Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU 7703-00
GRDrs 1073/2019
Stuttgart,
01/08/2020


Bodenschutzkonzept Stuttgart (BOKS) - Bilanzzeitraum 2017 - 2019
Entwicklung der Bodenindexpunkte




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und UmweltKenntnisnahmeöffentlich17.01.2020

Bericht:



Am 10.05.2005 sowie am 16.03.2006 wurden die Teile 1 und 2 zum Stuttgarter Bodenschutzkonzept beschlossen (GRDrs 124/2005, GRDrs 27/2006).

Demnach sind bei sämtlichen Planungen mit Bodeninanspruchnahmen seit 01.05.2006 alle Bodeninanspruchnahmen in Bodenindexpunkten zu messen. Durch die gezielte Bewirtschaftung eines „Bodenkontingents“, dessen Ausgangswert 1000 Boden­indexpunkte betrug, sollen Böden der Qualitätsstufen „hoch“ und „sehr hoch“ laufend gesichert werden. Es wird angestrebt, den Bedarf an Boden(-flächen) möglichst vollständig im Innenbereich zu decken.

Die Verwaltung erhielt den Auftrag, alle 2 Jahre eine Bilanz zur Bodeninanspruchnahme einschließlich einer zugehörigen Analyse sowie Empfehlungen zur Zielerreichung vorzulegen. Für die zweijährigen Bilanzperioden jeweils von Mai bis April der Jahre 2006 - 2012 bzw. 2012 - 2015 (verlängerter Zeitraum wegen Zielanpassung gemäß GRDrs 205/2014) geschah dies letztmals für die Jahre 2015 - 2017 im Rahmen der GRDrs 1039/2017.

Bilanz der Bodeninanspruchnahmen Mai 2017 bis April 2019

Die im sechsten Bilanzzeitraum (Mai 2017 bis April 2019) in Kraft getretenen 30 Planungen sind in Anlage 1 aufgelistet.

Hierbei handelt es sich 27 Bebauungspläne und 3 sonstige Planungen. Für 6 Bebauungspläne hat sich eine Bilanzierung mangels Bodenbezug (lediglich Festsetzungen für Einzelhandel oder Vergnügungsstätten) erübrigt. Die Bodeninanspruchnahmen der 24 kalkulationsrelevanten Planungen, deren Flächen insgesamt ca. 42,9 ha betragen, verursachen einen Verlust von 5,7 Bodenindexpunkten (BX). Damit reduziert sich der Punktestand im Bodenkontingent im Bilanzzeitraum von 776,4 auf 770,7 BX (Anlage 2, Abb. 1). Eingerechnet hierbei sind 2 Fälle, in denen durch Entsiegelung oder Umnutzung ein Zugewinn von 0,5 BX zu verzeichnen war. Insgesamt 4 Fälle zählen als „erhebliche Bodeninanspruchnahmen“ (Anlage 1, orange Markierung). Hier sind naturnahe Böden der Qualitätsstufe „hoch“ oder „sehr hoch“ mit Flächenanteilen von jeweils mehr als 500 m² betroffen.

Analyse der Bodeninanspruchnahmen und Empfehlungen

Für den 2-Jahreszeitraum von Mai 2017 bis April 2019 ergibt sich bei einer Detailbetrachtung folgendes Bild:

Der Großteil der 21 relevanten Bebauungspläne ist zielkonform, da sie nur vorgenutzte Flächen im Innenbereich betreffen und somit nur geringe Bodenverluste verursachen. Lediglich der Bebauungsplan für die Bioabfallvergärungsanlage in Zuffenhausen (Zu 253) gehört zum Außenbereich. Hier ist zusätzlich zur Überplanung früherer Gärtnereigebäude eine Beanspruchung hochwertiger multifunktionaler Böden auf bisherigen Freiflächen vorgesehen. Letzteres bedeutet einen erheblichen Eingriff in das Schutzgut Boden, der einen Verlust von 2,5 BX verursacht. Auch der Bebauungsplan Wohnquartier Pallotti in Birkach (Bi 65) verursacht Eingriffe in hochwertige Böden, da hier neben der Überplanung der bisherigen kirchlichen Gebäude auch Teile der angrenzenden Freifläche überplant werden.

Weiterhin verursachen drei sonstige Planungen (landwirtschaftliche Mehrzweckhalle, Trinkwasserbehälter, Interimsschulcontainer) auf hochwertigen Böden einen Rückgang von insgesamt 1,1 BX. Im prozentualen Vergleich (Anlage 2, Abb. 2) wird deutlich, dass die Bodeninanspruchnahmen im Außenbereich nachteilhaft sind, da sie trotz kleiner Flächenanteile (5 %) mehr als die Hälfte (55 %) der Bodenverluste verursachen. Umgekehrt zeigen sich die Vorteile der Innenentwicklung, auf die bei Flächenanteilen von 95% lediglich 45% der Bodenverluste entfallen.

Insgesamt ist die die Bilanzperiode 2017-2019 bei einem Verbrauch von 5,7 BX in der Gesamtschau durch einen sparsamen Umgang mit dem Schutzgut Boden gekennzeichnet. Da die einst vorhandenen Spielräume bereits in der vergangenen Bilanzperiode bis in das Jahr 2025 ausgeschöpft wurden, waren auf damaliger Basis von 776,4 BX zunächst keine weiteren tolerierbaren Bodenverluste mehr zu veranschlagen. Insofern schmälert auch der vergleichsweise geringe Bodenverbrauch von 5,7 BX das Bodenkontingent außerplanmäßig weiter auf 770,7 BX. Es konnten auch im aktuellen Bilanzzeitraum die überproportionalen Verluste der Vorjahre nicht abgefangen werden. Daher stellt der aktuelle Stand von 770,7 BX im Bodenkontingent zwangsläufig die Grenzmarke dar, an der weitere Planungen zu messen und künftige Zielvorgaben zu prüfen sind.


Nächste Bilanzperiode Mai 2019 bis April 2021

Aus vorgenannten Gründen entsprechen die Planungen den Zielvorstellungen des BOKS, wenn der Punktestand im Bodenkontingent

bis Ende April 2021 im Niveau von 770,7 Bodenindexpunkten

In etwa stabil gehalten werden kann.

Zu den Entwicklungen der Bodeninanspruchnahmen im Bilanzzeitraum 2019 bis 2021 berichtet die Verwaltung voraussichtlich nach der Sommerpause 2021.



Beteiligte Stellen

Keine.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine.
Keine.




Peter Pätzold
Bürgermeister






Bilanz der Flächeninanspruchnahme (Mai 2015 bis April 2017)






Anlage 2 zu GRDrs 1073/2019



Abb. 1: Bodenverlust und Inanspruchnahme neuer (Boden-)Flächen mit Zielvorgaben (BX = Bodenindexpunkte), Mai 2006 bis April 2019








Abb. 2: Anteile der Planungsflächen und Bodenverluste im Bilanzzeitraum 01.05.2017 - 30.04.2019 im Innen- und Außenbereich









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