Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
186/2021
Stuttgart,
04/15/2021
Berichterstattung zu den Lernräumen für Kinder und Jugendliche in Unterkünften
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Schulbeirat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.05.2021
28.06.2021
13.07.2021
Bericht:
1. Darstellung des Modellprojekts Lernräume für Kinder und Jugendliche in Unterkünften
Mit dem Beschluss des Modellprojekts „Lernräume für Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften“ (GRDrs 674/2020) sowie über die Spende der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung, konnten im ämterübergreifenden Zusammenwirken sowie in der Unterstützung der Träger, insgesamt 4 Lernräume in Gemeinschaftsunterkünften modellhaft etabliert werden. Den Schüler*innen in Gemeinschaftsunterkünften kann über diese Lernräume ein Ort angeboten werden, der nach dem Schulbesuch als Ersatz für einen eigenen Schreibtisch zum Hausaufgaben erledigen, zum konzentrierten Lernen, zum Vor- und Nachbereiten des Unterrichts, zum erweiterten Spracherwerb und der gezielten Lernunterstützung über Ehrenamtliche dient. Zudem bietet der Lernraum eine technische Ausstattung, um einzelnen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am Fernunterricht und Homeschooling zu ermöglichen und um Unterrichts- und Lernmaterialen auszudrucken. Eine hauptamtliche Kraft (je 50%) ermöglicht die regelmäßige Öffnung des Raumes, die Gewinnung und den Kontakt zu ehrenamtlich Engagierten, die dort Lernunterstützung leisten, sowie den Brückenschlag zu den Familien, den Schulen und dem Team des Integrationsmanagements vor Ort.
Ziel und Umsetzung der Lernräume
Die Bildungssituation und die Bildungsteilhabe der Kinder und Jugendlichen, die in Unterkünften leben, soll mit dem Angebot der Lernräume verbessert werden. Der Lernraum dient als Ersatz für den fehlenden Schreibtisch und wird ausschließlich zum Lernen und für weitere Bildungsangebote genutzt. Durch die Regelmäßigkeit der Angebote im Lernraum wird den Schüler*innen eine zusätzliche Tagesstruktur geboten. Durch die individuelle Unterstützung in Bildungsprozessen können die Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrer Fähigkeiten begleitet, motiviert und gefördert werden. Die bereitgestellte Infrastruktur (Notebooks, mobiler Internetzugang, Drucker, Arbeitsmaterialien, Lernsoftware, usw.) ermöglicht darüber hinaus einen besseren Zugang zur Bildungsteilhabe.
Um in den Lernräumen bedarfsgerechte Angebote für die jeweilige Zielgruppe zu machen, ist an jedem Standort eine hauptamtliche Koordination mit einem Stellenumfang von 50% beim Träger des Integrationsmanagements eingesetzt.
Arbeitsschwerpunkte der Lernraumkoordination:
• Lern- und Bildungsbedarfe der Kinder und Jugendlichen erfassen
• passende Zeitfenster für die Lernbegleitung ermitteln
• Verantwortung und Begleitung der Angebote und deren bedarfsgerechte Weiterentwicklung
• Ansprechpartner*in für ehrenamtlich Engagierte, die sich als Lernbegleiter*innen engagieren, sowie ggf. für Honorarkräfte
• Vernetzung mit Kooperationsprojekten, insbesondere mit dem Programm „digital for all kids“
• Vernetzung mit den bildungsbezogenen Angeboten der Flüchtlingsfreundeskreise vor Ort
• Vernetzung zu Bildungsreinrichtungen im Sozialraum
• Austausch und Kontakt zum Team des Sozialdienstes, insbesondere dem Integrationsmanagement, sowie zur Hausleitung der Unterkunft
Standorte der Lernräume
• Feuerbach: GU Krailenshaldenstraße in Trägerschaft der AGDW, seit 15.09.2020
• Möhringen: GU Kurt-Schumacher-Straße in Trägerschaft der Caritas, seit 1.10.2020
• Stammheim: GU Kameralamtstraße in Trägerschaft der AWO, seit 15.11.2020
• Degerloch: GU Helene-Pfleiderer-Straße in Kooperation mit der GU Guts-Muths-Weg in Trägerschaft des DRK, seit 1.03.2021
Erste Erfahrungen des Modellprojekts
Vorbemerkung zum Fernunterricht und Homeschooling:
Der Fern- bzw. Wechselunterricht beeinflusst die Arbeit der Lernräume aktuell stark. Die Konzeption der Lernräume ist als eine Ergänzung zum regelmäßigen schulischen Unterricht angelegt und kann keinen Ersatz für den Schulbesuch, ob in Präsenz oder im Homeschooling, bieten. Die Lernräume können den digitalen Fernunterricht über die vorhandene technische Ausstattung für einzelne Kinder und Jugendliche ermöglichen. Der Bedarf nach Lernarbeitsplätzen mit einem stabilen Internetzugang ist während (Teil-) Schließungen von Schulen allerdings hoch und kann über den Lernraum, unter der Einhaltung der Abstandsregelungen, nicht komplett gedeckt werden. Dennoch ist es bemerkenswert, wie vielen Schülerinnen und Schüler, dank der engagierten Arbeit der Fachkräfte vor Ort und durch die bereitgestellte Infrastruktur, die Teilnahme am Homeschooling ermöglicht werden konnte.
Die pandemiebedingten Einschränkungen sind bei den folgenden Zahlen zur Nutzung der Lernräume mit zu bedenken. Es sind derzeit aufgrund der Abstandsregeln in den Lernräumen, je nach Größe, max. 5 Kinder gleichzeitig zulässig. Ausgelegt sind die Lernräume, ohne Kontaktbeschränkungen, für bis zu 10 bis 14 Schülerinnen und Schüler, die sich gleichzeitig im Raum aufhalten können.
Konkrete Einblicke und Inhalte:
• Folgende Angebote fanden in den ersten Monaten in den Lernräumen statt:
Regelmäßige Hausaufgabenbetreuung, individuelle Lernförderung und Nachhilfe (zum Teil finanziert über BuT), Leseförderung, Computertraining, Informationsveranstaltungen für Eltern, ein Ferienlernangebot in Kooperation mit der vhs in den Faschingsferien als Pilot an einem Standort. Vereinzelt gab es im Lernraum auch schul- und bildungsbezogene Veranstaltungen für Eltern, wie z.B. Informationen über den anstehenden Schulwechsel nach der 4. Klasse.
• An den unterschiedlichen Angeboten der vier Lernräume nehmen bisher wöchentlich je Standort ca. 20 bis 30 Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 23 Jahren teil.
• Während der Zeit des Fernunterrichts ist die Zahl der wöchentlichen Nutzer*innen gestiegen.
• Mit dem Angebot der Lernräume werden an allen vier Unterkünften derzeit ca. ¼ der dort lebenden Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 23 Jahren erreicht.
• Überwiegend nutzen Grundschüler*innen die Angebote mit personeller Unterstützung. Die älteren Jugendlichen nutzen schwerpunktmäßig die Infrastruktur des Lernraums.
• Trotz der Kontaktbeschränkungen sind seit Anfang März an zwei der vier Lernräumen durchgängig zwei bis vier Ehrenamtliche in den Lernräumen aktiv.
• An zwei Standorten bietet jeweils ein Bewohner im Lernraum eine Matheförderung in der Muttersprache an.
• An allen Standorten konnten trotz eingeschränkter Kontakte neue Kooperationspartner*innen aus den jeweiligen Sozialräumen gewonnen werden. Dazu gehören beispielsweise die Stadtteilbibliotheken, die Medienkisten zur Verfügung stellen, Nachhilfeinstitute, die Lernförderangebote vor Ort anbieten oder Firmen, die Mitarbeiter*innen für ein Engagement in der Unterkunft freistellen.
• Die Öffnungszeiten der vier Lernräume sind standortbezogen unterschiedlich. An allen Standorten ist der Lernraum jedoch täglich geöffnet, bis auf die Wochenenden. Dies soll sich durch die Gewinnung weiterer ehrenamtlich Engagierter langfristig möglichst ändern, so dass der Lernraum auch an Samstagen geöffnet sein kann.
Fazit
Die ersten Erfahrungen zeigen bereits nach der kurzen Betriebsdauer, dass die pädagogischen Fachkräfte zur Koordination der Lernräume von den Familien und den Kindern und Jugendlichen als wichtige Ansprechpartner*innen rund um das Thema Bildung wahrgenommen werden. Darüber hinaus rückt das Thema Bildungsteilhabe und Bildungsförderung, aufgrund des expliziten Auftrages der Fachkraft und der gleichzeitigen Einbindung in die Teamstrukturen, in den Fokus.
Die Einbindung von ehrenamtlich Engagierten zur Lernunterstützung gelingt leichter (von den Pandemiefolgen abgesehen) durch die Lernraumkoordination als direkte Ansprechperson vor Ort, sowie durch den konstant verfügbaren Raum mit der entsprechenden Ausstattung.
Der Lernraum wird von den Familien und den Kindern und Jugendlichen als ein Ort wahrgenommen, an dem sie Ruhe haben und gleichzeitig die nötige Unterstützung (persönlich und technisch) erhalten, die für die Lernprozesse wichtig sind. Darüber hinaus haben bereits viele der Schüler*innen den Lernraum genutzt, um am Fernunterricht teilzunehmen.
Der Lernraum hat es in allen vier Unterkünften innerhalb der ersten Monate geschafft, als „Bildungszentrale“ wahrgenommen zu werden. Für die Familien wird das Thema Bildung „greifbarer“ und die Bedeutsamkeit wird stärker wahrgenommen. Für die Schüler*innen selbst ist mit dem Lernraum ein Ort geschaffen worden, in dem sie in Ruhe arbeiten können und gleichzeitig Ansprechpersonen finden, die sie unterstützen.
Projektlaufzeit
Das Ende der Modellphase für alle vier Lernräume ist für den 31.Oktober 2022 terminiert.
2. Bestehende Ansätze und unterschiedliche Formen von „Lernräume“
Ein flächendeckender Ausbau der Lernräume für Kinder und Jugendlichen in Unterkünften, ist wünschenswert (vgl. Antrag 393/2020). Im Ausbau der Lernräume über das Modellprojekt hinaus, sind die bestehenden weiteren Lernangebote sowie die verschiedenen Voraussetzungen vor Ort, zu berücksichtigen. Neben der Anzahl und Altersstruktur der Kinder und Jugendlichen, der verfügbaren Raumkapazitäten, der Art der Unterkunft und dem umliegenden sozialräumlichen Angebot ist dabei auch der Besuch von Ganztagsangeboten der Schüler*innen zu beachten. Nur auf Grundlage einer genauen Betrachtung der Ausgangs- und Bedarfssituation können passende Räume zum Lernen für die Kinder und Jugendliche entstehen und tatsächlich genutzt werden. Stadtweit gibt es bereits unterschiedliche Ansätze und Konzepte, die über verschiedene Zugänge weitere Räume zum Lernen für Kinder und Jugendliche aus Unterkünften anbieten und auf denen auch in der Ausweitung von Lernräumen aufgebaut werden kann. Im Folgenden wird ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein exemplarischer Überblick gegeben, welche Ansätze dabei prinzipiell unterschieden werden können.
Exemplarischer Überblick zu den stadtweit bereits bestehenden Räumen zum Lernen
2.1 Lernräume vor Ort
Die Lernräume in den Gemeinschaftsunterkünften, als konstanter und fester Ort des Lernens in hauptamtlicher Verantwortung und ggf. mit ehrenamtlicher Begleitung, stellen ein sinnvolles Angebot dar in Unterkünften, wenn…
…ein Raum vor Ort zur Verfügung steht. Erfahrungsgemäß kann eher in Systembauten als in Bestandsgebäuden ein Raum zum Lernen konstant belegt werden.
… eine vergleichsweise große Anzahl an Kindern und Jugendlichen im Schulalter untergebracht ist, um eine Nutzung auch nach dem Auszug bzw. Verlegung von Familien sicher zu stellen.
… eine vergleichsweise hohe Anzahl an Kindern und Jugendlichen im Schulalter untergebracht ist, die nicht bzw. noch nicht am Ganztag teilhaben.
… die Unterkunft eher sozialräumlich isoliert ist und somit kein sozialräumliches Angebot in Fußnähe stattfindet.
Beispiel Modellprojekt Lernräume in Gemeinschaftsunterkünften
(GRDrs 674/2020)
Siehe auch Beschreibung oben.
2.2 Mobiler Lernraum
Mobile Lernräume, die ausgestattet mit einer hauptamtlichen Begleitung, die Unterkünfte je nach Bedarfslage anfahren können, bieten sich besonders in Unterkünften an, die …
… aufgrund der räumlichen Gegebenheiten keinen eigenen Raum als Lernraum zur Verfügung stellen können.
… insgesamt mit einer geringeren Anzahl von Kindern und Jugendlichen im Schulalter belegt sind, da der mobile Lernraum auf die wechselnde Belegung flexibel reagieren kann.
… sozialräumlich eher schlecht angebunden sind.
… eine Stellfläche für das Lernmobil vorhalten können.
Beispiel Lernmobil „Bildung nimmt Fahrt auf“
(Konzeption und Inhalte siehe GRDrs 998/2020)
2.3 Temporärer Lernraum
Temporäre Lernräume können fußnah einen Raum zur Verfügung stellen, in dem formale und non-formale Bildungsprozesse durch Bildungsakteure im Stadtteil angeregt und gestärkt werden. Auch wenn die Lernräume nicht dauerhaft zur Verfügung stehen, bieten sie zeitweise (etwa in den Ferienzeiten) ergänzende Angebote und durch die begrenzte Dauer auch eine besondere Attraktivität für die Kinder und Jugendlichen in Unterkünften an.
Beispiel Habibi Dome
Das Sommerzelt „Habibi Dome“ wurde im Sommer 2020 in Stuttgart Münster in der Zusammenarbeit mit den sozialräumlichen Akteuren des Stadtteils Hallschlag und der Bildungsregion Hallschlag umgesetzt. Dieses wurde in unmittelbarer Nähe der Unterkunft platziert und entwickelte sich zu einem temporären Ort, der es den Kindern und Jugendlichen ermöglichte, der beengten Wohnsituation zu entfliehen, Lernunterstützung anzunehmen, Freizeit sinnvoll zu gestalten sowie anderen Kindern zu begegnen. Eine Vielzahl der Veranstaltungen wurde durch hauptamtliche Kräfte von Home not Shelter! und dem Jugendmigrationsdienst im Quartier durchgeführt. Bei der Durchführung spielerischer Bildungs- und Kreativangebote
wurden sie durch ehrenamtliche Lernhelfer*innen unterstützt. Des Weiteren wurden ältere Jugendliche darin ermutigt, ihre eigenen Ideen
mit einzubringen. So übernahmen auch sie die Anleitung und Vorbereitung von einzelnen Aktionen. All dies diente auch als Grundlage für weitere Verknüpfungen mit dem Stadtteil. Es wurde deutlich, dass so Kinder und Jugendliche auch leichter an anderen Angeboten teilnehmen können. Für den Sommer 2021 wird derzeit eine Neuauflage des Habibi Dome erarbeitet.
2.4 Lernraum im Sozialraum
Lernräume im Sozialraum bieten die Möglichkeit, dass die Kinder und Jugendlichen aus den Unterkünften an bestehende Bildungsangebote angebunden werden können. So können Lernräume im Sozialraum zu regelmäßigen Zeiten, den Raum und die Infrastruktur zur Lernunterstützung bieten und hierüber gleichzeitig den Weg für ein Kennenlernen und Nutzen der Angebote der Einrichtungen insgesamt, bereiten.
Lernräume im Sozialraum bieten sich dementsprechend besonders für Unterkünfte an, in deren unmittelbarer Nähe sich Bildungseinrichtungen (z.B. Stadtteilbibliothek, Kinder- und Jugendhaus, Stadtteil- und Familienzentrum etc.) befinden.
Beispiele in Kooperation mit dem Projekt „digital for all kids“
Über das Projekt „digital for all kids“ des Ausbildungscampus des Stuttgarter Bildungscampus sind in den letzten Monaten, durch verschiedene Kooperationen mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie über Familienzentren und in der Zusammenarbeit der Träger der Flüchtlingshilfe für Kinder und Jugendliche, aus Unterkünften Räume zum Lernen und zur Teilhabe am Fernunterricht entstanden. Diese Räume sind mindestens einmal pro Woche für die Kinder und Jugendlichen zugänglich. Beispiele:
• Jugendhaus CANN: Eingeladen werden Jugendliche aus den umliegenden Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften.
• In Räumen der Mobilen Jugendarbeit Zuffenhausen: Eingeladen werden Jugendliche aus den umliegenden Sozialunterkünfte und Gemeinschaftsunterkünften.
• In den Räumen des Stadtteil- und Familienzentrum Stöckach in Stuttgart Ost:
Eingeladen werden Jugendliche aus umliegenden Sozialunterkünften.
Darüber hinaus gibt es derzeit noch Bemühungen, weiterer Akteure, um Lernräume im Sozialraum zu etablieren, etwa im Rahmen der Bildungsregionen oder über die Stadtbibliothek.
2.5 Weitere Lernangebote und Lerngruppen für Schüler*innen in Unterkünften
Die Unterstützung des Lernens von Kindern und Jugendlichen ist Gegenstand von vielen Initiativen, Projekten und Prozessen. Auch diese sind zu berücksichtigen, wenn über den weiteren Ausbau von Lernräumen nachgedacht wird. Diese Unterstützungsstrukturen stellen einen wichtigen Beitrag zur Bildungsintegration dar.
Die Unterstützungsangebote sind sehr vielfältig. Auch wenn die folgende exemplarische Aufzählung nicht vollständig sein kann, soll diese wichtige Arbeit hier nicht unerwähnt bleiben.
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Seit vielen Jahren ermöglichen ehrenamtlich Engagierte in einer Vielzahl der Unterkünften Lernunterstützung und -begleitung für Kinder und Jugendliche. Häufig sind hier die Freundeskreise rund um die Unterkünfte wichtige Stützen.
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In mehreren Unterkünften gibt es seit Januar 2021 Lerngruppen, die über das Jugendamt koordiniert und über Fördergelder vom Sozialministerium mitfinanziert werden. Über die Lerngruppen erhalten die Kinder und Jugendlichen über Student*innen wöchentliche zusätzliche Unterstützung. Die Lerngruppen haben das Lernen, die Integration und die Elternbildung im Blick.
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Unterschiedliche Patenprogramme (z.B. Kinderhelden, Mefju, „Hausi heroes“ etc.) sind in Bezug auf Kinder und Jugendliche in prekären Lebenslagen aktiv und sprechen teilweise bereits Schüler*innen aus Unterkünften explizit an.
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Temporäre (Ferien-) Lernangebote werden vielfach von den Kindern und Jugendlichen aus Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften besucht.
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Mit den letzten HH-Beratungen wurden die Mittel bereitgestellt, die Kinder in Vorbereitungsklassen in Ganztagsgrundschulen nach §4a SchulG in den Ganztag zu integrieren. Die Umsetzung läuft derzeit.
3. Vernetzung zur Stärkung bestehender Ansätze und als Grundlage für einen bedarfsgerechten Ausbau
Der Bedarf nach Lernräumen und der Möglichkeit einer besseren Bildungsteilhabe für Kinder und Jugendlichen, die in Unterkünften leben, ist hoch. Gleichermaßen gilt es, den unterschiedlichen Bedingungen Rechnung zu tragen. Die große Chance liegt darin, durch die Wahrnehmung der Vielgestaltigkeit der Angebote, dem Ziel, einen flächendeckenden Ausbau an „Lernräumen“ zügig umzusetzen. Dazu ist es notwendig, die unterschiedlichen Akteure und Ressourcen gut einzubinden.
Um bei der Vielgestaltigkeit der Angebote und der gleichzeitigen Dringlichkeit des Themas die Grundlage für einen bedarfsgerechten Ausbau zu bereiten, plant die Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft ein Netzwerk „Lernräume für Kinder in Unterkünften“ zu etablieren. Eine Auftaktveranstaltung findet noch im Mai 2021 statt.
Durch die stadtweite Vernetzung zu den Lernräumen kann ein Wissenstransfer über die verschiedenen Angebote und Aktivitäten sichergestellt und Synergien geschaffen werden. Im Rahmen der Vernetzung kann zudem eine bessere Abstimmung der Aktivitäten erreicht und damit der bedarfsbezogene Ausbau koordiniert werden.
Beteiligte Stellen
Referat SI hat mit folgender Anmerkung mitgezeichnet:
Die Lernräume können jedoch nicht den bestehenden infrastrukturellen Mangel in Bezug auf fehlende Internetzugangsmöglichkeiten in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchte ausgleichen bzw. beheben. Die grundsätzliche Entscheidung, allen Bewohner*innen von Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen einen Internetzugang zu ermöglichen, muss daher unabhängig von diesem Projekt getroffen werden. Darüber hinaus werden die Erkenntnisse aus dem Projekt "Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften" einen wichtigen Beitrag bei einem bedarfsgerechten Ausbau leisten können.
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
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