Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 794/2021
Stuttgart,
11/16/2021



Erfüllung des Winterdienstes der Stadt auf Fahrbahnen, Gehwegen, Parkplätzen und Radwegen 2021/2022



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
30.11.2021
01.12.2021



Beschlußantrag:

1. Es wird Kenntnis genommen, dass der Winterdienst auf

2. Von den Betriebsdaten zum Winterdienst (Anlage 2) wird Kenntnis genommen.

3. Es wird Kenntnis genommen, dass der Umfang der Winterdienstmaßnahmen auf Radwegen entsprechend dem des Vorjahres, sowie mit einigen zusätzlichen Streckenabschnitten erfolgt. Der Radweg-Winterdienst wird weiter im oben genannten Zeitraum auf ausgewählten baulich fertiggestellten Hauptradrouten 1. Ordnung (s. Anlage 3) vorgenommen. Die in den ausgewählten Hauptradrouten 1. Ordnung enthaltenen, gemeinsamen Geh- und Radwege müssen in der Regel weiterhin von den jeweiligen Straßenanliegern winterdienstlich betreut werden.

4. Der Liste städtischer Winterdienstverpflichtungen auf Radwegen (Anlage 3) wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) hat die sich aus dem Straßengesetz für Baden-Württemberg ergebenden Winterdienstverpflichtungen auf Fahrbahnen, Gehwegen, Fußgängerquerungen, Radwegen und Parkplätzen sowie die der Stadt als Straßenanlieger nach der „Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart“ in der jeweils gültigen Fassung obliegenden Winterdienstverpflichtungen zu erfüllen. Der Winterdienst in der Saison 2021/2022 folgt der Systematik der vergangenen Jahre. Er beginnt in dieser Saison am 31.10.2021 und endet planmäßig am 31.03.2022. Bei entsprechender Witterung besteht die Möglichkeit einer Verlängerung der Dauer des Winterdienstes.

Der Winterdienst auf Straßen erfolgt durch den AWS selbst.

Für die Erfüllung der Winterdienstverpflichtungen der Stadt auf Gehwegen (sowie auf Radwegen (ausgewählte Hauptradrouten 1. Ordnung sowie ausgewählte Streckenabschnitte von getrennt bzw. separat verlaufenden Radwegen) setzt der AWS Privatunternehmen ein. Ansonsten sind die Anlieger zum Winterdienst auf Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen verpflichtet.

Winterdienstmaßnahmen auf Radwegen (insbesondere auf reinen bzw. getrennt verlaufenden Radwegen) werden zusätzlich zu den betreuten Hauptradrouten 1. Ordnung auf ausgesuchten Strecken als Regelwinterdienst entsprechend der in der Satzung angegebenen Zeiten betrieben. Diese Strecken sind in Anlage 3 aufgeführt. Derzeit wird eine Vorlage über den Winterdienst auf dem Hauptradroutennetz vorbereitet. Da auch die künftige Entwicklung des Winterdienstes auf dem Hauptradroutennetz berücksichtigt werden soll, ist unter anderem rechtlich zu klären, wie mit dem Streuen von Salz auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, sowie im Bereich von Bäumen und Grünflächen umgegangen werden soll. Zusätzlich ist auch die rechtliche Würdigung eines Winterdienstes durch die Stadt in Bereichen für die die Anlieger zuständig sind, zu klären.

Weiterhin werden einige unbewachte, öffentliche Parkplätze entsprechend der gängigen Rechtsprechung hinsichtlich des Fußgängerverkehrs winterdienstlich betreut.

In der kommenden Streuperiode stehen dem AWS nach dem Wegfall des Salzsilos in der Heigelinstraße noch ca. 3.050 Tonnen Salz in eigener Bevorratung zur Verfügung, die bei Bedarf durch kurzfristige Lieferungen ergänzt werden können.

Vor Beginn des Winters erfolgt im Amtsblatt eine Veröffentlichung über den Umfang des Gehweg-Winterdienst sowie die Handhabung des Winterdienstes auf Radwegen und Parkplätzen. Der Gehweg-Winterdienst wurde auf Grund einer Ausschreibung für 3 Jahre neu vergeben (vgl. GRDrs 714/2021).

Zur Umsetzung des Luftreinhalte-/Aktionsplans Stuttgart wird der Splitt auf gemeinsamen Geh- und Radwegen in Wärmeperioden bereits während des Winters - soweit möglich - immer wieder entfernt.

Bei Fahrbahnen in ebenen Wohnstraßen werden Winterdienstmaßnahmen nur im Rahmen des polizeilichen Bedürfnisses durchgeführt (Räumen und Bestreuen gefährlicher Stellen).


Finanzielle Auswirkungen

Die Winterdiensttätigkeiten der Stadt auf Fahrbahnen, Gehwegen, Fußgängerquerungen, Radwegen und Parkplätzen orientieren sich am polizeilichen Bedürfnis und der gängigen Rechtsprechung. In der Winterperiode 2020/2021 sind für den Winterdienst auf Fahrbahnen Kosten in Höhe von ca. 3.645.556 EUR, für den Winterdienst auf Gehwegen (inkl. Winterdienstmaßnahmen auf ausgewählten Streckenabschnitten des Radwegnetzes) sind Kosten in Höhe von 1.147.343 EUR angefallen. Der Großteil der Kosten für den Winterdienst auf Gehwegen entfällt auf die Leistungen der sog. Winterdienstunternehmen. Darin enthalten sind auch die Kosten für den Winterdienst an Bushaltestellen, für die der AWS ebenfalls verantwortlich ist

Unter der Voraussetzung von etwa gleichbleibenden Streu- und Winterdienstverpflichtungen, geht der AWS von Kosten für den Winterdienst in 2021/2022 in Höhe von rd. 4,9 Mio. EUR aus. Dies entspricht in etwa dem Ergebnis für 2020/2021. Die Kosten für den Winterdienst sind Teil der Planungen des Betriebsbereiches „Straßenreinigung/Winterdienst“ und werden durch das Leistungsentgelt finanziert, das der AWS von der LHS erhält.




Beteiligte Stellen

Referate WFB, SOS, SWU

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Technisches Referat Eigenbetrieb AWS
Dirk Thürnau Markus Töpfer
Bürgermeister Geschäftsführer


Anlagen


Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Betriebsdaten zum Winterdienst
Anlage 3: Auflistungung der Streckenabschschnitte des Winterdienstes auf fertig- gestellten Hauptradrouten 1. Ordnung und getrennt angelegten bzw. separat
verlaufenden Radwegen


Ausführliche Begründung

1. Umfang der Winterdienstverpflichtungen

Von insgesamt ca. 1.415 km Straßenlänge sind ca. 932 km in den Fahrbahnstreuplänen der Stadt (ohne Streckenlängen, die die Landkreise entsprechend einer Vereinbarung auf der Gemarkung Stuttgart betreuen), enthalten. 394 km (ebene Wohnstraßen) werden winterdienstmäßig bei Schneefall nur geräumt, auf gefährliche Stellen hin kontrolliert und bei Bedarf dann auch bestreut (dies allerdings erst nach Abschluss der Winterdiensttätigkeiten in den Dringlichkeitsstufen I, II und III).

Die städtischen Winterdienstverpflichtungen auf Gehwegen umfassen innerhalb der geschlossenen Ortslage derzeit 245 km als städtische Anliegerverpflichtungen, 5.396 Fußgängerquerungen (gekennzeichnete und nicht gekennzeichnete) und 19.632 Treppenstufen, sowie 2 km Wege zu Glasbehälterstandplätzen. Diese werden entsprechend der Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart komplett winterdienstlich betreut, mit der Ausführung werden in der Regel Winterdienstunternehmer beauftragt.

Außerdem werden ca. 40 km verkehrswichtige Verbindungswege durch Grünanlagen, sowie ca. 80 km verkehrswichtige Fußwege außerhalb der geschlossenen Ortslage, winterdienstlich betreut (entsprechend der gängigen Rechtsprechung).

Unbewachte öffentliche Parkplätze werden i. d. R. weder geräumt noch bestreut. Sie
müssen hinsichtlich des Fußgängerverkehrs lediglich dann winterdienstlich betreut werden, wenn es sich um belebte Parkplätze handelt und die Fußgänger diese Parkplätze nicht nur mit wenigen Schritten betreten müssen, um zum Ausgang zu gelangen. Einige unbewachte öffentliche Parkplätze erfüllen diese Kriterien und sind in den Winterdienstplänen enthalten, die jährlich aktualisiert werden.

Größtenteils werden Radwege (gemeinsame Geh- und Radwege, Fußwege mit erlaubtem Radfahren, Fahrradschutzstreifen, Busspuren zur Mitbenutzung durch Radfahrer und Einbahnstraßen, die für Radfahrer in beiden Richtungen freigegeben sind) innerhalb geschlossener Ortslage im Rahmen der Satzung über Reinigen, Räumen und Bestreuen von Gehwegen durch den Anlieger bzw. im Rahmen des Fahrbahnwinterdienstes durch den AWS - soweit sich die Fahrradschutzstreifen bzw. Radwege im betreuten Netz befinden und mit den Winterdienst-Lkws bearbeitet werden können - winterdienstlich betreut.

Bei den reinen und getrennt verlaufenden Radwegen (soweit sie nicht niveaugleich auf der Fahrbahn ohne bauliche Trennung verlaufen) bzw. bei gemeinsamen Geh- und Radwegen durch Grünanlagen werden derzeit auf ca. 7,3 km (vgl. Anlage 3) Winterdienstmaßnahmen durchgeführt. Die Auswahl dieser Radwege erfolgte in enger Abstimmung mit der Fahrradbeauftragten der LHS Stuttgart sowie dem ADFC.

In Anlage 3 ist der Umfang der betreuten Radwege dargestellt.



2. Unternehmereinsatz zur Erfüllung der städtischen Winterdienstverpflichtungen
Der AWS setzt aufgrund der vielfältigen eigenen Aufgaben zur Erfüllung der Winterdienstverpflichtungen der Stadt auf Gehwegen Bau-, Gartenbau-, Reinigungs- und sonstige geeignete Unternehmen ein. Diese wurden im Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung für 3 Winterperioden ausgewählt und entsprechend beauftragt (vgl. GRDrs 714/2021).

Infolge des gestiegenen Wettbewerbs ist mit dem Ausscheiden mehrerer kleiner, langjährig für den AWS tätigen Winterdienstunternehmen zu Gunsten von größeren Winterdienstleistern eine Verschiebung hin zu einem geringeren Leistungs-Niveau festzustellen. Dies machte sich leider im Bereich der Hauptradrouten bemerkbar. Die entsprechenden Unternehmer wurden angemahnt. Danach verbesserte sich die Leistung.

Für den kommenden Winter 2021/2022 beläuft sich die Beauftragung auf 4.873 Objekte mit einer Gesamtlänge von 379 km inkl. Fußgängerquerungen und Radwege sowie 19.632 Stufen aufgeteilt auf 20 Streubezirke (Lose).

Der AWS überwacht die ordnungsgemäße Ausführung der Räum- und Streumaßnahmen mit eigenem Personal. Die Winterdienstunternehmen müssen eine Haftpflichtversicherung nachweisen.


3. Winterdienst im Bereich von steilen Wohnstraßen

Hierzu wird auf die Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015, GRDrs 716/2013, Punkt Fahrbahnen, verwiesen. Danach gibt es keine Änderungen bei der Betreuung von steilen Wohnstraßen, da die erforderlichen Mittel hierfür nicht beschlossen wurden.
Jedoch wurden mit Umsetzung des Projekts „Sauberes Stuttgart“ drei weitere Kleingeräteträger für die verstärkte Nassreinigung in der Innenstadt beschafft, welche den Winterdienst durch Wechselaufbauten im Bereich der steilen Wohnstraßen verstärken werden.


4. Winterdienst auf Radwegen

In Anlage 3 sind die vom AWS bzw. im Auftrag des AWS betreuten Strecken für Radverkehr aufgeführt.

Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen innerhalb geschlossener Ortslage sind gemäß der Satzung die Anlieger zum Winterdienst verpflichtet. Fahrradschutzstreifen auf Fahrbahnen werden durch die Streufahrzeuge des AWS betreut - sofern diese im betreuten Netz liegen und befahren werden können.

Der AWS ist für selbständige bzw. getrennt verlaufende Radwege, bzw. die betreuten gemeinsamen Geh- u. Radwege durch Grünanlagen mit einer Gesamtlänge von ca. 7,3 km zuständig. Hierzu werden in der Regel Winterdienstunternehmer eingesetzt.

Seit November 2020 wird ein Teil des Neckarradwegs zwischen der Rosensteinbrücke und dem Ortsende von Mühlhausen (Teile der Hauptradroute 11 und 12) vom AWS mit einem Kleingeräteträger versuchsmäßig winterdienstlich betreut. Diese Radroute ist geprägt durch einen Wechsel unterschiedlicher Radwegesysteme. Neben Radwegen, die getrennt von der Fahrbahn verlaufen, gibt es Radwege auf Gehwegen und solche auf Fahrbahnen. Der Winterdienst erfolgt im Mehrschichtbetrieb. Die einfache Länge dieses Abschnitts beträgt ca. 9 km. Hier werden ca. 15 km mit Kleingeräteträgern und etwa 2 km mit LKWs gestreut und geräumt. Als Ergebnis dieses Versuchs kann festgehalten werden, dass diese Art des Winterdienstes ein sehr gutes und zuverlässiges Ergebnis bringt. Wegen der mit unter 5 km/h relativ geringen Räumgeschwindigkeit bei Schnee, bindet die winterdienstliche Betreuung dieses Streckenzugs mit vier Fahrern viel Personal. Zur Gewinnung weiterer Erfahrungen wird der Versuch weitergeführt.

Mit der sukzessiven Aufnahme fertiggestellter Strecken der Hauptradrouten 1. Ordnung in den Regelwinterdienst konnte dem jahrelangen Wunsch von Ref SWU nach einem gesicherten Radverkehr auch im Winter verstärkt Rechnung getragen werden.

Zwar bestätigte das Rechtsamt dem AWS im Jahr 2018 die Regelkonformität des bisherigen Radweg-Winterdienstes, jedoch ist umweltpolitisch der Ausbau und Unterhalt des Radverkehrs vor allem auf den Hauptradrouten (HRR) auch im Winter besonders erwünscht. Die Konzeption für den künftigen Ausbau des Winterdienstes auf den Strecken des Hauptradroutennetzes wird in enger Abstimmung mit den Fachämtern erstellt und in einer weiteren Vorlage vorgestellt werden.

5. Winterdienst an Bushaltestellen

Innerhalb geschlossener Ortslage gibt es in Stuttgart ca. 606 Bushaltestellen. Davon sind ca. 480 Bushaltestellen in der Verpflichtung der Kommune, da sie sich im Bereich überbreiter Gehwege (Breite > 5 m) befinden oder baulich durch Grünbeete oder Radwege vom eigentlichen Gehweg abgetrennt sind. Die restlichen Bushaltestellen müssen von den jeweiligen Anliegern winterdienstlich betreut werden.


6. Soleausbringung (differenzierter Winterdienst)

Das Klima im Winter ist oft durch Temperaturen um den Gefrierpunkt geprägt. Häufige Frost-Tau-Wechsel sind die Folge. Dementsprechend sind Eisglätte („überfrierende Nässe“) und Reifglätte sehr häufige Formen der Winterglätte und besonders gefährlich, da sie oft unerwartet und ggf. nur punktuell auftreten und von den Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmern nicht leicht erkannt werden können. Deshalb muss es das Ziel des Winterdienstes sein, diese Glätteformen möglichst von vornherein zu vermeiden. Dies kann nur durch vorbeugende Streuung (Präventivstreuung) erfolgen, indem bei entsprechenden Fahrbahn- und Witterungsverhältnissen bereits vor der Bildung von Glätte gezielt abgestreut wird. Eine vorbeugende Streuung zum richtigen Zeitpunkt spart Salz, da zur Vermeidung von Glättebildung deutlich weniger Salz benötigt wird als zum Auftauen vorhandener Glätteschichten. Insofern ist bei entsprechender Wetterlage eine vorbeugende Streuung nicht nur sinnvoll, sondern dringend geboten. Es wird angestrebt, bei der vorbeugenden Streuung ganz auf die Trockenmasse zu verzichten und stattdessen eine reine Salzlösung auszubringen.

Das bisher ausschließlich verwendete Feuchtsalz-Verfahren wird allerdings auch weiterhin seinen Stellenwert behalten, da es für kurative Streuungen (Streuung bei bestehender Glätte), für größere Streumengen sowie bei niedrigen Temperaturen ohne Alternative ist und die Ausbringung der reinen Salzlösung in diesen Fällen keine ausreichende Tauwirkung entfaltet.

Der AWS setzt seit 2014 diese Streutechnik mit 10 Kombistreuern auf größeren LWK um, die alternativ die Ausbringung von reinem Trockenstoff, Feuchtsalz oder reiner Salzlösung ermöglichen. Geräteumbauten sind hierbei nicht erforderlich. Da die Verparkungen auch in den Plänen der Dringlichkeit I und II zugenommen hat, sind die Einsatzmöglichkeiten größerer LKW und damit der Kombistreuer begrenzt. Insgesamt werden im Winterdienst 40 Fahrzeuge eingesetzt, davon 18 temporär umgebaute Kehrmaschinen und Kleingeräteträger.


7. Streumittel

Zwar konnte das aufgegebene Salzlager in Wangen durch das etwas ungünstiger gelegene Salzlager am Westbahnhof ersetzt werden. Mit dem vollständigen Entfall des Salzlagers in der Heigelinstraße ab diesem Winter wurden die Lagerkapazitäten für Salz um ca. 600 Tonnen reduziert. Somit stehen in der kommenden Streuperiode dem AWS noch ca. 3.050 Tonnen Salz in eigener Bevorratung zur Verfügung. Diese Vorräte können in der Regel durch den Salzlieferanten zeitnah aufgefüllt werden, bei großer Nachfrage, auch durch andere Stellen, kann die Versorgungslage jedoch kritisch werden.

Bislang unterhielt der AWS auf dem gepachteten Grundstück an der Heigelinstraße eine Salzsiloanlage mit einem Fassungsvermögen von 600 Tonnen, eine Soleanlage und mehrere Schuttmulden. Der Grundstückseigentümer EnBW hat das Grundstück zum 31.03.2022 gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt muss die Fläche geräumt übergeben werden. Das bedeutet, dass im östlichen Bereich der Betriebsstelle Filder für die Winterdienstfahrzeuge keine Möglichkeit besteht Salz und Sole zu laden. Dadurch erhöht sich der Anteil der Leerfahrten. Die Abarbeitung der Streu- und Räumtouren wird wesentlich länger dauern. Der Zeitpunkt, ab dem die Straßen der Dringlichkeitsstufe III (z.B. steile Wohnstraßen) bearbeitet werden können, wird sich erheblich verzögern. Verschärft wird das Problem dadurch, dass sich die Beladung der Winterdienstfahrzeuge nun auf den Standort im Industriegebiet Vaihingen konzentriert. Dieser Bereich weist schon heute während der Stoßzeiten ein hohes Staugeschehen auf, welches wegen der absehbaren Aufsiedelung durch Allianz und Daimler noch verstärkt wird. Die Winterdienstfahrzeuge müssen auch während der Stoßzeiten durch das Industriegebiet fahren und stehen somit im Stau.

Ein weiteres Problem stellt der ersatzlose Wegfall der Lagerkapazität von 600 Tonnen Streusalz und 40.000 Liter Sole dar. Der AWS ist jetzt auf eine reibungslose und zeitgerechte Lieferung durch den Salzproduzenten angewiesen. In der Vergangenheit hat es bei starken Wintereinbrüchen erhebliche Lieferschwierigkeiten gegeben, so dass auch dadurch Beeinträchtigungen der Qualität des Winterdienstes zu befürchten sind.

Ein adäquater Ersatzstandort im Bereiche Degerloch/Möhringen ist dringend erforderlich. Da die bisherigen Suchläufe der zuständigen Ämter erfolglos waren, ist jedoch nicht mit einer zeitnahen Lösung zu rechen.

Für den Winter 2021/2022 konnte eine Vereinbarung mit dem Landkreis Esslingen über die Mitnutzung seiner Betriebsstelle in der Epplestraße in Möhringen getroffen werden. Der Landkreis, der in diesem Bereich die B 27 betreut, gestattet dem AWS die Entnahme von Salz aus seinem Lager sowie die Aufstellung eines Tankaufliegers zur Solelagerung. Somit entspannte sich die Lage für diesen Winter. Ob die Nutzung der Betriebsstelle des Landkreises Esslingen auch in den folgenden Jahren möglich sein wird, ist ungewiss. Ein neuer Standort für ein Salz- und Solelager ist unabdingbar.


Der AWS hatte sich an der 2-Jahres Ausschreibung für Streusalz des Landes Baden-Württemberg beteiligt. Die Laufzeit, welche 2021 endete, wurde bis 30.06.2022 verlängert. Das Mengenkontingent für den AWS sieht in 2021/2022 einen Bruttobezugspreis inkl. der Anlieferung per Silozug bis Erreichen der Lieferschwelle von 120% in Höhe von 82,54 €/t vor. Der über dem vereinbarten Basiskontingent liegende Salzbedarf würde in 2021/2022 brutto künftig mit 88,94 €/t verrechnet werden.


8. Splittbeseitigung auf Gehwegen

Entsprechend des Luftreinhalte-/Aktionsplans Stuttgart wird jeden Winter die beschleunigte Entfernung des Splitts angestrebt und durchgeführt. Bereits während der Winterperiode wird in unkritischen Zeiten der Splitt - soweit möglich - entfernt.


9. Betriebsdaten zum Winterdienst

Auch wenn die letzten Winter mit Ausnahmen einer Woche im Februar 2021 zumindest im Innenstadtbereich äußerst schneearm waren, so waren doch vor allem in den frühen Morgenstunden Winterdiensteinsätze erforderlich. Bei der am stärksten in Anspruch genommenen Betriebsstelle Filder wurden an insgesamt 61 Tagen Streumittel oder Sole aufgebracht. Im Mittel über alle Betriebsstellen wurden davon an mehr als 60 Tagen größere Mengen als 800 kg Salz pro Tag und Betriebsstelle aufgebracht. Zusätzlich waren Kontrollfahrten erforderlich, um den tatsächlichen Zustand der Straßen festzustellen.

Der Anlage 2 können die wichtigsten Betriebsdaten zum Winterdienst auf Fahrbahnen und Gehwegen seit 2004/2005 entnommen werden. Diese weisen wetterbedingt erhebliche Schwankungen auf. Eine direkte Abhängigkeit zwischen der Zahl der Einsatztage, dem Salzverbrauch und den Kosten lässt sich allerdings nicht herstellen, denn die winterlichen Ereignisse fallen in ihrer Intensität sehr unterschiedlich aus. Je nach Wetterlage kann es an einem Einsatztag erforderlich sein, zwischen einer und sechs Fahrerschichten mit jeweils 12 Fahrer in den Einsatz zu schicken.


10. Liste städtischer Winterdienstverpflichtungen

Vor Beginn des Winters erfolgt im Amtsblatt eine Veröffentlichung über den Umfang des Gehweg-Winterdienst sowie die Handhabung des Winterdienstes auf Radwegen und Parkplätzen.



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