Protokoll:
Jugendhilfeausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
45
1
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
23.04.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Fezer
Berichterstattung:
Frau Gäbel-Jazdi (Kinderschutzzentrum), Frau Steck (KVJS-Landesjugendamt)
Protokollführung:
Frau Kappallo
pö
Betreff:
Vorstellung der Arbeit des KVJS und des Kinderschutzzentrums
- Antrag Nr. 73/2018 vom 06.03.2018 (SPD, 90/GRÜNE)
- mündlicher Bericht -
Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigten Präsentationen sind dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen werden sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei sind sie in Papierform angehängt.
Die StRinnen
Ripsam
und
Bulle-Schmid
(beide CDU) erklären zunächst ihre Befangenheit zu diesem Tagesordnungspunkt. BMin
Fezer
weist darauf hin, dass nicht auf den konkreten Fall, sondern auf ähnliche Ausgangssituationen eingegangen werde. In vergleichbaren Situationen gebe es Berührungspunkte mit dem KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales) und dem Kinderschutzzentrum. Diese Berührungspunkte werden abstrakt und allgemein dargestellt. Zu den grundlegenden Fragen und zum Betriebserlaubnisverfahren referiert Frau
Steck
mittels der gezeigten Präsentation. Anschließend geht Frau
Gäbel-Jazdi
auf die Aufgaben des Kinderschutzzentrums ein und berichtet im Sinne der Präsentation.
StRin
Vowinkel
(SPD) bedankt sich für die Berichterstattung. Es gehe ihr hauptsächlich um eine zukünftige allgemeingültige Vorgehensweise, weswegen sie dankbar für den Bericht sei. Eine mögliche Elternberatung vermisse sie hingegen innerhalb des Berichts. Eine Frage richtet sich nach dem Kindeswohl, wie sich in derartigen Fällen der Ablauf gestalte und ob betroffene Mitarbeiter/-innen freigestellt würden. In diesem Zusammenhang erkundigt sich StRin Vowinkel nach einem erweiterten Führungszeugnis und ob die Angestellten mit ihrer Unterschrift versicherten, dass kein entsprechendes Verfahren anhängig sei. Darüber hinaus interessiert sie, was mit den betroffenen Kindern im Zusammenhang mit der Kita geschehe. Sie vermisse eine standardisierte Vorgehensweise. Zur grundsätzlichen Inbetriebnahme von Kindertagesstätten verlange der KVJS ein pädagogisches Konzept, bemerkt StRin Vowinkel. Sie bemängelt, dass dieses kopiert und nicht auf den erarbeiteten Leitlinien entstanden sein könnte.
StRin
Nuber-Schöllhammer
(90/GRÜNE) betont wie bereits ihre Vorrednerin, im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Kitas müsse ein standardisiertes Beschwerdeverfahren gelten, sodass den Akteuren in den Kitas die Vorgehensweise bekannt und ein Schutzkonzept für die Kinder vorhanden sei. Sie bemerkt, für die Eltern sei die Kita-Leitung der erste Ansprechpartner, und nicht der KVJS. Ihrer Meinung nach liege es in der Verantwortung des Trägers, für den Schutzauftrag gemäß § 8a zu sorgen. Alle Erzieher/-innen müssten dahingehend fortgebildet werden. Die Anforderung an Transparenz sei für sie auf allen Ebenen wichtig, damit sich die Eltern sowie die Einrichtungen melden können. Es sollte den Kitas bekanntgemacht werden, dass der KVJS die Beratungsarbeit übernimmt.
An StRin Nuber-Schöllhammer gerichtet erklärt die
Vorsitzende,
für das Jugendamt gebe es keine direkten Interventionsmöglichkeiten im Fall einer Krise. Das Jugendamt leite allerdings eingehende Beschwerden weiter.
StR
Dr. Nopper
(CDU) schließt sich der Ansicht und der Bitte seiner Vorrednerin um ein standardisiertes und institutionalisiertes Verfahren an. Folgende Fragen stellt StR Dr. Nopper:
- Hat jede Einrichtung in Stuttgart ein Schutzkonzept?
- Wie erklärt sich die Steigerung der Beschwerdefälle?
- Was wurde aus den Beschwerden, was war das Ergebnis?
Auf eine weitere Frage dieses Stadtrats nach der Anzahl der Verfahren, bei denen das Kinderschutzzentrum involviert worden ist, antwortet Frau
Gäbel-Jazdi,
in 2018 habe es bisher 8 konkrete Anfragen gegeben, wobei weniger Verfahren anhängig seien. Auch StRin
von Stein
(FW) fordert ein standardisiertes Verfahren mit einem festgelegten Zeitpunkt, wann eingegriffen werden müsse. Wenn Eltern oder Mitarbeiter/-innen etwas auffällt, so Frau
Dr. Heynen
(JugA), sollte die Situation vor einer Eskalation im unmittelbaren Umfeld angesprochen werden. Die Zuständigkeiten sollten dabei klar definiert sein: von der Erzieherin über die Leitung, nachfolgend der Träger oder die Fachberatung des Trägers. Wenn damit keine Besserung erzielt werde, könne sich mit pädagogischen Fragen an den KVJS gewendet werden. Bei den Fällen, die den KVJS erreichten, liege es nicht ausschließlich an Vorkommnissen, sondern auch an der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem KVJS, dass in Stuttgart vermehrt Meldungen eingingen als in anderen Städten.
Aus Sicht der kirchlichen Träger weist Herr
Schulze-Gronemeyer
auf einen Aspekt im Bereich der Vorsorge hin. Hinsichtlich eines Beschwerdemanagements sollte ein erweitertes Führungszeugnis, welches zukünftig alle drei Jahre abgefragt werden sollte, sowie ein selbstverpflichtendes Verfahren, wobei der/die Fachangestellte unterschreiben, dass keine Anzeige vorliege, zur Anwendung kommen. Herr
Korn
(JugA) schildert aus Sicht des Arbeitgebers Jugendamt das entsprechende Prozedere bei Vorliegen eines laufenden Strafverfahrens eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin. Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin werde bei einer Neueinstellung gefragt, ob Ermittlungsverfahren bereits anhängig waren. Je nach Falllage gebe es seitens der Polizei einen Hinweis an den Arbeitgeber. Darüber hinaus existiere ein detailliertes Konzept, wie mit unangemessenem Verhalten von Beschäftigten umgegangen werde, wobei ein strenger Ablaufplan dahingehend vorliege, dass arbeitsrechtliche Maßnahmen angewandt werden können.
Pflegestandards, wie vom Gesundheitsamt dargelegt, legen fest, wie ein Kind im Intimbereich gesäubert werden müsse, bemerkt Herr
Schulze-Gronemeyer.
Generell gelten die präventiven Maßnahmen neben den Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es erfordere Mut, wie bereits von StRin
von Stein
erörtert, vonseiten der Leitung zu reagieren. Die genannten Aspekte gehörten zum Schutzkonzept, äußert Herr
Schulze-Gronemeyer.
Im Krisenmanagement wäre es vorteilhaft, wenn das Kinderschutzzentrum und der KVJS beratend und unterstützend tätig würden. Herr Schulze-Gronemeyer fragt nach einer insoweit erfahrenen Stelle, die innerhalb einer Krise behilflich ist und die die einzelnen Schritte begleitet. Hierzu erwähnt Frau
Dr. Heynen,
es gebe viele Rollen, die in Krisen unterstützen - die eigene Fachberatung, die Fachbereichsleitung und die Methoden wie Fortbildung, Coaching und Supervision. Eine weitere Stelle schaffe aus ihrer Sicht "Verantwortungsdiffusion". Geplant sei, informiert Frau Dr. Heynen, den KVJS in die Trägerkonferenz einzuladen.
Herr
Biermann
weist darauf hin, die standardisierten Kinderschutzkonzepte vorhalten zu müssen, sei ein Bestandteil des Schutzauftrags gemäß § 8a. Das Kinderschutzkonzept müsse regelmäßig mit allen Beteiligten kommuniziert werden. Trotz einer hohen Fluktuation innerhalb einer Kita müsse die Kommunikation sichergestellt sein. Ein anderes Problem sieht er in dem häufigen Elternwechsel. Es werden daher Leitungsanteile benötigt, die sicherstellen, dass das Konzept gelebt wird, ergänzt Herr Biermann. Mit steigender Überlastung der Fachkräfte steige das Gefährdungsrisiko des Kindeswohls trotz des Vorhandenseins eines Kinderschutzkonzepts.
Bei 8.784 Einrichtungen in Baden-Württemberg könne weder die Umsetzung des pädagogischen noch des Kinderschutzkonzepts überprüft werden, erwidert Frau
Steck.
Der KVJS wisse, dass vereinzelt pädagogische Konzepte aus dem Internet geladen werden. Eine Überprüfung vor Ort zeige die tatsächliche Situation. Allerdings könne nicht standardisiert vorgegangen werden, ob die Konzepte und das Beschwerdemanagement umgesetzt werden. Es gehen beim KVJS auch Meldungen ein, wo der Träger bereits tätig geworden ist, mit der Folge, dass diese für den KVJS abgeschlossen sind. Eine Tätigkeitsuntersagung für die Einrichtungen könne nur vor Gericht ausgesprochen werden, wenn dieses ein Berufsverbot verhänge.
Eine enge Kooperation finde mit dem Jugendamt Stuttgart statt, unterrichtet Frau Steck. Wenn Eltern sich beim KVJS beschwerten, werde die Information aufgenommen. Allerdings gebe es ein Rechtsverhältnis ausschließlich gegenüber dem Träger. Der Träger habe eine Informationspflicht gegenüber den Eltern, dem KVJS sei aus Datenschutzgründen untersagt, Informationen an die Eltern zu übermitteln. Frau
Gäbel-Jazdi
fügt hinzu, ihre Aufgabe sehe sie darin, die Eltern und die Träger zusammenzubringen mit dem Ziel, dass Eltern die benötigte Rückmeldung vom Träger erhielten. Es wäre wichtig, bei Kindeswohlgefährdungs-Vermutungen ein standardisiertes Verfahren zu finden, was in dieser Situation hilfreich wäre.
Herr
Wohlfahrt
berichtet als Elternvertreter von einer Situation in der Vergangenheit, als er mit dem KVJS Kontakt gehabt habe, und schildert die dabei entstandenen Probleme. Er freue sich über den Prozess des Beschwerdemanagements, der es für Elternbeiräte ermögliche einzugreifen, wenn ungute Bedingungen in der Kita vorlägen.
Auf eine Bemerkung von StRin
Vowinkel
äußert abschließend die
Vorsitzende,
die unterschiedliche Rollenverteilung sei bei diesem Tagesordnungspunkt angesprochen worden, wobei die Diskussion abstrakt geführt worden sei, da es in jeder einzelnen Einrichtung zu Problemen kommen könne.
BMin
Fezer
stellt fest:
Der Jugendhilfeausschuss hat von dem mündlichen Bericht
Kenntnis genommen.
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