Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
84
2
Verhandlung
Drucksache:
74/2017
GZ:
SI
Sitzungstermin:
03.07.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Wölfle
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
de
Betreff:
Soziale Schuldnerberatung in Stuttgart - Ausbau der Kapazitäten für Beratung und Prävention in der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart ab 2018
Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 14.06.2017, GRDrs 74/2017. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Das große Anliegen der Verwaltung bei der künftigen Weiterentwicklung der sozialen Schuldnerberatung sei eine Verkürzung der Wartezeiten, macht BM
Wölfle
einleitend deutlich.
Laut der Vorlage, merkt StR
Fuhrmann
(CDU) an, sei es ein gesetzlicher Auftrag der Stadt Stuttgart, überschuldeten Familien und Personen bei der Bewältigung ihrer sozialen und finanziellen Probleme nachhaltig zu helfen. Er zeigt sich vor diesem Hintergrund verwundert, dass es zu dem Thema eine Mitteilungsvorlage gibt und nicht direkt im Rahmen des nächsten Doppelhaushaltes darüber beraten wird. Dieselbe Frage stellt auch StRin
Gröger
(SPD).
Hierzu erklärt Herr
Spatz
(SozA), es handle sich deshalb um eine Mitteilungsvorlage, weil die Stadt Stuttgart dem Grunde nach zu diesem Angebot gesetzlich verpflichtet, aber der Umfang immer abhängig von der Haushaltslage und entsprechenden Beschlüssen sei. Dies gelte in vielen Bereichen.
Ferner kommt StR
Fuhrmann
auf die Anmerkung des Referats WFB zu sprechen, wonach der 10 %ige Eigenanteil der Träger bei alleiniger Betrachtung der Personalkosten nur marginal überschritten werde. Eine Erhöhung des Personalkostenzuschusses würde demnach zu einer Querfinanzierung der gemäß Förderrichtlinien gedeckelten Sachkosten führen. Der Stadtrat bittet um eine Auskunft bezüglich der angesprochenen Querfinanzierung.
Bei der Schuldnerberatung gäbe es seit dem Jahr 2007 trotz gestiegener Nachfrage einen unveränderten Personalbestand, meint StRin
Seitz
(90/GRÜNE). Deshalb sei die Priorisierung der Verwaltung nachvollziehbar und plausibel, zumal die Stadt den gesetzlichen Auftrag zur Schuldnerberatung habe. Ihre Fraktion wünsche sich ebenfalls eine Erläuterung zur Stellungnahme des Referats WFB, so die Stadträtin. Dem schließt sich auch StRin
Gröger
an. Der Hinweis auf die Sachkosten sei schwer zu verstehen.
Darauf antwortend teilt BM
Wölfle
mit, der Fehlbetrag sei eine Summe aus den Personal- und den Sachkosten. Die Verwaltung könne aus dem Verwendungsnachweis erkennen, ob die 10 % Eigenmittel aus der Summe oder aus dem Einzelnen erbracht worden sind.
Im weiteren Verlauf der Aussprache macht StR
Fuhrmann
auf die Berechnungsgrundlage der zusätzlich erforderlichen Fördermittel pro Jahr (Anlage 1 der Vorlage, Seite 5) aufmerksam. Die Berechnungsgrundlage sei an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) angelehnt. Beim Vergleich der veranschlagten Zahlen mit dem TvöD komme er aber zum Teil zu deutlichen und unerklärlichen Abweichungen. Z. B. sei die Stelle im Sekretariat (TVöD EG 6 Stufe 3) mit 2.900 € brutto angegeben, nach dem TvöD müssten es aber rund 2.600 € brutto sein. Diese Überschreitungen beim Planansatz gebe es auch bei anderen Stellen. Der Stadtrat fragt, warum der Arbeitgeberbruttoanteil mit dem Faktor 1,3 gerechnet werde, was aus seiner Sicht zu einer Überförderung führen würde. Der Faktor von 1,2 sei hier eher angebracht. Es handle sich bei 1,3 um den üblichen Faktor aus den Anträgen und Meldungen der Träger, erklärt Frau
Reichhardt
(SozA). Man werde dies aber nochmals überprüfen und dem Stadtrat schriftlich antworten.
Anschließend schließt der
Vorsitzende
diesen Tagesordnungspunkt ab. Somit
hat
der Sozial- und Gesundheitsausschuss von der GRDrs 74/2017
Kenntnis genommen.
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