Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 25.05.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:BMin Dr. Sußmann, Herr Prof. Dr. Ehehalt (GesundhA), Herr Peeß (Jobcenter), Frau Reichhardt (SozA), Frau Bergmann (ELW)
Protokollführung: Herr Krasovskij fr
Betreff: "Corona - aktueller Stand, - gesundheitliche Lage, - gesellschaftliche Lage, - Situation in Pflegeheimen"
- Antrag Nr. 176/2020 vom 11.05.2020
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei)
- mündliche Berichte

Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.


Zu Beginn begrüßt BMin Dr. Sußmann die neue Leiterin des städtischen Sozialamts Frau Vogel (SozA), die vor Kurzem ihren Dienst als Nachfolgerin von Herrn Spatz angetreten hat. Die Vorsitzende wünscht Frau Vogel alles Gute für die herausfordernden Aufgaben der kommenden Zeit.

In diesem Zusammenhang richtet die Bürgermeisterin einen großen Dank an Frau Reichhardt (SozA), die das Sozialamt in der Übergangsphase "herausragend vertreten" und auch das Gesundheitsamt in der schwierigen Krisenzeit tatkräftig unterstützt habe.
Im Folgenden liefert BMin Dr. Sußmann einen kurzen Überblick zum Bearbeitungsstand der zahlreichen Anträge der Gemeinderatsfraktionen im Hinblick auf den sozialen Bereich im Kontext mit der Corona-Krise.

Der Antrag Nr. 176/2020 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) steht heute in Verbindung mit diesem Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung. Die Verwaltung werde hier über die einzelnen Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen seit dem 18.05.2020 und über deren Auswirkungen berichten.

Die Anträge Nr. 178/2020 (PULS), Nr. 70/2020 und Nr. 117/2020 (beide Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), Nr. 125/2020 (CDU) sowie Nr. 183/2020 (SPD, 90/GRÜNE, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, FDP, PULS) sollen nach erfolgter verwaltungsinterner Abstimmung schriftlich beantwortet werden bzw. es liegt hier eine schriftliche Antwort der Verwaltung bereits vor.

Anschließend informiert Herr Prof. Dr. Ehehalt (GesundhA) die Ratsmitglieder analog der Präsentation ausführlich über den aktuellen Sachstand zur gesundheitlichen Lage in Bezug auf das Corona-Virus vor allem in der Landeshauptstadt Stuttgart.

Im Verlauf der Aussprache würdigen StRin Rühle (90/GRÜNE), StRin Bulle-Schmid (CDU), StR Pantisano (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), StRin Dr. Hackl (SPD), StRin Yüksel (FDP), StR Puttenat (PULS), StR Schrade (FW), StR Dr. Rastetter (90/GRÜNE) und StR Dr. Reiners (CDU) den engagierten und sehr wichtigen Einsatz der Verwaltung (und hier vor allem den des Gesundheitsamtes und von dessen Leiter Herrn Prof. Dr. Ehehalt), den des medizinischen und pflegerischen Personals in den Krankenhäusern, den Arztpraxen und Pflegeheimen, der Polizei, der Feuerwehr, der verschiedenen Hilfsdienste, der vielen Ehrenamtlichen sowie aller anderen Beteiligten bei der Bewältigung der aktuellen Lage während der vergangenen Wochen. Die Ratsmitglieder betonen übereinstimmend die positive und stabile Entwicklung im Hinblick auf die Pandemie, welche insbesondere durch die getroffenen Maßnahmen erreicht werden konnte, die zwar unsere Grund- und Freiheitsrechte weitreichend begrenzen würden, aber die in dieser besonderen Situation notwendig seien.

Herr Prof. Dr. Ehehalt bedankt sich seinerseits für die lobenden Worte der Ratsmitglieder und verspricht, den Dank an die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt und den anderen beteiligten Ämtern weiterzugeben.

Auf Nachfragen von StRin Rühle und StRin Dr. Hackl eingehend erklärt der Leiter des Gesundheitsamtes, dass in Stuttgart mittlerweile ausreichende Testkapazitäten zur Verfügung stünden, um beispielsweise erforderliche flächendeckende Testaktionen in bestimmten Einrichtungen oder bei lokalen Ausbrüchen durchführen zu können. Die Anzahl der derzeit täglich durchgeführten Tests variiere je nach aktuellem Infektionsgeschehen, bzw. sei auch von geplanten Testaktionen abhängig, und liege zwischen ca. 80 und 1.000 Tests pro Tag. Trotz ausreichender Testkapazitäten könnten nicht alle Anfragen von Einrichtungen und Trägern erfüllt werden, was aber auch aus medizinischen Gründen nicht sinnvoll sei. Bewährt hätten sich Testaktionen insbesondere in medizinischen Einrichtungen mit Patientinnen und Patienten mit einem erhöhten Infektionsrisiko. Bezugnehmend auf flächendeckende Testaktionen in Alten- und Pflegeheimen merkt Herr Prof. Dr. Ehehalt an, dass das Land sich aufgrund der derzeit stabilen Lage nicht mehr an den entstehenden Kosten beteiligen wolle.

In diesem Zusammenhang macht der Gesundheitsamtsleiter auch deutlich, dass selbst ein negatives Testergebnis keine vollständige Sicherheit bieten könne und als eine Momentaufnahme zu sehen sei. Es könne durchaus vorkommen, dass eine negativ getestete Person beispielsweise am nächsten Tag Krankheitssymptome entwickle. Deshalb sei es wichtig, auch bei einem negativen Testergebnis die üblichen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen einzuhalten.

Dies gelte auch vor dem Hintergrund der ersten erfolgten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen, trotz der Tatsache, dass die Lockerungsmaßnahmen bislang erfreulicherweise nicht zu einem Anstieg der Neuinfektionen geführt hätten. Wie bereits zuvor StRin Bulle-Schmid appelliert Herr Prof. Dr. Ehehalt weiterhin an die Rücksicht der Bürgerinnen und Bürger. Die Stadträtin hatte in diesem Zusammenhang davon berichtet, dass manche Menschen in Bussen und Bahnen trotz Pflicht nach wie vor keine Masken tragen würden oder der gebotene Mindestabstand nicht eingehalten werde. Ein solches Verhalten mancher Mitmenschen kritisiert die Stadträtin als unsolidarisch und gesundheitsgefährdend und spricht sich für Kontrollen und eine konsequente Aufklärungsarbeit aus.

Für mehr Rücksicht und die Einhaltung der geltenden Schutzregeln spricht sich im Hinblick auf die weiteren Öffnungen in der Gastronomie und der Hotellerie auch StRin Dr. Hackl aus.

Gegenüber StRin Bulle-Schmid erklärt Herr Prof. Dr. Ehehalt, dass die Dauer der Aufrechterhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen von Faktoren abhänge, deren zeitliche Entwicklung sich nur schwerlich voraussagen lasse. So gehe man davon aus, dass zu einer Eindämmung der Ausbreitung des Virus die Durchseuchungsrate in der Bevölkerung 60 bis 70 % betragen müsse. Ferner seien wirksame Medikamente bzw. eine Impfung gegen das Corona-Virus für eine vollständige Aufhebung der Maßnahmen notwendig.

Gegenüber StR Dr. Reiners, der sich im gleichen Zusammenhang erkundigt hatte, ob einmal Genesene später erneut am Corona-Virus erkranken könnten, bzw. ob das Virus womöglich im Körper verbleibe, ohne Symptome hervorzurufen, führt Herr Prof. Dr. Ehehalt aus, dass es hierzu aufgrund der Neuartigkeit des Virus bislang noch keine gesicherten Erkenntnisse gebe. Man wisse aber mittlerweile von unterschiedlichen Verlaufsformen (von schwer bis symptomlos), und dass die Erkrankung bei manchen Menschen Langzeitfolgen haben könne.

Im Weiteren berichtet der Amtsleiter nach einer Frage von StR Pantisano, dass in den Stuttgarter Krankenhäusern angesichts der derzeit stabilen Lage schrittweise der Normalbetrieb wieder aufgenommen werde, sodass auch aufgeschobene Operationen nachgeholt würden. Das Gesundheitsamt befinde sich aber in regelmäßigem und engem Kontakt mit den Stuttgarter Krankenhäusern, um die aktuelle Infektionslage fortwährend neu zu bewerten und daraus ggf. notwendige Maßnahmen einzuleiten, bspw. wenn die Bettenkapazität aufgrund steigender Fallzahlen wieder erhöht werden müsste. Dennoch könne eine angemessene medizinische Versorgung der Bevölkerung in allen Fällen gewährleistet werden.

An StR Pantisano gewandt, erklärt Herr Prof. Dr. Ehehalt weiter, weder er selbst noch andere Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes hätten aufgrund ihrer Arbeit irgendwelche Anfeindungen seitens der Demonstranten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen erfahren.

In diesem Zusammenhang betont der Amtsleiter, dass man sich beim Gesundheitsamt der großen Verantwortung bewusst sei, wenn es darum gehe, die Notwendigkeit bzw. Angemessenheit einzelner Maßnahmen, bzw. die Möglichkeit von Lockerungen zu bewerten. Hier gebe es aufgrund der aktuellen Fallzahlen ein fortlaufendes Monitoring gemeinsam mit dem Landesgesundheitsamt und den Stuttgarter Krankenhäusern. Bei der Bewertung der Maßnahmen, der Lockerungen und der aktuellen Fallzahlen müsse dabei immer auch von einem Meldeverzug von bis zu 21 Tagen ausgegangen werden.

Zu einer Frage von StRin Dr. Hackl berichtet der Amtsleiter, dass derzeit ausreichend Schutzausrüstung auf dem Markt erhältlich sei. Verschiedene Träger seien bereits mit Schutzausrüstung aus dem städtischen Bestand versorgt worden. Zudem gebe es seitens des Klinikums Stuttgart das Angebot, die Einrichtungen weiter zu unterstützen. Vor dem Hintergrund des Rückzugs des Landes von der Lieferung der Schutzausrüstung (diese Entscheidung des Landes wurde zuvor von StRin Dr. Hackl bedauert) betont Herr Prof. Dr. Ehehalt, dass die Stadt den Trägern nach Möglichkeit helfen wolle und der aktuelle Bedarf vorerst gedeckt sei. Dennoch sei die Belieferung der Träger mit Schutzausrüstung keine kommunale Aufgabe. und er sehe hier die Träger in der Pflicht, langfristig selbst für die eigene Ausstattung zu sorgen.

StR Dr. Mayer (AfD) äußert sich in seiner Wortmeldung kritisch zu den getroffenen Corona-Schutzmaßnahmen bzw. zur Einschätzung der aktuellen gesundheitspolitischen Lage rund um das Corona-Virus. Er verweist dabei auf einige internationale und nationale Wissenschaftler und deren Meinung, dass die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus nicht in dem getroffenen Ausmaß notwendig gewesen wären. Nach Ansicht des Stadtrats sollten auch diese Stimmen im Rahmen der Berichterstattung der Verwaltung zur aktuellen Lage berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang stellt StR Dr. Mayer die Vorwarnstufe von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen infrage und macht darauf aufmerksam, dass die Zahl der festgestellten Neuinfektionen immer auch mit der Anzahl der durchgeführten Tests zusammenhänge.

Herr Prof. Dr. Ehehalt beantwortet in Folge weitere Verständnisfragen der Ratsmitglieder rund um die aktuelle gesundheitliche Lage.

Anschließend liefern BMin Dr. Sußmann und die Verwaltungsmitarbeiter einen Überblick über die Auswirkungen der Corona-Krise auf das gesellschaftliche und soziale Leben in der Stadt und die aktuelle gesellschaftliche Lage.

Das Sozialamt und das Jobcenter hätten während der bisherigen Pandemiezeit den Kontakt mit ihren Kundinnen und Kunden durchgehend aufrechterhalten, auch wenn manche Angebote der Träger (wie warme Essensausgaben, Angebote in Begegnungsstätten etc.) aufgrund der Kontaktbeschränkungen in abgeänderter Form durchgeführt werden mussten. Die Vorsitzende betont, dass die Wiederaufnahme der Angebote in gewohnter Form Zeit brauchen werde, so seien beispielsweise warme Essensausausgaben bis auf Weiteres nicht realistisch. Derzeit würden mit den Trägern aber Konzepte erarbeitet, wie die jeweiligen Angebote unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln und der Corona-Verordnungen auch künftig fortgeführt werden könnten.

Die Verwaltung befinde sich ferner mit allen Trägern und auch mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege in einem regelmäßigen und engen Kontakt, um gemeinsam und einzelfallbezogen nach Lösungen zu suchen, um ggf. finanzielle Verluste der Träger durch die Corona-Situation zu kompensieren. BMin Dr. Sußmann macht deutlich, dass der Sozialverwaltung viel daran liege, dass bewährte Angebote, die von bewährten Partnern erbracht werden, auch in Zukunft durchgeführt werden können. Deshalb wolle man unter Berücksichtigung der gesamten Trägerlandschaft gemeinsam die Auswirkungen der aktuellen Situation bewerten und über ggf. notwendige Hilfsmaßnahmen bzw. neue Konzepte entscheiden.

Im Jobcenter, so die Bürgermeisterin weiter, sei aufgrund der Corona-Situation die Zahl der Anträge auf SGB II-Leistungen und der entsprechenden Bewilligungen stark angestiegen. Im Vergleich zum Februar dieses Jahres habe es im April zum aktuellen Stand eine Zunahme der bewilligten Neufälle um 65 % gegeben. Im Vergleich zum Vorjahr betrage die Zunahme der bewilligten Neufälle derzeit 59,8 %. Insgesamt werde damit gerechnet, dass dieser Anstieg sich über das ganze Jahr fortsetzen werde. Ähnlich äußert sich hierzu im Folgenden auch Herr Peeß (Jobcenter).

Viele Anträge würden von Selbstständigen gestellt (oftmals bei Firmen mit unter zehn Mitarbeitern). Die Anträge kämen zudem hauptsächlich von Personen, die erst seit Kurzem in der Firma beschäftigt sind und die noch keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I hätten, oder von Personen, die einen in Aussicht gestellten Arbeitsplatz wegen der Krise nicht antreten konnten. Ebenfalls würden auch viele Frauen, die z. B. im Einzelhandel arbeiten, bei nicht gesicherter Kinderbetreuung Anträge stellen, außerdem Mindestlohnbezieher, geringfügig Beschäftige, wie Studenten etc., sowie Personen, denen das Kurzarbeitergeld nicht reiche, und die deswegen aufstockende Leistungen beantragen müssten. Insgesamt sei der Bereich der Gastronomie (auch bei größeren Betrieben) bei den Antragsstellungen stark vertreten, während beispielsweise im Bereich der Kultur (Theater, Kinos) die Fördermaßnahmen anscheinend greifen würden, da es aus diesen Bereichen nur wenige Anträge gebe.

Viele Anträge müssten auch abgelehnt werden, so die Bürgermeisterin weiter, da die Antragsteller sich oft wohl nicht darüber bewusst seien, dass im Zuge der Antragsprüfung auch die Einkommensverhältnisse (auch die des Lebenspartners/der Lebenspartnerin) geprüft würden. Insgesamt sei eine verstärkte Aufklärungs- und Beratungsarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters nötig.

Ein Großteil der Arbeitsmarktdienstleistungen (66 %) und der Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung konnten trotz Corona in abgeänderter Form, z. B. über Online-Module, durchgeführt werden. Mittlerweile können wieder auch 62 % der Arbeitsgelegenheiten (AGH) und die Präsenzmaßnahmen unter Beachtung der Infektionsschutzmaßnahmen vollumfänglich angeboten werden. Die Träger hätten sich organisatorisch darauf eingestellt.

Bezüglich des Themas Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) stehe man mit den Arbeitsmarktdienstleistern, die einen Antrag gestellt haben (derzeit sind es 33 %), in Verbindung. Es werde hier immer im Einzelfall entschieden, ob eine Berechtigung vorliege. Dies hänge beispielsweise davon ab, ob die Voraussetzungen gegeben sind,
oder ob ein alternatives Angebot stattgefunden habe.


Von Herrn Peeß wird, bezugnehmend auf die gestiegenen Antragszahlen, ergänzt, dass sich das Jobcenter organisatorisch gut auf die erhöhte Nachfrage eingestellt habe und man trotz der aktuellen Ausnahmesituation eine gute Erreichbarkeit gewährleisten könne. Etwa 80 Kolleginnen und Kollegen arbeiten derzeit zur Reduzierung der Infektionsgefahr hauptsächlich im Home office, sodass bei Krankheitsfällen auf diese Reserve zurückgegriffen werden könne.

StRin Dr. Hackl regt für die nächste Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses einen ausführlichen Bericht zur aktuellen Situation im Jobcenter im Hinblick auf Corona an.

Anschließend erklärt Frau Reichhardt (SozA), dass auch im Sozialamt entsprechende Maßnahmen (Home office, ein rollierendes System etc.) ergriffen wurden, um die Infektionsgefahr für die Mitarbeiter zu senken und die Aufrechterhaltung des Betriebs sicherzustellen. Vieles im Zusammenhang mit dem Kundenkontakt konnte auf elektronischem Weg erledigt werden. Derzeit sei man im Sozialamt dabei, wieder Öffnungskonzepte zu erarbeiten.

Wie schon BMin Dr. Sußmann berichtet Frau Reichhardt von einem engen Austausch mit den Trägern im Rahmen der institutionellen freiwilligen Förderung. Gemeinsam habe man zu Beginn der Krise abgestimmt, wie einzelne Konzepte und Angebote an die Corona-Verordnungen angepasst werden könnten, um den Personenkreis weiterhin zu unterstützen. Es sei sehr wichtig gewesen, dass das soziale Netz während der letzten Wochen aufrechterhalten werden konnte, betont die Verwaltungsmitarbeiterin, und dankt hierbei auch den Trägern für ihre Flexibilität und den großen Einsatz. Aktuell würden mit den Trägern (dazu gehörten auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderung) angesichts der Lockerungen der Corona-Verordnungen, wie bereits durch die Vorsitzende angedeutet, Konzepte für eine stufenweise Öffnung der Angebote erarbeitet. Diesbezüglich befinde sich das Sozialamt auch in einer engen Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Amt für öffentliche Ordnung, die über die endgültige Freigabe entscheiden.

Zur Frage der künftigen Förderung der Träger erklärt Frau Reichhardt, dass sich die Sozialverwaltung ähnlich wie beim Jugendamt für eine institutionelle freiwillige Förderung in Höhe von 100 % aussprechen werde.

Im Folgenden berichtet die Verwaltungsmitarbeiterin kurz zur aktuellen Situation rund um die Wohnungsnotfallhilfe und die Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge.
Die drei städtischen Einrichtungen der Notübernachtungen seien in den vergangenen Wochen zur Reduzierung der Infektionsgefahr jeweils nur zur Hälfte belegt worden. Dies liege vor allem auch daran, dass in den Einrichtungen eine Unterbringung nur in Gruppenzimmern mit Doppelstockbetten möglich sei. Gemeinsam mit dem Caritasverband für Stuttgart e. V. werde aktuell daran gearbeitet, eine weitere Notübernachtung während der Pandemiezeit einzurichten.


Bei den Flüchtlingsunterkünften, wo sich viele Menschen auf engem Raum befinden, gebe es derzeit laut Frau Reichhardt erfreulicherweise eine stabile Lage. Um dies aufrechtzuerhalten werde von den Bewohnerinnen und Bewohnern viel Disziplin abverlangt. Zur Vermeidung von Infektionen und einer besseren Nachverfolgung von Infektionsketten habe die Verwaltung entschieden, auf jede Form von Veränderung zu verzichten. Neben einem Besuchsverbot und dem Aussetzen der weiteren Umstellung auf 7 Quadratmeter Wohnfläche pro Person seien auch die Spielplätze in den Gemeinschaftsunterkünften gesperrt worden (mittlerweile sind die Spielplätze wieder zugänglich). Ferner seien zwei Schutzunterkünfte für Flüchtlinge und Wohnungslose eingerichtet worden. Bei Verdachtsfällen oder unklaren Infektionserkrankungen in den Gemeinschaftsunterkünften würden die betreffenden Personen zur weiteren Abklärung und ggf. Behandlung in der Regel für zwei Wochen in den Schutzunterkünften untergebracht, oder so lange, bis eine Rückkehr in die Gemeinschaftsunterkunft möglich ist. Die Maßnahmen hätten sich bewährt, so Frau Reichhardt, denn gemeinsam mit dem Gesundheitsamt habe man bislang vermeiden können, dass eine komplette Gemeinschaftsunterkunft unter Quarantäne gestellt werden musste.

Im weiteren Verlauf der Aussprache bedanken sich die Ratsmitglieder übereinstimmend bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters, des Sozialamtes und der freien Träger für ihre Arbeit in den vergangenen Wochen und für die Aufrechterhaltung der sozialen Netze. Besonders positiv wird auch der enge Kontakt der Sozialverwaltung zu den Trägern hervorgehoben.

In diesem Zusammenhang sagt BMin Dr. Sußmann nach einer Anmerkung von StRin Bulle-Schmid zu, die Ratsmitglieder in Zukunft umfassend über den aktuellen Bearbeitungsstand der einzelnen Anfragen/Briefe der Träger zu informieren.

Nach einer Nachfrage von StRin Rühle erläutert Herr Peeß, dass die AGH aufgrund der Corona-Verordnungen nicht beendet, sondern nur zeitweise ausgesetzt gewesen seien. Nach Wiederaufnahme der AGH können die Teilnehmer die Maßnahmen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln weiter fortführen, weshalb man beim Jobcenter wieder steigende Belegungszahlen erwarte. Allerdings habe der Bund bis auf Weiteres verfügt, dass die Teilnahme freiwillig bleibe. Die Berater in den Sozialunternehmen und auch die persönlichen Ansprechpartner/-innen würden die Teilnehmer aktiv über die Möglichkeit der Wiederaufnahme der AGH informieren.

Bezugnehmend auf die Sorgen einzelner Träger, aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Probleme zu geraten, erklärt der Amtsleiter, dass es bei den AGH die Möglichkeit gebe, rückwirkend die tatsächlichen Aufwendungen für einen einzelnen Platz pro Jahr unter Einbeziehung der Zeiten, in denen keine Maßnahmenkostenpauschalen gezahlt werden konnten, zu kalkulieren. Die finale Betrachtung möglicher finanzieller Ausfälle für die Träger werde man nach Aufnahme des Normalbetriebs vornehmen, um ggf. über notwendige Ausgleichsmaßnahmen entscheiden zu können.

Auf eine weitere Frage der Stadträtin zum Thema Bildung und häuslicher Unterricht eingehend, verweist Herr Peeß darauf, dass im Rahmen einer Initiative des Bundes rund 500 Mio. EUR zur Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit Tablets bei Bedarf stehen würden. Die Mittel würden über den Königsteiner Schlüssel auf die Länder und weiter auf die Kommunen verteilt. Für die Beschaffung und Verteilung der Leihgeräte an die Schüler sei das jeweilige Kultusministerium verantwortlich. Beim Jobcenter selbst stünden ca. 80 Einzelgeräte zur Verfügung, die im Rahmen des Ausbildungscampus verteilt würden. Hier gebe es auch Ehrenamtliche, die bei Bedarf die Schülerinnen und Schüler in den Umgang mit den Geräten einweisen.

Nachdem im Folgenden von StRin Bulle-Schmid auf einen Brief der Liga der freien Wohlfahrtspflege verwiesen wird, in dem sich die Liga aufgrund der Corona-Krise für eine Einmalzahlung in Höhe von 125 EUR für die Bonuscard-Empfänger/-innen ausspricht, erinnert StR Pantisano an den an diese Forderung anknüpfenden Antrag Nr. 117/2020 seiner Fraktion vom 21.04.2020. Der Stadtrat kritisiert, dass dieser Antrag bislang noch nicht auf die Tagesordnung des Sozial- und Gesundheitsausschusses aufgenommen wurde, da seine Fraktion darüber gerne diskutieren und abstimmen möchte. StR Pantisano betont die Wichtigkeit einer Unterstützung der Empfänger von Hilfsleistungen in dieser Krisensituation.

Darauf eingehend spricht sich auch StRin Dr. Hackl für eine Einmalzahlung für die Bonuscard-Empfänger/-innen zum Ausgleich der durch die Corona-Krise entstandenen Mehrkosten für Hygiene etc. aus. Zudem kündigt die Stadträtin mit Verweis auf die geschlossenen Schulen einen Antrag ihrer Fraktion zum Thema Ausgleich der Mehrkosten von Familien mit Kindern, die ein Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket bekämen.

Bezugnehmend auf die Äußerungen von StR Pantisano und StRin Dr. Hackl betont BMin Dr. Sußmann, dass der Ausgleich von coronabedingten finanziellen Mehrbedarfen für Empfänger von Unterstützungsleistungen originär eine Sache des Bundes sei. Die Verwaltung habe den Mehrbedarf, der aber noch genauer verifiziert und beziffert werden müsste, gegenüber dem Bund deutlich gemacht. In diesem Zusammenhang erwähnt die Bürgermeisterin, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leistungsberechtigten, die einen Mehrbedarf durch die aktuelle Situation nachweisen könnten, die Möglichkeit zu einem Darlehen eingeräumt habe. Im Hinblick auf die Mehrkosten für Familien durch das entfallene Mittagessen in der Schule sei die Verwaltung gerade auf der Suche nach einer pragmatischen Lösung, da ein dezentrales Anbieten von Mittagessen (wie vom Bund favorisiert) aus Sicht des Schulverwaltungsamtes und des Jugendamtes organisatorisch nicht umsetzbar sei.

Für einen weiteren Ausgleich mittels kommunaler Mittel, so BMin Dr. Sußmann weiter, bräuchte es nach einem Antrag eine mehrheitliche Zustimmung des Gemeinderates. In der schriftlichen Stellungnahme zum Antrag Nr. 117/2020 habe die Verwaltung deutlich gemacht, dass man die beantragte Summe als für zu hoch erachte, bzw. habe sie dargestellt, welche Mehrbedarfe durch die Verwaltung gesehen werden. Die Bürgermeisterin kündigt an, dass für den nächsten Sozial- und Gesundheitsausschuss zum Thema Mehrbedarfe nach weiteren Verifizierungen durch die Ämter eine Vorlage mit einer Empfehlung seitens der Verwaltung vorbereitet werde. Auf dieser Grundlage könne dann in der nächsten Sitzung bei Bedarf über den Antrag Nr. 117/2020, den angekündigten Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion sowie ggf. weiteren Anträgen zu coronabedingten Mehrbedarfen diskutiert bzw. abgestimmt werden.

Frau Reichhardt beantwortet in Folge weitere Verständnisfragen der Ratsmitglieder rund um die aktuelle gesellschaftliche Lage.

Im Anschluss daran wird der Antrag Nr. 176/2020 behandelt. Auf die Fragestellungen aus dem Antrag eingehend berichtet Frau Bergmann (ELW) über die aktuelle Situation in den Pflegeheimen des ELW. Eingangs macht die Geschäftsführerin deutlich, dass die Lage in den Einrichtungen des Eigenbetriebs, sowie grundsätzlich in allen Alten- und Pflegeheimen in Stuttgart, gut sei. Dies liege vor allem auch an der vorbildlichen Arbeit der Pflegekräfte vor Ort in den Einrichtungen, die alle Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und die Vorgaben der Corona-Verordnungen des Landes frühzeitig und konsequent umgesetzt hätten. Frau Bergmann betont, dass die getroffenen Schutzmaßnahmen die Kolleginnen und Kollegen in ihrer täglichen Arbeit sowie in dem gesamten Alltag in den Pflegeheimen dabei nicht selten vor große Herausforderungen gestellt hätten.

In den vergangenen Wochen bis zum 17.05.2020 sei auch für die Einrichtungen des ELW ein Besuchsverbot verhängt worden, weshalb die Bewohnerinnen und Bewohner zu ihrem eigenen Schutz nahezu vor Fremdkontakten (außer dem Kontakt mit den Pflegekräften) isoliert gewesen sind. Dennoch seien in bestimmten Fällen, so zum Beispiel im Falle einer Sterbebegleitung, nach Absprache mit den Einrichtungsleitungen Ausnahmen vom Besuchsverbot möglich gewesen - jedoch immer unter der Voraussetzung der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und ausreichender Schutzausrüstung.

Der ELW habe seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon deutlich vor der Empfehlung des RKI, in Alten- und Pflegeheimen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, mit entsprechender Schutzausrüstung versorgt und mit einer Dienstanweisung geregelt, dass diese bei der täglichen Arbeit zu tragen sei. Diese Maßnahme habe sich rückblickend als richtig erwiesen, so Frau Bergmann weiter, denn Stand Ende letzter Woche habe es in den Einrichtungen des ELW erfreulicherweise bislang keinen positiven COVID-19-Fall bei den 800 Bewohnerinnen und Bewohnern, und nur zwei positive Fälle bei den rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegeben.

Seit dem 18.05.2020 sei das Besuchsverbot nach Vorgaben des Landes auch in den Einrichtungen des ELW gelockert worden und die Angehörigen könnten die Bewohnerinnen und Bewohner wieder besuchen, jedoch ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es würden die üblichen Abstands- und Hygieneregeln gelten, die Besucher seien verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen (hier sind bei gesundheitlichen oder sonstigen Gründen Ausnahmen möglich), sie sollten im Falle einer Erkrankung oder bei Krankheitsgefühl auf einen Besuch verzichten, außerdem seien körperliche Kontakte zwischen den Angehörigen, wie Umarmungen etc., untersagt. Zur besseren Nachverfolgung möglicher Infektionsketten müssten die Angehörigen im Rahmen des Besuchs ihre Daten angeben. Über diese Voraussetzungen für einen Besuch in den Pflegeheimen habe der ELW die Angehörigen schriftlich informiert. Dabei sei auch darauf hingewiesen worden, dass von einem Besuch abzuraten wäre, wenn die Angehörigen selbst zu einer Risikogruppe gehörten.

In allen Einrichtungen des ELW seien spezielle Besuchsräume mit festen Besuchszeiten eingerichtet worden, so Frau Bergmann. Auch hier seien in bestimmten Fällen Ausnahmen möglich, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner beispielsweise nicht in das Besuchszimmer gebracht werden könnten. In diesen Fällen könne der Besuch in den Bewohnerzimmern stattfinden. Zur Verringerung der Infektionsgefahr seien in den Besucherzimmern Trennscheiben eingebaut worden. Nach jedem Besuch werde der Raum gelüftet und desinfiziert. Innerhalb der Besuchszeiten werde, sofern möglich, zudem versucht, die Flure der Wohnbereiche einigermaßen freizuhalten, sowie auch Einbahnstraßen einzurichten, um die Kontakte und die Infektionsgefahren so gut es geht zu reduzieren.

Die Angehörigen würden die Möglichkeit zu einem Besuch rege wahrnehmen und zeigten in der Regel Verständnis für die Vorgaben. Nicht einfach sei die Situation zum Teil für Angehörige von dementiell erkrankten Bewohnern. Durch die lange Trennungszeit würden viele dementiell Erkrankte ihre Angehörigen oftmals nicht mehr wiedererkennen, was für die Angehörigen eine große emotionale Belastung darstelle. Zudem fehle bei diesen Bewohnern oft das Verständnis für die Corona-Schutzmaßnahmen, so würden sich viele weigern, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeheimen stelle die aktuelle Situation eine neue und große Herausforderung dar, weshalb in den Einrichtungen für die Kollegen auch unterstützende Gespräche angeboten werden. In diesem Zusammenhang erwähnt Frau Bergmann, dass es beim ELW derzeit erfreulicherweise einen außergewöhnlich niedrigen Krankenstand bei der Belegschaft gebe.

Die Pflege- und Betreuungskräfte in den Einrichtungen hätten nach Möglichkeit versucht, die mangelnden sozialen Kontakte für die Bewohnerinnen und Bewohner während des Besuchsverbots so gut es geht auszugleichen. Beispielsweise hätten Mitarbeiter kleine Handyvideos von den Bewohnern für die Angehörigen gedreht, was bei vielen sehr gut ankam. Die Betreuung der Bewohner konnte wie gewohnt stattfinden. In Einrichtungen mit ausreichend großen Räumlichkeiten, wie Wohnküchen oder größeren Aufenthaltsräumen, seien bei Einhaltung der Abstandsregeln auch gemeinsame Mahlzeiten weiterhin möglich gewesen. In verschiedenen Einrichtungen konnten kleinere Gruppenangebote durchgeführt werden. Zudem habe es zwischen den Bewohnern Kontakte über Balkone, in Gärten, und viele kleinere Konzerte im Außenbereich gegeben.

Im Anschluss an den Bericht durch Frau Bergmann würdigen StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE), StR Pantisano und StRin Dr. Hackl die gute und engagierte Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ELW und der Geschäftsführung in den vergangenen Wochen.

Auf Nachfragen von StRin Nuber-Schöllhammer eingehend berichtet Frau Bergmann, dass jeder Bewohner psychisch sehr individuell auf die aktuelle Situation reagiert. Für manche Bewohnerinnen und Bewohner seien die fehlenden direkten Kontakte zu ihren Angehörigen während des Besuchsverbots nur schwer zu ertragen gewesen, was durch die Pflegekräfte nur bedingt aufgefangen werden konnte. Manchen Bewohnern wiederrum falle es schwer, Verständnis für die coronabedingten Schutzmaßnahmen aufzubringen. Frau Bergmann betont in diesem Kontext, dass man sich beim ELW über die Lockerung des Besuchsverbots sehr freue, da das psychosoziale Umfeld in Pflegeheimen und ausreichend Kontakte sehr wichtig sei. Es sei nicht das Ziel des ELW, die Häuser für die Angehörigen geschlossen zu halten, sondern es war eine zum Schutz der Bewohner notwendige Maßnahme.

Im Weiteren erklärt die Geschäftsführerin, dass der ELW derzeit gut mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sei, da man bereits frühzeitig diese eingekauft habe. Bei den Schutzkitteln habe man sich für wiederverwendbare entschieden, die an einem Standort zentral gewaschen werden. Mittlerweile gebe es auf dem Markt auch keine Engpässe mehr, und die Preise für die persönliche Schutzausrüstung wären wieder gesunken. Insgesamt würden sich die coronabedingten Mehrausgaben beim ELW auf rund 300.000 EUR belaufen. In diesem Zusammenhang bedankt sich Frau Bergmann bei den Kollegen vom Gesundheitsamt, und vor allem bei Herrn Lindheimer
(GesundhA) und Herrn Spatz (ehemals SozA), für die Unterstützung bei der Beschaffung der persönlichen Schutzausrüstung für den ELW. Diesem Dank schließt sich auch BMin
Dr. Sußmann an.

Gegenüber StR Pantisano erklärt Frau Bergmann, dass Besucher nicht mit Schutzkitteln ausgestattet würden, da eine Mund-Nasen-Bedeckung im Besuchszimmer ausreiche. Die Schutzkittel würden nur gebraucht und zur Verfügung gestellt, wenn der Besuch direkt im Bewohnerzimmer stattfindet.

Anschließend bestätigt Herr Prof. Dr. Ehehalt die aktuell erfreuliche Situation in den Stuttgarter Pflegeheimen. Das Gesundheitsamt stehe bereits seit Januar dieses Jahres in engem und regelmäßigem Kontakt mit dem Trägerforum Altenhilfe. Es sei zudem eine spezielle und täglich rund um die Uhr erreichbare Hotline eingerichtet worden, an die sich die Pflegeheime bei allen Fragen wenden könnten. Die Träger hätten die Pandemie schon frühzeitig als Problem erkannt und entsprechende Maßnahmen getroffen.

Bezugnehmend auf das Thema persönliche Schutzausrüstung berichtet der Amtsleiter von einem guten Versorgungsstand. Bis zum Rückzug des Landes aufgrund der verbesserten Lage auf dem Beschaffungsmarkt habe das Gesundheitsamt bereits zwölf Landeslieferungen an persönlicher Schutzausrüstung erhalten. Aus dem städtischen Pandemielager seien u. a. Stuttgarter Pflegeheime und ambulante Pflegedienste sowie Behinderteneinrichtungen und Flüchtlingsunterkünfte (insgesamt rund 200 Adressaten) mit Schutzausrüstung versorgt worden. Die Pflegeeinrichtungen in Stuttgart (ELW und freie Träger) hätten seit dem 04.04.2020 69.448 Mund-Nasen-Schutz-/OP-Masken, 5.663 FFP-2-Masken, knapp 10.000 FFP-3-Masken, knapp 70.000 Handschuhe, 407 Liter Desinfektionsmittel sowie knapp 1.300 Schutzbrillen und 2.518 Schutzkittel/OP-Kittel erhalten

Das Klinikum habe ferner zugesagt, die Pflegeheime künftig bei Bedarf bei der Beschaffung der persönlichen Schutzausrüstung zu unterstützen. Hier gebe es bereits eine Kontaktaufnahme.

Nach Fragen der Ratsmitglieder zum Thema Testaktivität und Testkapazitäten verweist der Amtsleiter auf den Beschluss des Verwaltungsstabes von 23.04.2020 wonach die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Stuttgarter Pflegeheimen flächendeckend auf COVID-19 getestet werden sollen. Das Land habe mit einem Schreiben des Sozialministeriums am 29.04.2020 zugesagt, die Kosten für eine einmalige flächendeckende Testung zu übernehmen.

Die flächendeckende Testaktion in den Pflegeheimen habe am 13.05.2020 begonnen. Seither seien Stand heute bereits 1.238 Bewohner (hier 1 positiver Fall) und 4.450 Mitarbeiter (hier 4 positive Fälle) getestet worden. In diesem Zusammenhang bedankt sich Herr Prof. Dr. Ehehalt bei der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Deutschen Roten Kreuz für die große Unterstützung der Testaktion.

Anschließend berichtet Frau Reichhardt kurz zur Situation im Bereich der ambulanten Pflege. Auch hier sei die Lage stabil und es gebe derzeit keine Meldungen, dass Betreuungsverhältnisse aufgrund von Corona nicht weiter aufrechterhalten werden könnten. Um für Notfälle abgesichert zu sein, habe die Sozialverwaltung mit allen Stuttgarter Pflegeheimen vereinbart, dass in den Einrichtungen 1 Platz dauerhaft zur möglicherweise notwendigen Notunterbringung freigehalten werden solle. Zudem habe man für alle Fälle Kontakt zu den umliegenden geriatrischen Reha-Einrichtungen aufgenommen, so die Verwaltungsmitarbeiterin.

Abschließend werden weitere Verständnisfragen der Ratsmitglieder durch Herrn Prof. Dr. Ehehalt beantwortet.



Danach stellt BMin Dr. Sußmann nach einem Dank an alle Beteiligten fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat von den Berichten Kenntnis
genommen
.

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