Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 194/2020
Stuttgart,
03/17/2020



Investitionszuschuss für die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstraße 21, 70372 Stuttgart – Mehrbedarf Neubau Jugendhaus Wangen, Eybach Straße 19, 70327 Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussBeschlussfassungöffentlich25.05.2020



Beschlußantrag:

1. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstraße 21, 70372 Stuttgart erhält für den Mehrbedarf beim Neubau des Jugendhauses Wangen, Eybach Straße 19, 70327 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 100 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 66.455,00 Euro. 2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen. 4. Die Auszahlungen in Höhe von max. 66.455,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.513162, Sonstige Investitionszuschüsse 51, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und –zuschüsse an Dritte, gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstraße 21, 70372 Stuttgart erhielt für den Neubau des Jugendhauses Wangen, Eybach Straße 19, 70327 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 3.637.100,00 Euro (GRDrs 234/2018).

Zur ersten Kostenschätzung aus dem Jahr 2015 haben sich Kostensteigerungen in Höhe von ca. 5 % ergeben. Dadurch verteuert sich die Baumaßnahme.
Stellungnahme Hochbauamt

Die Angemessenheit der Baukosten wurde durch das Hochbauamt bestätigt.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf voraussichtlich 3.703.555,00 Euro. Der Zuschussbedarf beträgt aktuell 3.703.555,00 Euro.

Im Doppelhaushalt 2018/2019 wurden Mittel in Höhe von 3.637.100,00 Euro veranschlagt und bewilligt.

Für den Mehrbedarf wurden im Doppelhaushalt 2020/2021 Kosten in Höhe von 66.455,00 Euro angemeldet und veranschlagt (GRDrs 587/2019).

Einmalige KostenLaufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der
Nachfinanzierung
66.455,00 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene
Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
Euro
Städt. Zuschuss (gerundet)
max. 66.455,00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt JaNoch zu veranschlagen
Euro



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-

<Anlagen>



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