Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 275/2018
Stuttgart,
04/16/2018



Erhalt der vom Weinbau geprägten Kulturlandschaft in der Landeshauptstadt Stuttgart
Verwendung der Mittel im Jahr 2018 und Ermächtigung Stellenbesetzung bis Ende 2020




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.04.2018
27.04.2018
02.05.2018



Beschlußantrag:



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Gemäß GRDrs 308/2014 sollen für die Mittelverwendung in 2015 und die Folgejahre jeweils gesonderte Beschlussfassungen eingeholt werden.

Die Mittel wurden im Haushalt 2018 um 250.000,- € auf insg. 850.000,- € erhöht. Die Erhöhung soll zweckgebunden zur Restaurierung und Pflege von Fuß- und Feldwegen sowie Natursteinstaffeln verwendet werden. Hiervon werden 70.000,- € für die Unterhaltung von Wegen und Wandeln an das Tiefbauamt gegeben.

Die Förderkriterien für diese zusätzlichen zweckgebundenen Mittel werden zurzeit erarbeitet. Nach Beratung beim Runden Tisch Weinbau kann die Beschlussfassung in den städtischen Gremien erfolgen. Anschließend können die Mittel vergeben werden.

Gemäß den jährlich gefassten Beschlüssen zur Verwendung der Mittel (GRDrs. 308/2014, GRDrs. 716/2015, GRDrs. 458/2016 und GRDrs. 191/2017) wurden die für die Jahre 2014 bis 2017 zur Verfügung stehenden Mittel wie folgt verwendet:


Verwendungszweck
Mittel 2014 - 2017
Personalkosten zur Abwicklung des Förderprogramms
197.915,-€
Unterhaltungsmaßnahmen Wege und Wandel auf der Wangener Höhe einschließlich Planungsleistungen
280.000,-€
Erschließungsplanung Hohe Halde

Mittel an Tiefbauamt übertragen
(davon wurden bisher 3.500 € ausgegeben)

50.000,-€
Gutachten Felssturz
10.000,-€
Förderung von Sanierungsmaßnahmen in Eigenleistung
246.963,-€
Förderung von Sanierungsmaßnahmen in Fremdleistung
1.566.047,-€
Rückstellungen für Mehrkosten und Unvorhergesehenes
49.075,-€
Summe
2.400.000,-€

Antragstellung und Förderungen:

Nach anfänglich nur zögerlich eingehenden Anträgen auf Förderung der Sanierung von Trockenmauern wird das Programm seit Anfang 2015 sehr stark nachgefragt.


Im Zeitraum von Mitte 2014 bis Ende 2017 konnte mit den Fördermitteln folgende Anzahl an Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden:

Antragstellungen und Förderungen im Zeitraum 2014 - 2017
Antragstellung
Förderung
förderfähige Anträge
Vollständige Förderung
Teilweise Förderung
Nicht
gefördert
Anzahl
qm
Anzahl
qm
Anzahl
qm beantragt
qm gefördert
qm noch offen
Anzahl
qm
Eigenleistung
45
685
43
685
Für 2 Anträge fehlen beurteilungsfähige Unterlagen
Fremdleistung
42
3.350
17
1.167
8
1.272
708
564
17
911

Hinweis: Die Tabelle enthält auch Sanierungsmaßnahmen, die mit den Mitteln aus 2016 und 2017 gefördert wurden, aber noch nicht fertig gestellt sind.

Die Förderanträge überstiegen das verfügbare Finanzvolumen deutlich, so dass Anträge auf Förderung gekürzt oder teilweise zurückgestellt werden mussten. Auch 2017 konnten nicht alle Anträge gefördert werden. Nach Antragstand Februar 2018 liegen noch Anträge für ca. 1.630 m² Ansichtsfläche vor. Dies entspricht einem Aufwand von ca. 1,65 Mio. €. Dabei ist der Aufwand für die Sanierung von Staffeln noch nicht berücksichtigt, da dieser ohne konkrete Angebote zurzeit nicht beziffert werden kann.
Die Vergabe der Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen erfolgte nach folgenden Kriterien:
· Im Hinblick auf die Begründung des Programmes werden derzeit nur Anträge bewilligt, wenn das betreffende Grundstück weinbaulich genutzt wird und in ausgewiesener Steillage liegt.

· Förderanträge mit Eigenleistungen bei der Trockenmauersanierung werden prioritär bewilligt.

· Eingefallene Mauern oder stark beschädigte Mauern können zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen. Sanierungen, die zur Beseitigung einer Gefahr beitragen, werden bevorzugt gefördert.

· Es wird darauf geachtet, dass alle Bezirke, in denen Weinbau in Steillage betrieben wird, bei der Förderung gleichermaßen berücksichtigt werden.

Diese Kriterien sollen auch für die Verwendung der in 2018 verfügbaren Mittel zugrunde gelegt werden. Alle Anträge, die Mauern betreffen, die auf Flurstücken liegen, die derzeit nicht weinbaulich genutzt werden und die sich nicht innerhalb einer Steillage befinden, werden beim Amt für Umweltschutz im Hinblick auf eine mögliche Förderung aus dem städtischen Naturschutzfonds geprüft.

Mehrkosten, die bei der Durchführung der Maßnahme z. B. durch nicht vorhersehbare Schwierigkeiten, fehlendes Material entstehen, können bei geförderten Maßnahmen im Einzelfall nachträglich anerkannt werden. Außerdem ist bei manchen Anträgen, die genaue Fördersumme noch nicht bekannt, da noch Unterlagen z. B. genaues Aufmaß, Angebote oder Angaben zum benötigtem Material fehlen. Hierfür wurde 2017 ein Restbetrag von ca. 49.000,- € nicht vergeben. Sollte dieser Betrag bei der Abrechnung der geförderten Maßnahmen nicht benötigt werden, wird dieser noch vergeben.
Um über die erforderlichen Felssanierungs- und Felssicherungsmaßnahmen am Zuckerberg anlässlich der Felsstürze entscheiden zu können, wurde ein entsprechendes Gutachten beauftragt. Die Kosten hierfür werden aus den Mitteln des Förderprogramms getragen (s. Protokoll des Verwaltungsausschusses vom 27.07.2016 zu GRDrs. 458/2016). Da das Gutachten noch nicht vorliegt, konnte noch keine genaue Abrechnung erfolgen.

Für die Erschließung der Hohen Halde in Rohracker soll die Variante mit Ertüchtigung des im Talgrund der Jaißerklinge verlaufenden Weges weiterverfolgt werden. Die Wegplanung befindet sich im Stadium einer Entwurfsplanung und muss nach den Ergebnissen eines Anliegertermins vor Ort am 09.11.2017 nochmals überarbeitet werden hinsichtlich der Wegbreite und der notwendigen Grunddienstbarkeiten (Regelung von Überfahrrechten) im Bereich der Privatgrundstücke. Weitere Wünsche der Privatanlieger (Stellplätze, mögliche Garten-/Gerätehütten auf den Grundstücken, etc.) müssen nochmals verwaltungsintern geprüft und abgestimmt werden. Die erforderlichen Investitionen können nach Klärung der offenen planungsrechtlichen Fragen zur Erschließung der Hohen Halde und der Grunddienstbarkeiten ggf. im Jahr 2019 zu den Haushaltsplanberatungen für den DHH 20/21 als Investition angemeldet werden. Die Mittel für die Planung insg. 50.000,- € wurden an das Tiefbauamt übertragen. 2017 wurden für die Planung keine Mittel ausgegeben, da das Ingenieurbüro zwar gearbeitet aber keine Rechnung gestellt hat. Für 2018 stehen daher noch ausreichend Mittel für die Planung zur Verfügung.

Die Verwaltung wurde beauftragt für die Hohe Halde ein Nutzungs- und Bewirtschaftungskonzept zu erstellen (GRDrs. 192/2017). Voraussetzung hierfür ist eine artenschutzrechtliche Kartierung für das Vorkommen von Vögeln, Zauneidechsen (inkl. Mauereidechsenbeibeobachtungen), Feuersalamandern und Schlingnattern sowie ein Weinbaugutachten. Letzteres soll Chancen und Risiken der Wiederaufnahme des Weinbaus in den sanierten Steillagen - insbesondere auch unter ökonomischen Aspekten - aufzeigen. Die Kosten hierfür werden auf ca. 15.000,- € geschätzt. Für die Wiederaufbauplanung der abgeräumten Trockenmauern mit Kostenschätzung wurden 25.000,- € veranschlagt. Werden die veranschlagten Mittel nicht benötigt, werden die Mittel für Sanierungsmaßnahmen vergeben.

Die Ermächtigung entsprechendes Personal für die Bewirtschaftung des Budgets, die Projektplanung und die Umsetzung des Förderprogrammes einstellen zu können, wurde bis Ende 2018 befristet (s. GRDrs. 458/2016). Da bereits Anträge für Maßnahmen vorliegen, die einem Zeitraum von weiteren ca. 4 Jahren entsprechen, ist die Stelle beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Abteilung Stadtentwicklung, Sachgebiet Landschafts- und Grünordnungsplanung weiterhin unbedingt erforderlich. Die Ermächtigung wird auf Ende 2020 befristet, da die Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf die sich die Förderrichtlinie stützt, bis zum 31. Dezember 2020 gilt und die Möglichkeit einer darüber hinausgehenden finanziellen Förderung von Erhaltungs- und Wiederaufbaumaßnahmen für Trockenmauern und Staffeln in Steillage erst noch abgewartet werden muss.




Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat T
Referat AKR


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

keine




zum Seitenanfang