Protokoll: Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 17.10.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:die Vorsitzende, Frau Dr. Heynen, Frau Heugel, Herr Jäger
(alle JugA)
Protokollführung: Frau Kappallo th
Betreff: "Ein neues Haus für unsere Kleinen - Inobhutnahmestelle erneuern"
- gemeins. Antrag Nr. 212/2022 vom 07.07.2022
(90/GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FW, PULS)

Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Die Vorsitzende geht auf die kritische Situation in der Kernerstraße ein und informiert über zunehmende, zuletzt sehr stark gestiegene Inobhutnahme-Zahlen im Bereich unbegleitet minderjähriger Flüchtlinge (UMF), die vor allem in der Jugendschutzgruppe Kernerstraße versorgt werden müssen. Darüber hinaus sei die Situation insbesondere für die jüngeren Kinder nicht optimal, da die Überbelegung als auch die Themen und Probleme, die die Jugendlichen im Haus hätten, die Bedürfnisse der kleineren Kinder zu kurz lassen. Die Unterbringungsbedarfe seien schwierig zu lösen, da es viele geflüchtete Menschen in der Stadt gebe. Sehr viele junge Menschen kämen nach Stuttgart und erst nach einer gewissen Zeit könnten diese an andere Kommunen in Baden-Württemberg verteilt werden. Die Unterkünfte für die jungen Menschen seien überbelegt, so die Vorsitzende. Das Jugendamt befinde sich in enger Abstimmung mit dem Liegenschaftsamt, um Lösungen zu finden. Allerdings in Konkurrenz zu anderen Bedarfen, so die Vorsitzende, die gegenüber dem Liegenschaftsamt formuliert werden - und ebenfalls dringlich seien, wie die Unterbringung von erwachsenen Flüchtlingen sowie der Familien. Nicht jede Unterkunft, die angeboten werde, könne sofort bezogen werden. Bei der Inobhutnahme junger Menschen müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Darüber hinaus fehle das pädagogische Betreuungspersonal für die jungen Menschen.

Frau Dr. Heynen stellt Frau Heugel als Nachfolgerin von Herrn Herzog und Herrn Jäger als Nachfolger von Herrn Henning vor und geht zunächst auf die Historie des Stammhauses für die Inobhutnahme "Kernerstraße 36" ein. Seit 2007 diene es nach Schließung des Eduard-Pfeiffer-Hauses als einzige Inobhutnahme-Einrichtung für alle jungen Menschen zwischen null und achtzehn Jahren. Es seien drei Gruppen eingerichtet worden, die Eduard-Pfeiffer-Gruppe mit acht Plätzen für die null- bis sechsjährigen, die Irena-Sendler-Gruppe mit sechs Plätzen für die sechs- bis vierzehnjährigen sowie die Jugendschutzgruppe für die vierzehn- bis achtzehnjährigen jungen Menschen. Das Haus sei mit der Gruppe der älteren Jugendlichen permanent überfüllt. Zunehmende, zuletzt sehr stark gestiegene Inobhutnahme-Zahlen im Bereich unbegleitet minderjähriger Flüchtlinge müssten mangels Kapazitäten in den Einrichtungen Kupferstraße und Wollinstraße in der Jugendschutzgruppe Kernerstraße versorgt werden.

Zur Antragsziffer 1b mit der Frage, ob eine Teilung der Inobhutnahmestelle zwischen kleinen Kindern und Jugendlichen in unterschiedliche Häuser fachlich möglich und wünschenswert ist, erläutert die Jugendamtsleiterin, die Teilung der Inobhutnahme-Stellen in eine für Kinder bis in das Grundschulalter und eine für Jugendliche, sei aus Sicht des Jungendamtes und der zuständigen Fachabteilung wünschenswert. Darüber hinaus sei die Sicherung des Kindeswohls, insbesondere für die jüngeren Kinder, dringend geboten. Das Gebäude Kernerstraße sei grundsätzlich für die Inobhutnahme von Jugendlichen als Jugendschutzeinrichtung geeignet. Es sei unstrittig, so Frau Dr. Heynen, dass die Fachverwaltung sich ebenfalls eine bessere Unterbringung für die Kinder wünscht.

Zur Antragsziffer 1c: Welchen Raumbedarf ein Haus für in Obhut genommene Kinder und Kinder mit Behinderungen benötigt, teilt Frau Dr. Heynen mit, der Raumbedarf für eine neue Inobhutnahme-Einrichtung für Kinder von null bis ca. zwölf Jahren mit bis zu 15 Plätzen sei im Planungsauftrag des Jugendamtes an das Amt für Liegenschaften beschrieben worden. Frau Heugel ergänzt, sowohl innerhalb des Hauses Kernerstraße als auch in dem begrenzten Außenbereich könne den Bedürfnissen und Bedarfen der jüngeren Kinder nicht nachgekommen werden. Auch für Eltern gebe es kaum die Möglichkeit zu ungestörten Kontakten zu ihren Kindern. Durch die Überbelegung in der Kernerstraße gebe es keine Ausweichmöglichkeiten in andere Zimmer. Herr Jäger fügt hinzu, im Außenbereich träten ebenfalls Schwierigkeiten auf, den Bedürfnissen der Jugendlichen nach Fußballspielen sowie den kleinen Kindern nach Dreiradfahren gerecht zu werden. Durch ein neues Haus könnte in dem bestehenden Haus Platz geschaffen werden, der dringend notwendig sei.

StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) äußert sich frustriert hinsichtlich der Unterbringung der kleinen Kinder, die seit Jahren vom Rat bemängelt werde. Eine Kontaktaufnahme und Annäherung könne zwischen den Eltern und ihren Kindern in den Räumlichkeiten nur schwer gelingen. Für eine Anbahnung benötige es schöne Räume und ein schönes Außengelände für Kinder in einer besonderen Lebenssituation. Des Weiteren beschäftigt StRin Nuber-Schöllhammer, dass Kinder mit Behinderungen in der Kernerstraße nur schwerlich aufgenommen werden können. Für eine Stadt wie Stuttgart sei die Situation ein nicht tragbarer Zustand, konstatiert die Stadträtin. In Neubaugebieten müsse ein Haus für die Kleinen mitgedacht und geplant werden.

StRin Nuber-Schöllhammer betont, für eine entsprechende Inobhutnahme sollten im nächsten Haushalt finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Sie bittet die Fachverwaltung um eine Aufstellung der finanziellen Mittel, die für ein neues Haus erforderlich seien.

Die Vorsitzende bezieht sich auf den Planungsauftrag an das Liegenschaftsamt, sich schnellstmöglich nach einem passenden Gebäude für die Kinder umzusehen und erläutert, dieser beinhalte die Rahmendaten, die für Haushaltsanträge verwendet werden können. Der Planungsauftrag werde den Fraktionen übersandt, ergänzt die Vorsitzende und verzeichnet eine Erledigung des Antrags.


BMin Fezer stellt fest:

Der Jugendhilfeausschuss hat von dem mündlichen Bericht Kenntnis genommen.

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