Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 1500-05.00
GRDrs 975/2019
Stuttgart,
09/23/2019



Weltklima in Not - Stuttgart handelt
Aktionsprogramm Klimaschutz - Verwendung des Klimaschutzfonds




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und Umwelt
Ausschuss für Klima und Umwelt
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
27.09.2019
18.10.2019
06.11.2019
07.11.2019



Beschlußantrag:

1. Der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen

2. Die dafür notwendigen Mittel für Personal und Investitionen werden aus der Rücklage „Klimaschutzfonds“ des Jahresabschlusses 2018 finanziert.


Begründung:


1. Einführung

Am 17. Juli 2019 hat der Oberbürgermeister dem Gemeinderat mit der GRDs 785/2019 das Aktionsprogramm „Weltklima in Not – Stuttgart handelt. Aktionsprogramm Klimaschutz“ vorgestellt. Elementarer Teil des Vorschlags war die Bildung einer davon-Position in Höhe von 200 Mio. Euro für einen „Klimaschutzfonds“ aus dem Überschuss des Jahresabschlusses 2018 (GRDs 589/2019). Aus dem Klimaschutzfonds sollen zusätzlich zu den bereits im Haushaltsentwurf dargestellten Projekten, Maßnahmen finanziert werden, die den Klimaschutz und die die Klimaanpassung in Stuttgart beschleunigen. Der Gemeinderat hat der Bildung der davon-Position mehrheitlich zugestimmt. Der Oberbürgermeister hat zugesagt, für die Ausgestaltung des Klimaschutzfonds einen Vorschlag zu unterbreiten und diesen Vorschlag dem Gemeinderat im neugegründeten Ausschuss für Klima und Umwelt zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


2. Maßnahmen für mehr und schnelleren Klimaschutz

In Folge werden die in der GRDs 785/2019 vorgeschlagenen Maßnahmen des Aktionsplans Klimaschutz konkretisiert und mit Finanz- und Stellenbedarfen hinterlegt. Das Aktionsprogramm soll in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden. Daher betreffen die genannten Maßnahmen und Bedarfe die nächsten vier Jahre. Ausnahmen sind gekennzeichnet.



A. Energie

1. Erhöhung des energetischen Standards bei städtischen Neubauten und städtischen Sanierungen:

Ein Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen betrifft zukünftige bauliche und energetische Standards, die bisher im Energieerlass der Stadt Stuttgart geregelt werden.
Nach Beschluss dieser Vorlage und der Verwendung des Aktionsprogramms Klimaschutz sollen die städtischen Vorgaben im Rahmen des Energieerlasses aktualisiert und fortgeschrieben werden. Die bisher noch nicht beratene Vorlage GRDrs 769/2017 soll auf dieser Grundlage neu gefasst werden.

Maßnahme A 1.1: Klimaneutrale Bauten
Die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt bereits anspruchsvolle Vorgaben im Energiebereich. Die Energierichtlinie wurde letztmalig 2017 angepasst (GRDs 765/2019) und legt fest, dass bei städtischen Neubauten die Anforderungen an den energetischen Standard in Wohngebäuden auf KfW Effizienzhaus 55 und in den übrigen Gebäuden (Nicht­wohngebäude) auf eine 20 %-ige Unterschreitung der Energieeinsparverordnung „2016“ (EnEV 2014 mit den seit 1. Januar 2016 geltenden Anforderungen) zu erfüllen sind.

Für Plusenergie-Neubauten sollen aus dem Klimaschutzprogramm 5 Leuchtturm-Projekte finanziert werden. Darüber hinaus sollen aus dem Portfolio des Hochbauamt Projekte zur Optimierung der Energiebilanz ausgewählt werden, die mit höchster Effizienz CO2-Reduktion ermöglichen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, ein Budget in Höhe von 35 Mio. Euro bereitzustellen, aus dem zusätzliche und über den bisher für die Projekte eingeplanten Standard hinausgehende klimaschützende Maßnahmen finanziert werden können. Die Maßnahme wird in die Neufassung des Energieerlasses aufgenommen.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Projektbudget „Klimaneutrales Bauen“3,0 (EG 12)
1,0 (EG 13)
1,0 (EG 12)
35 Mio.


Maßnahme A 1.2: Solarenergienutzung
Die Nutzung von Solarenergie bei städtischen Gebäuden ist Pflicht. Dabei wird auch die Förderung der E-Mobilität in Verbindung mit Speichersystemen berücksichtigt.
Die Maßnahme wird in den fortzuschreibenden und zu aktualisierenden Energieerlass aufgenommen.

Alle geeigneten Bestandsdächer städtischer Liegenschaften werden systematisch auf deren Eignung für Photovoltaik hin überprüft. Bei entsprechender Eignung werden Photovoltaikanlagen auf diesen Gebäuden realisiert. Hierfür wird eine Erhöhung der Mittel des stadtinternen Contractings bis Ende 2023 vorgeschlagen.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Ertüchtigung städtischer Liegenschaften mit PV-Anlagen
6 Mio.


Maßnahme A 1.3: Holzbau
Neubauten bis zu zwei Vollgeschossen werden in Holz- oder Holz-Hybridbauweise erstellt. Bei Gebäuden über zwei Vollgeschossen wird dies angestrebt und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Maßnahme wird in den fortzuschreibenden und zu aktualisierenden Energieerlass aufgenommen.


Maßnahme A 1.4: Recyclingbaustoffe
Der Einsatz von Recyclingbaustoffen soll vorangetrieben werden z.B. bei Beton soll min. 30% Recyclingbeton (R-Beton) eingesetzt werden. Dies spart wertvolle Ressourcen.
Die Maßnahme wird in den fortzuschreibenden und zu aktualisierenden Energieerlass aufgenommen.

In der Region Stuttgart gibt es vier Hersteller für Recyclingbeton mit ausreichenden Kapazitäten. Eine Belieferung ist stark abhängig von der Marktlage, jedoch kann nach den bisherigen Erfahrungen eine Quote von 30% bei Hoch- und Tiefbauprojekten der Stadt erreicht werden


Maßnahme A 1.5: Dachbegrünung
Flachdächer städtischer Liegenschaften sind zu begrünen, ebenso sind min. 30% der Fassade zu begrünen, um so das Stadtklima zu verbessern.
Die Begrünung von Flachdächern ist heute bei Neubauten und bei vielen Sanierungen bereits Standard. Mit der verpflichtenden Fassadenbegrünung von 30% werden aktuell im Neckarpark Praxiserfahrungen gesammelt. Die Maßnahme wird in den fortzuschreibenden und zu aktualisierenden Energieerlass aufgenommen. Bei zukünftigen Projekten werden diese Vorgaben berücksichtigt, bei laufenden Projekten erfolgt eine Überprüfung.







Maßnahme A 1.6: Photovoltaik auf alle Schulen
Alle Schulen werden bis 2025 mit PV-Anlagen ausgestattet. Ausnahmen sind besonders begründungspflichtig.

Hierzu werden die Mittel des stadtinternen Contractings um weitere 1,5 Mio. Euro p.A erhöht. Des Weiteren sind 2,0 Stellen für die beschleunigte Umsetzung notwendig.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
PV-Anlagen auf allen Schulen bis 20252,0 (EG 12)
7,5 Mio.


Maßnahme A 1.7: Hitzeschutz
Der Hitzeschutz im Sommer ist bei Bauprojekten der Stadt immer zu berücksichtigen und vorzusehen. Die Maßnahme wird in den fortzuschreibenden und zu aktualisierenden Energieerlass aufgenommen.

Eine Arbeitsgruppe hat hierzu die Arbeit aufgenommen. Erste Maßnahmen werden unter Maßnahme D 8 vorgeschlagen.


Maßnahme A 1.8: SWSG und städtische Töchter
Diese Anforderungen sollen auch für städtische Eigenbetriebe und Töchter, insbesondere für die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaubaugesellschaft (SWSG) gelten.
Die SWSG benötigt einen städtischen Investitionszuschuss, um die Anforderungen mietenneutral und sozial verträglich umzusetzen.

Untersuchungen der SWSG zeigen, dass das größte und am schnellsten realisierbare Potential zur Verminderung des CO2-Ausstosses in denjenigen Altbauten steckt, die bislang nicht wesentlich energetisch saniert wurden. Deshalb steht für die SWSG im Vordergrund, diese Objekte zu sanieren oder zu erneuern. Dies kann die SWSG ohne zusätzliche Förderung im Rahmen ihres Modernisierungs- und Sanierungsprogramms umsetzen.
Darüber hinaus sollen Referenzprojekte im Plusenergiebereich erstellt werden. Maßgeblich für die SWSG ist eine möglichst schnelle, effiziente und zuverlässige Erreichung der selbst gesetzten Einsparziele. Unter Einbezug der bereits erreichten CO2-Reduktion von 2010 bis 2019 ist für den Zeitraum 2010 bis 2030 eine CO2-Emissionsreduktion um 35 bis 40% realistisch.

Die SWSG erarbeitet aktuell eine Klimastrategie, die den entsprechenden Gremien vorgestellt werden wird.

MaßnahmeFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Förderung von Referenzprojekten
2 Mio.


Maßnahmen A 1.9.: PV-Nutzung bei der SWSG
Grundsätzlich benötigt die SWSG für ein PV-Nutzung auf ihren Dächern keine zusätzlichen Mittel. Die PV-Nutzung erfolgt über einen Dienstleister, z.B. die Stadtwerke Stuttgart. Der Dienstleister installiert die PV-Anlage (Neubau oder Sanierungsvorhaben) auf eigene Rechnung, betreibt diese und versorgt die Mieter der SWSG mit günstigem Mieterstrom. Dieses Modell wird in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Stuttgart bereits umgesetzt.

Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen gibt es jedoch auch Objekte, die vor der Installation einer PV-Anlage eine statische Ertüchtigung des Dachtragwerks benötigen. Die hierfür anfallenden Mehrkosten machen PV-Anlagen in der Regel für den Betreiber unwirtschaftlich. Für die vorbereitenden baulichen Maßnahmen zur Installation einer PV-Anlage im Zuge einer Bestandssanierung meldet die SWSG daher für den Klimafonds zusätzliche Investitionen für die Dachertüchtigung an. Damit ist eine deutlich höhere Zahl von PV-Anlagen möglich.

MaßnahmeFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Förderung Photovoltaik, Begleitmaßnahmen
2 Mio.



2. Erhöhung der Sanierungsquote in der Stadt

Maßnahme A 2.1: Energieberatung
Kostenlose Energieberatung im Rahmen der Aktion „Gebäudesanierung“ durch Amt für Umweltschutz in Kooperation mit dem Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ).

Die Aktion ist seit 2016 sehr erfolgreich. Nach ersten Erhebungen haben bereits 28 % der Eigentümer/innen, deren Beratung mehr als ein Jahr zurückliegt, die empfohlenen energetischen Maßnahmen umgesetzt und weitere 46 % planen eine Umsetzung. Mit Hilfe dieser Maßnahmen gelang es die Sanierungsquote in Stuttgart von 1,0 auf 1,5% zu erhöhen. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer kostenlosen Energieberatung, die Sanierungsquote weiter steigt

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Kostenlose Energieberatung
440.000


Maßnahme A 2.2: Förderung Wohnungsbauunternehmen
Breitere Förderung der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden durch Erweiterung des kommunalen Energiesparprogramms auf Stuttgarter Wohnungsbauunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften.

Das Energiesparprogramm soll für Stuttgarter Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsunternehmen erweitert werden. Dadurch werden mehr Wohnungen für eine Sanierungstätigkeit erreicht.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Erweiterung des Energiesparprogramms auf Wohnungsunternehmen und -genossenschaften 1,0 (EG 10)
10 Mio.


Maßnahme A 2.3: Erhöhung Energiesparprogramm
Erhöhung des Fördervolumens des kommunalen Energiesparprogramms.

Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert mit dem Energiesparprogramm seit 1998 energieeinsparende Maßnahmen in privaten Wohngebäuden. Es werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch Komplettsanierungen gefördert. Die reguläre Fortschreibung des Energiesparprogramms ist bereits im Verwaltungsvorschlag zum Doppelhaushalt 2020/21 enthalten. Das Budget soll im Rahmen des Aktionsplans Klimaschutz erhöht werden. Bereits durch die letzte Anpassung der Förderrichtlinien haben sich die Sanierungstätigkeiten deutlich verstärkt. Es wird davon ausgegangen, dass die aktuelle starke Öffentlichkeit zum Thema Klimaschutz weitere energetische Sanierungen auslöst.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Energiesparprogramm, Erhöhung
4 Mio.
3. Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung

Maßnahme A 3.1: Solardachpflicht
Einführung einer Solardachpflicht, Förderung der Solarenergienutzung von Dach und Fassade, Förderung von Speicher- mit Solarenergiesystemen.

Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten einer neuen Satzung oder Richtlinie zur Umsetzung der oben genannten Ziele. Falls die rechtlichen Randbedingungen dies nicht ermöglichen, ist eine Initiative beim zuständigen Gesetzgeber notwendig, um einen Änderung anzustoßen.

Zur Förderung der Solarenergienutzung sowie der Verbindung von Speicher- mit Solarenergiesystemen siehe folgend Maßnahme A 3.4.


Maßnahme A 3.2: Wärmeoffensive
Ausbau der Wärmenetze, Förderung der Anschlüsse an das Fernwärmenetz, um eine Verdichtung des bestehenden Netzes zu erreichen.

Bisher sind die hohen Anschlusskosten eine große Hürde bei der Umstellung im Bestand auf Fernwärme. Parallel dazu werden Gespräche mit der EnBW geführt, um diese für das Thema zu gewinnen und die Umstellung von Fernwärme auf „grüne Fernwärme“ einzufordern.

Ebenso sollen bei Gebäuden die Nutzung von vorhandenen Wärmepotentialen (Geothermie und Abwärme) gefördert werden, um diese vermehrt zu nutzen

Maßnahme A 3.3: Quartiersoffensive
Förderung energetischer Quartierssanierungen in Verbindung mit Energiekonzepten.

Die Entwicklung und Umsetzung von Energiekonzepten für Quartiere ist ein wichtiger Bestandteil für den Wandel hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung in Stuttgart. Mit Hilfe des KfW-Förderprogramms 432 wurde bereits in 5 Gebieten erfolgreich die Förderung eines energetischen Quartierskonzepts beantragt. Zukünftig soll pro Jahr jeweils die Entwicklung eines weiteren energetischen Quartierskonzepts beantragt werden bzw. die 3-jährige Umsetzungsphase aller Konzepte durchgeführt werden

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Komplementärmittel für die energ. Quartierssanierung KfW 4321,0 (EG 13)
440.000
Entwicklung von Energiekonzepten für Quartiere
400.000


Maßnahme A 3.4: Solaroffensive Stadtwerke Stuttgart (SWS)
Ausbau der Solarenergienutzung in Verbindung mit Speichersystemen und Förderung der E-Mobilität.

Die Stadtwerke Stuttgart (SWS) sind Marktführer in Stuttgart in der Bereitstellung von PV-Anlagen. Diese Kompetenzen der Stadtwerke Stuttgart stehen den Ämtern und Eigenbetrieben zur Umsetzung der Solaroffensive zur Verfügung. Gerade in der Kombination von PV- und Speichertechnologie liegt ein hohes Potential zur Einsparung von CO2-Emission.
Um die Solarenergienutzung, insbesondere in Verbindung mit der E-Mobilität zu fördern, bedarf es aktuell noch der Unterstützung beim Einsatz von Stromspeichern, dem Ausbau der Ladeinfrastruktur und beim Ausbau der „Mieterstrom“ Nutzung.

Die SWS sollen im Rahmen des „Aktionsprogramm Klimaschutz“ folgende Maßnahmen umsetzen und erhalten daher einen Investitionszuschuss. Mit Beschluss dieser Maßnahme wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung in die Wege zu leiten.

MaßnahmeFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Stromspeicher B2C, Privatkunden
Förderung der Stromspeicher in Verbindung mit Photovoltaik/Elektromobilität
2 Mio.
Stromspeicher B2B, Geschäftskunden
Förderung der Stromspeicher in Verbindung mit Photovoltaik/Elektromobilität
2.625 Mio.
vorgelagerte Ladeinfrastruktur: Gewerbe/Wohnbau/Tiefgaragen
Förderung der vorgelagerten Netzinfrastruktur im Gebäude für Wallbox-Montage
4 Mio.
Hauselektrik Mieterstrom
Förderung für die Ertüchtigung der elektr. Installation im Bestandsgebäude als Anreiz zur Umsetzung von Mieterstrom mit PV
1.250 Mio.


Maßnahmen A 3.5: Innovationsfonds der Stadtwerke Stuttgart
Einrichtung eines Innovationsrates mit den Stuttgart Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen mit dem Ziel Pilotprojekte in Stuttgart umzusetzen sowie Einrichtung eines Innovationsfonds bei den Stadtwerken Stuttgart.

Stuttgart hat eine exzellente Forschungslandschaft insbesondere im Bereich Energietechnik. So leisten z.B. das Zentrum für Sonnenergie- und Wasserstoffforschung (ZSW), die Fraunhofer Gesellschaft oder das Institut für Photovoltaik der Universität Stuttgart absolute Pionierarbeit in den Zukunftstechnologien. Viele dieser Projekte sind hoch innovativ, jedoch unter heutige Bedingungen möglicherweise noch nicht wirtschaftlich effizient, daher werden die Stadtwerkte Stuttgart mit einem Investitionszuschuss aus dem „Aktionsprogramm Klimaschutz“, um diese Forschungsarbeit in der praktischen Umsetzung am Standort Stuttgart zu unterstützen.

Zur Auswahl der Projekte wird in Abstimmung mit dem Arbeitskreis der Stuttgarter wissenschaftlichen Einrichtungen ein Innovationsrat gegründet.

MaßnahmeFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Umsetzung von Innovationsprojekten aus Stuttgarter Forschungseinrichtungen mit den Stadtwerken
10 Mio.


Maßnahme A 3.6: Modellprojekt Betriebsstandort Fasanenhof

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Photovoltaik - Modellprojekt
"stromproduzierende Verglasung" am Gewächshaus des Betriebsstandorts Fasanenhof, Garten-, Friedhofs- und Forstamt
270.000


Maßnahme A 3.7: Solaroffensive private Dächer

Die Installation auf bestehenden Dächern benötigt begleitende zusätzliche Maßnahmen (z.B. hohe Gerüstkosten, statische Ertüchtigung, Verlegung von Bauteilen), die eine wirtschaftlichen Betrieb und eine Nutzung der bisherigen Fördermittel verhindern kann. Eine Unterstützung bei den Kosten, die nicht direkt zur PV-Anlage gehören, kann somit die Schwelle zur Umsetzung einer PV-Anlage und der Ausbau unterstützt werden. Es wird ein Zuschuss an die Stadtwerke Stuttgart Förderung der Photovoltaik auf privaten Dächern vorgeschlagen.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Photovoltaik – Förderung der Baukosten bei privaten Dächern
4 Mio.


4. Einsparung unnötig verbrauchter Energie

Maßnahme A 4.1: Verbot von Heizpilzen

Das „Heizpilzwachstum“ hat in der Stadt zugenommen. Über das Jahr gesehen, emittiert ein Heizpilz in etwa so viel CO2 wie ein Auto mit einer Jahresfahrleistung von 12.000 Kilometern. Alternative Maßnahmen wie Decken o.ä. sind wesentlich klimafreundlicher und energiesparender.
Die Verwaltung prüft die Möglichkeiten einer neuen Richtlinie zur Umsetzung des oben genannten Ziels. Falls die rechtlichen Randbedingungen dies nicht ermöglichen, ist eine Initiative beim zuständigen Gesetzgeber notwendig, um einen Änderung anzustoßen.



B. Verkehr

1. Ausbau des ÖPNV

Maßnahme B 1.1: Förderung der SSB

Deutlicher Ausbau des ÖPNV durch Erhöhung der Zuschüsse an die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) sowohl für die laufenden Betriebskosten und die anstehenden Investitionen. Schaffung neuer Buslinien und den dazu notwendigen Busspuren zur Beschleunigung des Busverkehrs.

Die Verwaltung hat im Verwaltungsvorschlag für die Haushaltsberatungen 2020/21 einen direkten Zuschuss aus dem städtischen Haushalt an die SSB von 10 Mio. Euro je Jahr vorgeschlagen. Dieser direkte Zuschuss erfolgt zusätzlich zu dem bisherigen Ausgleich des Defizits in Höhe von max. 25 Mio. durch die SVV.
Darüber hinaus sollen der SSB aus dem Klimaschutzpaket weitere 20 Mio. Euro für zusätzliche Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört z.B. die Umstellung von Buslinien im Talkessel auf emissionsfreie Fahrzeuge.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Förderung der SSB
20 Mio.


Maßnahmen B 1.3: Nahverkehrsabgabe
Einführung einer Nahverkehrsabgabe zur dauerhaften Finanzierung des ÖPNV.

Die Stadt Stuttgart fordert die Landesregierung im Rahmen der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans dazu auf, den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, eine Nahverkehrsabgabe einzuführen.


2. Förderung alternativer Verkehrssysteme und -antriebe

Maßnahme B 2.1: Ausbau nachhaltiger Mobilität
Ausbau der nachhaltigen Mobilität, wie z.B. die E-Mobilität, bei allen Verkehrsmitteln und der dazugehörigen Infrastruktur.
Sie ebenso das Maßnahmenpaket der Stadtwerke Stuttgart unter A 3.4.
Maßnahme B 2.2: Förderung Einsatz alternativer Kraftstoffe im ÖPNV

Förderung alternativer Energien, wie Wasserstoff oder synthetische Kraftstoffe im ÖPNV.

Bereits heute fahren in der Innenstadt ausschließlich Busse mit der Euro Norm 6 oder besser also mit Hybridantrieb. Testweise werden aktuell synthetische Kraftstoffe (GTL) getestet, eine Roll-Out auf die gesamte Busflotte ist für 2020 geplant, es ist von Mehrkosten von 500.000 Euro pro Jahr auszugehen. Eine Unterstützung der SSB erfolgt durch die Erhöhung der Förderung der SSB unter B2.1.


Maßnahme B 2.3: Ausbau der City-Logistik.

Der Ausbau der Citylogistik mit dem Ziel der Nachhaltigkeit, dem Einsatz neuer Möglichkeiten und mit der Ausrichtung auf zukünftige Entwicklungen kann Verkehr und Energie reduzieren.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Zusätzliche Maßnahmen im Bereich City Logistik: Digitales Lieferzonenmanagement, Mikrodepots, Elektroladesäulen für LKW, Citylogistikkonzept 1,0 (EG 13)
1 Mio.


Maßnahme B 2.4: Schnelle Umsetzung der lebenswerten, autofreien Innenstadt.

Mit dem Beschluss des Doppelhaushalt 2018/19 wurden die ersten Planungen für die „Lebenswerte Innenstadt“ auf den Weg gebracht. Die aktuelle Machbarkeitsstudie ist in Bearbeitung.
Noch im Oktober wird die autofreie Eberhardstraße eröffnet werden. Dort werden zahlreiche Maßnahmen (Begrünung, Gastronomie, Verweilorte etc.) für die zukünftige autofreie Innenstadt modellhaft getestet. Mit den Erfahrungen aus der Eberhardstraße sollen dann weitere Projekte schnell und zügig mit den dort erprobten temporären Maßnahmen umgestaltet werden. So sind schon weitere Straßen und Flächen geplant, die dann mit den Erfahrungen und den Elementen die in der Eberhardstraße eingesetzt wurden, umgestaltet werden sollen.


Maßnahme B 2.5: Umsetzung der echten Fahrradstadt.

Die Verwaltung hat mit dem Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2020/21 einen umfangreichen Vorschlag für eine Offensive im Fahrradverkehr gemacht und die Ausgaben für den Radverkehr auf 20 EUR/Einwohner und Jahr erhöht. Die Finanzierung erfolgt aus der davon-Rücklage von 20 Mio. Euro zum Radverkehr.
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, wie z.B. zusätzliche sichere Abstellanlagen oder mehr Fahrradstraßen sind in der Umsetzungsplanung. Ebenso werden die Vertreter der Radfahrenden in die Diskussion von Standards und konkreten Projekten eingebunden, sie werden außerdem im zukünftigen Unterausschuss Mobilität vertreten sein.
Die zusätzlichen Maßnahmen der Fahrradinfrastruktur werden im Rahmen der Haushaltsberatungen und der geplanten Vorlage zum Radverkehr diskutiert. Dabei werden auch die Ergebnisse der laufenden Machbarkeitsstudie zu den Radschnellwegen berücksichtigt.
3. Umstieg vom Flugzeug auf die Schiene

Es soll in Zukunft keine Flugverbindungen mehr vom Manfred-Rommel-Flughafen zu Orten, die auch in zwei Stunden mit der Bahn zu erreichen wären geben. Somit werden Fahrten nach z.B. München oder Frankfurt/M auf die Schiene verlagert. Damit wird z.B. für die Strecke Stuttgart-Frankfurt mit dem ICE der CO2 Ausstoß um ca. 90 % reduziert.
Dies unterstützt auch den von Land und Bund geplanten Ausbau und Kapazitätssteigerungen der Deutschen Bahn.

Die Stadt Stuttgart hat Gespräche mit dem Flughafen Stuttgart aufgenommen und wird das Thema auch im Aufsichtsrat auf die Tagesordnung setzen, um so auch mit den weiteren Gesellschaftern dieses Ziel zu diskutieren.



C. Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher

Mehr Bio, mehr regional, mehr saisonal – mehr Klimaschutz

Maßnahmen C 1.1: Mehr Bio, regional und saisonal in städtischen Kantinen
Erhöhung des Bioanteils und des Anteils regionaler und saisonaler Lebensmittel und klimafreundliche Ausrichtung in den städtischen Kantinen.

„Bio. Regional. Saisonal. Alle“ – mit zusätzlichen Mitteln von 350.000 Euro pro Jahr und einer 1,0 Stelle kann ein Maßnahmen-Paket auf den Weg gebracht werden, in dem die Außenstellen einbezogen und die Mitarbeiter der Kantine geschult werden.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
„Bio. Regional. Saisonal. Alle“1,0 (EG 9)
1,4 Mio.


Maßnahme C 1.2: Mehr Bio in Kitas und Schulen
Förderung der Erhöhung des Bioanteils und des Anteils regionaler und saisonaler Lebensmittel und klimafreundliche Ausrichtung in Schulen von 25% auf 50% und von Kitas von 27% auf 50% in den nächsten vier Jahren.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Essensversorgung in den Schulen
8,470 Mio.
Essensversorgung in den Kitas
14 Mio.










Maßnahme C 1.3: Klimaschutzkampagne

Klimaschutz funktioniert nur, wenn vielen Menschen mitmachen. Jeder einzelne kann einen Beitrag leisten. Zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit soll eine Kommunikationskampagne Klimaschutz aufgesetzt werden. So können Maßnahmen, die bereits erfolgreich sind und zukünftige Maßnahmen der Öffentlichkeit adäquat präsentiert werden. Die bisher geplante Kampagne zur Urbanisierung der Energiewende soll in dem neuen Projekt aufgehen.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Kommunikationskampagne
Klimaschutz
1,0 (EG 13)
700.000



D. Klimafreundliche Stadtpolitik und Verwaltung

Maßnahme D 1: Der Gemeinderat berücksichtigt in Zukunft bei allen relevanten Beschlüssen die Auswirkungen auf das Klima. Hierzu wird für sämtliche relevanten Beschlussvorlagen das Feld „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ verpflichtender Bestandteil. Um eine Vergleichbarkeit herzustellen entwickelt das Amt für Umweltschutz ein Bewertungsmodell und einen Leitfaden für die Anwendung und stellt diese dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
CO2-Bewertung und Bilanzierung1,0 (EG 13)
70.000


Maßnahme D 2: Klimafreundliche Reisen
Reisen des Gemeinderats sowie Dienstreisen werden Richtung klimaneutrale Dienstreisen umgestellt, der Fuhrpark wird weiter zu einem klimafreundlichen Fuhrpark ausgebaut.

Für die Kompensation von zwingend notwendigen Flugreisen des Gemeinderats sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt bei "atmosfair" oder vergleichbaren Organisationen werden pro Jahr 10.000 Euro zur Verfügung gestellt. Eine Anweisung geht an alle Ämter der Stadt. Für die Umstellung des städtischen Fuhrparks steht weiterhin der Fonds „Emissionsfreies Fahren“ zur Verfügung.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
CO2-Kompensation von Flugreisen
40.000


Maßnahme D 3: Klimakosten berücksichtigen
Im Vorgriff auf eine CO2-Bepreisung werden 50 EUR/to CO2 bei allen Wirtschaftlichkeitsberechnungen berücksichtigt. Damit wird der Einfluss auf das Klima und die ausgelösten Kosten transparent dargestellt. In Zukunft werden damit Klimaauswirkungen auch Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Projekten haben. Die Maßnahme wird in den fortzuschreibenden und zu aktualisierenden Energieerlass aufgenommen.


Maßnahme D 4: Energiemanagement
Ein Energiemanagement und Energiedienst wird in allen städtischen Liegenschaften umgesetzt, auch bei Eigenbetrieben und Töchtern.

Durch die energetische Betreuung der Liegenschaften innerhalb des Energiedienstes werden der Energieverbrauch, die CO2-Emissionen und die Energiekosten in den betrachteten Liegenschaften reduziert. Daraus resultieren ökonomische und ökologische Vorteile für die Stadt. Durch die Senkung des Energieverbrauchs werden zudem Kosten eingespart.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
2,0 Energiedienst 2,0 (EG 13)

Maßnahme D 5: Klimabericht
Es erfolgt ein jährlicher Bericht an Gemeinderat und Bevölkerung.

Der aktuelle Stand zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen wird jährlich im Gemeinderat vorgestellt, der Klimabericht wird zeitgleich mit dem Energiebericht vorgestellt.


Maßnahme D 6: Klimafreundliche Geldanlagen
Divestment und Klimaschutzvorgaben bei städtischen Geldanlagen und Beteiligungen werden weiterverfolgt.

Seit September 2016 folgt die Geldanlage der Stadt der Strategie des Divestments. Geld wird z. B. nicht mehr in Unternehmen angelegt, die in den Rohstoffabbau von Kohle und Öl investieren. Bereits zwei städtischen Unternehmen bilanzieren nach den Kriterien der Gemeinwohlökonomie. Diese Grundsätze sollen auch zukünftig erhalten bleiben.


Maßnahme D 7: Klimafreundliche Beschaffung
Die Beschaffung erfolgt zusätzlich nach dem Kriterium „Klimafreundlichkeit“.

Das Haupt- und Personalamt schlägt zur Aufnahme in die Beschaffungsordnung die Vorgabe von Standrads für den CO2-Footprint, Energieeinsparung, Energieeffizienz, Recyclinganteile und Recycelbarkeit von Produkten vor.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
öko-faire und soziale Beschaffung, Vorgabe von Standards für CO²-Footprint1,0 (A11)
4 Mio.


Maßnahmen D 8: Hitzeschutz bei städtischen Arbeitsplätzen
Erstellung eines Aktionsprogramms „Hitzeschutz bei städtischen Arbeitsplätzen“, um die Hitzebelastung im Sommer zu mindern.

Eine Arbeitsgruppe hat hier die Arbeit aufgenommen.

Als erste Maßnahmen wird eine ganzjährige, flächendeckende Getränkeversorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgeschlagen. Hierfür wären für die überwiegende Zahl der Verwaltungsgebäude ca. 100 Wasserspender notwendig. Außerdem soll die Bewirtungsbeschränkung bei stadtinternen Besprechungen aufgehoben werden. Hierfür sind 400.000 Euro notwendig. Ebenso wird ein Budget für einfache Maßnahmen des Hitzeschutzes, etwa Folie und Jalousien im Rathausareal zu Verfügung gestellt.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Ganzjährige, flächendeckende Getränkeversorgung an den Arbeitsplätzen
400.000
Einfache Maßnahmen des Hitzeschutzes, Rathausareal
400.000


Maßnahme D 9: Stabstelle Klimaschutz
Zur Koordination des Themas Klimaschutz wird eine Stabstelle geschaffen.

Es wird vorgeschlagen, die Stabsstelle beim Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität anzusiedeln. Es sollen 3,0 Stellen geschaffen werden

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Stabsstelle Klimaschutz1,0 (A 15)
2,0 (EG 13)

Maßnahme D 10: Runder Tisch Klimaschutz
Einrichtung eines Runden Tisches „Klimaschutz“ im Zusammenhang mit dem neuen Ausschuss für Umwelt und Klima (AKU) des Gemeinderats
Aufbauend auf den bisherigen Arbeitsgruppen und dem Fachbeirat im Projekt „Masterplan 100% Klimaschutz“ und unter Einbindung weiterer gesellschaftlich relevanter Gruppen, wird die Verwaltung einen Vorschlag erarbeiten, der dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt wird.



E. Anpassung an den Klimawandel

Um weitere Maßnahmen umzusetzen und anzugehen schlagen wir folgendes vor:

E 1. Mehr grüne Infrastruktur

- Pflanzung, Pflege und Unterhalt von 1.000 Bäumen pro Doppelhaushalt.
- Pflanzung, Pflege und Unterhalt von 25 km Hecken pro Doppelhaushalt.
- Schaffung, Pflege und Unterhalt von 10 ha blühenden Wiesen, pro Doppelhaushalt.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt sowie das Amt für Stadtplanung und Wohnen schlagen ein umfangreiches Maßnahmenpaket vor. Es reicht von der Neupflanzung von Bäumen, insbesondere auch in der Innenstadt bis zur Klimaanpassung des Stuttgarter Stadtwalds.



MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Straßenbaumkonzeption 2.0 - Freiraum- und Verkehrsplanung, Amt für Stadtplanung und Wohnen1,0 (EG 11)
400.000
Nachpflanzungen von Baumscheiben, Lückenschluß in bestehenden Alleen stadtweit2,0 (EG 11)
3,475 Mio.
Zusätzliche Baumpflege von Jung- und Bestandsbäumen2,0 (EG 9b)
4,5 Mio.
Neue Baumstandorte und Baumpflanzungen stadtweit auf Basis bestehender Planungen
S-Mitte
1,0 (EG 11)
2 Mio.
Heckenpflanzungen und Bestandser-gänzungen im Stadtgebiet und auf Friedhöfen ca. 6.000 lfm
1,2 Mio.
Zusätzliche Heckenpflege von Neu- und Bestandshecken0,5 (EG 9b)
1,2 Mio.
4 AWS-Gießwagen inkl. Fahrer zur Miete
Gießzeiten März bis einschl. Oktober
Bäume an Straßen, Personal bei AWS
1,472 Mio.
4 kleine AWS-Gießwagen für Pflegebetriebe zur Miete, ganzjährig, Bewässerung von Gehölz- und Staudenbeeten in Grünanlagen, Pflanztröge usw.5,0 (EG 6)
632.000
Erhalt und Vitalitätssteigerung des Baumbestands (Bewässerungs- und Belüftungssysteme, Nährstoffe, Entsiegelung, 2.500 Bäume/Jahr)1,0 (EG 11)
2,6 Mio.
Bäume pflanzen -
Aktionsprogramm "Initiative Zukunftswald" für einen klimastabilen Stadtwald durch Wiederaufforstung kahler Flächen und Waldumbau
1,0 (EG 11)
2,0 (EG 6)
2,2 Mio.
Bewässerung von Grünanlagen/Bäumen in Zusammenarbeit zwischen AWS und Amt 67, einmalige Anschaffungskosten vier Lkw mit Wasseraufbauten anteilig für vier Monate 300.000 €
acht Monate über Monatspauschale von 67
1,67
300.000
Modellprojekt Fassadengarten an der Grundstückseinfriedung entlang des Betriebsgeländes Heinrich-Baumann-Str. 4 / B 14
990.000




Für die verschiedenen Maßnahmen wird insgesamt ein Finanzbedarf von 20,969 Mio. Euro veranschlagt, Personal für die Umsetzung der Maßnahmen wird in Höhe von 17,17 Stellen benötigt.

Das Schulverwaltungsamt schlägt zur Verbesserung der Grünen Infrastruktur eine Umgestaltung der Schulhöfe vor. Mit Schulgärten und Schulhöfen ohne Asphalt können grüne Oasen im Herzen der Stadtbezirke geschaffen werden – geplant durch die Kinder selbst. Diese Maßnahme ergibt sich aus der Qualitätsanalyse für Ganztagesschulen

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
Grüne Schulen – Schulgärten und weitere Begrünung
3 Mio.


E 2. Mehr blaue Infrastruktur

Maßnahme 2.1. u. 2: Neue Brunnen und Trinkwasserspender auf öffentlichen Plätzen und Spielplätzen sowie Förderung Unterhalt und Betrieb bestehender Brunnen.

In der Stadt werden 242 Brunnen in der Verantwortung der Landeshauptstadt betrieben, hinzu kommen 100 Trinkwasserbrunnen davon 18 Mineralwasserquellen. Wenige weitere Brunnen werden vom Land (14) oder von der EnBW (4) betrieben. Aktuell befinden sich 5 weitere Brunnen in Bau oder in Planung.

Um den weiteren Ausbau mit Trinkwasserbrunnen zügig umsetzen, entwirft das Tiefbauamt einen Standard für einen „Stuttgarter Trinkbrunnen“. Dieser wird direkt an die Wasserleitung angeschlossen, die Stromversorgung erfolgt über Photovoltaik. Die Trinkwasserbrunnen sollen in erster Linie für die Hotspots und bisher unterversorgte Stadtteile z.B. der Stuttgarter Westen vorgesehen werden.

Geplant ist die Aufstellung von 20 Anlagen in den nächsten vier Jahren. Dies soll der erste Schritt sein, um in den folgenden Jahren die Anzahl der Anlagen auf 50 zu erhöhen.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
20 Trinkwasserbrunnen1,0 (EG 12)
2,0 (EG 9b)
1,2 Mio.

Zudem wird vorgeschlagen, 8 neue Wasserspiele in Betrieb zu nehmen.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
8 neue Wasserspiele
3,4 Mio.



E 3. Mehr Kühle in die Stadt

Maßnahme 3.1: Stadtklimatische Sanierung – 20 Hotspots
Aktionsprogramm zur stadtklimatischen Sanierung, stadtklimatologisch wurden 20 Hotspots in der Innenstadt identifiziert, die durch Begrünung und Entsiegelung zu einer klimafreundlichen Umgebung beitragen. Die genannten Maßnahmen der grünen und blauen Infrastruktur konzentrieren sich auch auf die identifizierten Hotspots, mit dem Ziel die Stadt menschenfreundlich zu gestalten.
Um ein flexibles Instrument der Stadtbegrünung einzusetzen, schlägt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt den Erwerb und die Bepflanzung von 100 Pflanztröge vor, diese können sowohl in den Hotspots oder anderen Stellen der Stadt aufgestellt werden. Hierfür werden Finanzmittel von 960.000 Euro benötigt.

Darüber hinaus hat die SSB gemeinsam mit einem Hersteller einen Piloten für eine begrünte Bushaltestelle mit PV-Nutzung auf dem Dach entwickelt. Diese sollen prioritär an den Hotspots aufgestellt werden und sind grundsätzlich für die Serienproduktion geeignet. Vier der neuen Bushaltestellen sollen demnächst errichtet werden, weitere sechs sind bereits in Planung. Das Genehmigungsverfahren läuft.

Eine Bushaltestelle kostet 95.000 Euro, die Stadt schlägt eine Förderung von 50% der Kosten vor.

MaßnahmeStellenbedarfFinanzbedarf in EUR (Gesamt)
100 Pflanztröge
960.000
Begrünte Bushaltestellen der SSB
475.000



Finanzielle Auswirkungen

Zur Finanzierung der Maßnahmen wird die davon-Rücklage „Klimaschutzfonds“ herangezogen.

Die Maßnahmen werden für 4 Jahre vorgesehen, über die Fortführung einzelner Vorhaben über das Volumen des „Klimaschutzfonds“ hinaus, ist in den Doppelhaushaltsberatungen 2024/25 zu entscheiden. Ausnahmen mit einer längeren Laufzeit sind mittelfristig angelegte Programme und entsprechend begründet. Mit Beschluss der Maßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, die Investitionszuschüsse an die Beteiligungsgesellschaften in die Wege zu leiten.

Die Stellenschaffungen erfolgen mit kw-Vermerk 01/2025. Auch über ihre Fortführung ist in den Haushaltsberatungen 2024/25 zu entscheiden. Den Ämtern/Eigenbetrieben ist die Möglichkeit eröffnet, unbefristete Arbeitsverträge abzuschließen, die sich nicht dauerhaft auf den jeweiligen Arbeitsplatz beziehen.

Eine tabellarische Übersicht über die Maßnahmen in Höhe von 176,709 Mio. EUR ist in Anlage 1 hinterlegt. Unter Einbeziehung des Stellenbedarfs in Höhe von 13,311 Mio. Euro (ohne Tariffortschreibung) ergibt sich ein Gesamtbedarf von 190,020 Mio. Euro.











Stellenbedarf

Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2020
2021
später
Projektleiter/in (3,0 EG 12), Hochbauamt
3
Bauphysiker/-in (1,0 EG 13), Hochbauamt
1
Bauphysiker/-in (1,0 EG 12), Hochbauamt
1
Ausbau der Photovoltaik (2,0 EG 12), Amt für Umweltschutz
2
Umsetzung Erweiterung Energiesparprogramm (1,0 EG 10), Amt für Stadtplanung und Wohnen
1
Umsetzung energetischer Quartierskonzepte (1,0 EG 13), Amt für Umweltschutz
1
Umsetzung City Logistik (1,0 EG 13), Wirtschaftsförderung
1
Systemgastronom/-in (1,0 EG 9), Haupt- und Personalamt
1
Redakteur/-in/PR-Fachkraft, Kommunikationskonzept (1,0 EG 13), L/OB-K
1
Berücksichtigung der Klimaschutzbelange bei allen GR-Beschlüssen (1,0 EG 13)
1
Energiedienst Wärme (1,0 EG 13), Amt für Umweltschutz
1
Energiedienst Strom (1,0 EG 13), Amt für Umweltschutz
1
Abwicklung der Energieförderprogramm (1,0 EG 9a), Amt für Umweltschutz
1
Beschaffung (1,0 A11), Haupt- und Personalamt
1
Stabstelle Klimaschutz, Leitung (1,0 A 15), S/OB
1
Koordination Klimaschutz (2,0 EG 13), S/OB
2
Straßenbaumkonzept 2.0, Planer/-in (1,0 EG 11)
1
Bezirksingenieure für Nachpflanzungen und Lückenschluss
(2,0 EG 11), Garten-, Friedhofs- und Forstamt
2
Bauaufseher/-in Baumpflege (2,0 EG 9b), Garten-, Friedhofs- und Forstamt
2
Projektingenieur/-in Neue Baumstandorte (1,0 EG 12),
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
1
Bauaufseher/-in Heckenpflege (0,5 EG 9b),
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
0,5
Gärtner/in (5,0 EG 6), Garten-, Friedhofs- und Forstamt
5
Erhalt Baumbestand (1,0 EG 11), Garten-, Friedhofs- und Forstamt
1
Fahrer/-in (1,67 EG 5), AWS
1,67
Initiative Zukunftswald (1,0 EG 11), Garten-, Friedhofs- und Forstamt
1
Initiative Zukunftswald (2,0 EG 6), Garten-, Friedhofs- und Forstamt
2
Blaue Infrastruktur, Ingenieur/-in (1,0 EG 11), Tiefbauamt
1
Blaue Infrastruktur, Techniker/-in (2,0 EG 9b), Tiefbauamt
2
Summe
40,17
Für den Stellenbedarf werden 13,311 Mio. Euro aus dem Klimaschutzfonds benötigt. In das Budget sind die Tariffortschreibungen der nächsten Jahre nicht eingerechnet.







Fritz Kuhn

Anlagen

GRDs 975/2019 Aktionsprogramm Klimaschutz - Anlage 1

<Anlagen>



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