Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1084/2018
Stuttgart,
01/14/2019


Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart - Bericht 2018 über den Ausbau des Angebots



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich18.02.2019

Bericht:


Auf der Grundlage der GRDrs 74/2017 „Soziale Schuldnerberatung in Stuttgart - Ausbau der Kapazitäten für Beratung und Prävention in der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart ab 2018“ zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurden zusätzliche Haushaltsmittel für den Ausbau der Einzelfallberatung in der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB) in Höhe von 119.000 EUR im Jahr 2018 und 121.000 EUR im Jahr 2019 bereitgestellt. Mit GRDrs 83/2018 „Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB), Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart - Ausbau des Angebots ab dem Jahr 2018“ hat der Sozial- und Gesundheitsausschuss die entsprechend angepassten „Richtlinien zur Förderung von sozialen Schuldnerberatungsleistungen“ beschlossen und der Planung zur Umsetzung des Ausbaus der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart zugestimmt. Mitte des Jahres 2018 konnten zusätzlich 3 Stellen mit qualifizierten Sachbearbeiterinnen besetzt werden

Der Bericht der ZSB vom 14.11.2018 (Anlage 1) zeigt die Auswirkungen des Ausbaus auf die Warteliste auf: Bereits bis Ende Oktober 2018 zeigt sich ein deutlich erkennbarer Rückgang der Klientinnen und Klienten, die mehr als 6 Monate warten mussten. Warteten am 01.07.2018 noch 288 Personen länger als 6 Monate, waren es zum 01.11.2018 bereits 54 Personen (18 %) weniger, d. h. 234 Personen. In der Grafik auf Seite 2 des Berichts der ZSB sind auch nach dem 01.07.2018 hinzugekommene Hilfesuchende enthalten. Lässt man die Zugänge unberücksichtigt, wurde die Zahl der zum Stichtag 01.07.2018 Wartenden um 246 Personen bis zum 01.11.2018 reduziert. Die ZSB geht davon aus, dass es bis Ende des Jahres 2019 gelingen wird, dass für alle Klientinnen und Klienten die Wartezeit bis zur Aufnahme der Beratung maximal 6 Monate beträgt.

Im Bericht der ZSB werden folgende Entwicklungsbedarfe ausgeführt:

Beratungsbedarf von Zielgruppen, die von Überschuldung bedroht sind

Die ZSB bietet bislang - wie bereits in GRDrs 928/2016 „Zentrale Schuldnerberatung (ZSB), Bericht 2016“ ausgeführt - mit 0,15 Stellen und der Unterstützung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Projekten für Jugendliche und junge Erwachsene (Finanzpaten) sowie für ältere Menschen beim Renteneintritt Beratung und praktische Unterstützung an. Erfahrungsgemäß sind die genannten Zielgruppen überdurchschnittlich von Überschuldung bedroht oder betroffen. Auch im ersten Armuts- und Reichtumsbericht von Baden-Württemberg wird auf eine wachsende Anzahl der von Altersarmut betroffenen Personen hingewiesen. Schuldnerberatung kann Betroffenen helfen, sich mit den Auswirkungen der sich bei Renteneintritt ändernden finanziellen Rahmenbedingungen aktiv auseinanderzusetzen. Insbesondere betroffene ältere Menschen nutzen die Möglichkeit einer Einzelberatung der Schuldnerberatung bislang nicht. Hier ist ein veränderter Ansatz erforderlich, um den Kontakt zu den Betroffenen herzustellen.

Die ZSB entwickelte im Rahmen des vom Land Baden-Württemberg ausgeschriebenen „Ideenwettbewerb für Strategien gegen Armut“ die Konzeption „Schuldnerberatung für ältere Mitmenschen“ zur präventiven Beratung älterer Menschen. Sie wurde in einem Pilotprojekt getestet und ausgewertet. Wesentliche Erkenntnis daraus ist, dass der Zugang zu dieser Zielgruppe nur schwer gelingt und die bestehende Komm-Struktur für die Kontaktaufnahme ungeeignet ist. Sie kann durch die Zusammenarbeit mit geeigneten Organisationen der Altenhilfe, wie z. B. Begegnungsstätten für Ältere, Treffpunkt 50plus und StadtSeniorenRat, im Rahmen einer Gehstruktur der ZSB künftig gelingen.

Insgesamt werden für die Präventionsarbeit bezüglich aller vom Träger genannten Zielgruppen (Jugendliche, Ältere, Alleinerziehende, Suchtkranke und Geflüchtete) 1,5 Stellen, somit zusätzlich 1,35 Stellen, für erforderlich erachtet.

Die Sozialverwaltung sieht die genannte Stellenausweitung, verbunden mit dem o. g. Ansatz, für sinnvoll und geeignet an, um gelingende Präventionsangebote für die genannten Zielgruppen machen zu können. Dieser Ansatz ist eine wirkungsvolle Möglichkeit, im Vorfeld von Ver- und Überschuldung auf die genannten Zielgruppen einzuwirken.

Ausbau der Leitungskapazität und des Sekretariats

Bei der ZSB sind 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Einzelberatung und Verwaltung (insgesamt 18,65 Stellen) beschäftigt. Der Träger hat in einem internen Qualitätsentwicklungsprozess festgestellt, dass mit einem Anteil von 0,5 Stellen (0,3 Stellen Leitung und 0,2 Stellen stellvertretende Leitung) eine fachlich qualifizierte Leitung der ZSB (u. a. Personalführung, Qualitätsmanagement, Steuerung, Verwaltung des Unternehmens, inhaltliche Weiterentwicklung der Angebote) nicht mehr möglich ist.

Daher wird ein Ausbau des Assistenzbereichs von derzeit 1,0 Stellen um 0,5 Stellen auf künftig 1,5 Stellen für erforderlich erachtet.

Perspektivisch ist eine Erhöhung der Leitungs- und Assistenzkapazitäten erforderlich, um die Qualität der Arbeit nachhaltig zu sichern.

Finanzielle Eigenbeteiligung der Zentralen Schuldnerberatung

Die Beratung der ZSB ist für Klientinnen und Klienten kostenlos. Aus diesem Grund unterstützt die Landeshauptstadt Stuttgart die ZSB mit einer jährlichen Zuwendung, zuletzt im Jahr 2018 mit einem Betriebskostenzuschuss in Höhe von rd. 1,27 Mio EUR. Gemäß der derzeit geltenden „Richtlinien zur Förderung von sozialen Schuldnerberatungsleistungen“, Ziffer 2.12, muss der Eigenanteil des Trägers mindestens 10 % der Kosten betragen. In den vergangenen Jahren lag der Eigenanteil im Durchschnitt bei 15 %, im Jahr 2017 bei 14 % bzw. 199.000 EUR. Die Abrechnung für 2018 liegt noch nicht vor.

Aufgrund der Tatsache, dass der Eigenanteil in der Vergangenheit immer höher war als 10 % und dieser in Zukunft voraussichtlich weiter steigen wird, fordert die ZSB - wie bereits zum städtischen Doppelhaushalt 2018/2019 beantragt - eine Begrenzung ihres Eigenanteils auf höchstens 10 %. Mit einem ausführlich begründeten Antrag der ZSB zum Doppelhaushalt 2020/2021 wird gerechnet.



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister





1. Schreiben der ZSB vom 14.11.2018

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Bericht SGA 01_2019.002.pdf