Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU 6200-30.3
GRDrs 1258/2019
Stuttgart,
01/08/2020



Lärmaktionsplanung der Landeshauptstadt Stuttgart - Überprüfung des Lärmaktionsplans - Fortschreibung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und Umwelt
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.01.2020
23.01.2020



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht zur Überprüfung des „Lärmaktionsplans der Landeshauptstadt Stuttgart (Stand: Fortschreibung 2015 vom 14.04.2016)“ wird Kenntnis genommen.

2. Dem Ergebnis der Überprüfung wird zugestimmt.

3. Über die Durchführung und Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse entschieden.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Für Ballungsräume (Großstädte) mit mehr als 250 000 Einwohnern waren bis zum
18. Juli 2008 erstmals Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden (EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47d Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG). Bestehende Lärmaktionspläne sind bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten (§ 47d Abs. 5 BImSchG).


Die Landeshauptstadt Stuttgart hat den Lärmaktionsplan am 09.11.2009 aufgestellt (Beschluss des Gemeinderats, GRDrs 835/2009), die erste Fortschreibung erfolgte am 14.04.2016 (GRDrs 1336/2015). Die nächste Fortschreibung (Überarbeitung) war demnach bis 2021 vorgesehen. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 08.01.2019 (per E-Mail) darauf hingewiesen, dass der Bund und vor allem die Europäische Kommission die Rechtsauffassung vertreten, dass unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Erstellung und Überarbeitung die Termine 18.07.2013, 18.07.2018 usw. für eine erneute Überprüfung zu beachten sind. Eine bedeutsame Entwicklung für die Lärmsituation liege auch vor, wenn eine neue Lärmkartierung durchgeführt wurde. Die Stadt Stuttgart hat die Lärmkartierung pünktlich zum geforderten Termin 2017 aktualisiert. Daher liegt nun eine bedeutsame Entwicklung vor, so dass eine Überprüfung notwendig ist.

Anders als ursprünglich geplant, hat die Stadt Stuttgart nunmehr dieses Jahr die geforderte Überprüfung des Lärmaktionsplans vorgenommen. Das Ergebnis der Überprüfung ist in einem Bericht darzustellen.

Entsprechend der Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) hat der Bericht zur Überprüfung des Lärmaktionsplans folgenden Inhalt:

- Beschreibung der Gemeinde und der Hauptlärmquellen
- Bewertung der Lärmsituation (Zusammenfassung des Ergebnisberichts zur Lärm-
kartierung 2017)

- Durchgeführte Maßnahmen (seit der Beschlussfassung des letzten Lärmaktionsplans am 14.04.2016)
- Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre
- Langfristige Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm
- Schutz ruhiger Gebiete
- Mitwirkung der Öffentlichkeit (Form und Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung)
- Ergebnis der Überprüfung; geplante Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Lärmaktionsplans.

Die formale Gestaltung des Berichts erfolgte in Anlehnung an den Musterbericht, den das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg entworfen hat. Der Bericht, oder eine Zusammenfassung, von höchstens 10 Seiten ist an die Europäische Kommission zu übermitteln.

Auch bei der Überprüfung des Lärmaktionsplans ist die Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgeschrieben (§ 47d Abs. 3 BImSchG). Der Entwurf dieses Prüfberichts wurde am 23.07.2019 dem Ausschuss für Umwelt und Technik zum Beschluss der Offenlage vorgelegt (GRDrs 715/2019) und vom 05.08. - 27.09.2019 im Amt für Umweltschutz öffentlich ausgelegt und auf der Internetseite der Stadt Stuttgart veröffentlicht (Bekanntgabe im Amtsblatt am 15.08., auf der Internetseite der Stadt am 02.08.2019). Die Beteiligung der Öffentlichkeit lief bis zum 30.09.2019.

Es haben sich 17 Bürgerinnen und Bürger bzw. Bürgerinitiativen zum Prüfbericht geäußert. Davon haben elf Zuschriften den Straßenverkehrslärm als Problem benannt und Maßnahmen zur Minderung gefordert (meist Geschwindigkeitsbeschränkungen und
-überwachungen, vereinzelt auch Lkw-Durchfahrtsverbote und Lärmschutzwände). Auffallend ist, dass sich fünf Teilnehmende und damit 29% über den Stadtbahnlärm beklagen. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans im Jahr 2015 waren es nur zwei (7% von 29 Teilnehmenden; Bürgerinitiativen mit inhaltlich identischen Briefen nur einfach gezählt). Andere Lärmquellen (Eisenbahn, Gewerbeanlagen) spielen eine untergeordnete Rolle.


Es wurden keine Maßnahmen genannt, die noch nicht im Lärmaktionsplan aufgeführt sind. Die Kernaussagen der Zuschriften aus der Bevölkerung und die Stellungnahmen der Verwaltung sind in der Anlage 2 zusammengestellt.

Aufgrund der Anregungen aus der Bevölkerung mussten keine Änderungen im Bericht vorgenommen werden.

Die Lärmkartierung 2017 zeigte, dass die Lärmbelastung gegenüber 2012 für das Stadtgebiet als Ganzes weitgehend unverändert blieb. Lediglich punktuell, dort wo Maßnahmen ergriffen wurden, konnte eine Verbesserung der Lärmsituation verzeichnet werden. Der Lärmaktionsplan der Stadt Stuttgart wurde am 05.11.2009 aufgestellt und erstmals am 14.04.2016 fortgeschrieben. Seitdem wurden viele der dort aufgeführten Maßnahmen durchgeführt, die Mehrzahl steht aber noch zur Umsetzung aus.
Eine vollständige Überarbeitung des Lärmaktionsplans ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. ihrer Änderung (Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019) ist die nächste Überprüfung und erforderlichenfalls Überarbeitung des Lärmaktionsplans zum 18.07.2024 fällig. Dabei werden die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 mit einfließen. Die Maßnahmen aus dem aktuellen Lärmaktionsplan sind weiter umzusetzen.



Finanzielle Auswirkungen

Erst bei konkreter Umsetzung von Maßnahmen, die vom Gemeinderat per Beschluss zu fassen sind, entstehen finanzielle Auswirkungen.



Beteiligte Stellen

Referat SOS, Referat T, Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Bericht zur Überprüfung des Lärmaktionsplans vom 14.04.2016

2. Stellungnahme der Verwaltung zu den Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger zum
Entwurf des Berichts zur Überprüfung des Lärmaktionsplans


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