Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 379/2019
Stuttgart,
06/14/2019


Stadtteil- und Familienzentren: Aktuelle Entwicklungen und Vorhaben



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussKenntnisnahmeöffentlich01.07.2019

Bericht:

1. Ausgangssituation

Die Vorlage steht im Zusammenhang mit GRDrs 196/2019 „Stuttgarter Stadtteilhäuser“. In der Stadt Stuttgart sollen zukünftig Häuser für alle Generationen mit einem engen Bezug zu den Quartieren entstehen und ob neu oder bereits bestehend, generationenübergreifend ausgerichtet sein.

Bisher werden 17 Stadtteil- und Familienzentren in 13 Stadtbezirken betrieben, die eine kommunale Förderung erhalten. Ein weiteres Zentrum soll im Herbst 2019 im Olga-Areal in S-West eröffnet werden (s. Übersichten in den Anlagen 2 und 3).
Alle Zentren haben einen engen Quartiersbezug und sind essenzieller Bestandteil der Infrastruktur in Stuttgart. Es ist deshalb grundsätzlich sinnvoll, sie als soziale Treffpunkte zu erhalten und sie zugleich nach Möglichkeit zu Häusern mit intergenerativen Angeboten weiterzuentwickeln.

Die Vorlage

· zeigt unter Punkt 2 die grundsätzlichen Entwicklungsperspektiven für bestehende Stadtteil- und Familienzentren auf und

· stellt unter Punkt 3 die Mittelbedarfe bestehender und neuer Zentren dar.
Für acht Häuser wird eine höhere Förderung beantragt, bei vier Häusern ist damit eine
Stellenerweiterung verbunden. Zwei neue Standorte werden zur Aufnahme in die
Förderung vorgeschlagen.






2. Fachliche Entwicklungen

Entwicklung zum generationenübergreifenden Haus

Bereits vor zwei Jahren wurde mit GRDrs 489/2017 das Rahmenkonzept für die Stadtteil- und Familienzentren um die Zielgruppe der älteren Menschen und die intergenerative Arbeit erweitert. Darin spiegelten sich auch Erfahrungen in der Praxis wider, da in einigen Stadtteil- und Familienzentren auch ältere Menschen zur Besucherschaft gehören und Angebote nutzen.

Um diese Entwicklung verbindlich zu gestalten und kontinuierlich voranzubringen, wurde mit GRDrs 196/2019 neben dem Stadtteilhaus-Konzept eine so genannte „Plus-Option“ konzipiert:

Bestehende Stadtteil- und Familienzentren, die begrenzte räumliche Ressourcen haben (kleine Fläche oder keine vollständige Barrierefreiheit), können sich bei sozialräumlichen Bedarf zum Stadtteil- und Familienzentrum Plus entwickeln. Die Häuser mit Plus-Option müssen ausgewählte Basis-Module des Konzepts Stadtteilhaus umsetzen. Sie machen damit einen verbindlichen Schritt zum Haus für alle Generationen. Zugleich können diese Häuser mit ihrem Knowhow weiter der für Familien wichtige soziale Treff im Quartier sein.

Welche Entwicklungsoption für die einzelnen Stadtteil- und Familienzentren in Frage kommt, wird die Verwaltung (Jugendhilfeplanung und Sozialplanung) in Abstimmung mit den Trägern in den nächsten Jahren erarbeiten.

Die Förderung der Plus-Option baut auf der bestehenden Förderung für Stadtteil- und Familienzentren auf. Neue Standorte von Stadtteil- und Familienzentren werden, sofern kein Stadtteilhaus möglich oder erforderlich ist, nur als Zentrum mit Plus-Option in die Förderung aufgenommen.

Angemessene Personalausstattung

Wie in GRDrs 489/2017 bereits dargelegt, ist für die bisherigen Stadtteil- und Familienzentren mindestens eine 75% Stelle für die Koordination notwendig. An einigen Standorten werden auch Stellenanteile bis maximal 100% pro Standort gefördert.

Für generationenübergreifende Häuser mit Plus-Option ist mindestens eine 100% Stelle notwendig, um fachlich angemessen betrieben werden zu können.


3. Stadtteil- und Familienzentren mit Finanzierungsbedarf

3.1 Bestehende Stadtteil- und Familienzentren: Stellenbedarfe

Bezirk West: Stadtteil- und Familienzentrum Olga Areal
Für das Stadtteil- und Familienzentrum im Olga Areal wurden im Haushalt 2018/2019 60.000 Euro p.a. beschlossen. Das Zentrum soll voraussichtlich im September 2019 in Betrieb gehen. Die Trägerschaft für das Stadtteil- und Familienzentrum und für die im gleichen Gebäude angesiedelte Kindertageseinrichtung wird der Caritasverband für Stuttgart e.V. übernehmen (vgl. GRDrs 367/2019).

In GRDrs 90/2019 wurde dargelegt, dass die bisher zur Verfügung stehenden Mittel für die Umsetzung des Stadtteil- und Familienzentrums nicht ausreichen. Durch die hohen Mietkosten und die erforderlichen investiven Maßnahmen (Küche) können bisher nur eine 40%-Stelle für die Koordination und weitere Programmbausteine (Offener Treff, Mittagstisch) in geringem Umfang gefördert werden.

Für den angemessenen Betrieb sind zusätzliche Stellenanteile von 35% (insgesamt 75%) sowie weitere Fördermittel für den Betrieb (Offener Treff, Mittagstisch, bedarfsgerechte Angebote für die Bewohner/-innen) notwendig.

Bezirk Ost: Stadtteil- und Familienzentrum Gaisenhaus
Ende 2019 wird das Gaisenhaus in die neuen Räume in der Hornbergstraße 99 ziehen. Um den angemessenen Betrieb zu gewährleisten (Offener Treff, Angebote, Begleitung der Freiwilligen), sind zusätzliche Stellenanteile von 50% für die Koordination erforderlich, die der Träger Pistoriuspflege beantragt hat. Das Zentrum verfügt seit 2018 über eine 50%-Stelle. Der Stellenbedarf von 100% wurde bereits in GRDrs 489/2017 begründet.

Bezirk Weilimdorf: Stadtteil- und Familienzentrum Giebel
Der Träger Stuttgarter Jugendhaus gGmbH beantragt zusätzliche Stellenanteile von 50% für die Koordination (bisher stehen 50% zur Verfügung) und weitere Förderbausteine. Der Träger begründet die Erhöhung mit steigenden Besucherzahlen, der Ausweitung der
Öffnungszeiten und Angebote sowie der Begleitung der Freiwilligen.


Bezirk Bad Cannstatt: Stadtteil- und Familienzentrum Cann / Haus der Familie
Das Haus der Familie beantragt zusätzliche Stellenanteile von 25% für die Koordination (bisher stehen 100% zur Verfügung) und Mittel für eine FSJ-Stelle. Die Stellenanteile werden mit dem steigenden Aufwand für die Organisation und Durchführung des Offenen Treffs und der Offenen Angebote sowie die Begleitung der Freiwilligen und der Netzwerkarbeit begründet.


3.2 Bestehende Stadtteil- und Familienzentren: sonstige Ausbaubedarfe

Sieben Stadtteil- und Familienzentren beantragen zusätzliche Fördermittel für bestimmte Förderbausteine wie den Offenen Treff, die Kinderbetreuung, höhere Programmkosten sowie für Mieten für die Anmietung weiterer Räume (MüZe Vaihingen, SFZ Pfaffenäcker), um die Angebote bedarfsgerecht auszubauen. Die Mittelbedarfe sind in der abschließenden tabellarischen Übersicht enthalten.


3.3 Aufnahme neuer Stadtteil- und Familienzentren in die Förderung

Der Bedarf für die beiden nachfolgenden Standorte wurde bereits in der GRDrs 489/2017 ausführlich beschrieben.

Beide Standorte sollen, wie unter Punkt 2 begründet, als Stadtteil- und Familienzentrum in die Förderung aufgenommen werden, unter der Voraussetzung der Weiterentwicklung zum Stadtteil- und Familienzentrum Plus. Die notwendigen Mittel für die Plus-Option sind in GRDrs 196/2019 dargestellt.

Bezirk Obertürkheim: Stadtteil- und Familienzentrum (Plus) Obertürkheim
Seit 2015 baut ein Initiativkreis ein Stadtteil- und Familienzentrum in Gemeinderäumen der Evangelischen Kirche in der Heidelbeerstraße 5 auf. Seit 2018 wird dort auch der
Ansatz Willkommensraum mit sehr großen freiwilligen Engagement erfolgreich umgesetzt (vgl. GRDrs 177/2019 Zwischenbericht Willkommensräume).


Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH ist im Initiativkreis aktiv und hat einen Förderantrag als potenzieller Träger gestellt. Ein Konzept liegt vor und muss noch um die Zielgruppe der älteren Menschen erweitert werden. Beantragt werden Mittel für eine 100%-Stelle für die Koordination und weitere Förderbausteine.

Bezirk Feuerbach: Stadtteil- und Familienzentrum (Plus) Feuerbach
Seit 2018 werden städtische Räume im Burgenlandzentrum in der St. Pöltener Straße 29 als Willkommensraum genutzt (vgl. GRDrs 177/2019 Zwischenbericht Willkommens-räume). Der Standort mit den unterschiedlichen im Areal ansässigen Einrichtungen bietet sehr gute Voraussetzungen für ein generationenübergreifendes Stadtteil- und Familienzentrum.

Für das Zentrum werden Mittel für eine 100%-Stelle für die Koordination und weitere
Förderbausteine benötigt. Die Trägerschaft des Zentrums soll durch ein Trägerauswahlverfahren vergeben werden.



3.4 Erhöhung der Förderung für den Mittagstisch

Der Förderbaustein für den Mittagstisch wurde mit der GRDrs 77/2018 neu beschlossen. Das Angebot gibt es mittlerweile in 11 Stadtteil- und Familienzentren. Vier Zentren bieten den Mittagstisch an 5 Wochentagen an, ein Zentrum an 4 Wochentagen und 6 Zentren an 1 bis 3 Wochentagen.

Nach Aussage der Träger kann das Angebot aufgrund des hohen Arbeitsaufwands nicht nur mit ehrenamtlichen Kräften umgesetzt werden, sondern erfordert Personalressourcen. Die Verwaltung schlägt vor, die Förderung für den Mittagstisch zu erhöhen und zugleich tageweise nach Bedarf zu fördern.

· 1 Tag / Woche: 3.500 €
· 2 Tage / Woche: 7.000 €
· 3 Tage / Woche: 11.000 €
· 4 Tage / Woche: 15.000 €
· 5 Tage / Woche: 19.000 €


3.5 Kofinanzierung für das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus

Mit dem Mütterzentrum Süd (im Generationenhaus Heslach) und dem Familien- und Nachbarschaftszentrum FaZ Nord werden 2 Stuttgarter Häuser über das Bundes-programm Mehrgenerationenhaus (MGH) mit je 30.000 € p.a. in der Förderlaufzeit von 2017 bis einschließlich 2020 gefördert.

Hierzu muss eine kommunale Kofinanzierung von jeweils 10.000 € p.a. geleistet werden. Als Kofinanzierung wird bisher ein Teil der bestehenden kommunalen Förderung für die Zentren ausgewiesen. Es hat sich gezeigt, dass diese Ressourcen nur für zusätzliche Aufgaben, die über das MGH-Programm gefördert sind, verwendet werden können. Damit fehlen diese Ressourcen beim Regelbetrieb der Zentren.

Die Verwaltung beantragt, die Mittel für diese Kofinanzierung für das Mütterzentrum Süd von 5.000 € p.a. (eine weitere Kofinanzierung von 5.000 € p.a. für das Generationenhaus Heslach erfolgt über das Sozialamt) und für das Familien- und Nachbarschaftszentrum FaZ Nord von 10.000 € p.a. für die Jahre 2020 und 2021 (perspektivisch wegen einer möglichen Verlängerung der Förderlaufzeit) zusätzlich bereitzustellen.

Übersicht über die gesamten Vorhaben und Mittelbedarfe

Projekte
Mehrbedarf gemäß Förderrichtlinie
Ab 2020 rd.Ab 2021 rd.Ab 2022 rd.
Verbesserung der Förderung
Mittagstisch (11 bestehende Zentren sowie Obertürkheim u. Feuerbach)
132.000
132.000
132.000
Kofinanzierung des Bundes-
programms MGH
15.000
15.000
15.000
Summe
147.000
147.000
147.000
Bestehende Stadtteil- und Familienzentren, die bereits Förderung erhalten: Ausbau der Personalressourcen und der Programmbausteine
Olga-Areal. Erhöhung um Stellenanteile von 35 % u. sonst. Ausbau
37.000
38.000
38.000
Gaisenhaus. Erhöhung um Stellenanteile von 50 %
39.000
39.000
39.000
Giebel. Erhöhung um Stellenanteile von 50 % u. sonst. Ausbau
41.000
42.000
42.000
Cann / Haus der Familie. Erhöhung um Stellenanteile von 25 % u. sonst. Ausbau
28.000
28.000
28.000
Eltern-Kind-Treff / MüZe Vaihingen. sonst. Ausbau
6.000
6.000
6.000
Pfaffenäcker. sonst. Ausbau
20.000
20.000
20.000
Neugereut. sonst. Ausbau
10.000
10.000
10.000
Untertürkheim. sonst. Ausbau
6.000
6.000
6.000
Summe
187.000
189.000
189.000
Neue Stadtteil- und Familienzentren inkl. einmalige Erstausstattung
Obertürkheim
137.000
123.000
123.000
Feuerbach
156.000
142.000
142.000
Summe
293.000
265.000
265.000
Gesamtsumme
627.000
601.000
601.000


Empfehlungen des Jugendamtes

Alle Vorhaben sind aus Sicht des Jugendamtes sinnvoll und bedarfsgerecht.
Stadtteil- und Familienzentren sollten mindestens eine Personalausstattung von 75 % haben (s. Punkt 2). Deshalb hat die Erhöhung der Stellenanteile für die Zentren Olga-Areal (mind. plus 35 %), Gaisenhaus (mind. plus 25 %) und Giebel (mind. plus 25 %) aus fachlichen Gründen hohe Priorität.
Die Vorhaben in Obertürkheim und Feuerbach sollten durch die Aufnahme in die Förderung gesichert werden, um das freiwillige Engagement auf Dauer durch einen professionellen Betrieb zu unterstützen.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Stadtteil- und Familienzentren (51F00006)
627,0
601,0
601,0
601,0
601,0
601,0
Finanzbedarf
627,0
601,0
601,0
601,0
601,0
601,0
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Stadtteil- und Familienzentren (51F00006)
2.198
2.218
2.218
2.218
2.218
2.218

Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

Anlage 1_SFZ Karte_2019
Anlage 2_SFZ Adressen+Träger_2019


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GRDrs 379-2019_Anlage 2_SFZ Adressen+Täger_2019.pdf
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