Protokoll: Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
730/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 28.09.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Kappallo
Betreff: Modell-Kita "Zusammen wachsen": Standortentscheidung

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 28.09.2020, öffentlich, Nr. 104
Ergebnis: Kenntnisnahme

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 01.09.2020, GRDrs 730/2020, mit folgendem Beschlussantrag:

1. Der Standortentscheidung für die Modell-Kita "Zusammen wachsen" im Bezirk Zuffenhausen, Stadtteil Rot, Gebiet Fleiner Straße/Rotweg ("WohnquartierPlus - WQ+") wird zugestimmt.
2. Der Fortsetzung der Planung einer inklusiven Kindertageseinrichtung im Bezirk Bad Cannstatt, Gebiet Neckarpark, Q13.1, wird zugestimmt.

Mit der Vorlage des Referats JB legt die Verwaltung den Beschluss für den Standort der Modell-Kita "Zusammen wachsen" in Stuttgart vor, die mit der GRDrs 84/2019 beschlossen worden ist, so die Vorsitzende. Darüber hinaus gehe es um die Fortsetzung der Planung einer inklusiven Kita im Gebiet NeckarPark. Hinsichtlich der Vorlage handle es sich um einen Startpunkt für ein Angebot, das am Ende flächendeckend in Stuttgart angeboten werden soll. Die Kitas werden Ausdruck der Inklusionsvorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention sein. Mit dieser Vorlage solle mit einem ersten Schritt den Vorgaben Rechnung getragen werden.

StR Lazaridis (90/GRÜNE) bezeichnet den Schritt als Meilenstein im frühkindlichen Bereich. Er begrüßt die Zusammenführung der Systeme Schulkindergarten und Regeleinrichtung. Die Konzeption beschreibt er als hervorragend und sagt seine wohlwollende Begleitung zu. Hinsichtlich der Finanzierung regt StR Lazaridis an, sich an das Kultusministerium mit Blick auf die Fördermittel im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes zu wenden.

StRin Ripsam (CDU) lobt das Konzept und sieht in der Inklusion einen wichtigen Beitrag in der Gesellschaft. Allerdings sollte die Qualität der Förderung, wie sie bisher in den Schulkindergärten zur Anwendung gekommen sei, für die Zukunft sichergestellt sein. Hinsichtlich der Qualität möchte sie wissen, wie man dem Förderbedarf der Kinder in einer inklusiven Kindertageseinrichtung gerecht werde. Bezogen auf die Seite 4 der Anlage 2 sei sie über den Satz "das bedeutet, dass die Kinder mit Behinderung nicht am gesamten Spektrum einer Kindertageseinrichtung teilhaben können", gestolpert. Herr Herweg (JugA) bemerkt, dieser Satz beschreibe eher die aktuelle Ausgangslage. Mit dem Modellprojekt solle eine Weiterentwicklung stattfinden.

Zur Trägerauswahl auf Seite 7 der Vorlage erkundigt sich Herr Käpplinger, was es mit dem Satz "… von Beginn an fundierte Fachexpertise und weitreichende Erfahrungen in der Behinderten- und in der Jugendhilfe mitbringt, d. h. ein Träger der Behindertenhilfe, der mehrjährige Erfahrungen in der Kita-Arbeit nachweist" auf sich habe. Herr Hardt interessiert sich wie sein Vorredner dafür, was mit dem o. g. Satz unter dem Abschnitt "Trägerauswahl" gemeint sei.

Auf die Fragen antwortet Herr Herweg und bemerkt, es handle sich um ein ambitioniertes Projekt. Bei dem Modell werde darauf geachtet, dass die bisherige Qualität, die an den Schulkindergärten bestehe, in das Modell einfließe. Im weiteren Verlauf bedankt sich Herr Herweg für den Hinweis auf eine mögliche Finanzierung. Er sehe es ebenfalls so wie StR Lazaridis, dass die Modell-Kita modellhaft für das Land Baden-Württemberg sein werde. Zu den Fragen hinsichtlich der Trägerauswahl erläutert Herr Herweg, für dieses Modellprojekt werde ein Träger gesucht, der einen Schulkindergarten und einen Regelkindergarten zusammen betreibe. Der Träger sollte aus beiden Feldern eigene Qualitäten im Sinne einer Fachexpertise mitbringen. In diesem Jahr solle ein adäquater Betreiber gefunden werden, der den Neubau mit seiner Expertise begleitet.

Frau Dr. Heynen (JugA) bedankt sich bei StR Lazaridis für den Finanzierungshinweis mit Blick auf eine Verankerung im Kultusministerium und bei Frau Steinhoff (JugA), die die Inklusion in Stuttgarter Kitas voranbringe.

Auf eine Frage von Herrn Hardt, wie der zukünftige Träger ausgewählt werde, verdeutlicht die Vorsitzende, bis Ende 2020 finde eine reguläre Trägerauswahl statt. Hinsichtlich der Voraussetzung der fundierten Fachexpertise aus den Feldern der Behinderten- und der Jugendhilfe, so Herr Herweg, kämen in Stuttgart sechs Träger infrage, die angefragt werden. Von den sechs möglichen Trägern sei bislang kein Träger ausgewählt worden. Eine reguläre Ausschreibung sei geplant.

BMin Fezer stellt fest:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

Zur Beurkundung


Kappallo / pö
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