Protokoll:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
86
6
Verhandlung
Drucksache:
581/2020
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
17.07.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Fuhrmann
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Stuttgart-Marketing GmbH - Jahresabschluss 2019
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 06.07.2020, GRDrs 581/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stuttgart-Marketing GmbH wird beauftragt,
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2019 und den Lagebericht in der vorgelegten Form festzustellen,
b) den Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 665,08 EUR mit dem bisherigen Gewinnvortrag in Höhe von 19.812,96 EUR zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen,
c) die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten,
d) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 die Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu wählen,
e) den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten,
2. Der Gewährung eines Gesellschafterzuschusses in Höhe von 4.092.000 EUR für das Jahr 2019 sowie der Auszahlung von Abschlagszahlungen auf den Gesellschafterzuschuss 2020 im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel wird zugestimmt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
StR Currle (CDU), StR Mörseburg (CDU), StR Puttenat (PULS), StRin Schanbacher (SPD), StR Winter (90/GRÜNE) und StR Zaiß (FW) nehmen wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Beratung und Abstimmung der Ziffer 1b) des Beschlussantrags nicht teil.
Im Namen des Ausschusses dankt StR
Winter
für die guten Ergebnisse im letzten Jahr und die von den Beteiligungsunternehmen - im laufenden Jahr auch unter schwierigsten Bedingungen - geleistete Arbeit. BM
Fuhrmann
schließt sich an.
Er stellt fest:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
beschließt
die Ziffern 1a) bis d) und 2 einstimmig
wie beantragt.
Ziffer 1 e) des Beschlussantrags wird vom Ausschuss - ohne die befangenen Mitglieder - ebenfalls einstimmig
beschlossen.
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