Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 864/2022
Stuttgart,
01/16/2023


Stuttgarter Gesamtprogramm "Kita für alle":
Trägerübergreifende Qualitätsstandards für die Arbeit in "Kitas S-Plus"




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Beirat für Menschen mit Behinderung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.02.2023
13.02.2023
27.11.2023

Bericht:



Ausgangslage

Mit der GRDrs 84/2019 wurde beschlossen, modellhaft Stuttgarter Kindertageseinrichtungen strukturell zu fördern und damit die Festanstellung einer Inklusionsfachkraft zu ermöglichen.

Diese Einrichtungen heißen "Kitas S-Plus":
Das S-Plus steht dafür, dass die Kitas eine zusätzliche Förderung erhalten („Struktur Plus“). Durch die Festanstellung wird die Einbindung einer Inklusionsfachkraft in das Team, die Arbeit mit den Eltern sowie der Transfer von sonder- und heilpädagogischem Wissen an die sonstigen Kita-Fachkräfte gewährleistet. Die strukturelle Förderung der "Kitas S-Plus" folgt damit dem Inklusionsgrundsatz „Nicht das Kind, sondern die Strukturen müssen sich anpassen“.

Folgende Einrichtungen werden seit dem Kindergartenjahr 2020 modellhaft als eine „Kita S-Plus“ strukturell gefördert:

      Nr.
      Träger
      Einrichtung
      Bezirk
      Plätze
      Stellenbedarf
1
      Jugendamt Stuttgart
      TE Dr.-Herbert-Czaja-Weg 10
      Zuffenhausen
5
1,0
2
      Jugendamt Stuttgart
      TE Burgherrenstraße 40 – 42
      Feuerbach
5
1,0
3
      Jugendamt Stuttgart
      TE Hasenbergstraße 62
      S-West
5
1,0
4
      IN VIA
      KiFaZ Wilde Hilde, Olgastr. 62
      S-Mitte
3
0,6
5
      Himpelchen und Pimpelchen gGmbH
      Kita Heimgartenstraße 2/4
      Hedelfingen
4
0,8
6
      SOS-Kinderdorf e.V.
      Kita Europaplatz 28
      Möhringen
5
1,0
27
5,4

Zum 31.12.2022 waren 27 Plätze belegt, was einer Belegungsquote von 100% entspricht.

Durch die Begrenzung auf maximal fünf Kinder mit Behinderung pro Einrichtung wird gewährleistet, dass sich die beteiligten Einrichtungen nicht zu „Schwerpunkt-Kitas“ entwickeln, in denen vorrangig Kinder mit Behinderung betreut werden. Ansonsten besteht das Risiko, dass andere Einrichtungen auf diese Kitas verweisen und somit eine unbeabsichtigte Exklusion entstünde. In den sechs "Kitas S-Plus" werden in 36 Gruppen 523 Plätze vorgehalten. Die 27 "Kita S-Plus"-Plätze entsprechen somit einem Anteil von 5,16%, sodass das Risiko der Bildung von Schwerpunkt-Kitas ausgeschlossen ist.
Der Modell-Zeitraum beläuft sich auf vier Jahre (01.09.2020 bis 31.08.2024). Eine Zwischenevaluation durch die Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Lehrstuhl Frühkindliche Bildung, startete im September 2022 und wird Ende April 2023 abgeschlossen sein. Die Berichterstattung hierzu erfolgt im Sommer/Herbst 2023.

Mit der vorliegenden Drucksache werden die Ergebnisse der Entwicklung von Qualitätsstandards für die "Kitas S-Plus" dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Standards ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Die Fachverwaltung bedankt sich ausdrücklich bei allen, die an der Entwicklung der Qualitätsstandards beteiligt waren. Die Kompetenz und das Engagement der "Kitas S-Plus" haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die Qualität der Teilhabe, Förderung und Begleitung von Kindern mit Förderbedarf und deren Familien sich auf einem sehr hohen Niveau bewegt. Sie trägt nicht nur dem uneingeschränkten Rechtsanspruch der Betreuung aller Kinder Rechnung, sondern erfüllt auch den Anspruch, dass sich alle Kinder und Familien ernstgenommen, respektiert und bestmöglich unterstützt fühlen.

1. Qualitätsstandards für "Kitas S-Plus"

Im Rahmenkonzept des Gesamtprogramms Anlage 1 zu GRDrs 84/2019: Rahmenkonzept "Kita für alle in Stuttgart". Programm zur inklusiven Bildung, Erziehung und Betreuung für alle Kinder in Stuttgart "Kita für alle in Stuttgart" wurde festgelegt, dass für die "Kitas S-Plus" folgende Standards erarbeitet werden müssen, um die Qualität der inklusiven Arbeit in den Einrichtungen zu sichern und weiterzuentwickeln:

1.1. Qualitätsstandard 1: Qualifizierung von Fachkräften

Das bedeutet:
Jede "Kita S-Plus" gewährleistet diese Qualifizierung regelmäßig durch externe und Inhouse-Seminare, ebenso wie die Wissensvermittlung zwischen den Fachkräften.

1.2. Qualitätsstandard 2: Zusammenarbeit mit Familien

Das bedeutet:
Jede "Kita S-Plus" begreift die Beratung und Unterstützung aller Eltern und Familien als festen Bestandteil ihres Konzeptes und entwickelt hierfür entsprechende Maßnahmen.

1.3. Qualitätsstandard 3: Interdisziplinäre Vernetzung

Das bedeutet:
Jede "Kita S-Plus" baut entsprechende Netzwerke auf, die für die Unterstützung und Begleitung sowohl der Kinder mit Förderbedarf als auch für deren Eltern und Familien notwendig sind.

1.4. Qualitätsstandard 4: Profilbeschreibung für Inklusions-Fachkräfte

In regelmäßig stattfindenden träger- und ämterübergreifenden Trägerrunden werden seit 2020 die Arbeit und die Rahmenbedingungen der "Kitas S-Plus" kontinuierlich ausgewertet und weiterentwickelt. Dabei wurde erkannt, dass für die Inklusions-Fachkräfte eine Profilbeschreibung notwendig ist, um ihre Qualifikation, Rolle und Aufgaben zu definieren und damit für alle Beteiligten transparent zu machen.

Infolgedessen wurde – zusätzlich zu den in GRDrs 84/2019 bereits beschriebenen Standards – der Qualitätsstandard 4 entwickelt, der für jede "Kita S-Plus" gilt.



2. Beteiligungsprozesse für die Entwicklung der Qualitätsstandards

Die "Kitas S-Plus" wurden mittels eines Interessenbekundungsverfahrens im März 2020 ausgewählt. Bereits vor dem Start zum Kindergartenjahr 2020/2021 fanden ab Mai 2020 regelmäßige Trägerrunden statt, in denen die gemeinsame Entwicklung verbindlicher Qualitätsstandards diskutiert und erste Planungen eingeleitet wurden.

Daraufhin wurden die Standards im Zeitraum Mai 2021 bis November 2022 in verschiedenen Beteiligungsprozessen erarbeitet:

2.1. Entwicklung der Qualitätsstandards 1 und 3

Die Standards 1 „Qualifizierung von Fachkräften“ und 3 „Interdisziplinäre Vernetzung“ wurden in einem träger- und ämterübergreifenden Prozess erarbeitet. Beteiligt waren Trägervertreter*innen aller "Kitas S-Plus" sowie Vertreter*innen des Gesundheits- und Jugendamts.

In zwei Workshops wurden Erfahrungen ausgetauscht, best-practice-Beispiele gesammelt und notwendige Ergänzungen vorgenommen.

Die Standards 1 und 3 wurden einstimmig verabschiedet und traten mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

2.2. Entwicklung des Qualitätsstandards 2

Auch der Standard 2 „Zusammenarbeit mit Familien“ wurde träger- und ämterübergreifend erarbeitet. Für diesen Standard wurde von der Trägerrunde "Kitas S-Plus" beschlossen, einen Prozess durchzuführen, an dem neben Träger- und Amtsvertreter*innen auch Einrichtungsleitungen, Inklusions-Fachkräfte sowie pädagogische Fachkräfte der "Kitas S-Plus" beteiligt wurden.

In drei Workshops wurde für die Zusammenarbeit mit Familien eine Leitlinie erarbeitet, die für alle "Kitas S-Plus" Gültigkeit besitzt. Um auch die Eltern und Familien miteinzubinden, erfolgte im Herbst 2022 die Veröffentlichung und Diskussion der Leitlinie in verschiedenen Formaten (Aushang, Elternabende u.a.). Für die Weiterentwicklung der Leitlinie ist nach der dreijährigen Pilotphase geplant, Eltern und Familien aktiv an weiteren Workshops zu beteiligen.

Der Standard 2 wurde einstimmig verabschiedet und trat mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

2.3. Entwicklung des Qualitätsstandards 4

Die Notwendigkeit für den Standard 4 „Profilbeschreibung für Inklusions-Fachkräfte“ wurde, wie oben erwähnt, im Laufe der praktischen Umsetzung der "Kitas S-Plus" festgestellt. Parallel dazu wurde vom Stuttgarter Gesundheitsamt eine Profilbeschreibung für Inklusions-Fachkräfte entwickelt, die in dem Fachkräfte-Pool für kleinere freie Träger angestellt sein werden und die auch für andere Pools gelten soll. Zum Fachkräfte-Pool des Gesundheitsamt sowie zu den Pools bei großen freien Trägern werden gesonderten Vorlage eingebracht.

Da sich für beide Fachkraft-Anstellungen (in "Kitas S-Plus" und in Fachkräfte-Pools) ein nahezu identisches Profil ergibt, wurde das Profil des Gesundheitsamts als Grundlage genutzt für die Profilbeschreibung der "Kitas S-Plus", verbunden mit einem Dank der Trägerrunde "Kitas S-Plus", darauf zurückgreifen zu dürfen.

Auf dieser Basis wurde der Standard 4 in zwei träger- und ämterübergreifenden Workshops diskutiert und die vom Gesundheitsamt erarbeitete Profilbeschreibung für Inklusions-Fachkräfte weitgehend übernommen. Beteiligt waren Trägervertreter*innen aller "Kitas S-Plus" sowie Vertreter*innen des Gesundheits- und Jugendamts.

Der Standard 4 wurde einstimmig verabschiedet und trat mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.


3. Ausblick

Die Qualitätsstandards der "Kitas S-Plus" sollen auch anderen Kindertageseinrichtungen bei der inklusiven Weiterentwicklung von Nutzen sein. So wurden Teile daraus bereits in die Erarbeitung der Stuttgarter Leitlinie "Kita für alle" übernommen, die für alle Kitas in Stuttgart Gültigkeit besitzen sollen. Zur Leitlinie "Kita für alle" wird im Frühjahr 2023 eine gesonderte Vorlage eingebracht.

Die Fachverwaltung hat mit den Teilnehmer*innen der verschiedenen Workshops vereinbart, dass die Qualitätsstandards sowohl für bestehende als auch für gegebenenfalls zukünftige "Kitas S-Plus" verbindlich gelten. Nach einer dreijährigen Erprobungsphase sollen die Standards in weiteren Beteiligungsprozessen ausgewertet und fortgeschrieben werden.


Beteiligte Stellen

Das Referat SI hat mitgezeichnet.






Isabel Fezer
Bürgermeisterin





Anlage 1: Trägerübergreifende Qualitätsstandards für "Kitas S-Plus"

Trägerübergreifende Qualitätsstandards
für "Kitas S-Plus"


1. Qualitätsstandard 1: Qualifizierung von Fachkräften


1.1. Reflexion


"Kitas S-Plus" begleiten Kinder mit und ohne Förderbedarf und deren Familien gleichwertig ohne Sonderstatus. Jedes Kind wird entsprechend seiner Entwicklung und Möglichkeiten individuell gefördert. Somit ist Inklusion in "Kitas S-Plus" ein grundlegender Bestandteil der Arbeit. Die notwendige Basis hierfür ist, dass alle Mitarbeiter*innen sich mit ihren Kompetenzen und Unterschiedlichkeiten ebenso wie mit ihren Unsicherheiten und eigenen Barrieren offen austauschen und weiterentwickeln können.

Verbindlicher Bestandteil des Qualitätsstandards 1 „Qualifizierung von Fachkräften“ sind daher Angebote, in denen regelmäßig Grundhaltungen reflektiert werden.

Die Angebote zur Reflexion finden für alle pädagogischen und Inklusions-Fachkräfte sowie die Einrichtungsleitungen in folgender Form statt:


Für Einrichtungen, die sich zukünftig zu einer "Kita S-Plus" weiterentwickeln, wird verbindlich festgelegt, dass mit Start der Umsetzung eine Kick-Off-Klausur stattfindet, die als Basis für die darauffolgenden ZIB-Reflexionsklausuren dient. Die Kick-Off- Klausur wird von der ZIB zu Beginn des Kindergartenjahrs organisiert und für neue "Kitas S-Plus" durchgeführt.


1.2. Coaching und kollegiale Beratung für Inklusions-Fachkräfte


Ein Leitmotiv der "Kitas S-Plus" ist, dass alle Mitarbeiter*innen für alle Kinder gleichermaßen zuständig sind. Dennoch hat die Inklusions-Fachkraft einen anderen Auftrag und somit eine andere Rolle (siehe Qualitätsstandard 4: Profilbeschreibung für Inklusions-Fachkräfte), und sie ist zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Kita-Personalschlüssel angestellt. Infolgedessen ist es notwendig, dass Inklusions-Fachkräfte eine zusätzliche Begleitung erhalten, damit sie ihre Arbeit und Rolle reflektieren und weiterentwickeln zu können.

Verbindlicher Bestandteil des Qualitätsstandards 1 „Qualifizierung von Fachkräften“ ist daher Coaching und kollegiale Beratung für die Inklusions-Fachkräfte.

Coaching und kollegiale Beratung finden für die Inklusions-Fachkräfte in folgender Form statt:


Darüber hinaus wird den Inklusions-Fachkräften bei Bedarf ein Coaching in Form von Einzelsupervision mit einer externen Begleitung gewährt.

1.3. Fachliche Qualifizierung und Wissenstransfer In "Kitas S-Plus" werden Kinder mit unterschiedlichen Behinderungen betreut. Für ihre optimale Förderung und gelingende Teilhabe und auch, um Unsicherheiten abzubauen, ist es notwendig, dass alle Mitarbeiter*innen sich fachlich fundiertes Wissen zu unterschiedlichen Behinderungsarten aneignen und dieses austauschen.

Verbindlicher Bestandteil des Qualitätsstandards 1 „Qualifizierung von Fachkräften“ ist daher, dass alle Mitarbeiter*innen regelmäßig an fachlichen Qualifizierungsangeboten teilnehmen und ihr Wissen untereinander teilen.

Fachliche Qualifizierung und Wissenstransfer finden in folgender Form statt:

2. Qualitätsstandard 2: Leitlinie „Zusammenarbeit mit Familien“


Vorbemerkung
Das System „Familie“ ist vielfältig und kein starres Gebilde. Die Familienarbeit in den "Kitas S-Plus" richtet sich daher an alle Bezugs- und Betreuungspersonen sowie Erziehungsberechtigten der Kinder. Das können zum einen die leiblichen Eltern sein, zum anderen die sozialen Mütter und Väter, zum Beispiel in Patchwork-, Pflege- und Regenbogenfamilien.

§ Bei uns ist jedes Kind einzigartig und mittendrin.

§ Bei uns sind alle Familien einzigartig und mittendrin. § Bei uns besteht ein Klima der Offenheit und Akzeptanz.
§ Bei uns sind Transparenz und Austausch wichtig. § Bei uns wird Gemeinsamkeit gelebt. § Unsere Fachkräfte


3. Qualitätsstandard 3: Interdisziplinäre Vernetzung


3.1. "Kita S-Plus"-Netzwerkkarte


Der Aufbau von verlässlichen und langfristigen Kontakten zu sonderpädagogischen, therapeutischen und medizinischen Kooperationspartner*innen sowie zu weiteren Beratungsstellen und Diensten bildet eine tragfähige Grundlage, um Kindern mit Förderbedarf und ihren Familien eine geeignete Unterstützung und Teilhabe zu eröffnen. Notwendig ist hierfür, dass jede "Kita S-Plus" eine einrichtungsbezogene Netzwerkkarte erstellt, in der die wichtigsten Kooperationspartner*innen zusammengestellt sind.

Verbindlicher Bestandteil des Qualitätsstandards 3 „Interdisziplinäre Vernetzung“ ist daher die Erstellung einer "Kita S-Plus"-Netzwerkkarte für jede Einrichtung. Diese Netzwerkkarte umfasst sowohl sozialräumliche als auch stadtweite Kooperationspartner*innen.

Die "Kita S-Plus"-Netzwerkkarte umfasst verpflichtend folgende Kooperationspartner*innen:


Weitere Kooperationspartner*innen wie Sozialamt, Schulkindergärten, Staatliches Schulamt u.a. können einrichtungsbezogen zusätzlich in die Netzwerkkarte aufgenommen werden.


3.2. Kindbezogene Netzwerkkarte Kinder mit Behinderung haben unterschiedliche Förder- und Unterstützungsbedarfe. Um auf diese Bedarfe bestmöglich einzugehen, ist es notwendig, für jedes Kind und seine Familie eine individuelle Netzwerkkarte zu erstellen.

Verbindlicher Bestandteil des Qualitätsstandards 3 „Interdisziplinäre Vernetzung“ ist daher die Erstellung einer kindbezogenen Netzwerkkarte. Diese Netzwerkkarte umfasst sowohl sozialräumliche als auch stadtweite Kooperationspartner*innen.

Die kindbezogene Netzwerkkarte wird gemeinsam mit den Eltern und Familien erstellt. Zu berücksichtigen ist dabei das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern. Welche Kooperationspartner*innen (auch aus der "Kita S-Plus"-Netzwerkkarte) in die kindbezogene Netzwerkkarte aufgenommen werden, hängt vom Förder- und Unterstützungsbedarf des Kindes und vom Bedarf der Eltern und Familien ab.



4. Qualitätsstandard 4: Profilbeschreibung für Inklusions-Fachkräfte


4.1. Aufgaben der Inklusions-Fachkraft


Eine Inklusions-Fachkraft in den "Kitas S-Plus" ist fest angestellt und wird zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Kita-Personal eingesetzt. Sie begleitet Kinder, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder (drohenden) Behinderung einen erhöhten Förderbedarf haben, in der Kindertagesstätte, um jedem Kind die Teilhabe am Kitaalltag zu ermöglichen. Sie erfasst den individuellen Entwicklungsstand und Unterstützungsbedarf der Kinder mit Förderbedarf und initiiert auf dieser Basis gezielte pädagogische Fördermaßnahmen. Die Inklusions-Fachkraft unterstützt das Kind, im Rahmen seiner Möglichkeiten am Gruppengeschehen in der Kindertagesstätte aktiv teilzunehmen und in Interaktion und Beziehung mit Gleichaltrigen und den Erzieher*innen zu gehen. Des Weiteren übernimmt sie, sofern eine Verordnung des Arztes vorliegt, medizinisch-pflegerische Tätigkeiten (z.B. Medikamentengabe oder Blutzuckermessung). Je nach Vorkenntnissen und Bedarf nimmt sie hierfür an entsprechenden Schulungen teil. Eine Inklusions-Fachkraft unterstützt sowohl die Kindertagesstätten als auch die Familien durch Beratung und konkrete Förderangebote in den Bereichen, in denen das Kind Unterstützung benötigt.
Die Inklusions-Fachkraft beteiligt sich an der Weiterentwicklung von konzeptionellen Prozessen zur Implementierung des inklusiven Handelns und Denkens in den Einrichtungen.
Sie arbeitet eng mit den jeweiligen Bezugserzieher*innen zusammen und ist über die Entwicklung der jeweiligen Kinder im regelmäßigen Austausch.

4.2. Qualifikation der Inklusions-Fachkraft


4.2.1. Inklusions-Fachkraft im Sinne von § 7 KitaG BW


Für die pädagogische bzw. qualifizierte Förderung eines Kindes ist vorrangig eine Inklusions-Fachkraft im Sinne von § 7 KitaG BW einzusetzen. Hierzu zählen:

Nr.Qualifikation
1Heilpädagog*in mit staatlicher Anerkennung
2Sozialarbeiter*in, Sozialpädagog*in mit staatlicher Anerkennung
3Kindheitspädagog*in mit staatlicher Anerkennung
4Erziehungswissenschaftler*in mit sozialpädagogischem Schwerpunkt
5Physiotherapeut*in mit abgeschlossener Hochschulausbildung und staatlicher Anerkennung
6Ergotherapeutin mit abgeschlossener Hochschulausbildung und staatlicher Anerkennung
7Logopäd*in mit abgeschlossener Hochschulausbildung und staatlicher Anerkennung
8Heilerziehungspfleger*in mit staatlicher Anerkennung
9Erzieher*in mit staatlicher Anerkennung
10Physiotherapeut*in mit staatlicher Anerkennung
11Ergotherapeut*in mit staatlicher Anerkennung
12Logopäd*in mit staatlicher Anerkennung
13Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in mit staatlicher Anerkennung

Für die Ziffern 10 bis 13 entfällt die Auflage einer Zusatz-Qualifikation in Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie, da die Inklusions-Fachkräfte zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Kita-Personal eingesetzt werden und sie über die erforderlichen Kenntnisse der Förderung von Kindern mit Behinderung verfügen. Eine Fortbildung wird empfohlen.

Die Stelle der Inklusions-Fachkraft wird nicht auf den Stellenschlüssel der Einrichtung angerechnet.

4.2.2. Inklusions-Fachkraft nach § 72 SGB VIII


In Ausnahmefällen soll auch ermöglicht werden, dass eine Inklusions-Fachkraft ohne die o.g. Voraussetzungen eingesetzt werden kann auf der Grundlage des § 72 SGB VIII, Abs. 1 „Mitarbeiter, Fortbildung“:


Die Prüfungseignung erfolgt durch den Träger. Das Ergebnis der Prüfung geht zur Kenntnis an die Jugendhilfeplanung.

4.3. Anforderungsprofil für eine Inklusions-Fachkraft


Eine Inklusions-Fachkraft in den "Kitas S-Plus" muss für die Qualitätssicherung und –entwicklung bei der Betreuung von Kindern mit Förderbedarf folgende Anforderungen erfüllen:
a) Nachweisliche Erfahrung in der Begleitung von Kindern mit Förderbedarf

b) Kenntnisse über die Anforderungen in der Arbeit mit Familien mit Kindern mit Förderbedarf

c) Zusammenarbeit mit der Familie

d) Vernetzung mit internen und externen Kooperationpartner*innen sowie gute Kommunikations- und Kontaktgestaltung im Umgang mit externen Partner*innen

e) Inklusive Grundhaltung und Beteiligung an der Weiterentwicklung des Themas „Inklusion in Kindertagesstätten“

f) Ausgeprägte Sozialkompetenzen (u.a. Konflikt-, Kritik-, Kommunikations- und Teamfähigkeit)

g) Individuelle und situationsorientierte Begleitung von Kindern mit Förderbedarf (u.a. Dokumentation des Förderbedarfs und der Entwicklung, enge Kooperation mit der Bezugserzieherin, Unterstützung des Kindes bei der aktiven Teilnahme am Gruppengeschehen)

h) Kooperation mit dem Kita-Team und fachliche Beratung/Unterstützung

i) Regelmäßige Teilnahme an Schulungen und Fortbildungen (sowohl allgemein als auch inklusionsspezifisch)

j) Medizinisch-pflegerische Grundkenntnisse zu Krankheitsbildern und deren Versorgung und/oder die Bereitschaft zur Teilnahme an entsprechenden Schulungen



4.4. Dienst- und Fachaufsicht über eine Inklusions-Fachkraft


Eine Inklusions-Fachkraft in einer "Kita S-Plus" ist direkt in der Einrichtung angestellt. Das bedeutet, dass die Dienst- und Fachaufsicht über die Inklusions-Fachkraft in der Regel bei der "Kita S-Plus" liegt. Die jeweilige Zuordnung ist abhängig vom Träger, die Dienst-und Fachaufsicht kann auch innerhalb einer Fachabteilung Inklusion liegen.

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