Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 134/2020
Stuttgart,
04/29/2020



Rahmenplan Rotebühlstraße/Feuersee, Teilrahmenplan
des Rahmenplans Talgrund West, Stuttgart-West




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und Umwelt
Bezirksbeirat West
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.05.2020
19.05.2020
30.06.2020



Beschlußantrag:

Der Rahmenplan Rotebühlstraße/Feuersee vom Januar 2020 wird als sonstige städtebauliche Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Er ist Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung des nördlich und südlich an die Rotebühlstraße angrenzenden Quartiers im Talgrund des Stuttgarter Westens.



Begründung:


Der Rahmenplan ist aus dem fortgeschriebenen Rahmenplan Talgrund West entwickelt und zielt auf die Sicherung und Verbesserung der Wohnumfeldqualität, der Grünstrukturen und der Aufenthaltsfunktionen im öffentlichen Raum ab.

Der Rahmenplan Rotebühlstraße/Feuersee definiert die Entwicklungsziele für das Quartier und nimmt den öffentlichen Raum und das geltende Planungsrecht in den Blick. Er ist damit zugleich Grundlage und Ergänzung des Rahmenplans Talgrund West, dessen Fortschreibung ebenfalls zur Beschlussfassung vorliegt (GRDrs 135/2020).

Der Rahmenplan Talgrund West berücksichtigt vor dem Hintergrund der politischen Zielsetzung Innenentwicklungsmaßnahmen prioritär zu fördern, auch klimatische und wohnqualitative Aspekte für den ohnehin schon hoch verdichteten Stuttgarter Westen. Im Zuge der Klimaerwärmung wirken zusätzliche Bauvolumen belastend, wenn nicht gleichzeitig zusätzliche Grünvolumen geschaffen werden. Im Talgrund des Stuttgarter




Westens sind bereits die bestehenden Baumassen und Versiegelungen Wärmespei-cher, die den Hitzestress begünstigen und die Nachtabkühlung reduzieren. Die Erhö-hung des Grünvolumens und eine Reduzierung versiegelter Flächen sowohl im öf-fentlichen Raum als auch auf den privaten Flächen sind daher unerlässlich.

Für die städtischen Schul- und Gemeinbedarfsflächen wird vorgeschlagen, die Grünvolumen zu sichern. Dies kann im Einzelfall gegen die notwendigen Erweiterungsbedarfe der Schulen sprechen. In diesen Fällen ist eine sorgfältige Projektentwicklung notwendig, um allen Bedarfen gerecht werden zu können. Das Schulverwaltungsamt weist darauf hin, dass neue Gemeinbedarfsflächen in Stuttgart-West erforderlich würden, wenn auf den vorhandenen Schulgrundstücken die Bedarfe nicht erfüllt werden können.

Der Rahmenplan Rotebühlstraße/Feuersee gibt Hinweise auf Gestaltungsmaßnahmen und auf städtebaulich anzustrebende Bebauungsplanänderungen im Quartier, die in die Empfehlungen zum Gesamtrahmenplan Talgrund West eingeflossen sind. Er wurde vom Büro Zoll Architekten und Stadtplaner (Stuttgart) in Arbeitsgemeinschaft mit dem Büro Planung + Umwelt (Stuttgart) erstellt.


Finanzielle Auswirkungen

Siehe GRDrs 135/2020 zum Rahmenplan Talgrund West.



Beteiligte Stellen

Referat T, Referat JB, Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Rahmenplan Rotebühlstraße/Feuersee, Text Januar 2020
2. Teilrahmenplan Rotebühlstraße/Feuersee, Räumliches Zielkonzept
Plan Büro Zoll vom 19. Dezember 2019
3. Teilrahmenplan Rotebühlstraße/Feuersee, Untersuchung zum
Planungsrecht, Baulinienprüfung vom 11. September 2019


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