinschaft Deutscher WaldUnterstützung und Betreuung bei Programmangeboten im Wald
27.10.2017
1
1
0
EtzelfarmAufräumen, Putzen, kl.
Reparaturtätigkeiten
01.06.2018
1
1
1
Gesamtzahl
338
311
153
* Es liegen derzeit nur 5 Angebote aus den Einrichtungen vor, sodass nicht alle genehmigten Plätze besetzt
werden können.

Mit den Ansprechpartnern der Träger von externen Maßnahmen führte das FIM-Team Abstimmungsgespräche. Dabei ging es vor allem um Art, Umfang und Durchführung der Arbeitsgelegenheiten, Anforderungen an die Teilnehmer/-innen sowie Abläufe und Zusammenarbeit mit dem FIM-Team.

3.3 FIM und Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 5 AsylbLG

Für Personen, die nicht oder nicht mehr zu FIM herangezogen werden können, sind nach § 5 AsylbLG ebenfalls AGH zu schaffen. Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die arbeitsfähig, nicht erwerbstätig und nicht mehr schulpflichtig sind, sind unabhängig von der Aufenthaltsdauer und Herkunftsland verpflichtet, AGH anzunehmen.

Im Gegensatz zu FIM ist die Dauer der Arbeitsgelegenheit nicht auf 6 Monate befristet. In der Regel handelt es sich um Reinigungsarbeiten im Gemeinschaftsbereich der Unterkünfte. Seit es FIM gibt, existieren außerhalb der Unterkünfte nur noch rund 20 AGH-Plätze bei gemeinnützigen Trägern.

MaßnahmeartBewilligte Plätze
Besetzte Plätze
Interne FIM (siehe 3.1)
189
167
Externe FIM (siehe 3.2)
338
153
FIM (insgesamt)
527
320
nachrichtlich:
AGH nach § 5 AsylbLG
172
152
FIM und AGH (zusammen)
699
472

4. Daten der FIM-Teilnehmer/-innen

Geschlecht:
1/3 weiblich – 2/3 männlich

Herkunftsländer (nach Zahl der FIM-Teilnehmer/-innen geordnet):
Afghanistan, Irak, Nigeria, China, Eritrea, Gambia, Iran, Syrien

Alter der Teilnehmer/-innen:
18 bis 25 Jahre - 108 Personen
26 bis 35 Jahre - 128 Personen
36 bis 45 Jahre - 50 Personen
46 bis 55 Jahre - 13 Personen
56 bis 67 Jahre - 12 Personen

Abbruchgründe:
Anerkennung, Deutschkurs, Krankheit, Praktikum, Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit.


5. Abrechnung der internen FIM

Die Abrechnung mit der Agentur für Arbeit gestaltet sich sehr aufwändig, da detaillierte Listen, Vordrucke und Belege einzureichen sind. Zum 03.08.2017 wurden die Monate November 2016 bis April 2017 mit der Agentur für Arbeit abgerechnet; insgesamt wurden 112.799,75 EUR erstattet.

6. Ausblick 2018

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 30.03.2017 den Bundesländern mitgeteilt, dass ab dem Jahr 2018 das FIM-Gesamtbudget von jährlich 300 Mio. EUR zugunsten des SGB II umgeschichtet und lediglich nur noch 60 Mio. EUR (20 %) für FIM bundesweit zur Verfügung stehen sollen. Mit Schreiben vom 09.05.2017 hat das Referat SI deshalb beim Innenministerium Baden-Württemberg nachgefragt, wie sich das Land den Fortbestand von FIM unter diesen Bedingungen vorstellt. Nach der vorliegenden Antwort vom 06.06.2017 hat das Land versichert, sich im Gespräch mit der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, dass trotz sinkender Mittel möglichst viele der bereits geschaffenen FIM in Baden-Württemberg fortgeführt werden können.

Am 08.06.2017 legte die Landesregierung mit der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit fest, dass Verträge zu internen und externen FIM ab sofort nur noch für maximal 6 Monate – im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel – abgeschlossen werden. Weitere Konkretisierungen zur Mittelverteilung 2018 ff. wurden für die 2. Jahreshälfte 2017 angekündigt.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister





Profilbogen für eine Flüchtlingsintegrationsmaßnahme (FIM)





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