Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 238/2017
Stuttgart,
07/11/2017


Höhenpark Killesberg - Sanierung der Freilichtbühne



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und TechnikKenntnisnahmeöffentlich25.07.2017

Bericht:


Der Höhenpark Killesberg ist einer der herausragenden Parks der Stadt Stuttgart mit einer Fläche von ca. 50 Hektar und gilt noch heute als großes und einziges gut erhaltenes Beispiel für die Gartenbaukunst der 30er Jahre. Der gesamte Park ist Teil der „grünen Lunge“ der Landeshauptstadt Stuttgart und stellt ein beliebtes Besucherziel dar.

Mit der Anlage des Killesberg im Jahr 1939 wurde inmitten des Parks eine Veranstaltungsmulde zur damaligen Reichsgartenschau fertig gestellt, die mit den Jahren zu einer Bühne für regional ausgerichtete Veranstaltungen ausgebaut wurde und derzeit an die städtische Veranstaltungsgesellschaft „in.Stuttgart“ verpachtet ist.


Baulicher Zustand

In der Gesamtheit ist der bauliche Zustand der Freilichtbühne stark sanierungsbedürftig und weist sicherheitstechnische Mängel auf. Betonfertigteile der Tribünenkonstruktion sind in Bewegung und bilden offene Fugen. Stolperkanten zwischen Treppenanlagen und Tribünenfertigteilen haben sich gebildet. Die Sitzauflagen aus Holz sind zu erneuern. Die Natursteinmauer zur Hangabsicherung muss stabilisiert werden. Eine Belagserneuerung im inneren Bereich (Parkett) ist notwendig. Für diverse Stromkabel sollten Kabelkanäle und –schächte hergestellt werden. Eine weitere Verschlechterung des Zustands ist vorhersehbar und in den nächsten beiden Jahren ist ein sicherer Spielbetrieb nicht mehr gewährleistet.

Die Sanierung der Freilichtbühne ist dringend erforderlich. Gemäß GRDrs 202/2013 werden hierfür rund 2,30 Mio. EUR benötigt. Die Maßnahme wurde zum DHH 2014/2015 und zum DHH 2016/2017 bereits angemeldet. In der Anlage 1 werden die Kosten noch einmal aktualisiert unter dem Buchstaben A. „Aufstellung der Sanierungskosten“ dargestellt und belaufen sich nun, aufgrund ständig durchgeführter kleinerer Reparaturmaßnahmen, um die offensichtlichsten baulichen Mängel zu beheben und die Durchführung von Veranstaltungen vom Amt für öffentliche Ordnung genehmigt zu bekommen, auf rund 2,03 Mio. EUR.

Für Bauunterhaltungsmaßnahmen an der Freilichtbühne, einschließlich WC-Anlage und Kiosk, wurden in der Zeit von 2006 bis 2016 zwischen 2.900 EUR und 72.500 EUR jährlich (insgesamt 237.100 EUR), im Jahresdurchschnitt etwa 21.500 EUR aufgewendet. Zusätzlich mussten für die Erneuerung der Bühne 2016 rund 89.000 EUR aufgewendet werden.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt hatte diese Sanierungen aus den eigenen Mitteln finanziert, ist aber nicht mehr in der Lage, diese weiterhin aufzubringen. Um den Spielbetrieb nach 2018 zu gewährleisten, müsste die Freilichtbühne - auch aus Gründen der Betreiberhaftung und Verkehrssicherheit - baulich grundlegend saniert werden.


Derzeitiger Zustand

Die Freilichtbühne wurde an die Veranstaltungsgesellschaft „in.Stuttgart“ für eine jährliche Pacht in Höhe von 16.500 EUR zur Nutzung überlassen. Der Vertrag endet am 31.12.2018. Verhandlungen über eine Fortführung des Vertrages über weitere fünf Jahre müssen bis zum 31.03.2018 abgeschlossen sein. Wird keine Einigung erzielt, muss der Vertrag mit 6monatiger Frist vor dem 31.12.2018 gekündigt werden, sonst gilt die Überlassungsvereinbarung auf unbestimmte Zeit weiter. Die Stiftung Kunst und Kultur der Sparda-Bank Baden-Württemberg spendet noch bis einschließlich 2018 jährlich 25.000 EUR zum baulichen Erhalt der Freilichtbühne (s. GRDrs 959/2012). Vor dem Hintergrund der baulichen Situation der Freilichtbühne halten wir es nicht für vertretbar, mit der Veranstaltungsgesellschaft in.stuttgart und ggf. mit der Sparda-Bank Baden-Württemberg in Vertragsverhandlungen zu treten.

In den Sommermonaten finden bis zu 10 Konzerte statt. Ohne zusätzliche Bestuhlung hat die Freilichtbühne ein Fassungsvermögen von bis zu 4.500 Besuchern. Der Parkplatzsuchverkehr und die Lautstärke der Darbietungen werden von den Anwohnern kritisch gesehen.

Auch aus Sicht der Parkpflege bereitet die Andienung der Freilichtbühne bei Konzerten mit großen Transportern und Nachtbussen Probleme. Für die Besucher der Denkmal-geschützten Gärten ergeben sich dadurch immer wieder gefährliche Situationen. Bei Konzerten ist der Erholungswert durch Auf- und Abbau wesentlich eingeschränkt.

Die Wegebreiten und -radien sind nicht auf den schweren Lastverkehr ausgelegt. Hier wird immer häufiger nachzurüsten sein. Die geringe Stärke des Wegeaufbaus wird in Zukunft wieder neue Sanierungskosten verursachen. Insgesamt ist die Infrastruktur des Parks und der Freilichtbühne nicht für Konzerte mit der heutigen Größenordnung ausgelegt.


Alternative Rückbau

Aus den genannten Gründen befürwortet das Garten-, Friedhofs- und Forstamt den Rückbau der Freilichtbühne und die Beendigung des Spielbetriebs.

Die ungeeignete Infrastruktur für Konzerte nach heutigem Event-Standard und die damit verbundene Belastung des Parks durch den beschriebenen Anlieferverkehr hat erhöhte Sanierungskosten zur Folge und wird dem weithin bekannten Gartendenkmal nicht mehr gerecht. Das Landesdenkmalamt stellt fest, dass die heutige Anlage in ihrem wesentlichen Bestand in die Zeit der Gartenschauen von 1950 und 1961 zurückgeht. Dazu zählen die ovale Spielfeldfläche, die umgebenden Mauern, die Sitzstufen und das Bühnenhaus. Denkmalfachliches Ziel ist es, diesen denkmalkonstituierenden Bestand zu bewahren.

Durch einen Rückbau und die Angleichung an den ursprünglichen Zustand kann den Besuchern dieser Bereich wieder auf der Denkmal-Ebene der Gartenschaujahre von 1950 und 1961 erlebbar gemacht werden. Nach Einstellung des Spielbetriebes besteht deshalb die Chance, diesem Ort wieder den ursprünglichen Charakter als Vorführgarten zu etablieren. Hierzu sind jedoch Rückbauarbeiten notwendig.

Die Rückbauarbeiten beinhalten im Wesentlichen den Abbau von etlichen Verpflegungskiosken und eines Veranstaltungsbüros in Holzbauweise, den Rückbau der Infrastruktur mit Wege- und Platzflächen sowie den Rückbau der Zaun- und Toranlagen. Erhalten bleiben das Bühnengebäude samt Aufführungsbühne (inkl. Technik), die Sitzelemente und die Toilettenanlage. Ebenso sind Rekultivierungsmaßnahmen wie die Anlage einer Rasenfläche im Parkettbereich und weitere Vegetationsarbeiten notwendig. Das Gelände könnte dann ganzjährig für den Publikumsverkehr geöffnet bleiben Für den Rückbau fallen Kosten von rund 516.000 EUR an (siehe Anlage 1 unter B. „Kostenaufstellung der Alternative Rückbau“). Die hierfür benötigten Mittel wurden zur Wunschliste „Neue Vorhaben 2018/2019“ beantragt.

Eine Reduzierung des bisherigen Planansatzes für Bauunterhaltung ergibt sich dadurch nicht. Die Mittel werden weiterhin für die Bauunterhaltung der verbleibenden Gebäude benötigt


Finanzielle Auswirkungen


Sanierung der Freilichtbühne – Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
42110
283,6
Finanzbedarf
283,6
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel: In den Amtsbereichen 6709010 Verwaltung und 6707010 Öffentliche Grün- und Freizeitflächen (ohne Stadtgärtnerei und Kompostbetrieb) sind für die Unterhaltung von insgesamt 109 Gebäuden im Haushalt/Finanzplan bisher folgende Mittel bereit gestellt.
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Bauliche Unterhaltung
42110110
277,9
277,9
277,9
277,9
277,9
277,9
Sanierung der Freilichtbühne – Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
1.742,0
Finanzbedarf
1.742,0
Sanierung der Freilichtbühne – Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
283,6
Abschreibungen
34,8
34,8
34,8
34,8
Kalkulatorische Verzinsung
78,4
78,4
78,4
78,4
Summe Folgekosten
283,6
113,2
113,2
113,2
113,2
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)

Alternative Rückbau – Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
34110
16,5
16,5
16,5
16,5
16,5
42110
30,0
485,8
Finanzbedarf
30,0
502,3
16,5
16,5
16,5
16,5
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Alternative Rückbau – Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
16,5
16,5
16,5
16,5
16,5
Personalkosten
Sachkosten
30,0
485,8
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
30,0
502,3
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Referat WFB hat mit folgenden Anmerkungen Kenntnis genommen:
"Allerdings bitte ich unter finanzielle Auswirkungen den Wegfall der Pachteinnahmen zu berücksichtigen. Zumindest dieser Einnahmeausfall ist durch eine Reduktion der BU-Mittel zu kompensieren. Der letzte Absatz auf Seite 3 ist daher zu streichen."

Hierzu nimmt das Garten-, Friedhofs- und Forstamt wie folgt Stellung:
Der Wegfall der Pachteinnahmen wurde bei den finanziellen Auswirkungen ergänzt.
Eine Reduzierung des Budgets für Bauunterhaltung Amt 67 ist nicht angezeigt. Die Pachteinnahmen erhöhen das zur Verfügung stehende Amtsbudget für Bauunterhaltung nicht. Die angefallenen Aufwendungen für die Bauunterhaltung der Freilichtbühne wurden aus eigenen Mitteln des Amtsbudgets für Bauunterhaltung und aus Spendengeldern finanziert.






Dirk Thürnau
Bürgermeister



Anlagen:


<Anlagen>

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