1.1. Reflexion
"Kitas S-Plus" begleiten Kinder mit und ohne Förderbedarf und deren Familien gleichwertig ohne Sonderstatus. Jedes Kind wird entsprechend seiner Entwicklung und Möglichkeiten individuell gefördert. Somit ist Inklusion in "Kitas S-Plus" ein grundlegender Bestandteil der Arbeit. Die notwendige Basis hierfür ist, dass alle Mitarbeiter*innen sich mit ihren Kompetenzen und Unterschiedlichkeiten ebenso wie mit ihren Unsicherheiten und eigenen Barrieren offen austauschen und weiterentwickeln können. Verbindlicher Bestandteil des Qualitätsstandards 1 „Qualifizierung von Fachkräften“ sind daher Angebote, in denen regelmäßig Grundhaltungen reflektiert werden. Die Angebote zur Reflexion finden für alle pädagogischen und Inklusions-Fachkräfte sowie die Einrichtungsleitungen in folgender Form statt:
Für jede "Kita S-Plus" wird einmal pro Quartal Supervision mit einer externen Begleitung von den Trägern organisiert und für die "Kitas S-Plus" durchgeführt. 1.1.2. ZIB-Reflexionsklausur:
Für jede "Kita S-Plus" wird zweimal jährlich von der Zentralen Informations- und Beratungsstelle (ZIB) eine Reflexionsklausur organisiert und für die "Kitas S-Plus" durchgeführt.
Ein Leitmotiv der "Kitas S-Plus" ist, dass alle Mitarbeiter*innen für alle Kinder gleichermaßen zuständig sind. Dennoch hat die Inklusions-Fachkraft einen anderen Auftrag und somit eine andere Rolle (siehe Qualitätsstandard 4: Profilbeschreibung für Inklusions-Fachkräfte), und sie ist zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Kita-Personalschlüssel angestellt. Infolgedessen ist es notwendig, dass Inklusions-Fachkräfte eine zusätzliche Begleitung erhalten, damit sie ihre Arbeit und Rolle reflektieren und weiterentwickeln zu können. Verbindlicher Bestandteil des Qualitätsstandards 1 „Qualifizierung von Fachkräften“ ist daher Coaching und kollegiale Beratung für die Inklusions-Fachkräfte. Coaching und kollegiale Beratung finden für die Inklusions-Fachkräfte in folgender Form statt:
Diese wird in Form von festen Austauschgesprächen zwischen der Inklusions-Fachkraft und den Bezugserzieherinnen einmal monatlich fest in der Einrichtung etabliert. 1.2.2. träger- und einrichtungsübergreifende kollegiale Beratung:
Diese findet einmal pro Quartal für alle Inklusions-Fachkräfte der "Kitas S-Plus" als „Austausch-Treffen IFK“ statt. Die Organisation der Treffen (Terminierung, Einladung, Protokoll u.a.) erfolgt über die "Kitas S-Plus"; die Treffen werden von der Zentralen Informations- und Beratungsstelle (ZIB) begleitet. 1.2.3. Fallberatung für städtische "Kitas S-Plus":
Für Inklusions-Fachkräfte der städtischen Einrichtungen besteht die Möglichkeit, sich über die „Präventive Fallberatung“ der Beratungszentren zu einzelnen Kindern beraten zu lassen. Diese Möglichkeit soll für die bestmögliche Förderung aller Kinder regelmäßig genutzt werden. 1.2.4. Fallberatung für "Kitas S-Plus" in freier Trägerschaft:
Für Inklusions-Fachkräfte der "Kitas S-Plus" der freien Träger besteht die Möglichkeit, sich über eine Fallberatung der ZIB zu einzelnen Kindern beraten zu lassen. Diese Möglichkeit soll für die bestmögliche Förderung aller Kinder regelmäßig genutzt werden.
Die ZIB bietet trägerübergreifend ein Fortbildungsprogramm zum Thema „Inklusion in Kitas“ an. Die "Kitas S-Plus" gewährleisten, dass die pädagogischen und Inklusions-Fachkräfte an mindestens zwei Fortbildungen pro Jahr teilnehmen. Darüber hinaus bietet die ZIB in den „Austausch-Treffen IFK“ neben der kollegialen Beratung auch fachliche Inputs für die Inklusions-Fachkräfte. 1.3.2. träger- und einrichtungsübergreifende fachliche Qualifizierung (B):
Neben den ZIB-Fortbildungen gibt es ein breites Spektrum an anderen Qualifizierungs-Angeboten zum Thema „Inklusion in Kitas“. "Kitas S-Plus" gewährleisten, dass alle Mitarbeiter*innen je nach Bedarf und aktuellen Entwicklungen an diesen weiteren Angeboten teilnehmen. 1.3.3. träger- und einrichtungsbezogene fachliche Qualifizierung:
Je nach Größe des Trägers sollen für die "Kitas S-Plus" auch trägerbezogene Schulungen organisiert und durchgeführt werden. 1.3.4. träger- und einrichtungsbezogener Wissenstransfer:
Das in fachlichen Qualifizierungen erworbene Wissen aller pädagogischen Mitarbeiter*innen wird einmal pro Quartal in einer Teamsitzung der "Kitas S-Plus" vorgestellt und ausgetauscht.
Vorbemerkung Das System „Familie“ ist vielfältig und kein starres Gebilde. Die Familienarbeit in den "Kitas S-Plus" richtet sich daher an alle Bezugs- und Betreuungspersonen sowie Erziehungsberechtigten der Kinder. Das können zum einen die leiblichen Eltern sein, zum anderen die sozialen Mütter und Väter, zum Beispiel in Patchwork-, Pflege- und Regenbogenfamilien. § Bei uns ist jedes Kind einzigartig und mittendrin.
ü jedes Kind wird gleichwertig behandelt ohne Sonderstatus,
ü jedes Kind wird entsprechend seiner Entwicklung und Möglichkeiten individuell gefördert und begleitet.
ü alle Familien werden gleichwertig behandelt ohne Sonderstatus,
ü alle Familien werden entsprechend ihrer Lebenssituation und ihrer Fragen individuell begleitet und unterstützt.
ü wir alle stellen uns gegenseitig offen Fragen, wenn uns etwas unklar ist,
ü wir alle äußern unsere Unsicherheiten, Hemmungen, Ängste oder Ärger und sprechen darüber.
ü die Fachkräfte schaffen einen Rahmen, in dem die Familien aufeinander zugehen und sich gegenseitig über die Unterschiedlichkeiten und Gemeinsamkeiten ihrer Kinder austauschen können.
ü die Fachkräfte sorgen dafür, dass alle Familien Teil der Gemeinschaft sind und an den Aktivitäten der Kita teilnehmen können,
ü die Fachkräfte unterstützen die Familien darin, dass sie sich auch außerhalb der Kita begegnen und gemeinsam etwas unternehmen können.
ü wir informieren uns über die Anamnesen und Förderbedarfe der Kinder und gehen speziell darauf ein,
ü wir anerkennen die Familien als Expert*innen für ihr Kind und beziehen ihre Anregungen für dessen Förderung mit ein.
3.1. "Kita S-Plus"-Netzwerkkarte
Der Aufbau von verlässlichen und langfristigen Kontakten zu sonderpädagogischen, therapeutischen und medizinischen Kooperationspartner*innen sowie zu weiteren Beratungsstellen und Diensten bildet eine tragfähige Grundlage, um Kindern mit Förderbedarf und ihren Familien eine geeignete Unterstützung und Teilhabe zu eröffnen. Notwendig ist hierfür, dass jede "Kita S-Plus" eine einrichtungsbezogene Netzwerkkarte erstellt, in der die wichtigsten Kooperationspartner*innen zusammengestellt sind. Verbindlicher Bestandteil des Qualitätsstandards 3 „Interdisziplinäre Vernetzung“ ist daher die Erstellung einer "Kita S-Plus"-Netzwerkkarte für jede Einrichtung. Diese Netzwerkkarte umfasst sowohl sozialräumliche als auch stadtweite Kooperationspartner*innen. Die "Kita S-Plus"-Netzwerkkarte umfasst verpflichtend folgende Kooperationspartner*innen:
Kooperation mit sonderpädagogischen Beratungsstellen an den SBBZ und mit Interdisziplinären Frühförderstellen 3.1.2. Kindertherapeut*innen und –ärzt*innen:
Wohnortnahe Kooperationen im Stadtteil 3.1.3. Beratungszentrum:
Kooperation mit dem Beratungszentrum im Bezirk 3.1.4. Gesundheitsamt:
Kooperation mit der Zentralen Informations- und Beratungsstelle (ZIB) und dem Kinderteam des Sozialdienstes des Gesundheitsamts im Bezirk; Teilnahme an vom Gesundheitsamt organisierten Runden Tischen 3.1.5. Psychologische Beratungsstelle des Caritasverbandes Stuttgart e.V.:
Kooperation mit der psychologischen Beratungsstelle Bad Cannstatt (Familien- und Erziehungsberatung für Familien mit einem Kind mit Behinderung)
4.1. Aufgaben der Inklusions-Fachkraft
Eine Inklusions-Fachkraft in den "Kitas S-Plus" ist fest angestellt und wird zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Kita-Personal eingesetzt. Sie begleitet Kinder, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder (drohenden) Behinderung einen erhöhten Förderbedarf haben, in der Kindertagesstätte, um jedem Kind die Teilhabe am Kitaalltag zu ermöglichen. Sie erfasst den individuellen Entwicklungsstand und Unterstützungsbedarf der Kinder mit Förderbedarf und initiiert auf dieser Basis gezielte pädagogische Fördermaßnahmen. Die Inklusions-Fachkraft unterstützt das Kind, im Rahmen seiner Möglichkeiten am Gruppengeschehen in der Kindertagesstätte aktiv teilzunehmen und in Interaktion und Beziehung mit Gleichaltrigen und den Erzieher*innen zu gehen. Des Weiteren übernimmt sie, sofern eine Verordnung des Arztes vorliegt, medizinisch-pflegerische Tätigkeiten (z.B. Medikamentengabe oder Blutzuckermessung). Je nach Vorkenntnissen und Bedarf nimmt sie hierfür an entsprechenden Schulungen teil. Eine Inklusions-Fachkraft unterstützt sowohl die Kindertagesstätten als auch die Familien durch Beratung und konkrete Förderangebote in den Bereichen, in denen das Kind Unterstützung benötigt. Die Inklusions-Fachkraft beteiligt sich an der Weiterentwicklung von konzeptionellen Prozessen zur Implementierung des inklusiven Handelns und Denkens in den Einrichtungen. Sie arbeitet eng mit den jeweiligen Bezugserzieher*innen zusammen und ist über die Entwicklung der jeweiligen Kinder im regelmäßigen Austausch. 4.2. Qualifikation der Inklusions-Fachkraft
4.2.1. Inklusions-Fachkraft im Sinne von § 7 KitaG BW
Für die pädagogische bzw. qualifizierte Förderung eines Kindes ist vorrangig eine Inklusions-Fachkraft im Sinne von § 7 KitaG BW einzusetzen. Hierzu zählen:
In Ausnahmefällen soll auch ermöglicht werden, dass eine Inklusions-Fachkraft ohne die o.g. Voraussetzungen eingesetzt werden kann auf der Grundlage des § 72 SGB VIII, Abs. 1 „Mitarbeiter, Fortbildung“:
Eine Inklusions-Fachkraft in den "Kitas S-Plus" muss für die Qualitätssicherung und –entwicklung bei der Betreuung von Kindern mit Förderbedarf folgende Anforderungen erfüllen: a) Nachweisliche Erfahrung in der Begleitung von Kindern mit Förderbedarf
b) Kenntnisse über die Anforderungen in der Arbeit mit Familien mit Kindern mit Förderbedarf
c) Zusammenarbeit mit der Familie
d) Vernetzung mit internen und externen Kooperationpartner*innen sowie gute Kommunikations- und Kontaktgestaltung im Umgang mit externen Partner*innen
e) Inklusive Grundhaltung und Beteiligung an der Weiterentwicklung des Themas „Inklusion in Kindertagesstätten“
f) Ausgeprägte Sozialkompetenzen (u.a. Konflikt-, Kritik-, Kommunikations- und Teamfähigkeit)
g) Individuelle und situationsorientierte Begleitung von Kindern mit Förderbedarf (u.a. Dokumentation des Förderbedarfs und der Entwicklung, enge Kooperation mit der Bezugserzieherin, Unterstützung des Kindes bei der aktiven Teilnahme am Gruppengeschehen)
h) Kooperation mit dem Kita-Team und fachliche Beratung/Unterstützung
i) Regelmäßige Teilnahme an Schulungen und Fortbildungen (sowohl allgemein als auch inklusionsspezifisch)
j) Medizinisch-pflegerische Grundkenntnisse zu Krankheitsbildern und deren Versorgung und/oder die Bereitschaft zur Teilnahme an entsprechenden Schulungen
4.4. Dienst- und Fachaufsicht über eine Inklusions-Fachkraft
Eine Inklusions-Fachkraft in einer "Kita S-Plus" ist direkt in der Einrichtung angestellt. Das bedeutet, dass die Dienst- und Fachaufsicht über die Inklusions-Fachkraft in der Regel bei der "Kita S-Plus" liegt. Die jeweilige Zuordnung ist abhängig vom Träger, die Dienst-und Fachaufsicht kann auch innerhalb einer Fachabteilung Inklusion liegen. zum Seitenanfang