Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
256/2023
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 04.07.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:Frau Schwarz (Amt für Umweltschutz)
Protokollführung: Frau Klemm as
Betreff: Energieberatung in Sanierungsgebieten Neubeauftragung eines Energieberaters sowie Kenntnisnahme des Sachstandsberichts von 2016 - 2022
- Einbringung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 02.06.2023, GRDrs 256/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Sachstandsbericht zur Energieberatung zwischen 2016-2022 wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Neubeauftragung eines Energieberatungsbüros im Rahmen einer VgV-Ausschreibung beauftragt.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den durch das Verfahren ausgewählten Energieberater auf bis zu zehn Jahre in Zwei-Jahres-Abständen zu beauftragen und Honoraranpassungen im Rahmen der allgemeinen Preissteigerungsrate vorzunehmen.

4. Die Honorarkosten in Höhe von 250.000 EUR für die nächsten zehn Jahre werden im Teilfinanzhaushalt THH 610 Amt für Stadtplanung und Wohnen, Ausz.GR 7873 sonstige Baumaßnahmen, bei den jeweiligen Sanierungsverfahren wie folgt gedeckt:


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Zurückkommend auf Entwicklungen im Ausschuss für Klima und Umwelt (AKU) und beim Klimaschutz, führt StRin Schanbacher (SPD) aus, in Sanierungsgebieten existierten fraktionsübergreifende Ideen zu einer Neuaufstellung der Energieberatung und einer Verknüpfung mit Energiekonzepten. Zudem stelle sich die Frage, ob die Energieberatung in der Stadt im Sinne der Klimaneutralität bis 2035 funktioniere. Nunmehr lagere man die Beratung an externe Energieberater aus. Sie interessiere, ob es Einwirkungsmöglichkeiten auf die Arbeit vor Ort, also auf die Umstellung generell der Energieberatung, andererseits auf eine Anpassung der Förderung und der Aufgabenvielfalt der energierelevanten Bereiche (Nahwärmenetze, Wärmepumpen usw.) gebe.

Die Fragen von StRin Schanbacher bekräftigt StR Pantisano (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei).

Frau Schwarz informiert, die Stadt als Auftraggeberin habe sehr großen Einfluss auf den Auftragnehmer und seine Beratung. Prinzipiell seien Energieberatungen sehr auf die Erzielung der bestmöglichen Energieeffizienz der Gebäude bedacht und berieten zielgerichtet das Optimum der Förderung. In der Beratung werde grundsätzlich auf mögliche existierende Nahwärmenetze hingewiesen, deren Vorteile würden positiv betont und Modellrechnungen sowie Wirtschaftlichkeitsvergleiche (auch mit Honorarerhöhung) erstellt. Gleichwohl liege die letzte Entscheidung immer beim Eigentümer. Die Wärmeplanung, so BM Pätzold ergänzend, werde den externen Energieberatern zur Verfügung gestellt. Der Bürgermeister versichert, die Berater seien über die unterschiedlichen Thematiken informiert.

Bedarf und Interesse nähmen bei den Eigentümer*innen in den Sanierungsgebieten zu, meint StR Peterhoff (90/GRÜNE). Er wolle der Verwaltung mitgeben zu prüfen, wie man im Sinne einer höheren Umsetzungsquote eine breitere Zielgruppe erreichen könne. Dies vor dem Hintergrund der vergleichsweise niedrigen Zahlen in Relation zum künftigen Potenzial. Ziel solle es sein, dass die große Masse ins Handeln komme.

In dem Zusammenhang bringt StRin Schanbacher die aufsuchende Energieberatung ins Spiel, gerade in Sanierungsgebieten mit ihrer zusätzlichen Förderung. Frau Schwarz hebt die bereits laufende Werbung in den Sanierungsgebieten für die Modernisierung hervor. Allerdings wolle sie keinesfalls Druck auf Einzelne ausüben. Sie nehme die Anregung aber mit und schlage vor, in einem neuen Sanierungsgebiet z. B. straßenweise aufsuchende Beratung anzugehen.




Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt BM Pätzold fest:

Die GRDrs 256/2023 ist einstimmig eingebracht.

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